Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091573 times)

TheNew

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7530 am: 05.10.2023 15:46 »
Mir ist das zu heiß aber ich hab euch die neuen Beträge des AEZ genannt und im neuen § 79b steht dann auch drin wer ab wann rückwirkend Geld bekommt. Der §79a regelt die Zuschüsse zur Beihilfe bis die Krankenkassen die verminderten Beihilfesätze angepasst haben.

ihr werdet also bald sehen das ich keinen mist erzählt habe.

zu meiner Entscheidung bin ich gekommen, da sich hier über jemanden lächerlich gemacht wird, anstatt vertrauensvoll gemeinsam eine Lösung für meine Bedenken hinsichtlich Geheimhaltung zu finden.

Vielen Dank und LG

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7531 am: 05.10.2023 15:49 »
Mir ist das zu heiß aber ich hab euch die neuen Beträge des AEZ genannt und im neuen § 79b steht dann auch drin wer ab wann rückwirkend Geld bekommt. Der §79a regelt die Zuschüsse zur Beihilfe bis die Krankenkassen die verminderten Beihilfesätze angepasst haben.

ihr werdet also bald sehen das ich keinen mist erzählt habe.

zu meiner Entscheidung bin ich gekommen, da sich hier über jemanden lächerlich gemacht wird, anstatt vertrauensvoll gemeinsam eine Lösung für meine Bedenken hinsichtlich Geheimhaltung zu finden.

Vielen Dank und LG

Kannst du bitte noch was zum Familienzuschlag posten?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7532 am: 05.10.2023 15:51 »
Mir ist das zu heiß aber ich hab euch die neuen Beträge des AEZ genannt und im neuen § 79b steht dann auch drin wer ab wann rückwirkend Geld bekommt. Der §79a regelt die Zuschüsse zur Beihilfe bis die Krankenkassen die verminderten Beihilfesätze angepasst haben.

ihr werdet also bald sehen das ich keinen mist erzählt habe.

zu meiner Entscheidung bin ich gekommen, da sich hier über jemanden lächerlich gemacht wird, anstatt vertrauensvoll gemeinsam eine Lösung für meine Bedenken hinsichtlich Geheimhaltung zu finden.

Vielen Dank und LG

Kann ich gut mit Leben!
Wir warten schon so lange, da kommt es auf die paar Tage oder Wochen auch nicht an.

Sofern es war ist:
Manchmal ist halt gut gemeint, kein Grund ein Dienstvergehen zu begehen. Denk mal darüber nach!

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7533 am: 05.10.2023 15:58 »
https://www.filemail.com/de/share/upload-file

Da kann man hochladen kostenlos und den Link dazu reinstellen

Da steht die Lösung TheNew. Und wenn du VPN doch selbst in den Raum wirfst, dann aber keinen FileSharing Dienst kennst, klingt das alles sehr suspekt.
Lad hoch, am Ende solltest du dich doch von ein paar Seitenrufern nicht so verunsichern lassen, nicht wahr?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7534 am: 05.10.2023 16:08 »
Sind die Abschmelzbeträge in gleicher Höhe vorhanden bzw. hat sich daran etwas geändert?
« Last Edit: 05.10.2023 16:15 von PolareuD »

TheNew

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7535 am: 05.10.2023 16:16 »
Sind die Abschmelzbeträge in gleicher Höhe vorhanden bzw. hat sich daran etwas geändert?

Die abschmelzbeträge wurden auch um 11% erhöht. LG

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7536 am: 05.10.2023 16:22 »
Kann hier jemand TheNew denn nicht helfen, den überarbeiteten neuen Referentenentwurf hochzuladen?

Also, ich glaube, er oder sie ist kein Troll 🤷‍♂️

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7537 am: 05.10.2023 16:23 »
https://fragdenstaat.de/a/287249
Das ist spannend, insbesondere, dass in der .pdf einige der Beteiligten mit Klarnamen auftauchen...
Hat jemand sich mal die Kommentare angeschaut? Da steht direkt drin, dass die Einzelehe keinesfalls Leitbild des BVerfG ist. Thomas Bell (der wird namentlich erwähnt) hat eine Reihe von klaren Ansagen, wäre er im Forum unterwegs, würde er uns vermutlich unterstützen.

Habe gerade versucht auch mal dei Korrespondenz zu lesen, erhale aber immer nur die Meldung Content blocked und den Hinweis Frist am 03.10.23 abgelaufen.
Liegt das an meinem System oder waren die Infos nur bis zum 03.10. abrufbar für den Antragsteller ?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7538 am: 05.10.2023 16:25 »
Soll ich durch VPN oder ähnliches meine Identität verschleiern? :D Ich meine das ernst auch wenn ihr es lustig findet... Ist es erlaubt oder nicht das ich das hochlade. Der entwurf wurde hier im haus nicht mit VS oder "nur für den dienstgebrauch gezeichnet"...

Kannst du ihn bitte hochladen? Oder mir per Nachricht zuschicken???

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7539 am: 05.10.2023 16:49 »
Wann ist denn Lt neuen Entwurf das Datum des Inkraftteten? Also ab wann gilt der AEZ? Und AEZ Wohnort abhängig oder Dienstort?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7540 am: 05.10.2023 17:07 »
Was zählt für den AEZ im neuen Entwurf? Dienstort oder Wohnort?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7541 am: 05.10.2023 17:21 »
Und was steht zur Beihilfe in §79? Liegt der Beihilfebemessungssatz ab dem 1. Kind bei 70% und für das Kind bzw. Eheprtner/-in selbst bei 90% ? Oder gibt es Änderungen?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7542 am: 05.10.2023 17:24 »
Habe gerade versucht auch mal dei Korrespondenz zu lesen, erhale aber immer nur die Meldung Content blocked und den Hinweis Frist am 03.10.23 abgelaufen.
Liegt das an meinem System oder waren die Infos nur bis zum 03.10. abrufbar für den Antragsteller ?
Da ist Euer Netz wohl sehr restriktiv. An meinem privaten Internetzugang gehts jedenfalls noch, sollte auch nicht zeitlich eingeschränkt sein.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7543 am: 05.10.2023 17:26 »
Das kann doch nicht sein, dass den neuen Stand zum Entwurf nur einer hat. Bitte mal veröffentlichen, dann erübrigen sich die ganzen Nachfragen!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7544 am: 05.10.2023 18:28 »
Wenigstens kommt hier jetzt mal wieder Leben in die Bude. Vielleicht erscheint morgen auch mal was auf der Homepage unseres Verfassungsgerichts…