Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088087 times)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8520 am: 24.11.2023 12:08 »
Das wird auch das erste sein, wo ich die Lupe beim Gesetz drauf richte. Zu dem ganzen Schlamassel, den eine Scheidung mit sich bringt, wäre die Kindergeldberechtigung der tatsächlichen Kindergeldzahlung als Voraussetzung vorzuziehen, um nicht hier auch noch ungleich zu behandeln.

Davon ab bin ich natürlich für die komplette Bereinigung, indem man ordentlich an der Grundbesoldung ruckelt.

Waldvorbäumen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8521 am: 24.11.2023 12:53 »
Das wird auch das erste sein, wo ich die Lupe beim Gesetz drauf richte. Zu dem ganzen Schlamassel, den eine Scheidung mit sich bringt, wäre die Kindergeldberechtigung der tatsächlichen Kindergeldzahlung als Voraussetzung vorzuziehen, um nicht hier auch noch ungleich zu behandeln.

Davon ab bin ich natürlich für die komplette Bereinigung, indem man ordentlich an der Grundbesoldung ruckelt.

Ceterum censeo Carthaginem esse delendam :-D


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8523 am: 24.11.2023 13:58 »
Kannst du beim nächsten Mal die Frage einbauen, ab wann selbst bei einem Politiker der Punkt erreicht ist, an dem man sich vor Scham ganz tief in Embryostellung im Boden vergraben möchte?

Bauernopfer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8524 am: 24.11.2023 14:27 »
Das wird auch das erste sein, wo ich die Lupe beim Gesetz drauf richte. Zu dem ganzen Schlamassel, den eine Scheidung mit sich bringt, wäre die Kindergeldberechtigung der tatsächlichen Kindergeldzahlung als Voraussetzung vorzuziehen, um nicht hier auch noch ungleich zu behandeln.

Davon ab bin ich natürlich für die komplette Bereinigung, indem man ordentlich an der Grundbesoldung ruckelt.

Ceterum censeo Carthaginem esse delendam :-D

...oder meintest du
"Quidquid id est, timeo Danaos et dona ferentes" :(

Waldvorbäumen

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8525 am: 24.11.2023 15:01 »
Wer bin ich, ein Geschenk, aus gütiger Hand gegeben, abzulehnen.  ;)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8526 am: 24.11.2023 15:57 »
Danke BalBund.
Zum aktuellen Sachstand kannst du nichts sagen? Auf deine Beiträge bin ich nämlich tatsächlich immer besonders gespannt.

Solange der Ton in diesem Forum weiterhin nur in bashing besteht, werde ich mich unter diesem Account nicht daran beteiligen. Das betrifft auch insbesondere die Foristen, die meinen Abgeordnetenwatch wäre ihr persönlicher Prellbock zum Dampf ablassen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8527 am: 24.11.2023 16:05 »
Nun, dann sollten wir die Untätigkeit und Missachtung der Regierenden sowie die ewige Repetition von inhaltlosem Müll ab jetzt lobpreisen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8528 am: 24.11.2023 16:23 »
Sehe ich ähnlich. Die Menschen, die auf Abgeordnetenwatch posten haben jedes Recht dazu. Erstens ist überhaupt nicht klar, ob das Foristen sind und darüber hinaus geht das hier niemanden etwas an. Auch einen gewissen Mitarbeiter des BMI nicht.

Vielen Dank an Einigung für das Einstellen der neuen AEZ Werte.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8529 am: 24.11.2023 17:02 »
Es ist halt wie immer der Ton, welcher die Musik macht. Und den Ton Vieler erwarte ich zum Beispiel eher beim RTL II Frauentausch als unter Beamten des gehobenen/höheren Dienstes.

Da kann ich BalBund schon verstehen, dass er sich nicht in dieser Umgebung zu Interna äußern möchte. Beim Bund gilt "Hart in der Sache, verbindlich im Ton". Da täte einigen gut zu Gesicht stehen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8530 am: 24.11.2023 17:11 »
Ich denke man sollte den Frust hier nachvollziehen können. Und ob BalBund nun seine Interna mit uns teilt, oder nicht, wird an der allgemeinen Dauer und dem Ergebnis nichts ändern. Schade ist es natürlich trotzdem.

Roja

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8531 am: 24.11.2023 17:19 »
Danke BalBund.
Zum aktuellen Sachstand kannst du nichts sagen? Auf deine Beiträge bin ich nämlich tatsächlich immer besonders gespannt.

Solange der Ton in diesem Forum weiterhin nur in bashing besteht, werde ich mich unter diesem Account nicht daran beteiligen. Das betrifft auch insbesondere die Foristen, die meinen Abgeordnetenwatch wäre ihr persönlicher Prellbock zum Dampf ablassen.

Das kann ich sehr gut verstehen. Aber gib dem tastenkloppenden Facebook-Pöbel, der sich offenbar auch hier und bei Abgeordnetenwatch tummelt, doch nicht die Macht, die er nicht verdient. Denn so strafst du doch nur deinesgleichen, die sachlich, ruhig und anständig sind und für jede Information danken...Und ich bin mir sicher, die bilden auch hier die Mehrheit - denn Masse zählt, nicht Lautstärke.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8532 am: 24.11.2023 17:45 »
Solange der Ton in diesem Forum weiterhin nur in bashing besteht, werde ich mich unter diesem Account nicht daran beteiligen. Das betrifft auch insbesondere die Foristen, die meinen Abgeordnetenwatch wäre ihr persönlicher Prellbock zum Dampf ablassen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Fragen auf Abgeordnetenwatch vor Veröffentlichung von einer Moderation gelesen werden. Bloße Pöbeleien erreichen die Abgeordneten(mitarbeiter) gar nicht. Deinen Standpunkt finde ich sehr irritierend.

Angesichts der Tatsache, dass das Wort "verfassungswidrig" aktuell Konjunktur hat, finde ich auch meine Frage dort, warum der Gesetzentwurf zum BBVAngG nicht KOMPLETT überarbeitet wird, absolut angemessen. Bitte BalBund, denke mal darüber nach, welche Seite hier unseriös und geringschätzend agiert.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8533 am: 24.11.2023 18:22 »
Mein Problem ist, dass Nutzer die Plattformen durcheinander würfeln wie es ihnen beliebt. Abgeordnetenwatch hat mitnichten etwas mit diesem Forum zu tun und gehört also auch nicht vermengt. Der Tonfall hier ist von Zeit zu Zeit etwas rauer, da nehme ich mich selbst auch nicht aus. Ich befinde mich hier aber nicht in dienstlicher Korrespondenz und behalte ich mir auch weiterhin vor Missstände anzuprangern. Das Gesabbel bzgl. gD/hD überlese ich mal, denn dienstlich wird der Ton ganz sicher nicht angenehmer ab A15. Einigen hier täte vermutlich aber wohl auch ein Rückgrat ganz gut, welches Ihnen in ihrer Existenz als Beamte offenbar nie gewachsen ist.

Fakt ist: seit bald 4 Jahren tritt die Politik Beamtenrechte absichtlich mit Füßen und hier wird der Tonfall im Forum angeprangert. Wenn wir sonst keine Probleme haben. Ich lasse das so stehen.

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8534 am: 24.11.2023 18:54 »
Manners maketh man. Jeder darf selbst entscheiden, wie er wahrgenommen wird.
Rückgrat hin oder her.