Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3982532 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7740 am: 21.07.2025 16:31 »
Schon jetzt ist aber klar, dass die Wahrscheinlichkeit für eine notwendige Anhebung aller Grundgehälter mit der Deutlichkeit der Unterschreitung des Mindestabstandsgebotes bei der niedrigsten Besoldungsgruppe zunimmt.

Schön wäre eine klare Quotenvorgabe des BVerfG, bspw. dass für den Bedarf einer vierköpfige Familie x% der Besoldung über die Grundbesoldung abgedeckt sein muss.

Nur so lassen sich wahrscheinlich weitere Tricks vermeiden - und es hätte endlich auch direkte Auswirkungen auf Beamte ohen Kinderzuschläge.

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7741 am: 21.07.2025 18:47 »
Absolut richtig, NordWest. Darauf hoffe ich. Wie Alimentationsprinzip und Leistungsprinzip zueinander stehen, muss mit dem nächsten Beschluss endlich konkretisiert werden, sonst bleiben die Darlegungen zu akademisch was es den Gesetzgebern leichter macht zu behaupten, man käme den Vorgaben ausreichend nach.

Mal davon abgesehen kommt mir auch einfach zu kurz, wie teuer das Leben für Alleinstehende ist (was ich noch nicht mal bin). Es sind nicht nur die lieben Kinder, die Geld kosten, sondern es geht maßgeblich um die Frage, was das Dach überm Kopf kostet und ob man sich das mit jemandem teilen kann. Wo ist da das Alimentationsprinzip, vom Leistungsprinzip ganz zu schweigen...

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7742 am: 21.07.2025 20:12 »
Ich war schon mal optimistischer. Die Lösung über teils exorbitanten Zulagen wurde nicht abschließend ausgeurteilt. Zum Abstandsgebot gibt es m.W. noch gar keine Rechtssprechung. Es dauert und dauert und dauert.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7743 am: 21.07.2025 21:28 »
Ich war schon mal optimistischer. Die Lösung über teils exorbitanten Zulagen wurde nicht abschließend ausgeurteilt.

Sämtliche Zuschlagsorgien wurden ja erst NACH dem letzten BVerfG-Urteil von 2020 eingeführt (2019 lagen die leistungslosen Familienzuschläge für den kleinsten 4K-Beamten in allen Ländern im Bereich von rund 14-21% der Grundbesoldung, 2024 dann plötzlich bei bis zu 58%).

Somit bin ich guter Hoffnung, dass im nächsten Urteil aus Karlsruhe diesem Spuk ein jähes Ende bereitet wird..

HochlebederVorgang

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7744 am: 22.07.2025 00:24 »
„Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.„

Hiermit hat sich das BVerfG einfach keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich ist es einfach nicht davon ausgegangen, dass dieser Satz auf gröbste Art und Weise mißinterpretiert und völlig unzutreffend ausgelegt wird. Eine Korrektur oder Klarstellung im nächsten Urteil würde helfen

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7745 am: 22.07.2025 07:53 »
Hiermit hat sich das BVerfG einfach keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich ist es einfach nicht davon ausgegangen, dass dieser Satz auf gröbste Art und Weise mißinterpretiert und völlig unzutreffend ausgelegt wird. Eine Korrektur oder Klarstellung im nächsten Urteil würde helfen

Da bin ich inzwischen eher pessimistisch, ob eine Korrektur oder Klarstellung helfen würde.
Der Gesetztgeber hat in allen Besoldungskreisen eine große Bereitschaft gezeigt, zu tricksen und sich um die Anpassung der Besoldung herumzuschummeln.
Hinzukommt die Tendenz, die Judikative als Organ und ihre Urteile weiter zu untergraben. Mit dem Florett der geschliffenen und kleinteiligen Argumentation wird das Bundesverfassungsgericht sich und uns keinen Gefallen tun, im nächsten Urteil hoffe ich eher auf die schwere Klinge.... oder gleich einen Backstein.

maxg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7746 am: 22.07.2025 08:45 »
„Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.„

Hiermit hat sich das BVerfG einfach keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich ist es einfach nicht davon ausgegangen, dass dieser Satz auf gröbste Art und Weise mißinterpretiert und völlig unzutreffend ausgelegt wird. Eine Korrektur oder Klarstellung im nächsten Urteil würde helfen

Ich teile insbesondere deinen ersten Satz nicht.

Der erste Satz des BVerfG-Zitats ist doch eine Binsenweisheit. Es war doch schon immer so, dass es zur Grundbesoldung Familien-/Kinderzuschläge gab. Eine entsprechende Erhöhung der Alimentation entspricht somit sicher auch den "althergebrachten Grundsätzen des Beamtenrechts".

Der zweite BVerfG-Satz ist in seinem Wortlaut und der Interpretation m.E. auch nur vorsätzlich misszuverstehen. Die Öffnungsklausel "stärker als bisher" dahingehend in Besoldungsrecht (NRW u.ä.) umzusetzen, dass mehr als 40% der Besoldung eines Beamten (m/w/d) aus Familienkomponenten besteht, kann man wohl kaum dem BVerfG "anlasten", sondern nur dem jeweiligen Besoldungsgesetzgeber. Dieser hat jegliche Verhältnismäßigkeit (aus durchschaubaren Gründen) offenkundig überschritten.