Und mit welcher Begründung bekommt man beim dritten Kind 500 Euro mehr als für das
Zweite, während der Abstand vom ersten zum zweiten nur 100 sind? Mit welcher Begründung haben Mietstufen nur bei Familien Relevanz, beim kinderlosen Beamten nicht?
Liebes BverG, ihr seid dran!
Die Begründung ist recht einfach: Die "normale" Besoldung ist für eine Standardfamilie mit 2 Kindern ausgelegt. Daher ist es dem Beamten zuzumuten, von seiner "normalen" Besoldung auch den Lebensbedarf für seine ersten beiden Kinder zu tragen und insoweit auf eigene Bezüge zurück zu greifen.
Bei kinderreichen Familien dagegen muss der Beamte für den Unterhalt seines dritten (und aller weiteren Kinder) eben nicht mehr zur Deckung des Existenzminimums des Kindes auf seine eigenen Bezüge zurück greifen. Daher steht dem Beamten einen Zuschlag zu, der zusammen mit dem Kindergeld mindestens auf der Höhe eines Bürgegeldempfängers zzgl. 15 % liegen soll. Das sieht das Alimentationsprinzip so vor. Dabei ist auch zu beachten, dass rund 60 % der Familien außerhalb des Beamtentums mit drei und mehr Kindern auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, bei Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern sogar über 80 %.
Der Kinderreichtum betrifft ohnehin nur unter 5 % der Beamten und ist bereits höchstrichterlich entschieden. Der viel größere Skandal liegt einfach darin, dass ein "nomaler" Beamter gar nicht mehr in der Lage ist, eine Familie mit 2 Kindern als Alleinverdiener durch zu bringen und es daher, je nach Mietstufe, auch schon bei 2 Kindern so erhebliche Zuschläge geben muss, dass nur durch diese Zuschläge der Bedarf für das erste und zweite Kind weitestgehend gedeckt werden kann. Solche Zuschläge höhlen die
amtsangemessene Besoldung aus, weil man so bereits bei der Eckfamilie oder Standardfamilie nicht mehr das Leistungsprinzip, sondern das Familienmodell in den Vordergrund stellt. Von der späteren Pension reden wir erst gar nicht.
Eigentlich müsste bei jedem Beamten das Amt im Vordergrund stehen, so dass auch der kleinste Beamte zumindest theoretisch in der Lage sein müsste, von seiner Besoldung eine vierköpfige Familie durch zu bringen. Ob er die dann hat oder lieber zweimal im Jahr in Urlaub fliegt, ist dann die Entscheidung des Beamten.
Wir hoffen alle, dass das BVerfG mit der nächsten Entscheidung mehr Klarheit hinein bringt und diesem bunten Treiben bei Familien mit bis zu 2 Kindern einen Riegel vorschiebt, und sich für alle die Grundbesoldung deutlich erhöht.