Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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Geist

Zitat von: TV-Ler in 12.12.2019 13:11
In der EG9a (ehemalige Fallgruppe 2 der EG9) kann sie nicht wegfallen, da es sie nie gab.
Naja... Ich gehe mal davon aus, dass ich seit 01.01.2019 in der 9a bin (Fallgruppe 1 mit Zulage) und 2020 mir aussuchen kann, ob ich in 9a bleibe - oder in 9b.

Capo

 Die Fallgruppe 1 für Techniker fällt zum 01.01.2020 weg. Die neue 22.2 hat dann unter 9a keine Fallgruppen mehr und auch keine Zulage.

Ossbert

Zitat von: Geist in 12.12.2019 15:20
Zitat von: TV-Ler in 12.12.2019 13:11
In der EG9a (ehemalige Fallgruppe 2 der EG9) kann sie nicht wegfallen, da es sie nie gab.
Naja... Ich gehe mal davon aus, dass ich seit 01.01.2019 in der 9a bin (Fallgruppe 1 mit Zulage) und 2020 mir aussuchen kann, ob ich in 9a bleibe - oder in 9b.

Naja im Regelfall sollte man sich für die Höhergruppierung entscheiden, da es sich auf längere Sicht schon lohnt.
Und da die Zulage 2020 vollumfänglich entfällt würde es wenig Sinn machen in der 9a ohne Zulage zu bleiben. ???

Geist

Zitat von: Ossbert in 13.12.2019 10:32
Naja im Regelfall sollte man sich für die Höhergruppierung entscheiden, da es sich auf längere Sicht schon lohnt.
Und da die Zulage 2020 vollumfänglich entfällt würde es wenig Sinn machen in der 9a ohne Zulage zu bleiben. ???

Da bin ich eigentlich auch von überzeugt.
Nur hat mich die Ankündigung unseres Personalrates verunsichert, der explizit darauf hingewiesen hat, man möge sich den Antrag auf Höhergruppierung genau überlegen, da in 9b die Zulage entfällt.

Nun dachte ich, ohne mich tatsächlich informiert zu haben, dass die Möglichkeit bestehen könnte, dass die Zulage bei den 9k-lern mit Zulage als Bestandsschutz bleibt, wenn man auf den Antrag verzichtet und keine schlafende Hunde weckt.
Also: Ja. In der 9a gibt es demnächst keine Zulage, in der 9b auch nicht, diejenigen aber, die 9b-berechtigt wären, aufgrund ihrer Tätigkeit, den Antrag aber verweigern, behalten ihre Zulage (eventuell unter einem anderen Namen), weil sich ihre Tätigkeit nicht ändern soll. - So die Annahme.

Oder ist die 9b Verweigerung sogar ein Kündigungsgrund, da die alte Stelle neu besetzt werden muss, wenn sich der Mitarbeiter weigert das, was er vorher machte (und die Zulage respektive 9b rechtfertigte) zu machen und die neue Stelle (9a) gar nicht gebraucht wird?

TV-Ler

Zitat von: Geist in 17.12.2019 07:40
Oder ist die 9b Verweigerung sogar ein Kündigungsgrund, da die alte Stelle neu besetzt werden muss, wenn sich der Mitarbeiter weigert das, was er vorher machte (und die Zulage respektive 9b rechtfertigte) zu machen und die neue Stelle (9a) gar nicht gebraucht wird?
Nein.

Spid

Es sind unterschiedliche Zulagen zu unterscheiden. Die Entgeltgruppenzulagen entfallen auf jeden Fall, weil sie nicht mehr in der EGO genannt sind. Sofern man im TV-H (im Gegensatz zum TV-L), wie im verlinkten Schriftstück angekündigt, Vorkehrungen getroffen hat, daß die genannten Besitzstandszulagen im Falle einer Überleitung in E9a erhalten bleiben, entfallen diese nur bei einer Höhergruppierung.

Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

carlos1977

Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:18
Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

dann wird aber einer von den beiden nicht entsprechend seiner Tätigkeiten bezahlt, oder?

Capo

Er verzichtet ja Freiwillig auf eine entsprechende Eingruppierung.

Spid

Zitat von: carlos1977 in 17.12.2019 08:24
Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:18
Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

dann wird aber einer von den beiden nicht entsprechend seiner Tätigkeiten bezahlt, oder?

Nein.
Zitat von: Spid in 02.09.2019 21:26
Bei der Überleitung wird der TB zum Überleitungszeitpunkt in eine festgelegte Entgeltgruppe übergeleitet. Das war in der Vergangenheit häufig die gleiche Entgeltgruppe. Damit ist die Überleitung abgeschlossen. U.U. ergibt sich jedoch aus den neugefassten Tätigkeitsmerkmalen eine höhere Entgeltgruppe als die Überleitungsentgeltgruppe. Innerhalb einer bestimmten Frist kann man beantragen, in diese höhere Entgeltgruppe höhergruppiert zu werden. Das ist aber kein Aus- und Wiedereinsetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe sind, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag.
Mithin sind beide entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit entsprechend der Tarifautomatik eingruppiert. Sofern beide das Entgelt ihrer Entgeltgruppe erhalten, werden sie auch entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit bezahlt.

WasDennNun

Zitat von: carlos1977 in 17.12.2019 08:24
Zitat von: Spid in 17.12.2019 08:18
Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

dann wird aber einer von den beiden nicht entsprechend seiner Tätigkeiten bezahlt, oder?
weil der eine E9a behalten wollte, ist er in der 9a eingruppiert. Hoffentlich weil dies für Ihn mehr Entgelt bedeutet und nicht weil er zu dämlich war.

QuietscheEnte

Unsere Personalabteilung hat an die eingestellten Techniker Antwortbögen versendet.
So kommt meine Kollegin mit diesem Antrag jetzt von der E7 automatisch in die E8. Denke das sie mit der alten E9 Fallgruppe 1 auch so verfahren.

carlos1977

Zitat von: QuietscheEnte in 17.12.2019 13:18
Unsere Personalabteilung hat an die eingestellten Techniker Antwortbögen versendet.
So kommt meine Kollegin mit diesem Antrag jetzt von der E7 automatisch in die E8. Denke das sie mit der alten E9 Fallgruppe 1 auch so verfahren.
Was für Antwortbogen und müssen die Techniker jetzt aktiv werden oder geht es bei Euch automatisch?

QuietscheEnte

Es sind schreiben verschickt worden, das bei Technikern die Entgeltgruppe E7 entfällt. Anbei war ein Antrag auf Gruppierung in die E8 und diesen musste Sie einfach nur unterschreiben und zurück an die Personalabteilung senden. Also alles automatisch bei uns.

QuietscheEnte

Ah und ich selbst habe meinen Änderungsvertrag zu E9b ab 01.01.20 auch schon unterschrieben. Das wichtigste vergessen :D