Ich sehe die Mindestalimentation als bereits geschuldeten Arbeitslohn an. In der Praxis wurde die Prämie aber genutzt, um auf die 115% Abstand zu gelangen.
Darüber hinaus kann die Prämie freiwillig bezahlt werden. Da geht es dann aber darum, ob diese steuerfrei ist oder nicht. D Prämie sollte dann aber nach dem EStG nicht mehr steuerfrei sein. Was wiederum den 115% Abstand verletzen würde.
§ 3 Nr. 11c. EStG
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;