Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089442 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10425 am: 18.02.2024 10:28 »
Angesichts einer aktuellen Erhöhung meines PKV-Beitrags um 13% frage ich mich schon, wo das enden soll und merke an, dass der Besoldungsgesetzgeber durch Erhöhung der Beihilfe mit überschaubaren Mehrkosten für ein spürbares Plus im Geldbeutel seiner Beamten sorgen könnte.

Ist das im Sinne der Rechtsprechung? Genausowenig wie überbordende Familienzuschläge. Ist es ein Kompromiss, der für beide Seiten relativ attraktiv ist? Ja.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10426 am: 18.02.2024 11:11 »
Also wir haben bei der BPOL ein anderes Beurteilungssystem: a1,a2,a3,b1,b2,b3,c1( von gut nach schlecht)
Bei der letzten Beförderungsrunde hat eine b3 gereicht für a9. Fast deutschlandweit. Somit sind viele a9 die gerade mal 2-3 Jahre BaL sind...

oder man hat so ein schönes Personalentwicklungskonzept wie die Bundeswehr und darf als absolutes Minimum 9 Jahre warten

Vor allem die massive Diskrepanz zwischen Oberbehörden/Ministerium im Vergleich zu den Unterbehörden was die Bewertung/Beförderungen angeht

Die Bundeswehr und insbesondere das BAPersBw ist kein Maßstab. Es existiert schlichtweg keine Personalführung. Man kann es vielleicht Personalverwaltung nennen; und zwar eine schlechte. Bzgl des PEK hatte ich auch schon Gespräche mit AL BAPersBw V und BMVg P. Man hat wohl erkannt, dass Leistungsträger die Bundeswehr verlassen; oder Leistungsträger zum Klischeebeamten werden. Denn Leistung lohnt sich faktisch nicht bei der Bundeswehr. Z.B. sechs Jahre von A9 bis A11. Egal wie schlecht oder gut du bist. In anderen Behörden ist man dann bereits A13, sofern sehr gute Leistung vorliegt. Meine Meinung nach sollten Beförderungen nicht mehr nach definierten Wartezeiten stattfinden, sondern ausschließlich nach Leistung. Wer nicht gut ist, wird mit A9 pensioniert und fertig. Ich als ehemaliger Offizier, jetzt Beamter, werde nun leider auch die Bundeswehr verlassen. Da hat man mir in Berlin einfach attraktivere Alternativen geboten.

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10427 am: 18.02.2024 11:56 »
Also wir haben bei der BPOL ein anderes Beurteilungssystem: a1,a2,a3,b1,b2,b3,c1( von gut nach schlecht)
Bei der letzten Beförderungsrunde hat eine b3 gereicht für a9. Fast deutschlandweit. Somit sind viele a9 die gerade mal 2-3 Jahre BaL sind...

oder man hat so ein schönes Personalentwicklungskonzept wie die Bundeswehr und darf als absolutes Minimum 9 Jahre warten

Denn Leistung lohnt sich faktisch nicht bei der Bundeswehr. Z.B. sechs Jahre von A9 bis A11. Egal wie schlecht oder gut du bist. In anderen Behörden ist man dann bereits A13, sofern sehr gute Leistung vorliegt.
In welcher Behörde wird man von A 9 so auf die Schnelle (sehr gute Leistung vorausgesetzt) A 13?

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10428 am: 18.02.2024 11:58 »
Ich arbeite seit über 20 Jahren in einer oberen Bundesbehörde und kenne absolut niemanden der in sechs Jahren von A9 nach A13 durchbefördert wurde. Gibt es das in anderen Behörden wirklich?

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10429 am: 18.02.2024 12:11 »
Ich arbeite seit über 20 Jahren in einer oberen Bundesbehörde und kenne absolut niemanden der in sechs Jahren von A9 nach A13 durchbefördert wurde. Gibt es das in anderen Behörden wirklich?

Ja, das gibt es. Ein Beispiel ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Dienstposten sind ohnehin A10-A12 gebündelt, die A13g ist ebenfalls reichlich vorhanden.

Wer 2016 auf A9 angefangen hat ist überwiegend heute A12, wer keine oder eine verringerte BaP Zeit hatte ist oftmals Edeka, bzw. wartet auf eine der Z-Stellen.

Beförderung bei 6 Punkten, im hD bei 7 Punkten bis A15.

Diejenigen die den Sprung ins BMI wagen werden ähnlich schnell hochgezogen damit das Gefälle innerhalb der Referate nicht für Unmut sorgt, aber ja, Ministerien sind nochmal eine eigene Subkultur.

edeserver

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10430 am: 18.02.2024 12:15 »
Der RefE sieht doch auch Nachzahlungen für Widerspruchsführende vor 2020 vor. Wie wurde denn Widersprüche vor 2020 entschieden? Wenn sie ruhend gestellt wurden - auf welcher Grundlage? Wenn sie abgelehnt wurden und es zur Klage kam, müsste für den Bund doch absehbar eine Betroffenheit entstehen. In jedem Fall müsste der Bund doch spüren, dass es eine Betroffenheit auch auf ihn zu kommt und entsprechend ernst an die Lage herangehen.

@Insider im BMI, vielleicht wurde die Ernsthaftigkeit in Entscheidungsvorlagen im Hochlauf an die Hausleitung nur immer weiter relativiert und wird nun auf Ebene Sts/BM'in eher als Nettigkeit ggü. den Bediensteten, anstatt gesetzliches Erfordernis verstanden?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10431 am: 18.02.2024 12:17 »
Na wenigstens dem Normalbeamten wird weiterhin das kleine Goodie der "amtsangemessenen" Alimentation verwehrt... Nur noch zum brechen diese Heuchelei und das Geschachere.

Besoldungsrechner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10432 am: 18.02.2024 13:10 »
Also wir haben bei der BPOL ein anderes Beurteilungssystem: a1,a2,a3,b1,b2,b3,c1( von gut nach schlecht)
Bei der letzten Beförderungsrunde hat eine b3 gereicht für a9. Fast deutschlandweit. Somit sind viele a9 die gerade mal 2-3 Jahre BaL sind...

oder man hat so ein schönes Personalentwicklungskonzept wie die Bundeswehr und darf als absolutes Minimum 9 Jahre warten

Die Bundeswehr und insbesondere das BAPersBw ist kein Maßstab. Es existiert schlichtweg keine Personalführung. Man kann es vielleicht Personalverwaltung nennen; und zwar eine schlechte. Bzgl des PEK hatte ich auch schon Gespräche mit AL BAPersBw V und BMVg P. Man hat wohl erkannt, dass Leistungsträger die Bundeswehr verlassen; oder Leistungsträger zum Klischeebeamten werden. Denn Leistung lohnt sich faktisch nicht bei der Bundeswehr. Z.B. sechs Jahre von A9 bis A11. Egal wie schlecht oder gut du bist. In anderen Behörden ist man dann bereits A13, sofern sehr gute Leistung vorliegt. Meine Meinung nach sollten Beförderungen nicht mehr nach definierten Wartezeiten stattfinden, sondern ausschließlich nach Leistung. Wer nicht gut ist, wird mit A9 pensioniert und fertig. Ich als ehemaliger Offizier, jetzt Beamter, werde nun leider auch die Bundeswehr verlassen. Da hat man mir in Berlin einfach attraktivere Alternativen geboten.

Du sprichst mir aus der Seele! Bin ebenfalls Beamter gntd bei der Bundeswehr und das PEK ist der letzte Witz! 6 Jahre von A9 - A11, egal welche Beurteilung man hat! Ist wirklich vollkommen egal vertraut mir :). Und zur A12 gehts weiter mit dem PEK Schwachsinn. Man benötigt zwei unterschiedliche Verwendungen in A9 - A11 und für A13 zwei unterschiedliche Verwendungen in A12. Personalführung alle BAPersBW. Derzeit ist allerdings das PEK in Überarbeitung. Und das seit bereits knapp einem Jahr. Da schüttelt man nur noch den Kopf! Ich bekomme schon einen hohen Blutdruck! Sollen die Wartezeiten jetzt aus dem neuen PEK raus? Mein Kontakt im BaPersBW rückt mit nichts raus.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10433 am: 18.02.2024 13:28 »
Hallo liebe Leute,

ich habe vor einigen Tagen die folgende Frage hier eingestellt, jedoch ist keiner darauf eingegangen.

Ich würde mich freuen, wenn mir einer die Frage beantworten könnte.

Frage:
Kann mir einer sagen, ob und wie die Nachzahlung bei einem Behördenwechsel - jedoch ohne Dienstherrenwechsel - vonstatten geht, sprich man wechselt beispielsweise von einer bestimmten Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde?

Welche Behörde führt in solchen Fällen die Nachzahlung durch? Die abgebende Behörde oder die aufnehmende Behörde?

Und was passiert, wenn das Gesetzt während der Abordnungsphase in Kraft tritt?

Für Eure Antworten danke ich im Voraus!


GeBeamter

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« Antwort #10434 am: 18.02.2024 13:31 »
Bitte liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst euch in der Diskussion nicht auseinander dividieren. Und eine Bitte an die, die aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation mit ihrer Besoldung klar kommen: zunächst einmal sollte man Verständnis für die andere Seite haben, die angibt damit eben nicht klar zu kommen.

Die Grundbesoldung muss hoch, das sollte hier eigentlich ja Konsens sein. Die Zulagen sollten Sonderfälle (viele Kinder, teuer Wohnort) abdecken und in der bestimmt einen untergeordneten Beitrag leisten.

Aus meiner Erfahrung mit fünfköpfiger Familie: Urlaub, wie ihn meine Eltern alle zwei bis drei Jahre mit mir als Kind machen konnten geht heute in der Form nicht mehr. In den 1990ern war Flugreise und Hotelurlaub alle paar Jahre Mal drin, in einer einfachen Angestelltenfamilie. Das geht heute selbst für zweifache Beamtenfamilien, die ihren Dienstort in einem Ballungsraum haben nicht mehr. Dafür würden die kompletten Ersparnisse mehrerer Jahre drauf gehen und Dinge angetastet werden, die nicht angetastet werden dürfen (Notfallrücklagen). Das Problem ist, dass die Besoldung nicht mit den Preissteigerungen mithalten kann, die sich zum Beispiel durch kommunale Gebühren ergibt. Kita-Plätze kosten mittlerweile 30% eines Familiennettoeinkommens für Beamte, quasi eine zweite Kaltmiete. Die Kommunen erhöhen quartalsweise die Grundsteuer und die sonstigen Gebühren, weil sie trotz Lage in wirtschaftsstarken Ballungszentren pleite sind.
Und unsere Politik haut sich die Köpfe ein, ob wir nun ein Ausgaben- oder ein Einnahmenproblem haben. Einfache Antwort: wir haben beides. Und wir Beamte werden zwischen Sparzwang und steigenden Lebenhaltungskosten aufgerieben. Während insbesondere in den Ballungszentren Wirtschaftsunternehmen existieren, die aufgrund des Fachkräftemangels die Leute mit Geld, Dienstleistungen und geldwerten Vorteilen zuschmeißen, was die Lebenhaltungskosten abseits staatlicher Gebühren weiter erhöht. So kann es nicht weiter gehen. Der Staat wird handlungsunfähig.

Besoldungsrechner

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« Antwort #10435 am: 18.02.2024 15:41 »
Bitte liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst euch in der Diskussion nicht auseinander dividieren. Und eine Bitte an die, die aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation mit ihrer Besoldung klar kommen: zunächst einmal sollte man Verständnis für die andere Seite haben, die angibt damit eben nicht klar zu kommen.

Die Grundbesoldung muss hoch, das sollte hier eigentlich ja Konsens sein. Die Zulagen sollten Sonderfälle (viele Kinder, teuer Wohnort) abdecken und in der bestimmt einen untergeordneten Beitrag leisten.

Aus meiner Erfahrung mit fünfköpfiger Familie: Urlaub, wie ihn meine Eltern alle zwei bis drei Jahre mit mir als Kind machen konnten geht heute in der Form nicht mehr. In den 1990ern war Flugreise und Hotelurlaub alle paar Jahre Mal drin, in einer einfachen Angestelltenfamilie. Das geht heute selbst für zweifache Beamtenfamilien, die ihren Dienstort in einem Ballungsraum haben nicht mehr. Dafür würden die kompletten Ersparnisse mehrerer Jahre drauf gehen und Dinge angetastet werden, die nicht angetastet werden dürfen (Notfallrücklagen). Das Problem ist, dass die Besoldung nicht mit den Preissteigerungen mithalten kann, die sich zum Beispiel durch kommunale Gebühren ergibt. Kita-Plätze kosten mittlerweile 30% eines Familiennettoeinkommens für Beamte, quasi eine zweite Kaltmiete. Die Kommunen erhöhen quartalsweise die Grundsteuer und die sonstigen Gebühren, weil sie trotz Lage in wirtschaftsstarken Ballungszentren pleite sind.
Und unsere Politik haut sich die Köpfe ein, ob wir nun ein Ausgaben- oder ein Einnahmenproblem haben. Einfache Antwort: wir haben beides. Und wir Beamte werden zwischen Sparzwang und steigenden Lebenhaltungskosten aufgerieben. Während insbesondere in den Ballungszentren Wirtschaftsunternehmen existieren, die aufgrund des Fachkräftemangels die Leute mit Geld, Dienstleistungen und geldwerten Vorteilen zuschmeißen, was die Lebenhaltungskosten abseits staatlicher Gebühren weiter erhöht. So kann es nicht weiter gehen. Der Staat wird handlungsunfähig.

Der Staat wird nicht handlungsunfähig  er ist es bereits in weiten Teilen. Aber beim Thema "Geld einsacken" geht es ganz schnell. Einmal die Steuernachzahlung mal 2 Tage zu spät bezahlt dann geht es ganz schnell mit Verzugszinsen. Aber wenn man mal Geld erwarten kann, wartet man bis zum jüngsten Tag auf die Steuerrückzahlung bzw. den Bescheid.  Und dann wundert man sich dass der öD mittlerweile von einem Großteil der Bevölkerung für "Parasiten" und ähnlichem gehalten wird. Und ja ich habe diese Ausdrücke tatsächlich mehrmals selbst hören müssen.

Bastel

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« Antwort #10436 am: 18.02.2024 16:49 »
Es wird wohl gemunkelt, dass die Mwst. auf 21% erhöht wird. Da kann man gleich auf 22% erhöhen und hat auch genug Geld für uns  ;D ;D

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10437 am: 18.02.2024 17:21 »
Es wird wohl gemunkelt, dass die Mwst. auf 21% erhöht wird. Da kann man gleich auf 22% erhöhen und hat auch genug Geld für uns  ;D ;D

Eher gibt's wohl ne Sondererhöhung der Diäten und Glasfaser in Bangladesch. Aber klar, wäre ja irgendwie unfair, wenn die Märchensteuer nicht in den Kanon der allgemeinen Erhöhungen mit einsteigt (hier im besten Deutschland aller Zeiten).

Besoldungsrechner

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« Antwort #10438 am: 18.02.2024 18:11 »
Es wird wohl gemunkelt, dass die Mwst. auf 21% erhöht wird. Da kann man gleich auf 22% erhöhen und hat auch genug Geld für uns  ;D ;D

Halte ich für ein Gerücht. Die FDP hat ganz klar gemacht dass es mit Ihnen keine Steuererhöhung mehr gibt. Ansonsten können sie auch noch ihre 5 % begraben. Es ist mittlerweile nur noch ekelhaft für was alles auf der ganzen Welt Geld rausgepulvert wird nur um hier die Bürger noch weiter auszuquetschen. Wir haben ja nicht schon EUROPAWEIT! Die zweithöchste Steuerlast nein? Aber mit so einem leistungsfeindlichen Übersozialstaat nicht verwunderlich. Der deutsche Gutmichel hilft der ganzen Welt das kostet. Aber mit dieser übergeschnappten Ampel kein Wunder. Leistung lohnt sich im besten Deutschland aller Zeiten. Und Ausfluss dessen ist auch unsere Besmtebesoldung (Stichwort: Abschmelzungsbeträge, Abstand Besoldungsguppen usw.)

Elur

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« Antwort #10439 am: 18.02.2024 22:18 »
Ansonsten kann ich die Märchenpreise von Organisator nur belächeln da ich im engeren familiären Umfeld Personen habe die tagtäglich Reisen verkaufen und daher von Berufs wegen bestätigen können, dass man für 3000€ keinen adäquaten 4K Urlaub in den Sommerferien machen kann. Nicht mal 9 Tage wenn man nicht in einem heruntergekommenen 3* Sterne Hotel nächtigen möchte oder auf den Balkan möchte.

Außerhalb der Ferien ist das durchaus noch möglich, ist bekanntlich aber nur in den ersten 5 bis 6 Lebensjahren des Erstgeborenen möglich. Danach wird es teuer, sehr teuer.

Warum muss man denn in den Sommerferien Urlaub machen? Wir haben mit unseren Kindern (wenn überhaupt) nur in Oster- oder Herbstferien Urlaub gemacht. Viele Jahre überhaupt nicht.