Eine komplett rechtskonforme aA unter Beachtung aller Prüfkriterien des BVerfG dürfte aber illusorisch sein - so viel Realismus sollte man schon mitbringen.
Ach es gibt in deutschen Gesetzen noch viele andere Dinge, welche illusorisch erscheinen, welche dann aber doch durchgesetzt werden.
Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass Einkünfte aus Kapitalbesitz niedriger besteuert werden sollten, als die Lohnzahlungen an fleißige und hart arbeitende Menschen!
--> Tadaaa pauschale Kapitalertragssteuer weit unter dem ESt-Satz existiert heute

Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass auf das Haus der Tante Erbschaftssteuer zu zahlen sei, aber 350 Eigentumswohnungen von dieser Steuer zu befreien seien.
--> Ab 300 Immobilien, werden steuerrechtlich keine Immobilien mehr vererbt, sondern ein Immobilienkonzern, sodass die Wohnungen als Betriebsvermögen faktisch steuerfrei sind

Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass auf das eine Person gar keine Erbschaftssteuer auf eine Milliardenerbschaft zahlen muss, wenn diese Person die Steuersumme nicht bereits vor der Erbschaft zur Verfügung hatte. Leuchtet doch jedem Bürger ein, dass man die anfallende Steuer auch aus der Erbschaft bezahlen könnte.
--> Nennt sich Verschonungsbedarfsprüfung und kostet den Staat jedes Jahr Milliarden

Ich bleibe da frohen Mutes :-)