Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091544 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9705 am: 20.01.2024 16:39 »
Das einfachste ist immer den Widerspruch mit Empfangsbekenntnis an die Personalstelle, dass reicht juristisch aus!

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9706 am: 20.01.2024 17:36 »
Ich habe nochmal alle westlichen Bundesländer jetzt im Rechner durchgerechnet mit verheiratet und 3 Kinder.
Der Bund zahlt ab 01.03.24 insgesamt für diese Konstellation 920 € Familienzuschlag.

Selbst das klamme Saarland (1.100 €) zahlt mehr als der Bund, und das rote Hamburg zahlt insgesamt über 1400 € Familienzuschlag, sämtliche westliche Bundesländer haben da jetzt nachgezogen, natürlich total unterschiedlich, bei NRW würde ich bei Mietstufe 2 auf über 1.800 € Familienzuschlag kommen.

Also da muss beim Bund jetzt einfach mal eine schnelle Lösung her!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9707 am: 20.01.2024 17:40 »
Die Erkenntnis ist jetzt fast so neu, wie das Problem der Überbevölkerung und unseres auf Wachstum ausgelegten Systems. Wird immerhin auch in ähnlicher Weise beachtet (gar nicht).

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9708 am: 20.01.2024 17:57 »
Zu dem sollte man auch berücksichtigen, dass die Grundbezüge in den Bundesländern oft deutlich geringer sind als beim Bund. In meiner Konstellation ist nur in Hessen aktuell etwas mehr drin.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9709 am: 20.01.2024 19:27 »
Zu dem sollte man auch berücksichtigen, dass die Grundbezüge in den Bundesländern oft deutlich geringer sind als beim Bund. In meiner Konstellation ist nur in Hessen aktuell etwas mehr drin.

Dass dieser Trugschluss immer noch in den Köpfen schwebt..

3 BL und der Bund haben die 41 Std-Woche. Bitte mal (stunden)inflationsbereinigt sehen, da ist der Bund nicht mal mehr Mittelfeld.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9710 am: 20.01.2024 19:34 »
Zu dem sollte man auch berücksichtigen, dass die Grundbezüge in den Bundesländern oft deutlich geringer sind als beim Bund. In meiner Konstellation ist nur in Hessen aktuell etwas mehr drin.

Dass dieser Trugschluss immer noch in den Köpfen schwebt..

3 BL und der Bund haben die 41 Std-Woche. Bitte mal (stunden)inflationsbereinigt sehen, da ist der Bund nicht mal mehr Mittelfeld.

Bei Aussage ging es nur um den Absolutbetrag und nicht um den Stundenlohn, den nur der Absolutbetrag ist dahingehend relevant wie viel Geld man zum Leben zur Verfügung hat. Wenn ich den gleichen Betrag bei 20h Wochenarbeitszeit habe bringt mir das wenig, wenn es vorne und hinten nicht reicht.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9711 am: 20.01.2024 19:49 »
Das ist doch Quatsch. Wenn es danach ginge, können wir ja froh sein, dass der Dienstherr die wöchentliche Arbeitszeit nicht auf 48 Stunden anhebt und damit eine amtsangemessene Alimentation sicherstellt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9712 am: 20.01.2024 19:52 »
Diese Freiheit hätte er nach meiner Auffassung.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9713 am: 20.01.2024 19:53 »
Na dann bin ich froh, dass deine Auffassung bei der Gesetzgebung keine Rolle spielt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9714 am: 20.01.2024 20:00 »
Korrekt.

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9715 am: 20.01.2024 20:16 »
Schon witzig womit ihr euch beschäftigt. Das größte Problem in Deutschland ist fehlender Wohnraum. Daran wurde ja auch nicht gearbeitet als "Geld nichts kostete". Sowohl Deutschland als auch der Welt fehlt eins nicht. Noch mehr Menschen. Niemand zwingt uns, an einer umlagefinanzierten Rente festzuhalten. Und überhaupt, warum ist eine kleine Rente problematisch? Weil man auch im Alter noch horrende Kosten für Miete/Hausunterhalt hat. Das müsste nicht sein.

Aber die Wachstumsideologie ist eben Mainstream. Mehr Menschen, mehr Geld, mehr Schulden, mehr Umwandlung von Natur in Waren, die keiner braucht. Aber genug gejammert, das Recht ist auf unserer Seite und irgendwann wird es nochmal einen ordentlichen Schluck aus der Pulle geben.

Wenns eng wird empfehle ich: Eat the rich. Da sind bei den Boomern ja einige dabei.

Eine ganz einfache Maßnahme übrigens, die man vor Jahrzenten hätte einführen können: Höhere Grunderwerbsteuer ab der zweiten Immobilie.

Ich kenne es aus dem Kollegenkreis so, dass die Boomer im Haus wohnen und ne Wohnung vermieten. Während die Millenials sich entweder vom Vermieter ausnehmen lassen oder ne verottete Bruchbude kaufen.
Heutzutage wird halt eher auf die Work-Life- Balance geachtet, gerne schon in einer frühen Lebensphase eine Auszeit genommen, Australien oder Neuseeland locken, bevor oder nachdem endlich das Studium abgeschlossen wird. Als Boomer bestand mein Life-Anteil zunächst an den Eigenleistungen an Wohnung und Hausbau, Urlaub in Übersee stand nicht an erster Stelle. Aber ich gönne jedem seine Lebensweise, die Ausgangslage war/ist in etwa für jeden die gleiche. Nicht zu vergessen, die Konkurrenz zu Boomerzeiten war erheblich größer, der Dienstherr konnte sein Personal aus einem Überangebot noch auswählen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9716 am: 20.01.2024 22:18 »
Die "Konkurrenz" war in den Nachkriegsjahrzehnten überhaupt nicht existent. Wachstum in alle Richtungen, sky is the limit. Jeder normale Job hat dir ein anständiges Leben beschert. Heute heißt double income no kids und jeweils abgeschlossenes Studium, dass man sich eine Wohnung leisten kann, die knapp über Sozialbau liegt.

Aber so ist eben jeder in der Realität der eigenen Erfahrung gefangen.

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9717 am: 20.01.2024 23:04 »
Die "Konkurrenz" war in den Nachkriegsjahrzehnten überhaupt nicht existent. Wachstum in alle Richtungen, sky is the limit. Jeder normale Job hat dir ein anständiges Leben beschert. Heute heißt double income no kids und jeweils abgeschlossenes Studium, dass man sich eine Wohnung leisten kann, die knapp über Sozialbau liegt.

Aber so ist eben jeder in der Realität der eigenen Erfahrung gefangen.
Nachkriegsjahrzehnte?? Von welcher Zeit redest du denn? Die geburtenstarken Jahrgänge waren Anfang der 60er Jahre, folglich begannen die Boomer nach Abi ihre Berufslaufbahn Ende der 70er und zu Beginn der 80er Jahre. Nix mit Wachstum in alle Richtungen, aber wie du selbst sagst, ist jeder in der Realität der eigenen Erfahrungen gefangen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9718 am: 20.01.2024 23:09 »
Früher war alles besser. *hüstel* Ich lebe trotzdem lieber in 2024 als in 1974.

Bauernopfer

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« Antwort #9719 am: 21.01.2024 00:30 »
Früher war alles besser. *hüstel* Ich lebe trotzdem lieber in 2024 als in 1974.
Wo habe ich das geschrieben? Einfach aushusten und dann nochmal genau lesen.