Die Frage der Zuständigkeit kann ich leider nicht ignorieren da diese meine Ursprüngliche war. Die Antwort das der AG keine natürliche Person darstellt ist mir zwar schlüssig, da dieser aber zuständig sein soll und die delegierten (Vorgesetzten) keine Verantwortung für die Versäumnisse des AG (keine natürliche Person) tragen befürchte ich, dass sich alle zurücklehnen uns sagen "Der AG hat versäumt sich zu kümmern".
Ich versuche es mal: Wie Du bereits festgestellt hast, ist die jeweilige Kommune der AG. Die Kommune ist keine natürliche Person, sondern eine juristische. Juristische Personen sind als solche nicht selbst handlungsfähig, sondern benötigen jemanden, der für sie handelt, der sie vertritt. Das kann - je nach Art der Kommune und der Kommunalverfassung - etwa der Bürgermeister oder der Landrat sein. Der Bürgermeister oder der Landrat ist damit nicht der AG, er ist aber als gesetzlicher Vertreter der Kommune derjenige, der die Pflichten der Kommune als AG zu erfüllen hat. Wenn es heißt, der AG habe versagt, dann bedeutet das: Der gesetzliche Vertreter der Kommune hat versagt, dessen Versagen der Kommune als AG zuzurechnen ist.