Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.
"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt, das die angemessene Alimentierung ein PKW im allgemeinen und für einen Hauptamtsgehilfen im besonderen beinhaltet.
Wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, dass 115% über Grundsicherungsniveau das MINIMUM ist, dann muss in der Konsequenz die Wohnung 15% größer sein, das Fahrzeug 15% größer sein, die Lebensmittel 15% teurer sein usw....
Das kann durchaus heißen, dass auch 200% amtsangemessen sein kann, die 115% bilden ja lediglich die Untergrenze.
Das Grundsicherungsniveau ist eine Obergrenze. Es ist nicht so, dass jeder Bürgergeldempfänger einen Anspruch auf eine Wohnung in einer bestimmten Größe oder bestimmten Preiskategorie hat. Vielmehr wurden zur Verwaltungsvereinfachung Pauschwerte angenommen.
Wohnt eine Person in einer WG mit einem 10qm-Zimmer und wird hilfebedürftig ist der Bedarf genau diese Unterkunft.
Insofern ist die Schlussfolgerung, sich an den Mietobergrenzen der teuersten Stadt zu orientieren schlicht falsch.
Nochmal die Frage: Warum soll sich der am schlechtesten bezahlte Beamte eine Wohnung in der teuersten Gegend leisten können müssen. MÜSSEN!
Zumal mit diesem Einkommen und deiner 115%-Rechnung in 95 % der Republik auch nach deinen Vorstellen amtsangemesse gelebt werden kann.