[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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A6 ist das neue A10


SwenTanortsch

Zitat von: A6 ist das neue A10 in 30.12.2024 14:15
Zitat von: SwenTanortsch in 30.12.2024 11:32
Dito.

Aber von welchem Grammatikfehler sprichst Du jetzt, wo es doch zuvor nur um Dein Sprachempfinden ging? https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern#google_vignette

https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Die-korrekte-Verwendung-des-Verbs-erinnern-an
Netter Versuch. Nur reflexiv ist und bleibt korrekt.

Kannst Du mir die grammtikalisch korrekte Form eines Satzes wie "Nur reflexiv ist und bleibt korrekt" erklären? Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.

Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben, die weiterhin gegen Dein Sprachempfinden verstößt, wenn sie im genannten Link als Beispiel ausführt: "Das erinnere ich nicht." https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern

Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner Worte diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen Formulierung in einem insgesamt längeren Text einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche Schreibweise rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass der Duden genau diese Schreibweise als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?

Hast Du heute einfach einen schlechten Tag oder was ist bei Dir los?

lotsch

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 30.12.2024 12:05
Ich bereite gerade meine Unterlagen auf und mir ist aufgefallen, dass in meiner Textvorlage für den Besoldungswiderspruch nicht ein einziges Mal das Wort Widerspruch auftaucht. Es wird lediglich von einer Geltendmachung einer amtsangemessenen Alimentation geschrieben.

Ist es juristisch egal ob Widerspruch oder Geltendmachung?

Ohne Rechtsbeistand wäre ich im Eimer...

Die zeitnahe Geltendmachung hast du auf jeden Fall erfüllt. Jetzt ist die Frage, ob dein Schreiben, nach den Grundsätzen, die Swen genannt hat, als Antrag oder Widerspruch gewertet werden kann. Evtl. kann es Auswirkungen auf die Verjährung haben.
Keine Hemmung der Verjährung bewirkt das dem Widerspruch oder der Klage vorausgehende Gesuch (Antrag) auf Gewährung einer bestimmten Besoldungsleistung, da dieses noch nicht auf die ,,Vorentscheidung einer Behörde" im Sinne des § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gerichtet ist.
Ich würde nach einem halben Jahr die Verbescheidung mit Fristsetzung verlangen, und wenn dann nichts kommt, eine Untätigkeitsklage in die Wege leiten, sicherheitshalber.

A6 ist das neue A10

Zitat von: SwenTanortsch in 30.12.2024 14:36
Zitat von: A6 ist das neue A10 in 30.12.2024 14:15
Zitat von: SwenTanortsch in 30.12.2024 11:32
Dito.

Aber von welchem Grammatikfehler sprichst Du jetzt, wo es doch zuvor nur um Dein Sprachempfinden ging? https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern#google_vignette

https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Die-korrekte-Verwendung-des-Verbs-erinnern-an
Netter Versuch. Nur reflexiv ist und bleibt korrekt.

Kannst Du mir die grammtikalisch korrekte Form eines Satzes wie "Nur reflexiv ist und bleibt korrekt" erklären? Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.

Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben, die weiterhin gegen Dein Sprachempfinden verstößt, wenn sie im genannten Link als Beispiel ausführt: "Das erinnere ich nicht." https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern

Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner Worte diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen Formulierung in einem insgesamt längeren Text einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche Schreibweise rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass der Duden genau diese Schreibweise als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?

Hast Du heute einfach einen schlechten Tag oder was ist bei Dir los?

Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.

- Der Satz ist grammatikalisch Falsch, aber ich darf ja schreiben wie ich möchte und "wie es schmeckt".

Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben

- Der Duden widerspricht sich wohl kaum, wenn er unter Beispiel 1 die norddeutsche Spezialität in Klammer vorausstellt und im Sprachwissen-Kommentar klarstellt, dass ebendiese Standardsprachlich inkorrekt ist.

Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner Worte Rechtsregelungen diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen Formulierung gesetzlichen Regelung in einem insgesamt längeren Text Besoldungskontext einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche Schreibweise Rechtsauslegung rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass der Duden das oberste Gericht  genau diese Schreibweise Rechtsauslegung als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?

- Ganz einfach. Man rennt hier mit der gleichen innewohnenden Arroganz, gegen ebenso Arrogante an. Wie im Kleinen so im Großen. Wie im Großen so im Kleinen.

Wir können jetzt darüber streiten, ob das Norddeutsche erinnern jetzt grammatikalisch korrekt ist oder nicht. Wir können aber nicht darüber streiten ob es standardsprachlicher Kanon ist oder nicht.

Wir können darüber streiten ob die einzelnen formulierungen und Bestandteile in Besoldungsgesetzen verfassungsgemäß sind oder nicht, wir können aber nicht darüber streiten ob die Besoldung in allen Bundesländern verfassungswirdrig ist oder nicht.

Je eher diese Dinge die Arroganz und Sturheit an entsprechender Stelle (Besoldungsgesetzgeber) nun endlich und endgültig durchbricht, desto eher sparen wir uns hier sehr viele Worte.







SwenTanortsch

Zitat von: A6 ist das neue A10 in 30.12.2024 17:08
Zitat von: SwenTanortsch in 30.12.2024 14:36
Zitat von: A6 ist das neue A10 in 30.12.2024 14:15
Zitat von: SwenTanortsch in 30.12.2024 11:32
Dito.

Aber von welchem Grammatikfehler sprichst Du jetzt, wo es doch zuvor nur um Dein Sprachempfinden ging? https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern#google_vignette

https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Die-korrekte-Verwendung-des-Verbs-erinnern-an
Netter Versuch. Nur reflexiv ist und bleibt korrekt.

Kannst Du mir die grammtikalisch korrekte Form eines Satzes wie "Nur reflexiv ist und bleibt korrekt" erklären? Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.

Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben, die weiterhin gegen Dein Sprachempfinden verstößt, wenn sie im genannten Link als Beispiel ausführt: "Das erinnere ich nicht." https://www.duden.de/rechtschreibung/erinnern

Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner Worte diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen Formulierung in einem insgesamt längeren Text einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche Schreibweise rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass der Duden genau diese Schreibweise als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?

Hast Du heute einfach einen schlechten Tag oder was ist bei Dir los?

Mir ist die entsprechende Syntax so nicht ganz bekannt.

- Der Satz ist grammatikalisch Falsch, aber ich darf ja schreiben wie ich möchte und "wie es schmeckt".

Darüber hinaus solltest Du ggf. erwägen, die Dudenredaktion wegen ihres "netten Versuchs" anzuschreiben

- Der Duden widerspricht sich wohl kaum, wenn er unter Beispiel 1 die norddeutsche Spezialität in Klammer vorausstellt und im Sprachwissen-Kommentar klarstellt, dass ebendiese Standardsprachlich inkorrekt ist.

Zugleich frage ich mich, was Dich hier im Forum eigentlich antreibt, über den Gebrauch einzelner Worte Rechtsregelungen diskutieren zu wollen. Wo genau liegt jetzt eigentlich Dein Problem, das Dich dazu führt, mir hier ob einer einzelnen Formulierung gesetzlichen Regelung in einem insgesamt längeren Text Besoldungskontext einen stümperhaften Sprachgebrauch nachzusagen, mir gestatten zu wollen, so entsprechend stümperhaft zu schreiben, wie ich Deiner Meinung nach offensichtlich schreibe, und mir nun schließlich einen "netten Versuch" zu unterstellen, eine Deiner Meinung nach falsche Schreibweise Rechtsauslegung rechtfertigen zu wollen, indem ich zeige, dass der Duden das oberste Gericht  genau diese Schreibweise Rechtsauslegung als Beispiel eines korrekten Gebrauchs anführt?

- Ganz einfach. Man rennt hier mit der gleichen innewohnenden Arroganz, gegen ebenso Arrogante an. Wie im Kleinen so im Großen. Wie im Großen so im Kleinen.

Wir können jetzt darüber streiten, ob das Norddeutsche erinnern jetzt grammatikalisch korrekt ist oder nicht. Wir können aber nicht darüber streiten ob es standardsprachlicher Kanon ist oder nicht.

Wir können darüber streiten ob die einzelnen formulierungen und Bestandteile in Besoldungsgesetzen verfassungsgemäß sind oder nicht, wir können aber nicht darüber streiten ob die Besoldung in allen Bundesländern verfassungswirdrig ist oder nicht.

Je eher diese Dinge die Arroganz und Sturheit an entsprechender Stelle (Besoldungsgesetzgeber) nun endlich und endgültig durchbricht, desto eher sparen wir uns hier sehr viele Worte.

Wenn Du magst, rauch' gerne einen für mich mit.

@ lotsch

Ich denke, Verwaltungsgedöns wird das Schreiben hier ggf. einstellen. Dann können wir das noch einmal genauer betrachten und beurteilen. Insgesamt wird es in den nächsten Wochen in allen oder zumindest in einigen Rechtskreisen interessant werden, wie mit den eingegangenen Widersprüchen verfahren werden wird, schätze ich.

Da zwischenzeitlich fast alle Besoldungsgesetzgeber gesetzliche Regelungen vollzogen haben, mit denen sie den Anspruch vertreten, amtsangemessen zu besolden, könnte nun ggf. der eine oder andere Dienstherr zu dem Schluss kommen, dass es für ihn deutlich günstiger werden könnte, die eingegangenen Widersprüche negativ zu bescheiden. Hamburg lässt grüßen - wobei man dort höchstwahrscheinlich ursprünglich nicht mit einer Anzahl von über 8.000 Kolleginnen und Kollegen gerechnet haben wird, die daraufhin den Klageweg eingeschlagen haben.

SwenTanortsch

PS. Die ZBR hat nun die Vorschau auf das Ende der Woche erscheinende Doppelheft online gestellt. Die ersten drei Beiträge betrachten unser Thema noch einmal grundlegend. Anhand der Leseproben kann man sich einen ersten Überblick verschaffen.

http://www.zbr-online.de/index.html

NordWest

Zitat von: A6 ist das neue A10 in 30.12.2024 14:15
https://www.duden.de/

Echt jetzt - der Duden? Bis in die Neunziger mag der ja mal eingermaßen abgebildetet haben, wie man in Deutschland so schreibt. Dabei hat er immer die Sprachentwicklung nachvollzogen. Was gestern noch falsch war, konnte morgen schon richtig sein.

Seit den Neunzigern vollzieht der Duden nicht mehr Sprache nach, sondern versucht selbst Sprachpolitik zu betreiben. Seitdem musste er mehrfach umsteuern. Wirklich ernstnehmen kann den Duden doch wohl niemand mehr.

Als Norddeutscher ERINNERE ich jedenfalls noch sehr gut, dass schon die alten Leute "erinnern" in unserer hier üblichen Weise verwendet haben. Das lasse ich mir auch von einem Duden nicht als "falsch" abstempeln. Und wer weiß: Vielleicht steht es in der nächsten Ausgabe dann auch schon drin...

lotsch

Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Hier ein Auszug aus der Berliner Zeitung:
"Solche Veröffentlichungen müssten ,,verhindert werden", ließ Esken wissen.

Dass sie und viele andere sich damit direkt gegen das Grundgesetz wenden, ist ihnen egal. Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit besteht ,,unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird" (BVerfG, Beschl. v. 9.11.2022 – 1 BvR 523/21).

Es geht vielen Musk-Kritikern eben nicht um Meinungsfreiheit oder Demokratie oder den Rechtsstaat. Es geht darum, bestimmte Meinungen zu tabuisieren und ihre Vertreter niederzubrüllen."
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-welt-veroeffentlicht-musk-die-zeit-putin-warum-politik-und-medien-heuchler-sind-li.2285538

Reisinger850

Ich kann mich noch gut dran erinnern, wie Lauterbach und andere Sozen gegen Trump gewettert haben und für Harris waren. Sie bekommen nun ihre eigene Medizin.

BVerfGBeliever

Zitat von: lotsch in 31.12.2024 12:15
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Grundsätzlich hast du erst mal Recht. Ich bin ebenfalls sehr froh, in einem Land leben zu dürfen, in dem jeder prinzipiell sagen (oder auch in Foren schreiben) kann, was er möchte, ohne irgendwelche Repressalien fürchten zu müssen.

ABER:

1.) Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo andere Grundrechte verletzt werden! Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Personen oder Gruppen rassistisch herabgewürdigt werden. Oder auch, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in verfassungsfeindlicher Weise angegriffen wird. Und beides ist unter Mitgliedern und Sympathisanten der AfD leider eher die Regel als die Ausnahme (und stell dir nur mal kurz vor, die AfD würde unser Land "übernehmen"; glaubst du, dann gäbe es mittelfristig noch volle Meinungsfreiheit für Andersdenkende?).

2.) Daher ist der Gastbeitrag von Musk aus meiner Sicht zunächst mal einfach nur "befremdlich", da es es sich normalerweise nicht ziemt, so dezidiert zur Politik und den Parteien in einem fremden Land Stellung zu beziehen. Problematisch wird das Ganze jedoch dadurch, dass er explizit Wahlwerbung für die AfD macht und somit den unter Punkt 1 genannten verfassungsfeindlichen Ansichten Vorschub leistet. Dagegen darf und muss protestiert werden, auch und insbesondere seitens unserer Politiker (siehe beispielhaft die Reaktion von Friedrich Merz).

Versuch

Zitat von: lotsch in 31.12.2024 12:15
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Hier ein Auszug aus der Berliner Zeitung:
"Solche Veröffentlichungen müssten ,,verhindert werden", ließ Esken wissen.

Dass sie und viele andere sich damit direkt gegen das Grundgesetz wenden, ist ihnen egal. Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit besteht ,,unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird" (BVerfG, Beschl. v. 9.11.2022 – 1 BvR 523/21).

Es geht vielen Musk-Kritikern eben nicht um Meinungsfreiheit oder Demokratie oder den Rechtsstaat. Es geht darum, bestimmte Meinungen zu tabuisieren und ihre Vertreter niederzubrüllen."
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-welt-veroeffentlicht-musk-die-zeit-putin-warum-politik-und-medien-heuchler-sind-li.2285538

Ernsthaft?

Was ist eigentlich mit dir los???
Duu bist mir nun schon mehrfach für, gelinde gesagt, sehr befremdliche Beiträge aufgefallen.

Meinem Vorschreiber will ich nur folgendes hinzufügen:
Peinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

Eukalyptus

#6911
Zitat von: BVerfGBeliever in 31.12.2024 13:32
Zitat von: lotsch in 31.12.2024 12:15
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Grundsätzlich hast du erst mal Recht. Ich bin ebenfalls sehr froh, in einem Land leben zu dürfen, in dem jeder prinzipiell sagen (oder auch in Foren schreiben) kann, was er möchte, ohne irgendwelche Repressalien fürchten zu müssen.

ABER:

1.) Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo andere Grundrechte verletzt werden! Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Personen oder Gruppen rassistisch herabgewürdigt werden. Oder auch, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in verfassungsfeindlicher Weise angegriffen wird. Und beides ist unter Mitgliedern und Sympathisanten der AfD leider eher die Regel als die Ausnahme (und stell dir nur mal kurz vor, die AfD würde unser Land "übernehmen"; glaubst du, dann gäbe es mittelfristig noch volle Meinungsfreiheit für Andersdenkende?).

2.) Daher ist der Gastbeitrag von Musk aus meiner Sicht zunächst mal einfach nur "befremdlich", da es es sich normalerweise nicht ziemt, so dezidiert zur Politik und den Parteien in einem fremden Land Stellung zu beziehen. Problematisch wird das Ganze jedoch dadurch, dass er explizit Wahlwerbung für die AfD macht und somit den unter Punkt 1 genannten verfassungsfeindlichen Ansichten Vorschub leistet. Dagegen darf und muss protestiert werden, auch und insbesondere seitens unserer Politiker (siehe beispielhaft die Reaktion von Friedrich Merz).

1.) Die Meinungsfreiheit hört nicht auf, sobald Grundrechte verletzt werden. Sie hört auf, sobald in einem rechtlichen Verfahren (im Regelfall: durch Gerichtsurteil) eine strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig erfolgte. Der Unterschied ist dass Grundrechte lediglich den Staat binden, nicht die Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat. In einem Staat der umfassende Abwehrrechte gegenüber dem Bürger hat, möchte ich nicht mehr leben. Das hatte ich schon in der DDR.

Die konkrete Rechtsetzung im Strafrecht die den Bürger bindet ist zu Recht deutlich enger gefasst, z.B. in Gestalt des Beleidigungsparagraphen § 185 StGB. Einen Paragraphen mit dem der in den letzten Jahren in öffentlicher Diskussion oft verwendete Begriff "Hassrede" als solche/r bestraft wird, habe ich im StGB noch nicht gefunden.

2.) Deutsche Politiker mischen sich mit Wortbeiträgen ständig in Politik anderer Länder ein, ich erinnere besonders an die Wahl von Donald Trump zum amerikanischen Präsidenten. Warum sollten sich also ausländische Privatpersonen, hier gern auch: Unternehmer nicht zur deutschen Politik zu Wort melden? Zurechtweisungen deutscher Politiker an die Adresse von Elon Musk empfinde ich deswegen als besonders offensichtliche Doppelmoral.


Ein gutes Neues Jahr uns allen.

lotsch

Zitat von: BVerfGBeliever in 31.12.2024 13:32
Zitat von: lotsch in 31.12.2024 12:15
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

1.) Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo andere Grundrechte verletzt werden! Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Personen oder Gruppen rassistisch herabgewürdigt werden. Oder auch, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in verfassungsfeindlicher Weise angegriffen wird. Und beides ist unter Mitgliedern und Sympathisanten der AfD leider eher die Regel als die Ausnahme (und stell dir nur mal kurz vor, die AfD würde unser Land "übernehmen"; glaubst du, dann gäbe es mittelfristig noch volle Meinungsfreiheit für Andersdenkende?).


Und dieses herabwürdigende, evtl. verfassungsfeindliche Verhalten willst du mit Einschränkung der Grundrechte verhindern?

lotsch

Zitat von: BVerfGBeliever in 31.12.2024 13:32
Zitat von: lotsch in 31.12.2024 12:15
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.


2.) Daher ist der Gastbeitrag von Musk aus meiner Sicht zunächst mal einfach nur "befremdlich", da es es sich normalerweise nicht ziemt, so dezidiert zur Politik und den Parteien in einem fremden Land Stellung zu beziehen. Problematisch wird das Ganze jedoch dadurch, dass er explizit Wahlwerbung für die AfD macht und somit den unter Punkt 1 genannten verfassungsfeindlichen Ansichten Vorschub leistet. Dagegen darf und muss protestiert werden, auch und insbesondere seitens unserer Politiker (siehe beispielhaft die Reaktion von Friedrich Merz).

Protestieren ist jederzeit erlaubt, aber keine Einschränkung der Grundrechte.

"Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen."
Voltaire

Jetzt wünsche ich auch allen ein gutes neues Jahr und werde mir nachher im Theater "Der Menschenfeind" von Moliere ansehen. Wahrscheinlich so ein Typ wie der Threadteilnehmer Versuch, dem ich schon mehrfach aufgefallen bin.

BVerfGBeliever

@Eukalyptus: Hätte Musk beispielsweise gesagt "Wählt alle die FDP!", wäre das zumindest aus meiner Sicht kein unbedingter Grund zu größerer Aufregung gewesen.

Die AfD ist jedoch keine "normale" Partei, sondern mindestens ein rechtsextremistischer Verdachtsfall (siehe beispielsweise das Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024) und in Teilen sogar gesichert rechtsextrem (siehe beispielsweise das Urteil des VG Dresden vom 15.07.2024). HIERIN liegt der Protest gegen Musks Wahlwerbung in meinen Augen hauptsächlich begründet.


Ebenfalls einen guten Rutsch an alle!