Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5883010 times)

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14775 am: 07.10.2024 15:18 »
Gibt es denn bereits eine Stellungnahme vom Bundeswehrverband?

Sicherlich wollen Sie den Murks wieder nicht öffentlich machen.

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14776 am: 07.10.2024 15:19 »
Ja und Nein 8)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14777 am: 07.10.2024 15:19 »

Deswegen muss vom Brutto einfach mehr Netto übrig bleiben, finanziert durch eine Reduktion der Sozialausgaben. Wenn man an keiner Stellschraube des Systems drehen kann, muss eventuell ein neues System her. Dann lohnt sich ja bald eine neue Verfassung.Dann sind die Reichsbürger zufrieden und man kann den Sozialstaat aus der Ewigkeitsgarantie entfernen.

Man muss ja nicht übertreiben - aber ja: Das Leben ist auch Veränderung.

Die Schieflagen entstehen doch vor allem dort, wo einkommenslose Haushaltsangehörige existieren. Bei Kindern ist das mit der fehlenden Erwerbstätigkeit noch selbstverständlich, bei der "Hausfrau" sieht das aber etwas anders aus.

Da sollte jede Paarkonstellation selbst entscheiden können, ob der eine oder andere einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte oder nicht. Eine gesellschaftliche Förderung von Erwerbslosigkeit ist jedoch ein veraltetes Bild und nicht (mehr) mehrheitsfähig.
Deswegen ist eine Stellschraube durchaus die Erhebliche Erhöhung des Kindergeldes. Wenn jeder 600-800 Euro pro Kind Cash auf die Krallen bekommt, so wie es der Bürgergeldler erhält, dann dürfte sowohl der Neid sich reduzieren, als auch das Soziale Ungleichgewicht.
Und die Besoldung wäre da auch wieder stärker im Lot.

Das dürfte auch zu einem schönen Zuzug von Fachkräften aus dem Osten führen. Wo sonst bekommt der Bulgare für seine 5 Kinder dann 4000 Cash.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14778 am: 07.10.2024 15:26 »
@waynetology: Es geht ja nicht um den Single ohne Kinder - ich denke, hier ist jeder(!) der Meinung, dieser A3er muss deutlich höher alimentiert sein, als ein Bürgergeldempfänger.

Es gibt durchaus ein paar hier, die deiner Meinung sind. Aber nochmal auch ein A3 hat einen Anspruch auf eine auskömmlichen Lebensstil (sofern man das so bezeichnen mag!).

Nochmal zum Vergleich:

Wenn die Besoldung des A3er, wie vom DRB angegeben, um 1000 EUR angehoben wird. Dann liegt er in etwa auf Höhe der Besoldungsgruppe A10/2. Das mach 3717 EUR. In der EStKl. I verbleiben ca. 2950 EUR. Kommt jetzt noch die PKV zu Abzug (abhängig vom Alter und Gesundheitszustand) kommen nochmal ca. 300-500 EUR zum Abzug. Die Nettobezüge liegen dementsprechend bei gemittelt 2550 EUR.

Zieht jetzt noch die Wohnungsmiete hinzu, ausgehend von einer typischen Singlewohnung mit 60qm (2 Zi.), kommen folgende Werte zusammen:

Günstige Region: ca. 10 EUR/qm --> 600 EUR kalt
Teure Region: ca. 20 EUR/qm --> 1200 EUR kalt

Die Heizkosten belaufen sich laut aktuellem Heizspiegel auf 160 EUR (33,91 EUR/qm). Daraus resultiert ein verfügbaren Einkommen von 1190 EUR (teure Region) bis 1790 EUR (günstige Region) zu bestreiten der restlichen Lebenshaltungskosten. Wenn man jetzt noch die restlichen Lebenshaltungskosten zum Abzug bringt, dann würde schnell ersichtlich, dass gerade in teuren Region nicht viel übrig bleibt. In einer preiswerteren Region steht man hier schon etwas besser da.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14779 am: 07.10.2024 16:39 »
@waynetology: Es geht ja nicht um den Single ohne Kinder - ich denke, hier ist jeder(!) der Meinung, dieser A3er muss deutlich höher alimentiert sein, als ein Bürgergeldempfänger.

Es gibt durchaus ein paar hier, die deiner Meinung sind. Aber nochmal auch ein A3 hat einen Anspruch auf eine auskömmlichen Lebensstil (sofern man das so bezeichnen mag!).

Nochmal zum Vergleich:

Wenn die Besoldung des A3er, wie vom DRB angegeben, um 1000 EUR angehoben wird. Dann liegt er in etwa auf Höhe der Besoldungsgruppe A10/2. Das mach 3717 EUR. In der EStKl. I verbleiben ca. 2950 EUR. Kommt jetzt noch die PKV zu Abzug (abhängig vom Alter und Gesundheitszustand) kommen nochmal ca. 300-500 EUR zum Abzug. Die Nettobezüge liegen dementsprechend bei gemittelt 2550 EUR.

Zieht jetzt noch die Wohnungsmiete hinzu, ausgehend von einer typischen Singlewohnung mit 60qm (2 Zi.), kommen folgende Werte zusammen:

Günstige Region: ca. 10 EUR/qm --> 600 EUR kalt
Teure Region: ca. 20 EUR/qm --> 1200 EUR kalt

Die Heizkosten belaufen sich laut aktuellem Heizspiegel auf 160 EUR (33,91 EUR/qm). Daraus resultiert ein verfügbaren Einkommen von 1190 EUR (teure Region) bis 1790 EUR (günstige Region) zu bestreiten der restlichen Lebenshaltungskosten. Wenn man jetzt noch die restlichen Lebenshaltungskosten zum Abzug bringt, dann würde schnell ersichtlich, dass gerade in teuren Region nicht viel übrig bleibt. In einer preiswerteren Region steht man hier schon etwas besser da.

Ich glaube, mit jenen 1190-1790 hat man das geforderte Abstandsgebot (mindestens 15% über dem Existenzminimum) doch erheblich übererfüllt, da hier ja bereits alle Wohnkosten und die PKV zum Abzug gebracht wurden. Das gilt wohlgemerkt für den Single ohne Kinder, der schon bei 200% des Bürgergelds liegt.

Ob es bei einer A3 auch zur "Auskömmlichkeit" gehört, 2 Fernflugreisen im Jahr unternehmen zu können, steht auf einem anderen Blatt.

Wo wäre für Dich "Auskömmlichkeit" gegeben?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14780 am: 07.10.2024 16:55 »
Eine weitere Ausdifferenzierung der potentiellen Ausgaben für einen A3er Single-Beamten führt zu folgendem Ergebnis:

Essen/Getränke/Hygieneartikel      -->   100 EUR/Woche
Teilhabe (Kino, Restaurant, Disco)   -->   100 EUR/Woche

Summe:                    -->   200 EUR/Woche bzw. 900 EUR/Monat

Haushaltsstrom:         -->   50 EUR/Monat
Kleidung:                    -->   ca. 500 EUR/Jahr bzw. ca. 40 EUR/Monat
TV/Tel./Internet:         -->   50-100 EUR/Monat
Deutschlandticket:         -->   ca. 60 EUR

Aufsummierung:         1100-1160 EUR pro Monat

PKW:   Kleinwagen (z.B. VW Polo), Betriebskosten mit 42 ct/km inkl. Wertverlust (laut ADAC)
                -->   525 EUR/Monat (15.000 km/Jahr bzw. 1.250 km/Monat)

Von Fernreisen kann ein A3er nur träumen.

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14781 am: 07.10.2024 16:56 »
Ob es bei einer A3 auch zur "Auskömmlichkeit" gehört, 2 Fernflugreisen im Jahr unternehmen zu können, steht auf einem anderen Blatt.

und ob es dazu gehört, auf 60 qm wohnen zu müssen
und ob es dazu gehört, in der teuersten Wohngegend wohnen zu müssen.

Nochmal: wie kommt man darauf, 60 qm in der teuersten Wohngegend als alleruntersten Standard zu definieren.

Wie soll man dem Gesellen mit Mindestlohn klar machen wollen, dass es einem ungelernten Beamten deutlich besser zu gehen hat?

Ich glaube hier sind Leute in ihrer Blase gefangen....

Aktuell hat man mit A3/1 nach PKV ca. 2.000 € netto.
Davon ab 1.000 € für eine superteuere 40qm-Wohnung bleiben noch 1.000 € zum Leben. Zum einen reicht das und zum anderen sinds mehr als 15 % über Bürgergeldniveau.


PolareuD

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« Antwort #14782 am: 07.10.2024 17:10 »
Ob es bei einer A3 auch zur "Auskömmlichkeit" gehört, 2 Fernflugreisen im Jahr unternehmen zu können, steht auf einem anderen Blatt.

und ob es dazu gehört, auf 60 qm wohnen zu müssen
und ob es dazu gehört, in der teuersten Wohngegend wohnen zu müssen.

Nochmal: wie kommt man darauf, 60 qm in der teuersten Wohngegend als alleruntersten Standard zu definieren.


Wie soll man dem Gesellen mit Mindestlohn klar machen wollen, dass es einem ungelernten Beamten deutlich besser zu gehen hat?

Ich glaube hier sind Leute in ihrer Blase gefangen....

Aktuell hat man mit A3/1 nach PKV ca. 2.000 € netto.
Davon ab 1.000 € für eine superteuere 40qm-Wohnung bleiben noch 1.000 € zum Leben. Zum einen reicht das und zum anderen sinds mehr als 15 % über Bürgergeldniveau.

Anhand von Erfahrungswerte bezog ich mich auf die 60 qm.

Vor ein paar Monaten stand mal ein Artikel in der Welt. Kernaussage war, dass die Bürgerämter in Berlin und München auch Mietkosten jenseits von 20 EUR/qm zahlen, da angemessene Wohnungen schlicht nicht vorhanden sind. Vielleicht hat jemand den Artikel noch parat und kann ihn verlinken.

P.S.: Ein Single-Grundsicherungsempfänger hat Anspruch auf bis zu 50 qm.
« Last Edit: 07.10.2024 17:18 von PolareuD »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #14783 am: 07.10.2024 17:11 »
das geforderte Abstandsgebot (mindestens 15% über dem Existenzminimum)

zum anderen sinds mehr als 15 % über Bürgergeldniveau.

Nochmal:

- Die Besoldung ist bei jedem Beamten eine Kombination aus einer leistungsbezogenen Komponente (Grundgehalt) und einer leistungslosen Komponente (Kinderzuschläge, eventuelle Ortszuschläge, etc.).
- Aufgrund des Leistungsprinzips und der Ämterwertigkeit darf dabei die leistungslose Komponente nicht "zu groß" sein.
- Somit ist vorgegeben, dass es bei einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern (dessen gesamte Nettobesoldung ja unter anderem mindestens 15% oberhalb des Grundsicherungsbedarfs einer vierköpfigen Bürgergeldfamilie liegen muss) eine Untergrenze der leistungsbezogenen Komponente - also des Grundgehalts - gibt, die nicht unterschritten werden darf.


Daher ist die "These", dass einem ledigen und kinderlosen Beamten 15% mehr als einem ledigen und kinderlosen Bürgergeldempfänger zusteht, eine sachwidrige Missinterpretation des Mindestabstandsgebots.

Richtig wäre hingegen die Aussage, dass ein lediger und kinderloser Beamter Anspruch auf die oben erläuterte leistungsbezogene Komponente der Besoldung eines verheirateten Beamten mit zwei Kindern hat.

bebolus

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« Antwort #14784 am: 07.10.2024 17:17 »
Völlig richtig. Das kannst Du hier einigen noch 20x erklären, sie werden es nicht verstehen.. Leider.

Hier wird derzeit jedes Beamtenindividualschicksal mit den 115% verglichen.. Und wenn das nicht hilft, TB hinterher..


PolareuD

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« Antwort #14785 am: 07.10.2024 17:22 »
@ BVerfGBeliever

Volle Zustimmung.


Völlig richtig. Das kannst Du hier einigen noch 20x erklären, sie werden es nicht verstehen.. Leider.

Hier wird derzeit jedes Beamtenindividualschicksal mit den 115% verglichen.. Und wenn das nicht hilft, TB hinterher..

Ich glaube es liegt nicht am nicht verstehen, sondern nur am nicht verstehen wollen, daher meine Ausführungen zu den Lebenshaltungskosten.

NelsonMuntz

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« Antwort #14786 am: 07.10.2024 17:31 »

Daher ist die "These", dass einem ledigen und kinderlosen Beamten 15% mehr als einem ledigen und kinderlosen Bürgergeldempfänger zusteht, eine sachwidrige Missinterpretation des Mindestabstandsgebots.

OK, gecheckt: die +15% beziehen sich nur auf die 4k-Familie. (Hatte ich tatsächlich so auch für den Single verstanden)

Aber wo konkret(!) wird von der Verfassung gefordert, dass ein A3er (hier Single, ohne Kinder) ein Anrecht auf einen PKW mit Kosten in Höhe von 525€ / Monat hat? Wo steht das konkret?... und warum rechnet PolareuD das Deutschlandticket noch extra oben drauf?

Ähnliche Fragen hätte ich zu den übrigen Positionen von PolareuD: Mit meiner 4k- Familie komme ich nicht auf Ernährungskosten von 4*4*100 = 1600 € - Und wir essen qualitativ hochwertig (und reichlich ;))

bebolus

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« Antwort #14787 am: 07.10.2024 17:35 »

Daher ist die "These", dass einem ledigen und kinderlosen Beamten 15% mehr als einem ledigen und kinderlosen Bürgergeldempfänger zusteht, eine sachwidrige Missinterpretation des Mindestabstandsgebots.

OK, gecheckt: die +15% beziehen sich nur auf die 4k-Familie. (Hatte ich tatsächlich so auch für den Single verstanden)

Aber wo konkret(!) wird von der Verfassung gefordert, dass ein A3er (hier Single, ohne Kinder) ein Anrecht auf einen PKW mit Kosten in Höhe von 525€ / Monat hat? Wo steht das konkret?... und warum rechnet PolareuD das Deutschlandticket noch extra oben drauf?

Ähnliche Fragen hätte ich zu den übrigen Positionen von PolareuD: Mit meiner 4k- Familie komme ich nicht auf Ernährungskosten von 4*4*100 = 1600 € - Und wir essen qualitativ hochwertig (und reichlich ;))

Es tut mir leid, dass ich dass jetzt so schreibe: Du scheinst im Grundsatz das Urteil des höchsten Gerichts nicht zu vertehen, bezweifelst die Begründungen, sowie die Rechtmäßigkeit und versuchst das mit eingeschränkten Individualbetrachtungen rechtfertigen zu wollen..

PolareuD

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« Antwort #14788 am: 07.10.2024 17:38 »

Daher ist die "These", dass einem ledigen und kinderlosen Beamten 15% mehr als einem ledigen und kinderlosen Bürgergeldempfänger zusteht, eine sachwidrige Missinterpretation des Mindestabstandsgebots.

OK, gecheckt: die +15% beziehen sich nur auf die 4k-Familie. (Hatte ich tatsächlich so auch für den Single verstanden)

Aber wo konkret(!) wird von der Verfassung gefordert, dass ein A3er (hier Single, ohne Kinder) ein Anrecht auf einen PKW mit Kosten in Höhe von 525€ / Monat hat? Wo steht das konkret?... und warum rechnet PolareuD das Deutschlandticket noch extra oben drauf?

Ähnliche Fragen hätte ich zu den übrigen Positionen von PolareuD: Mit meiner 4k- Familie komme ich nicht auf Ernährungskosten von 4*4*100 = 1600 € - Und wir essen qualitativ hochwertig (und reichlich ;))

Ich habe die PKW-Kosten nicht hinzugerechnet sondern exkludiert dargestellt.

Die Ernäherungskosten steigen tendenziell nicht linear pro Person an. Auch wenn die ein oder andere Position nicht in der genannten Höhe anfallen, habe ich bestimmt den ein oder anderen Punkt nicht erfasst.

bebolus

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« Antwort #14789 am: 07.10.2024 17:47 »

Daher ist die "These", dass einem ledigen und kinderlosen Beamten 15% mehr als einem ledigen und kinderlosen Bürgergeldempfänger zusteht, eine sachwidrige Missinterpretation des Mindestabstandsgebots.

OK, gecheckt: die +15% beziehen sich nur auf die 4k-Familie. (Hatte ich tatsächlich so auch für den Single verstanden)

Aber wo konkret(!) wird von der Verfassung gefordert, dass ein A3er (hier Single, ohne Kinder) ein Anrecht auf einen PKW mit Kosten in Höhe von 525€ / Monat hat? Wo steht das konkret?... und warum rechnet PolareuD das Deutschlandticket noch extra oben drauf?

Ähnliche Fragen hätte ich zu den übrigen Positionen von PolareuD: Mit meiner 4k- Familie komme ich nicht auf Ernährungskosten von 4*4*100 = 1600 € - Und wir essen qualitativ hochwertig (und reichlich ;))

Ich habe die PKW-Kosten nicht hinzugerechnet sondern exkludiert dargestellt.

Die Ernäherungskosten steigen tendenziell nicht linear pro Person an. Auch wenn die ein oder andere Position nicht in der genannten Höhe anfallen, habe ich bestimmt den ein oder anderen Punkt nicht erfasst.

3 Biomöhren pro woche bei A3, 5 Biopaprika bei A9 und Biokalbsleber beim Richter.. Du möchtest, dass bloß kein Beamter mehr hat als ein Bürgergeldempfänger und vergisst dabei, dass z. B. Richter Jahre studiert haben und da sicherlich nicht in saus und braus gelebt haben. Bürgergeld soll ein Überleben im Sozialstaat sichern.. Mehr leider nicht.

Wir können von mir aus das Kindergeld monatlich auf 20.000 pro Kind erhöhen.. Es würde hier nix ändern.