Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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cyrix42

Na wir gehen doch von vorbildlichen AN aus, die genau die Tätigkeiten erledigen, die sie übertragen bekommen haben. ;)

Spid

Selbst dann üben sie auch nur die gleichen Tätigkeiten aus. Wo ist jetzt der Zusammenhang zur Arbeit und der Zusammenhang zwischen Arbeit und Entgelt?

cyrix42

Wenn es für dich einfacher ist, ersetze in "gleiches Geld für gleiche Arbeit" die "Arbeit" durch "Tätigkeit".

Rein interessehalber: Wo liegen die subtilen Unterschiede zwischen "Arbeit" und "Tätigkeit"?

Otto1

Zitat von: Spid in 24.08.2020 20:45
Selbst dann üben sie auch nur die gleichen Tätigkeiten aus. Wo ist jetzt der Zusammenhang zur Arbeit und der Zusammenhang zwischen Arbeit und Entgelt?

Ganz einfach: warum sollte ein Verwaltungshengst mit der korrekten Eingruppierung in einer anderen Gemeinde weniger bekommen? Was rechtfertigt die Besserstellung ,,West"?

Spid

Zitat von: cyrix42 in 24.08.2020 20:49
Wenn es für dich einfacher ist, ersetze in "gleiches Geld für gleiche Arbeit" die "Arbeit" durch "Tätigkeit".

Rein interessehalber: Wo liegen die subtilen Unterschiede zwischen "Arbeit" und "Tätigkeit"?

Warum sollte ich irgendwas ersetzen? Die in Gewerkschaftskreisen verbreitete Masturbationsfantasie des gleichen Lohns für gleiche Arbeit scheitert schlicht bereits daran, daß es kaum zwei AN gibt, die die gleiche Arbeit verrichten, denn Arbeit ist Leistung mal Zeit. Eine Tätigkeit ist schlicht etwas, was jemand tut.

Spid

Zitat von: Otto1 in 24.08.2020 20:51
Zitat von: Spid in 24.08.2020 20:45
Selbst dann üben sie auch nur die gleichen Tätigkeiten aus. Wo ist jetzt der Zusammenhang zur Arbeit und der Zusammenhang zwischen Arbeit und Entgelt?

Ganz einfach: warum sollte ein Verwaltungshengst mit der korrekten Eingruppierung in einer anderen Gemeinde weniger bekommen? Was rechtfertigt die Besserstellung ,,West"?

Eingruppierungen sind stets korrekt. Unterschiedliche AG zahlen unterschiedliche Entgelte. Ich sehe keine Besserstellung. Realität bedarf keiner Rechtfertigung.

cyrix42

Oh, machen wir jetzt Physik? Mir war gar nicht klar, dass das das Thema war. ;-)

Aber gut, bleiben wir bei "gleiches Geld für gleiche Tätigkeit": Der TVÖD ordnet verschiedenen Tätigkeiten verschiedene Entgeltgruppen und via diesen verschiedene Bezahlung zu, wohl aber der gleichen Tätigkeit die gleiche Gruppe und -- bei gleicher Stufe -- ausch das gleiche Entgelt.

Gäbe es nicht den Anspruch, hier gleiches gleich zu entlohnen, bräuchte es den Tarivvertrag (für diese zentrale Aufgabe, sonstige Verpflichtungen von AG und AN, die im TV geregelt sind, mal außen vor gelassen) ja nicht.

Es bleibt dabei: Eine Abweichung davon, gleiches auch gleich zu bezahlen, ist begründungspflichtig. Auch, wenn es der Status Quo ist. (Gegebenenfalls hat sich nämlich die früher einmal gegebene Begründung dafür, die damals gerechtfertigt war, nun erübrigt.)


Spid

Wann genau waren wir bei ,,gleiches Geld für gleiche Tätigkeit", daß wir dabei bleiben könnten? Zumal das ja ohnehin keine dem Tarifregime inhärenter Grundsatz ist, da es 1. auf die auszuübende Tätigkeit ankommt und nicht auf die Tätigkeit, 2. die gleiche auszuübende Tätigkeit zu unterschiedlichen Entgeltgruppen führen kann und es 3. selbst in derselben Entgeltgruppe nicht zum selben Entgelt führt. Mithin hat der TVÖD nicht diesen Anspruch noch wäre das ein Anspruch, der Wesensmerkmal von Tarifverträgen im allgemeinen wäre.

cyrix42

Zitat von: Spid in 24.08.2020 21:13
da es 1. auf die auszuübende Tätigkeit ankommt und nicht auf die Tätigkeit,

das hatten wir doch schon geklärt: Wir gehen vom AN aus, der genau seine auszuübenden Tätigkeiten ausgührt, ergo: Tätigkeit = auszuübende Tätigkeit.

Zitat
2. die gleiche auszuübende Tätigkeit zu unterschiedlichen Entgeltgruppen führen kann

na da sollte doch die Entgeltordnung doch was anderes sagen. Natürlich schließt die gleiche auszuübende Tätigkeit auch die gleiche prozentuelle Verteilung der beteiligten Arbeitsvorgänge mit ein... (Ansonsten dürfte dein Standard-Satz "AN sind immer korrekt eingruppiert" ja nicht haltbar sein, wenn doch die gleiche auszuübende Tätigkeit zu unterschiedlichen EG führen könnte...)

Zitat
und es 3. selbst in derselben Entgeltgruppe nicht zum selben Entgelt führt.

Bei gleicher Stufe aber sicherlich doch. Jedenfalls lese ich die entsprechenden Tabellen so...

Zitat
Mithin hat der TVÖD nicht diesen Anspruch noch wäre das ein Anspruch, der Wesensmerkmal von Tarifverträgen im allgemeinen wäre.

Nun, du kennst sicherlich deutlich mehr Tarivverträge im Detail als ich. Soweit ich dies beurteilen kann, versuchen TV jedoch durchaus klare Vorgaben zu einer nachvollziehbaren Gehaltsstruktur zu machen, die bei identischen Voraussetzungen auch zum gleichen Ergebnis führen. Wenn du dies negierst, weshalb gibt es dann deiner Meinung nach Tarifverträge? Offenbar verhandelt ja eben nicht jeder AN völlig losgelöst von allen anderen sein Einkommen...

Stonie

Solange angestellte und Beamte für äquivalente Tätigkeiten eingesetzt werden wird es niemals eine gleiche Entlohnung/Bezahlung geben.

Spid

Zitat von: cyrix42 in 24.08.2020 21:23
Zitat von: Spid in 24.08.2020 21:13
da es 1. auf die auszuübende Tätigkeit ankommt und nicht auf die Tätigkeit,

das hatten wir doch schon geklärt: Wir gehen vom AN aus, der genau seine auszuübenden Tätigkeiten ausgührt, ergo: Tätigkeit = auszuübende Tätigkeit.

Zitat
2. die gleiche auszuübende Tätigkeit zu unterschiedlichen Entgeltgruppen führen kann

na da sollte doch die Entgeltordnung doch was anderes sagen. Natürlich schließt die gleiche auszuübende Tätigkeit auch die gleiche prozentuelle Verteilung der beteiligten Arbeitsvorgänge mit ein... (Ansonsten dürfte dein Standard-Satz "AN sind immer korrekt eingruppiert" ja nicht haltbar sein, wenn doch die gleiche auszuübende Tätigkeit zu unterschiedlichen EG führen könnte...)

Zitat
und es 3. selbst in derselben Entgeltgruppe nicht zum selben Entgelt führt.

Bei gleicher Stufe aber sicherlich doch. Jedenfalls lese ich die entsprechenden Tabellen so...

Zitat
Mithin hat der TVÖD nicht diesen Anspruch noch wäre das ein Anspruch, der Wesensmerkmal von Tarifverträgen im allgemeinen wäre.

Nun, du kennst sicherlich deutlich mehr Tarivverträge im Detail als ich. Soweit ich dies beurteilen kann, versuchen TV jedoch durchaus klare Vorgaben zu einer nachvollziehbaren Gehaltsstruktur zu machen, die bei identischen Voraussetzungen auch zum gleichen Ergebnis führen. Wenn du dies negierst, weshalb gibt es dann deiner Meinung nach Tarifverträge? Offenbar verhandelt ja eben nicht jeder AN völlig losgelöst von allen anderen sein Einkommen...

Wir hatten überhaupt nichts geklärt und waren überhaupt nicht bei der Tätigkeit, sondern bei Arbeit - die Tätigkeit war nur Deine Krücke, nachdem Dein ursprüngliches Vorbringen in sich zusammengefallen war. Also geht es Dir um den Zusammenhang zwischen auszuübender Tätigkeit und Entgelt - und da trifft schlicht zu, was ich ausführte: die gleiche und sogar dieselbe auszuübende Tätigkeit führt eben nicht stets zur selben Entgeltgruppe (Vorbemerkungen 2, 7 EGO) und selbst bei derselben Entgeltgruppe auch nicht zum selben Entgelt, was einerseits von den Stufen abhängt, aber sich eben bspw. auch aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 EGO. Ausweislich des TVG legen Tarifverträge Mindestarbeitsbedingungen fest. Zahllose Tarifverträge treffen übrigens keinerlei Regelungen zum Entgelt.

Warumdendas

Zitat von: Glx in 24.08.2020 15:18

Die gleiche mit dem es die Gegenseite 30 Jahre lang schon hat.

Wie bitte? Gegenseite?
Wettkampf, Konkurrenz oder Krieg?
Ich stehe voll auf der Seite motivierter und engagierter Menschen, egal aus welchem Bundesland. Aber das was hier angeführt wird ist Gejammer. Ohne Argumente gibt es kein Einlenken.

Warumdendas

Zitat von: Spid in 24.08.2020 20:58
Zitat von: cyrix42 in 24.08.2020 20:49
Wenn es für dich einfacher ist, ersetze in "gleiches Geld für gleiche Arbeit" die "Arbeit" durch "Tätigkeit".

Rein interessehalber: Wo liegen die subtilen Unterschiede zwischen "Arbeit" und "Tätigkeit"?

Warum sollte ich irgendwas ersetzen? Die in Gewerkschaftskreisen verbreitete Masturbationsfantasie des gleichen Lohns für gleiche Arbeit scheitert schlicht bereits daran, daß es kaum zwei AN gibt, die die gleiche Arbeit verrichten, denn Arbeit ist Leistung mal Zeit. Eine Tätigkeit ist schlicht etwas, was jemand tut.

Definition: Arbeit ist zielgerichtete, soziale, planmäßige und bewusste, körperliche und geistige Tätigkeit.
Physik: Energie, die durch Kräfte auf einen Körper übertragen wird. Das geschieht, indem eine Kraft längs eines Weges auf ihn einwirkt.
Kinderlexikon: Mit Arbeit meint man meist eine Tätigkeit, die man macht, um Geld zu verdienen.

Einen Zusammenhang mit Zeit habe ich nicht gefunden. Nur mit Tätigkeit. 8)

Bastel

Heute werden wohl die Forderungen von Verdi beschlossen.
Es wird spannend ;D

Apek

Oder aber auch einfach nur traurig ;-)