Auszüge aus dem Handelsblatt-Interview mit Prof. Di Fabio vom 14.12.:
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Die Schuldenbremse ist also unantastbar?
Wenn Sie den Verfassungsrechtler fragen: Was durch Verfassungsänderung verschärft wurde, kann auch auf demselben Wege entschärft werden. Das Bundesverfassungsgericht wendet das Recht an, das der Verfassungsgeber vorgibt. Wenn Sie mich nach einer politischen Einschätzung fragen, dann würde ich raten, die Schuldenbremse nur im Gegenzug zu einem weitreichenden Sanierungsplan für Deutschland auf den Prüfstand zu stellen.
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Das heißt, das Sozialbudget sollte an dieser Stelle deutlich zusammengestrichen werden?
Ein Zusammenstreichen bei den Hilfsbedürftigen verstößt gegen das soziale Staatsziel des Grundgesetzes. Aber Sozialleistungen auf den Prüfstand der Leistungsgerechtigkeit zu stellen und eigene Anstrengungen stärker zu belohnen: Das widerspricht nicht dem sozialen Staatsziel. Im Übrigen muss ein Kanzler, der mit gutem Grund die Zeitenwende ausruft, auch dem Publikum mitteilen, was das bedeutet.
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