Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6378174 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15915 am: 13.12.2024 07:15 »
Nicht umsonst schillert's weiter: "Und wer's nie gekonnt, der stehle Weinend sich aus diesem Bund!" Die Klassiker konnten schon vor mehr als 235 Jahren ahnen, was in nicht allzu ferner Zukunft auf den Bund zukommen wird. Lese wir also weiterhin die Klassiker...

GentleGiant

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15916 am: 13.12.2024 09:02 »
Sofern es um Andreas Hartung gehen sollte, ist er Richter am Bundesverwaltungsgericht, und zwar im für das öffentliche Dienstrecht zuständigen Zweiten Senat.

Mea culpa. Natürlich ist Herr Dr. Hartung Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15917 am: 13.12.2024 09:17 »
Mein Vertrauen darauf ist weiterhin ungebrochen. Wem der große EntWurf gelungen, Eines Freundes Freund zu sein...

.... wer ein holdes Weib errungen, Mische seinen Jubel ein.
Im Hinblick auf die Entwicklungen beim Partnereinkommen auch nicht ganz falsch.

 :D

Goldene Vier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15918 am: 14.12.2024 18:15 »
Treffender kann man es nicht formulieren

BuBea

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15919 am: 15.12.2024 13:19 »
Auszüge aus dem Handelsblatt-Interview mit Prof. Di Fabio vom 14.12.:
...
Die Schuldenbremse ist also unantastbar?
Wenn Sie den Verfassungsrechtler fragen: Was durch Verfassungsänderung verschärft wurde, kann auch auf demselben Wege entschärft werden. Das Bundesverfassungsgericht wendet das Recht an, das der Verfassungsgeber vorgibt. Wenn Sie mich nach einer politischen Einschätzung fragen, dann würde ich raten, die Schuldenbremse nur im Gegenzug zu einem weitreichenden Sanierungsplan für Deutschland auf den Prüfstand zu stellen.
...
Das heißt, das Sozialbudget sollte an dieser Stelle deutlich zusammengestrichen werden?
Ein Zusammenstreichen bei den Hilfsbedürftigen verstößt gegen das soziale Staatsziel des Grundgesetzes. Aber Sozialleistungen auf den Prüfstand der Leistungsgerechtigkeit zu stellen und eigene Anstrengungen stärker zu belohnen: Das widerspricht nicht dem sozialen Staatsziel. Im Übrigen muss ein Kanzler, der mit gutem Grund die Zeitenwende ausruft, auch dem Publikum mitteilen, was das bedeutet.
...

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15920 am: 16.12.2024 06:38 »
Da musst Du Di Fabio fragen, was er mit Sanierungsfahrplan meint.

Mal davon ab, die Sozialleistungen sind primär so hoch, weil Mieten so teuer sind. Ich vermisse da schon seit Jahren effektive politische Maßnahmen.

Ein eher symbolischer Spar-Beitrag wäre gewesen, wenn man den Bundestag um die Hälfte verkleinert hätte, indem man Wahlkreise halbiert. Die BRD hat nach den Chinesen das zweitgrößte Parlament weltweit.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15921 am: 16.12.2024 12:47 »
Mal davon ab, die Sozialleistungen sind primär so hoch, weil Mieten so teuer sind.

Das sehe ich auch so. Es ist in meinen Augen ein ganz zentrales Problem. Es wäre kein so großes Problem, wenn sich die Löhne in den letzten 20 Jahren gleichermaßen miterhöht hätten, wie die Preise für Mieten und Wohneigentum. Haben sie aber nicht. Angebot und Nachfrage passen nicht mehr zusammen. Politisch sinnvoll wäre meiner Meinung nach daher drastisch das Angebot zu erhöhen. Das hat die jetztige Regierung allerdings nicht hinbekommen. Im Gegenteil: Sie ist für eine erhöhte Nachfrage mitverantwortlich. Und anstatt Mietpreisbremsen zu verlangen, sollte man Anzeize für Investitionen bieten.


HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15922 am: 16.12.2024 14:16 »
Hieraus ergibt sich auch das "Problem" der Deckung des tatsächlichen Bedarfs.

M.E. wurde vollkommen außer Acht gelassen, dass es sich um ein grundlegendes Bedürfnis handelt, ein Dach über dem Kopf zu haben. Das ist eigentlich ein Feld der Daseinsvorsorge.

Und je mehr Menschen in den Genuss von Sozialleistungen/Wohngeld kommen, umso größer ist auf diesem Feld der Umverteilungseffekt. Der Staat fördert am Ende den Wohnungsbau, die Mieten steigen trotzdem. Die staatlichen Mittel/Steuergelder wie Wohngeld fließen dann an die sowieso schon vermögende Schicht oder gar ins Ausland.

Hierdurch manifestiert sich die Situation nur noch weiter. Es gibt Länder in Skandinavien, die solch ein Ausbluten verhindern, indem sie ihren Immobilienmarkt nicht internationalisieren. Diese Uhr lässt sich aber nicht mehr zurückdrehen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15923 am: 16.12.2024 22:11 »
Die letzten Beiträge sind absolut richtig. Irgendwann wird auch noch der letzte verstehen, dass es keine Umverteilung von oben nach unten sondern genau umgekehrt ist, wenn sich Investoren schamlos alle Immobilien unter den Nagel reißen können und die stetig steigende Miete dann teils aus Steuern über Wohngeld etc. gezahlt wird. Es ist wie überall im Kapitalismus. Unten hat nichts und wird nie zu was kommen. Mitte kommt auch zu nichts, zahlt aber alles. Und wer hat, dem wird gegeben.

Kleine Randbemerkung. Meine eigene Klage hinsichtlich Überprüfung der durch den Bund gewährten Alimentation liegt unterdessen beim Gericht. Über den Fortgang im Einzelnen werde ich hier nicht berichten. Aber nach über 1.000 Seiten wollte ich mal daran erinnern, dass man das Heft des Handelns auch in die Hand nehmen kann.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15924 am: 16.12.2024 22:50 »
Wäre aber schön wenn Du berichtest. Meine Widersprüche werden ja nicht beschieden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15925 am: 17.12.2024 05:39 »
Wäre aber schön wenn Du berichtest. Meine Widersprüche werden ja nicht beschieden.

Ist egal, wenn du jetzt klagen willst. Einfach zur Bescheidung auffordern mit einer Fristsetzung von 3 Monaten. Bei Nicht-Bescheidung liegt nach Fristablauf Untätigkeit vor, so dass man dann trotzdem direkt Feststellungsklage auf amtsangemessene Alinentation erheben kann.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15926 am: 17.12.2024 11:15 »
Exakt.

InternetistNeuland

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« Antwort #15927 am: 17.12.2024 17:47 »
Die letzten Beiträge sind absolut richtig. Irgendwann wird auch noch der letzte verstehen, dass es keine Umverteilung von oben nach unten sondern genau umgekehrt ist, wenn sich Investoren schamlos alle Immobilien unter den Nagel reißen können und die stetig steigende Miete dann teils aus Steuern über Wohngeld etc. gezahlt wird. Es ist wie überall im Kapitalismus. Unten hat nichts und wird nie zu was kommen. Mitte kommt auch zu nichts, zahlt aber alles. Und wer hat, dem wird gegeben.

Kleine Randbemerkung. Meine eigene Klage hinsichtlich Überprüfung der durch den Bund gewährten Alimentation liegt unterdessen beim Gericht. Über den Fortgang im Einzelnen werde ich hier nicht berichten. Aber nach über 1.000 Seiten wollte ich mal daran erinnern, dass man das Heft des Handelns auch in die Hand nehmen kann.

2/3 aller Mietwohnungen sind in Privatbesitz. Deine Theorie greift so nicht.

emdy

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« Antwort #15928 am: 17.12.2024 17:56 »
Die letzten Beiträge sind absolut richtig. Irgendwann wird auch noch der letzte verstehen, dass es keine Umverteilung von oben nach unten sondern genau umgekehrt ist, wenn sich Investoren schamlos alle Immobilien unter den Nagel reißen können und die stetig steigende Miete dann teils aus Steuern über Wohngeld etc. gezahlt wird. Es ist wie überall im Kapitalismus. Unten hat nichts und wird nie zu was kommen. Mitte kommt auch zu nichts, zahlt aber alles. Und wer hat, dem wird gegeben.

Kleine Randbemerkung. Meine eigene Klage hinsichtlich Überprüfung der durch den Bund gewährten Alimentation liegt unterdessen beim Gericht. Über den Fortgang im Einzelnen werde ich hier nicht berichten. Aber nach über 1.000 Seiten wollte ich mal daran erinnern, dass man das Heft des Handelns auch in die Hand nehmen kann.

2/3 aller Mietwohnungen sind in Privatbesitz. Deine Theorie greift so nicht.

Vielleicht verstehst du sie ja auch nicht. Auch der private Vermieter darf sich angesprochen fühlen. Ich verstehe schon, dass Baugold ein sicherer Hafen ist. Aber Leidtragende sind die Menschen, die hart für die eigenen vier Wände arbeiten, dann aber vom Mitfünfziger ausgestochen werden, der die halbe Million aus Erbschaft einfach auf den Tisch legt und nur eine Anlage sucht. In zivilisierten Ländern sind Steuern auf den Erwerb zweiter und weiterer Immobilien deutlich höher als auf die erste.

Es ist egal. In Deutschland gibt es keine Mehrheiten für Politik von der 90% profitieren. Und ich denke da gar nicht an eine Partei sondern an eine alte Kabarettnummer.

lotsch

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« Antwort #15929 am: 17.12.2024 18:57 »
Den Haushalt 2025 soll es laut FMin erst im Juli 2025 geben. Bis dahin hoffe ich wird es doch ein paar Entscheidungen des BVerfG zur amtsangemessenen Besoldung geben.