Naja im Regelfall sollte man sich für die Höhergruppierung entscheiden, da es sich auf längere Sicht schon lohnt.
Und da die Zulage 2020 vollumfänglich entfällt würde es wenig Sinn machen in der 9a ohne Zulage zu bleiben.
Da bin ich eigentlich auch von überzeugt.
Nur hat mich die Ankündigung unseres Personalrates verunsichert, der explizit darauf hingewiesen hat, man möge sich den Antrag auf Höhergruppierung genau überlegen, da in 9b die Zulage entfällt.
Nun dachte ich, ohne mich tatsächlich informiert zu haben, dass die Möglichkeit bestehen könnte, dass die Zulage bei den 9k-lern mit Zulage als Bestandsschutz bleibt, wenn man auf den Antrag verzichtet und keine schlafende Hunde weckt.
Also: Ja. In der 9a gibt es demnächst keine Zulage, in der 9b auch nicht, diejenigen aber, die 9b-berechtigt wären, aufgrund ihrer Tätigkeit, den Antrag aber verweigern, behalten ihre Zulage (eventuell unter einem anderen Namen), weil sich ihre Tätigkeit nicht ändern soll. - So die Annahme.
Oder ist die 9b Verweigerung sogar ein Kündigungsgrund, da die alte Stelle neu besetzt werden muss, wenn sich der Mitarbeiter weigert das, was er vorher machte (und die Zulage respektive 9b rechtfertigte) zu machen und die neue Stelle (9a) gar nicht gebraucht wird?