[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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TomTom2000

Zitat von: Jimbo in 30.11.2025 10:26
Es ist einfach traurig dass man sich ständig darauf gefasst machen muss beschissen zu werden, weil man es mit Betrügern zu tun hat. Und das bei einem solchen Arbeitgeber...
Ein sehr kurzer Beitrag - aber er trifft es im Kern.

Ozymandias

VG Hamburg, 05.11.2025 - 20 B 172/21

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Versorgung auf der Basis einer Besoldung der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage in den Jahren 2020 und 2021

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=05.11.2025&Aktenzeichen=20%20B%20172%2F21

Mehr Arbeit für das BVerfG

xap

Das wurde auch Zeit. Danke für den Hinweis Ozy. Soll ja keine Langeweile aufkommen am BVerfG.

AR76

2020/2021? Entscheidung dann circa 2037/2038?

Zerot


Tivaa

Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121

Nordlicht97

Zitat von: Tivaa in 02.12.2025 08:35
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121

Das sind enorme Zahlen, die da rauskommen.
Ich hab das mal für Schleswig-Holstein und meine persönliche Situation seit 2018 durchgerechnet und komme auf einen Fehlbetrag von 72.112,59€.
Das sind unfassbare Summen...

Rentenonkel

Ich betrachte das Ganze mit extremer Vorsicht.

Das BVerfG prüft nicht, ob jeder Beamte selbst prekär besoldet wird, sondern vergleicht die Prekariatsschwelle mit dem schlecht bezahltesten 4 K Modellbeamten der Besoldungsgruppe. Nur insoweit, wie der Alleinverdiener mit Ehepartner und 2 Kindern, diese Schwelle nicht erreicht, liegt eine Unterdeckung vor. Nach meiner Betrachtung haben weder 1 K, noch 2 K oder noch 3 K Beamte haben ein Recht auf die Differenz zur Prekariatsschwelle. Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.


Paterlexx

Zitat von: Rentenonkel in 02.12.2025 11:59
Ich betrachte das Ganze mit extremer Vorsicht.

Das BVerfG prüft nicht, ob jeder Beamte selbst prekär besoldet wird, sondern vergleicht die Prekariatsschwelle mit dem schlecht bezahltesten 4 K Modellbeamten der Besoldungsgruppe. Nur insoweit, wie der Alleinverdiener mit Ehepartner und 2 Kindern, diese Schwelle nicht erreicht, liegt eine Unterdeckung vor. Nach meiner Betrachtung haben weder 1 K, noch 2 K oder noch 3 K Beamte haben ein Recht auf die Differenz zur Prekariatsschwelle. Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.

Schleswig-Holstein muss die Vorgaben nicht mehr ignorieren, sie bilden inzwischen Rückstellungen. Ausgerechnet die Erfinder dieses Besoldungsstruktur-Chaos (,Ihr Ehepartner besoldet Sie mit') haben langsam begriffen, dass das verfassungswidrig war.
Ich reiche am Freitag meinen Antrag auf amtsangemessene Alimentation auf Grundlage des aktuellen BVerfG-Urteils ein und verweise ausdrücklich darauf, dass der Ehepartner bei der Berechnung nicht einbezogen werden darf. Ich bin sehr gespannt.

Ozymandias

OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2025 - 4 B 4.24 (Berliner Beamtenbesoldung: wiederholte Rüge u.U. notwendig)
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Berlin%2DBrandenburg&Datum=13.11.2025&Aktenzeichen=4%20B%204%2E24

Kann es sein, dass das meiste bezüglich der Ansprüche der Beamte im Falle einer geringen Besoldung überhaupt nicht kodifiziert wurde, sondern nur durch Richterrecht gelöst wurde? Insbesondere die haushaltsnahe Geltendmachung erscheint mir als Richterrecht.

Dieses Richterrecht geht sehr zu Lasten der Beamten und wurde in den letzten Jahren m.E. fast systematisch ausgenutzt, um Ansprüche loszuwerden. Dabei dürften die wenigsten Bundesländer Rückstellungen getroffen haben, trotz anhängiger Verfahren. Das sollte man mal genauer überprüfen, dadurch wäre das Richterrecht angreifbar.
Auch wenn die jüngste BVerfG-Entscheidung daran festzuhalten scheint.

Magda

Zitat von: Tivaa in 02.12.2025 08:35
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121
Ich verstehe den Rechner nicht. Ich hab 2 Kinder und war z.B. im Jahr 2024 Teilzeit mit 75 % beschäftigt. Wenn ich die äquivalente Vollzeit Besoldung eingebe (minus PKV plus Kindergeld) erhalte ich als Ergebnis, dass die amtsangemessene Besoldung gegeben war und sogar fast 20 % drüber liegt.

NordWest

Zitat von: Rentenonkel in 02.12.2025 11:59
Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.

Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung einfacher für die Länder.

2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.

3. ist das billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.

4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.

MoinMoin

Zitat von: NordWest in 03.12.2025 09:17
Zitat von: Rentenonkel in 02.12.2025 11:59
Außerdem ist auch noch nicht geklärt, welches Medianeinkommen zugrunde zu legen ist, also dass des gesamten Bundeslandes oder das des Wohnortes.

Es wird auf eine landeseinheitliche Betrachtung hinauslaufen, denn:
1. ist es sowohl in der Erhebung als auch in der Anwendung einfacher für die Länder.

2. ist der Wohnort im Gegensatz zum Dienstort innerhalb einer Pendelspanne frei wählbar, weshalb der Wohnort schon deshalb ausscheidet - sonst könnte man sich überpitzt selbst eine rein freiwillig gewählte Luxuswohngegend vom Besoldungsamt bezahlen lassen.

3. ist das billiger für die Länder, da nicht für alle Städte und Regionen Daten verfügbar sind, sondern v.a. für teure Großstädte. Würde man in den Städten regional besolden und den Rest nach Landesdurchschnitt, würde es teurer werden als alle nach Durchschnitt zu bezahlen - das ist für mich der entscheidende Punkt, weshalb ich mir sicher bin, dass es so kommt.

4. verfügt der Dienstherr nach wie vor ausdrücklich über einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Besoldung und es geht nicht um Einzelfallgerechtigkeit.
Das vom BVerfG gewählte Nettoäquivalenzeinkommen ist doch regional recht kleinteilig erhoben, da muss dann doch nichts mehr neu erhoben werden.

Pascal121

Zitat von: Magda in 03.12.2025 08:17
Zitat von: Tivaa in 02.12.2025 08:35
Das Berliner Aktionsbündnis für eine amtsangemessene Besoldung hat einen Rechner zur Mindestbesoldung für alle Bundesländer von 2005-2024 bereitgestellt:
https://www.berliner-besoldung.de/mindestbesoldung-aller-bundeslaender-fuer-die-jahre-2005-2024/#more-3121
Ich verstehe den Rechner nicht. Ich hab 2 Kinder und war z.B. im Jahr 2024 Teilzeit mit 75 % beschäftigt. Wenn ich die äquivalente Vollzeit Besoldung eingebe (minus PKV plus Kindergeld) erhalte ich als Ergebnis, dass die amtsangemessene Besoldung gegeben war und sogar fast 20 % drüber liegt.

Hi Magda,
der Rechner ist auch etwas irreführend.
Das BVerfG definiert die Mindestbesoldung als 4K-Beamten in der kleinsten Gruppe in der kleinsten Stufe. Nichts anderes sollte man prüfen. Also für dein Bundesland einen Beamten mit 2 Kindern, verheiratet, StKl III, Jahresnetto raussuchen und in diesen Rechner eingeben. Falsch bzw. nicht ganz richtig wäre, dein eigenes Jahresnetto reinzuschreiben, so kommt z.b. bei mir auch amtsangemessen raus, mit 1% mehr als Prekariatsschwelle. Ich bin aber nicht der kleinste Beamte! Der Dienstherr muss, meiner Meinung nach, dann die Tabelle zur A-Besoldung (für mein Land) anpassen, so dass der kleinste Beamte die Mindestbesoldung hat und danach das Abstandsgebot gewahrt wird.
Grüße