über die Versicherungsfremden Leistungen gibt es hier sehr viel Unwissenheit.
Nehmen wir das Beispiel der "Mütterrente"
Die Kindererziehungszeiten „Mütterrente“ ist keine Rente sondern die Honorierung der Erziehungsleistung und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.Dadurch muss sie von allen Steuerzahlern bezahlt werden und nicht nur von Rentenbeitragszahlern.Es geht bis 2030 um ca. 137 Milliarden Euro.Im Sozialgesetzbuch, sechstes Buch § 177 ist festgelegt , das die Beiträge für Kindererziehungszeiten vom Bund bezahlt werden.Durch die Finanzierung aus der Rentenkasse entstehen den Rentner/Innen durch den Nachhaltigkeitsfaktor zukünftig zusätzlich geringere Rentenerhöhungen.Zum Vorteil von Politikern,Beamten und Selbstständigen bzw. berufsständischen Versicherten, die nicht in die Rentenkasse einzahlen.
Die Mütterrente aktiviert die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel,so dass in absehbarer Zeit die Rentenanpassung für ALLE Rentner/innen geringer ausfallen wird.
Würden alle Versicherungsfremden Leistungen vom Staat ausgeglichen und nicht nur teilweise, dann wäre es ein richtiger Schritt.
Dass die Abschläge bei den EM-Renten aus systematischer Sicht nicht gerechtfertigt werden können, entspringt auch dem Tatbestand, dass es bei den EM-Renten um die Absicherung des Invaliditätsrisikos geht und sich diese damit in einer anderen Konstellation bewegen als die „normalen“ Altersrenten. Dass man das trennen muss, zeigt sich auch daran, dass bei den Systemen, die zur Absenkung des Rentenniveaus benutzt wurden (also die geförderte private Alterssicherung – Riester-Rente) wie auch bei den gerade aktuell relevanten Betriebsrentensystemen eine Invaliditätsabsicherungskomponente nicht enthalten ist und ein Verweis auf eine private Absicherung dieses speziellen Risikos offensichtlich aus versicherungssystematischen Gründen für einen Großteil nicht leistbar wäre bzw. auch gar nicht angeboten wird. Insofern sind die Betroffenen existenziell auf die Leistungen aus dem System der Erwerbsminderungsrenten angewiesen.
Wer wegen Krankheit oder Behinderung seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt des Rentenbeginns und darf deshalb nicht mit denselben Abschlägen belegt werden.
Die Politiker haben die Berufsunfähigkeitsversicherung für den offenen Versicherungsmarkt freigegeben. Und was tun die? ... Wenn, dann machen sie Rosinenpickerei. Sie suchen sich die Risiken aus, die kaum ein Risiko darstellen, berufsunfähig zu werden.
Die gesetzliche Rente ist das sicherste und beste Altersicherungssystem. Diese Aufgabe privater Kapitalanlage zu überlassen ist extrem riskant und derzeit auch nachweislich ineffizient.
Beispiel Rieserrente: über 30 Milliarden Steuergelder vernichtet.
Die 4 % Eigenvorsorge funktionieren nicht. Wer profitiert davon? Banken und Versicherungen usw.
Und gleichzeitig sollte man sich die Frage stellen: Wer macht die Rentengesetze?
Alle die nicht von den Verschlechterungen betroffen sind.