Dito.
Aber von welchem Grammatikfehler sprichst Du jetzt, wo es doch zuvor nur um Dein Sprachempfinden ging? https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern#google_vignette
https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Die-korrekte-Verwendung-des-Verbs-erinnern-an
Netter Versuch. Nur reflexiv ist und bleibt korrekt.
Kannst Du mir die grammtikalisch korrekte Form eines Satzes wie "Nur reflexiv ist und bleibt korrekt" erklären? Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.
Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben, die weiterhin gegen Dein Sprachempfinden verstößt, wenn sie im genannten Link als Beispiel ausführt: "Das erinnere ich nicht." https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern
Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner Worte diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen Formulierung in einem insgesamt längeren Text einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche Schreibweise rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass der Duden genau diese Schreibweise als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?
Hast Du heute einfach einen schlechten Tag oder was ist bei Dir los?
Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.
- Der Satz ist grammatikalisch Falsch, aber ich darf ja schreiben wie ich möchte und "wie es schmeckt".
Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben
- Der Duden widerspricht sich wohl kaum, wenn er unter Beispiel 1 die norddeutsche Spezialität in Klammer vorausstellt und im Sprachwissen-Kommentar klarstellt, dass ebendiese Standardsprachlich inkorrekt ist.
Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner
Worte Rechtsregelungen diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen
Formulierung gesetzlichen Regelung in einem insgesamt längeren
Text Besoldungskontext einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche
Schreibweise Rechtsauslegung rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass
der Duden das oberste Gericht genau diese
Schreibweise Rechtsauslegung als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?
- Ganz einfach. Man rennt hier mit der gleichen innewohnenden Arroganz, gegen ebenso Arrogante an. Wie im Kleinen so im Großen. Wie im Großen so im Kleinen.
Wir können jetzt darüber streiten, ob das Norddeutsche erinnern jetzt grammatikalisch korrekt ist oder nicht. Wir können aber nicht darüber streiten ob es standardsprachlicher Kanon ist oder nicht.
Wir können darüber streiten ob die einzelnen formulierungen und Bestandteile in Besoldungsgesetzen verfassungsgemäß sind oder nicht, wir können aber nicht darüber streiten ob die Besoldung in allen Bundesländern verfassungswirdrig ist oder nicht.
Je eher diese Dinge die Arroganz und Sturheit an entsprechender Stelle (Besoldungsgesetzgeber) nun endlich und endgültig durchbricht, desto eher sparen wir uns hier sehr viele Worte.