Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5924513 times)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14415 am: 26.09.2024 16:37 »
Doch genau das geschieht. Der angestellte Alleinverdiener der 3000 € Brutto verdient erhält 2299 € Netto + 510 € Kindergeld + 1080 € Bürgergeld + Vergünstigungen = 3.889 € Netto + Vergünstigungen

Ohne die konkrete Zahl hier prüfen zu können (Der Satz für die Unterkunft ist ja variabel): Das Problem ist doch jetzt folgendes:

Während der Angestellte auf seinem Weg von der E3 zur E6 permanent auf eben diesem Netto-Betrag verharrt, soll es für den Beamten auf seinem Weg von der A3 zur A6 stetige Steigerungen geben. Überdies (und das will ich hier nicht erneut thematisieren) steht ja auch die Frage im Raum, ob der Beamte per Grundgehalt bereits für Ehepartner und 2 Kinder zu alimentieren sei.

Die Idee der Mindestalimentation und all der anderen Prinzipien hebt die Einkommen der Beamten je nach konketer Ausgestaltung eben in einer kaum mehr zu rechtfertigenden Weise an. Das Beispiel des Lehrers hatte ich genannt: Wenn der kinderlose A13er doppelt so viel Netto hat wie der E13er mit Kindern, dann geht das Maß verloren.

Noch mal abschließend: Ich habe absolutes Verständnis für die ganze Problematik und missgönne auch keinem Beamten eine bessere Besoldung - die eigentliche Problematik betrifft aber final alle Menschen im Lande, weil eben jenes Existenzminimum so nahe an die mittleren Einkommen gerückt ist - was sich eben insbesondere dort zeigt, wo Kinder mit ins Spiel kommen.

Die zum Teil exorbitanten Erhöhungswünsche ließen sich auf ein gerechtfertigtes Maß reduzieren, wenn man die Alimentation der Kinder z.B. über ein deutlich erhöhtes Kindergeld gewährleistet. Auch kann man in Frage stellen, ob ein Ehepartner nicht auch in gewissem Maße für sein eigenes Auskommen verantwortlich sein könnte.



...
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.

Nanana, als ich im Grundwehrdienst war, hatte ich kein Auto und die Kaserne lag im Wald - ganz weit weg!

Deutschlandticket = 49€ - Ein Recht auf ein Auto gibt's auch für Beamte nicht ;)


Dein Vergleich von E3- E6 hinkt. Ein Single hat sehr wohl ein höheres Gehalt. Der E3 als Alleinverdiener hingegen erhält ja quasi durch das Bürgergeld von Anfang an ein E6 Gehalt. Verstehe nicht wieso du das denen nicht gönnst?


Im Grundwehrdienst bekleidest du ja auch kein Amt. Da hast du wahrscheinlich am Tag 8€ Entschädigung erhalten. Zivildienst und Wehrdienst unterliegen auch nicht dem Mindestlohn. Andere Baustelle.

Es gibt genug Dienstorte wo kein ÖPNV hinfährt. Da dein Dienstherr über deinen Dienstort bestimmt, kann ein PKW sehr wohl amtsangemessen sein.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14416 am: 26.09.2024 16:39 »
Es gibt genug Dienstorte wo kein ÖPNV hinfährt. Da dein Dienstherr über deinen Dienstort bestimmt, kann ein PKW sehr wohl amtsangemessen sein.

Ein PKW ist nie amtsangemessen, erst recht kein Leasingfahrzeug. Im Zweifel ist der ÖPNV unkomfortabel oder man muss den Wohnort ändern, wenn der Dienstherr den Dienstort verändert.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14417 am: 26.09.2024 16:44 »
Und da der verheiratete Zwei-Kinder-A3 von seinen 56238€ rund 30T€ für sein Kinder und Partner aufwenden muss, bleiben ~26000 Nettobesoldung, die ihm an Besoldung gezahlt werden entsprechend seines Statusamtes.

Er hat also rund 60% von dem zur Verfügung was der kinderlose Kollege erhält.

Hör doch bitte endlich mal auf, immer und immer wieder diesen absoluten Quatsch zu verbreiten!
Nur getroffene Hunde bellen?

Das ist doch nur eine Feststellung, ohne Wertung.
Was daran ist Quatsch?
Das einem die 3 Köpfe 30T kosten?
Das hat doch der Richter Bund so ausgerechnet.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14418 am: 26.09.2024 16:51 »
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.

Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.

Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal

1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?

2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.

Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -

1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.

Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.

Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14419 am: 26.09.2024 16:54 »

Dein Vergleich von E3- E6 hinkt. Ein Single hat sehr wohl ein höheres Gehalt. Der E3 als Alleinverdiener hingegen erhält ja quasi durch das Bürgergeld von Anfang an ein E6 Gehalt. Verstehe nicht wieso du das denen nicht gönnst?


Im Grundwehrdienst bekleidest du ja auch kein Amt. Da hast du wahrscheinlich am Tag 8€ Entschädigung erhalten. Zivildienst und Wehrdienst unterliegen auch nicht dem Mindestlohn. Andere Baustelle.

Es gibt genug Dienstorte wo kein ÖPNV hinfährt. Da dein Dienstherr über deinen Dienstort bestimmt, kann ein PKW sehr wohl amtsangemessen sein.

Nein, warum sollte der E3er denn als Single überhaupt Bürgergeld erhalten. Anders als Beamte bekommt er ja keine imaginären Kinder und eine Frau alimentiert.

Dein Beispiel mit den 3889 Euro bezog sich auf eine Familie mit zwei Kindern. Wenn das Gehalt hier beim Angestellten steigt, sinkt der Ausmaß des Bürgergelds - es bleiben schlicht immer jene 3889 Euro. Das passiert dem Beamten eben nicht und die aller-aller-niedrigste Besoldung soll schon 115% des Bürgergeld betragen. lso ich erkenne da doch einen Unterschied.

Zum Auto: Wenn der Dienstherr den Beamten in eine Dienstelle im Wald schickt, dann muss er eben ein Dienstfahrzeug (ausschließlich für die dienstliche Nutzung) stellen oder per Zulage arbeiten. Ein verbrieftes Anrecht auf einen Grundsold, der die Beschaffung eines Neufahrzeuges sowie dessen Unterhalt abdeckt .... das klingt ja nach Bächen aus Milch und Honig oder fliegenden Brathähnchen ;)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14420 am: 26.09.2024 16:55 »
Seht es doch mal so:

Wenn der Staat sich wieder am Wettbewerb um gutes Fachpersonal beteiligt und seine Beamten besser bezahlt, geraten auch die Arbeitgeber, egal ob öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft, weiter unter Druck.

Es kann dann endlich wieder eine Bestenauslese stattfinden, auch die Verwaltung braucht kluge Köpfe.
Vor allem Köpfe, die verstehen, worum es im Kern einer Sache geht und die sich strukturiert auf
das Wesentliche beschränken können. 

SimsiBumbu

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« Antwort #14421 am: 26.09.2024 16:57 »
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.

Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.

Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal

1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?

2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.

Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -

1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.

Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.

Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.

Man kann auch mit einem Fahrrad zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle fahren. Würde mir im Raum München kein Ort einfallen, wo das nicht zumutbar wäre. Einen Anspruch auf ein Auto zum Privatvergnügen kann nicht amtangemessen sein.

InternetistNeuland

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« Antwort #14422 am: 26.09.2024 17:05 »
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.

Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.

Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal

1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?

2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.

Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -

1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.

Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.

Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.

Man kann auch mit einem Fahrrad zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle fahren. Würde mir im Raum München kein Ort einfallen, wo das nicht zumutbar wäre. Einen Anspruch auf ein Auto zum Privatvergnügen kann nicht amtangemessen sein.

Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.

"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Richter und Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht (vgl. BVerfGE 114, 258 <287 f.>; 117, 330 <351>)."

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14423 am: 26.09.2024 17:06 »
Warum nicht in E3 einstellen, anlernen, qualifizieren und im Anschluss in A5 verbeamten?

Wieso sollte es darauf ankommen, dass sich arbeiten "lohnt"? Warum sollte ich mich mit anderen vergelichen?


Damit ein Anreiz zur Erwerbsaufnahme besteht. Das ist in Deutschland so kulturell gewachsen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #14424 am: 26.09.2024 17:10 »
@MoinMoin: Ich hatte es dir bereits mehrfach erläutert.
Daher werde ich mich vermutlich in Zukunft an @bebolus orientieren.

Auf Moinmoin antworte ich grundsätzlich nicht mehr. Kann jeder denken was er möchte.

SimsiBumbu

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« Antwort #14425 am: 26.09.2024 17:13 »
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.

Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.

Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal

1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?

2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.

Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -

1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.

Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.

Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.

Man kann auch mit einem Fahrrad zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle fahren. Würde mir im Raum München kein Ort einfallen, wo das nicht zumutbar wäre. Einen Anspruch auf ein Auto zum Privatvergnügen kann nicht amtangemessen sein.

Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.

"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Richter und Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht (vgl. BVerfGE 114, 258 <287 f.>; 117, 330 <351>)."

Und woraus ließe sich ableiten, dass für einen Beamten A3 ein PKW amtsangemessen wäre oder für einen Richter ein Fahrrad nicht amtsangemessen?

InternetistNeuland

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« Antwort #14426 am: 26.09.2024 17:15 »
2000€ Netto sind NICHT amtsangemessen. Angenommen du wohnst im Raum München und erhälst keine Sozialbauwohnung. Dann zahlst du 1300€ Warmmiete und brauchst ein Auto was dich mit Leasing und Kraftstoff 400€ im Monat kostet um auf die Arbeit zu kommen. Bleiben noch 300€ übrig zum überleben. Der Regelbedarf in der Grundsicherung wären jedoch 563€.

Wie von 300€ ein amtsangemessenes Leben möglich sein soll, müsstest du mir erklären.

Dazu hatte ich mich schon mehrfach ausgelassen. Für dich aber gerne nochmal

1. Warum sollte es einem der Dienstherr ermöglichen, mit der geringstmöglichen Besoldung und dem geringstwertigen Amt in der teuerstmöglichen Gegend zu wohnen?

2. Warum besteht sollte für diesen Personenkreis ein Anspruch auf ein Auto bestehen? Und dann noch ein Leasingsfahrzeug.

Aber um bei dem Beispiel zu bleiben -

1. In München beträgt die Durchschnittsmiete 20 € warm. Kosten die 35 qm Bude also 700 Euro. Dazu noch ein Deutschlandticket für 49 € bleiben 1250 € montatlich übrig. Sollte zum Leben für eine Person reichen.
Und wenn man unbedingt will, kann man sich auch die 1000 €- Möhre kaufen mit 1,5 - Jahren Tüv. Dafür reichts auch noch.

Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.

Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.

Man kann auch mit einem Fahrrad zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle fahren. Würde mir im Raum München kein Ort einfallen, wo das nicht zumutbar wäre. Einen Anspruch auf ein Auto zum Privatvergnügen kann nicht amtangemessen sein.

Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.

"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Richter und Beamte müssen über ein Nettoeinkommen verfügen, das ihre rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht (vgl. BVerfGE 114, 258 <287 f.>; 117, 330 <351>)."

Und woraus ließe sich ableiten, dass für einen Beamten A3 ein PKW amtsangemessen wäre oder für einen Richter ein Fahrrad nicht amtsangemessen?

Aus dem letzten Satz.  ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14427 am: 26.09.2024 17:18 »
Ich verstehe nicht wie du auf 700 € Warmmiete kommst. Du erhälst als Bürgergeldempfänger in München 849€ Bruttokaltmiete + Heizkosten. Solltest du keine Wohnung für 849€ finden, so zahlt das Amt die tatsächliche Miete. Mit einem Deutschlandticket kommst du nicht auf deine Arbeit wenn dort kein ÖPNV ist. Und auch deine Möhre für 1000€ braucht Winterreifen Versicherung und Kraftstoff.

Wieso sollte eine 35qm Butze für einen der Vollzeit arbeitet amtsangemessen sein, während das Bürgergeld sagt, dass eine Wohnung für eine Person 45-50 qm haben darf und jede weitere Person 15 qm erhält? Damit würdest du einen Bürgergeldempfänger über einen Beamten in A3 stellen.

Wer nach München zieht, muss es sich leisten können. Wer in München wohnt und bedürftig wird, dessen Wohnkosten werden bis zu einer Obegrenze erstattet.

Es ist nicht so, dass sich ein Bürgergeldempfänger eine entsprechende Wohnung aussuchen kann.

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« Antwort #14428 am: 26.09.2024 17:19 »
Der amtsangemessene Lebensstil steht sogar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Da gehört auch ein angemessener PKW dazu.

"Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.


Das halte ich aber mal für sehr weit hergeholt, das die angemessene Alimentierung ein PKW im allgemeinen und für einen Hauptamtsgehilfen im besonderen beinhaltet.

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« Antwort #14429 am: 26.09.2024 17:22 »
Aus dem letzten Satz.  ihnen und ihrer Familie über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus eine ihrem Amt angemessene Lebensführung ermöglicht

Das ist aus den genannten Gründen lächerlich. Eine angemessene Lebensführung eines Hauptamtsgehilfen beinhaltet sicherlich keinen PKW. Eher einen Fernseher.