Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2109460 times)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11925 am: 16.04.2024 20:04 »
@Bundi
Ja. Wahrscheinlich gleich am 01.04. damit angefangen  ;D

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11926 am: 16.04.2024 20:55 »
Wenn man den Thread zum neuen Disziplinarrecht und dem dort verlinkten Artikel der NZZ dazu liest, so müsste unsere BMI und einige andere die Verfassung und die Rechtsprechung des BVerfG misachtenden Verantwortungsträger gegen sich selbst ermitteln und mittels Disziplinarverfpgung aus dem Amt entfernen 🤣🤣

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11927 am: 16.04.2024 21:21 »
Der Alimentierte hat keine andere Daseinsberechtigung in diesem Thread als die Beiträge auf Abgeordnetenwatch hier rüberzukopieren und mehrheitlich wohl auch selbst zu verfassen. Einfach ignorieren, die Beiträge auf der Plattform sind nicht erhellend, FragdenStaat hat da schon mehr Relevanz.

Ansonsten: Derzeit verhandelt niemand relevantes mit irgendjemandem, das Thema ist aktuell nicht einmal bei der Fachseite auf der Agenda. Dort werden aktuell die Durchführungsvorschriften zum neuen Bundesdisziplinargesetz und die Auswirkungen bei Besoldungsrückstufungen ausgearbeitet.

Wahrscheinlich wird erst wieder verhandelt, wenn der Haushalt für 2025 weitestgehend steht. Ein neuer Entwurf wird daher aus meiner Sicht frühestens Ende Juni in die Verbändebeteiligung gehen. In der Sommerpause können dann die Stellungnahmen ausgewertet werden. Vielleicht platzt aber auch die Regierung; dann passiert erst einmal garnichts...

KlagendePerson

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11928 am: 16.04.2024 22:00 »
Der Bundeswehrverband schreibt folgendes aus der Abteilung Recht


Entgegen anderslautender medialer Berichterstattung hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation auch auf der Bundesbesoldungsebene umzusetzen. Richtig ist, dass sich das Vorhaben wiederholt verzögert hat und am letzten Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr in der Form nicht festgehalten werden soll. Das bedeutet aber nicht, dass der geplante Gesetzgebungsprozess damit auf Eis liegt. Vielmehr erarbeitet das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat derzeit einen neuen Referentenentwurf, um eine verfassungskonforme Besoldung auch auf Bundesebene sicherzustellen. Dieser Entwurf ist noch nicht bekannt.

Der Deutsche BundeswehrVerband e.V. begleitet das Gesetzgebungsvorhaben schon von Beginn an und konnte auf Arbeitsebene bereits einige wichtige Erfolge erzielen. Diese liegen für unsere Mitglieder nicht immer sichtbar in den Verbesserungen der sozialen Rahmenbedingungen, sondern gerade in Ansehung der Haushaltslage auch in der Abwehr von drohenden Verschlechterungen.

Die weitere Verzögerung des Gesetzgebungsvorhabens ist insbesondere dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 geschuldet, mit welchem es die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 festgestellt hat. Der Bundeskanzler und das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigen nun, dem Vernehmen nach, eine stärkere Ausgestaltung des Gesetzes zur amtsangemessenen Alimentation nach dem Vorbild der Länder.

Zum Hintergrund: Das BVerfG hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 u.a. und 2 BvL 4/18) besoldungsrechtliche Vorgaben in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin verfassungsrechtlich überprüft. So hatte der Beschluss 2 BVL 6/17 die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand und stellt klar, dass der Gesetzgeber es versäumt hatte, die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile ab dem dritten Kind mit in die amtsangemessene Alimentation einzuarbeiten. Der Bedarf ab dem dritten Kind muss dabei mindestens 15 Prozent über dem Niveau der sozialen Grundsicherung liegen. Der Beschluss 2 BVL 4/18 erging zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten im Land Berlin, welche bei Betrachtung des Nominallohnindexes sowie des Verbraucherpreisindexes zu niedrig war, da der Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur sozialen Grundsicherung nicht eingehalten wurde. Daher fordert das BVerfG eine realitätsgerechte Berücksichtigung von Miet- und Heizkosten anhand tatsächlicher Bedarfe, also einer Wiederherstellung des Abstandsgebots durch eine Wohnkostenbeteiligung.

Der Stellungnahme des DBwV folgend ist die weitere Verzögerung u.a. nun die Schuld des BVerfG infolge seines Urteils zum Haushaltsbetrug ??
Und der DBwV begleitet die Gesetzgebung im Sinne seiner Mitglieder und hat einiges erreicht was nur für die Mitglieder nicht gleich ersichtlich ist ? Da wird geschrieben man hat evtl Verschlechterungen abwenden können.  Haben die Damen und Herren des DBwV was geraucht ?

Ja, dieses BverfG ist schon echt ziemlich blöd.

Man hat langsam aber sicher einfach keine Lust mehr…Gut das ich inzwischen ein alter Sack bin und nicht mehr irgendwo im Ausland Dienst schieben muss. Gibt ja genug Kameraden, die es nicht geschafft haben (und leider im Dienst verstorben sind oder 0 Unterstützung bekommen). In Anbetracht dessen sind unsere Befindlichkeiten hier eigentlich total über. Aber es frustriert einen insgesamt schon…Aber gut, man hat halt einen besch…eidenen Arbeitgeber und holt sich die Lebenszufriedenheit im Privaten…aber das hätte ich bei der Vereidigung 199x nicht erwartet…

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11929 am: 16.04.2024 23:18 »
@klagendeperson

Aus genau den von Ihnen genannten Gründen, einige Soldaten haben im Auftrag des BT ihr Leben gegeben. Und zur Zeit sind einige Kameraden in einem nicht ungefährliche Einsatz. Und all diesen Kameraden erweist unser Gesetzgeber nicht den geringsten Respekt und regelt deren Besoldung verfassungsgemäß. Das gilt selbstverständlich auch für all die Polizisten, Feuerwehr etc. Beziehe mich dann erster Linie auf all die Besmten welche ihr Leib und Leben für den Dienstherrn riskieren. Dies soll nicht despektierlich für uns andere Bürodiener sein, aber es ist in meinen Augen nochmal etwas anderes wenn die Gesundheit etc auf dem Spiel stehen kann. Es ist einfach nur noch beschämend was sich unsere Besoldungsgesetzgeber leisten. Die dafür Verantwortlichen sind einfach nur noch eine Schande. Da werden Ehrentage etc eingeführt aber eine verfassungsgemäße Alimentation als eine Grundvoraussetzung des Dienst und Treueverhältnisses sind wir offenbar niemandem wert.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11930 am: 17.04.2024 06:29 »
Es ist für alle Beamte schwer motivationsschädigend.

Ich persönlich komme ich mit meiner Besoldung finanziell gut über die Runden. Das Gefühl, dass der Staat mir mein Geld vorenthalten, ist trotzdem demotivierend. Man fühlt sich überhaupt nicht wertgeschätzt.

Mir macht die Arbeit Spaß. Wenn das nicht wäre, wäre der Weg in die innere Kündigung wohl nicht weit. Das kann man ja hier auch oft lesen. Ich glaube, wenn die Stimmungen in den Amtsstuben besser wäre, und Kreativität höher geschätzt würde, würde manches Projekt deutlich besser voran kommen.

Preston

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11931 am: 18.04.2024 09:57 »
Liege Kolleginnen und Kollgen,

es geht auch anders, wenigstens in Niedersachsen!

Dort scheint man bei "unzureichend empfundener" Höhe der Bezüge etwas flexibler zu sein, wenigstens im Dunstkreis des Ministerpräsidenten Stephan Weil . Da macht der Chef gern schon mal selbst Druck bei den zuständigen Ministerien. Frist zu Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen 1 Monat! Und das für eine Einzelperson.  :o

Büroleiterin von E15 direkt in die B2, ohne Rücksicht auf alle Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen.

Muss doch gehen! Hergebrachten Grundsätze hin oder her! ???

Spiegel-Artikel (leider hinter Bezahlschranke)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11932 am: 18.04.2024 10:25 »
Ist auch auf t-online und NOZ zu lesen.

Einfach widerlich. Vom Normalbeamten wird absolute Gesetzes- und Verfassungstreue verlangt (Vielleicht noch bald mehr?😁 - siehe geplantes Disziplinarrecht)

und selber ist man halt - wie in früheren Zeiten - der König oder Kaiser.

Quod liced jovi non licet bovi, hab ich mal gelernt. Ist heute anscheinend auch noch gültig?

So, genug geärgert.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11933 am: 18.04.2024 11:10 »
auf SpiegelOnline:  "Führende Sozialdemokraten fordern neues Sondervermögen"

"Autoren sind die Chefs der Landesgruppen Johann Saathoff ..."

Wie ich schon auf den letzten Seiten geschrieben habe, ein neuer Entwurf wird erst kommen, wenn die Finanzierung bzw. der HH 2025 steht. Vor der Sommerpause wird daher nichts passieren.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11934 am: 18.04.2024 11:25 »
@Maximus

" ... Vor der Sommerpause wird daher nichts passieren. ... "

Ich fürchte, nach der Sommerpause auch nicht.

Nach meinen Infos gestaltet sich der Haushalt 2025 gelinde gesagt "äußerst schwierig" - um nicht zu sagen, Geld fehlt hinten und vorne. Und es tun sich eingedenk der politischen/militärischen  Weltlage ständig neue Finanzlöcher auf.

Ich hoffe ja inständig, dass sich meine Informanten fürchterlich irren - und auch ich mich fürchterlich irre.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11935 am: 18.04.2024 11:38 »
Hofft eigentlich immer noch jemand auf ein "zeitnahes" Machtwort des Bundesverfassungsgericht...?

Ich muss gestehen, mittlerweile würde ich diese Regierung mit einiger Genugtuung implodieren sehen. Daran, dass die auch nur noch irgendwas zu Stande bringen, glaube ich nicht mehr.

Das würde zudem ersparen Fancy Nancy nächstes Jahr nochmal als Gegenspielerin in den TV zu haben - einfach unerträglich alles.

Bundi

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« Antwort #11936 am: 18.04.2024 12:07 »
Hofft eigentlich immer noch jemand auf ein "zeitnahes" Machtwort des Bundesverfassungsgericht...?

Ich muss gestehen, mittlerweile würde ich diese Regierung mit einiger Genugtuung implodieren sehen. Daran, dass die auch nur noch irgendwas zu Stande bringen, glaube ich nicht mehr.

Das würde zudem ersparen Fancy Nancy nächstes Jahr nochmal als Gegenspielerin in den TV zu haben - einfach unerträglich alles.

Stimme dir voll zu.
Leider ist selbst ein Ende der jetzigen Regierung keine Lösung für unser aller Problem.
Eien andere Regierung, dann unter CDU Führung aller Voraussicht nach, wird nichts ändern.
Wer Herrn Linnemann zuhört, weiss was er als Beamter zu erwarten hat.
Wünsche mir auch nichts sehnlicher als eine schnelle Entscheidung aus Karlsruhe.
Die Verfahrensdauer geht mir nur noch auf die Nerven seid ich von der Thematik weiss.
Ja Swen hat Recht das geht offensichtlich nicht schneller und es ist nicht die Schuld  des BVerfG, aber das geht nur noch an die Nerven und die Substanz wenn täglich entsprechende Treue vom Dienstherrn eingefordert wird und er selbst nichts dafür tut.

Aber selbst wenn ein passendes Urteil kommt, wage ich die Prognose das sich die Gesetzgeber sich einen Dreck drum scheren und einfach so weiter machen. Oder andere vollkommen hirnkranke Entwürfe auf den Markt schmeissen um die Thematik einfach nur billigst abyufrühstücken.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11937 am: 18.04.2024 12:33 »
Eien andere Regierung, dann unter CDU Führung aller Voraussicht nach, wird nichts ändern.
Wer Herrn Linnemann zuhört, weiss was er als Beamter zu erwarten hat.

Mein Dienstherr wird gerade CDU-geführt regiert und da ist es kein bisschen besser. Keine Partei hat ein Interesse daran ihre potenziellen Gestaltungsspielräume durch Bindung von Haushaltsmitteln einzuschränken.

Wünsche mir auch nichts sehnlicher als eine schnelle Entscheidung aus Karlsruhe.
Die Verfahrensdauer geht mir nur noch auf die Nerven seid ich von der Thematik weiss.
Ja Swen hat Recht das geht offensichtlich nicht schneller und es ist nicht die Schuld  des BVerfG, aber das geht nur noch an die Nerven und die Substanz wenn täglich entsprechende Treue vom Dienstherrn eingefordert wird und er selbst nichts dafür tut.

Hierzu gibt es "Neuigkeiten" aus dem BVerfG.

VPräsBVerfG'in König hat als Vorsitzende des 2. Senats dem FAZ-Einspruch-Podcast ein Interview (https://www.faz.net/einspruch/faz-einspruch-podcast-wie-politisch-ist-das-verfassungsgericht-19660573.html) gegeben.

Ab Minute 49 wird es kurz für unser Thema interessant, da es um das Verhältnis von Politik und Gericht geht.

Dies bezog sich insbesondere auf die Geschwindigkeit und Planbarkeit von Richterwechseln. Diesbezügliche Verzögerungen führten dazu, dass "große Verfahren" nicht mehr vorher in den Senaten beraten werden könnten und nur noch (wörtlich!) "Kleinschiet" erledigt werden würde. Wenn dann auch noch Krankheiten hinzukämen (hier war wohl offensichtlich "unser" Berichterstatter BVR Maidowski gemeint), wäre der Senat gar nicht beschlussfähig.

Ganz am Ende bringt der weitere mitinterviewte Koch (ehemaliger MP Hessens) sogar ausdrücklich die Beamtenbesoldung als Beispiel für die poltisch höchst schmerzhaften Umsetzungen von BVerfG-Entscheidungen. Frau König schwieg sich dazu leider aus. Ich hätte sehr gerne Ihre Mimik gesehen um daraus meine Schlüsse zu ziehen. Ich hoffe mal sehr, dass es ein schuldbewusster Blick Richtung Boden war.

PolareuD

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« Antwort #11938 am: 18.04.2024 13:43 »
Könnte noch kostspieliger werden für den Bund als angenommen:

https://www.berliner-besoldung.de/steuerschaden-bei-nachzahlungen-einklagbar/

Candyman

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« Antwort #11939 am: 18.04.2024 14:08 »
Wenn man Zahlungen angehen würde ja vermutlich