Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6375812 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15930 am: 17.12.2024 20:04 »
Den Haushalt 2025 soll es laut FMin erst im Juli 2025 geben. Bis dahin hoffe ich wird es doch ein paar Entscheidungen des BVerfG zur amtsangemessenen Besoldung geben.

Keine Ahnung wer dann regiert, keine Ahnung wer Finanzminister ist aber der Termin steht. Die haben Humor. ;D Realistischer ist September/Oktober. Und Karlsruhe wird weiter ignoriert, ob was kommt oder nicht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15931 am: 17.12.2024 20:08 »
Den Haushalt 2025 soll es laut FMin erst im Juli 2025 geben. Bis dahin hoffe ich wird es doch ein paar Entscheidungen des BVerfG zur amtsangemessenen Besoldung geben.

Naja, hoffen tun wir ja alle, seit Jahren.

PS: habe am Wochenende zum zweiten Mal dieses Jahr versucht mit dem Zug zu fahren. Bin zum zweiten Mal gescheitert (jeweils erst Ausfall, dann Verzögerung und Anschluss verpasst). Auf dem stockenden Weg hatte ich trotz 2 verschiedener Netze meist kein Empfang. Am Zielort (Weihnachtsmarkt) wurde ich dann zudem von einem offensichtlich nicht Ökodeutschen zu guter Letzt auch noch derart angemacht, dass nur der Gedanke an meine Familie und ein mögliches Messer wohl eine größere Auseinandersetzung verhindert hat.

Wir haben wirklich mehr als nur ein paar Probleme in diesem Land.

waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15932 am: 18.12.2024 07:03 »
Die letzten Beiträge sind absolut richtig. Irgendwann wird auch noch der letzte verstehen, dass es keine Umverteilung von oben nach unten sondern genau umgekehrt ist, wenn sich Investoren schamlos alle Immobilien unter den Nagel reißen können und die stetig steigende Miete dann teils aus Steuern über Wohngeld etc. gezahlt wird. Es ist wie überall im Kapitalismus. Unten hat nichts und wird nie zu was kommen. Mitte kommt auch zu nichts, zahlt aber alles. Und wer hat, dem wird gegeben.

Kleine Randbemerkung. Meine eigene Klage hinsichtlich Überprüfung der durch den Bund gewährten Alimentation liegt unterdessen beim Gericht. Über den Fortgang im Einzelnen werde ich hier nicht berichten. Aber nach über 1.000 Seiten wollte ich mal daran erinnern, dass man das Heft des Handelns auch in die Hand nehmen kann.

2/3 aller Mietwohnungen sind in Privatbesitz. Deine Theorie greift so nicht.

Vielleicht verstehst du sie ja auch nicht. Auch der private Vermieter darf sich angesprochen fühlen. Ich verstehe schon, dass Baugold ein sicherer Hafen ist. Aber Leidtragende sind die Menschen, die hart für die eigenen vier Wände arbeiten, dann aber vom Mitfünfziger ausgestochen werden, der die halbe Million aus Erbschaft einfach auf den Tisch legt und nur eine Anlage sucht. In zivilisierten Ländern sind Steuern auf den Erwerb zweiter und weiterer Immobilien deutlich höher als auf die erste.

Es ist egal. In Deutschland gibt es keine Mehrheiten für Politik von der 90% profitieren. Und ich denke da gar nicht an eine Partei sondern an eine alte Kabarettnummer.

Gerne auch die, die sich die Taschen mit Bestandsimmobilien voll machen. Und wir sprechen hier wirklich von voll machen. Das kann man sehr gut beobachten, denn so viele Altbauten, die kaum Saniert wurden, rufen inzwischen ähnliche hohe Mieten auf, wie der Neubau nebenan. Das der Neubau, wegen vorhandener Gesetze höher Baukosten hat, sollte uns bewusst sein und damit gehen auch höher Mieten einher.

Ich wohne in einer Mietwohnung, in der der Eigentümer unserer Wohnung, mehrere Wohnungen besitzt. Wir sind jedoch die einzigen Mieter, die bereits seit fast 12 Jahren dort wohnen. Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

HochlebederVorgang

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« Antwort #15933 am: 18.12.2024 08:48 »
Das ist auch eine Mentalitätsfrage. Genauso wie das "Sparen".

Mit Sicherheit sind Investitionen in den Wohnbestand wichtig. Allerdings handelt es sich hier um geparktes Eigenkapital, das, ehrlich gesagt, im Vergleich zu anderen Investitionen netto eine relativ schmale Rendite abwirft, wenn man das nicht hoch fremdfinanziert.

Am Ende ist es Geld, dass alternativ auch in "Unternehmungen" fließen könnte, statt in Betongold. Natürlich häufig mit einem etwas höheren Risiko.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15934 am: 18.12.2024 08:50 »
Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

Powernapster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #15935 am: 18.12.2024 09:09 »
Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
Ein Aufbrechen der Verordnungen und Auflagen, sprich Bauen deutlich billiger machen, und somit Bauen, Bauen, Bauen ermöglichen. Das erhöht das Angebot drastisch und mehr Angebot führt zu günstigeren (Miet-)Preisen.

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« Antwort #15936 am: 18.12.2024 09:24 »
Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
Ein Aufbrechen der Verordnungen und Auflagen, sprich Bauen deutlich billiger machen, und somit Bauen, Bauen, Bauen ermöglichen. Das erhöht das Angebot drastisch und mehr Angebot führt zu günstigeren (Miet-)Preisen.

Abgesehen davon, dass die (im wesentlichen Energiespar-)Verordnungen und Auflagen nicht ohne weiteres aufbrechbar sind, würde das in den angespannten Wohnorten nicht helfen. München ist seit Jahrzehnten sauteuer und es ändert sich nichts - weil dort der zu bebauende Platz endlich ist.

Günstige Mietpreise gibt es reichlich, man muss nur räumlich flexibel sein. In Rostock gibt es z.B. frisch sanierte (auch klein) Eigentumswohnungen für 1.800 € / qm.

waynetology

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« Antwort #15937 am: 18.12.2024 10:13 »
Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
Ein Aufbrechen der Verordnungen und Auflagen, sprich Bauen deutlich billiger machen, und somit Bauen, Bauen, Bauen ermöglichen. Das erhöht das Angebot drastisch und mehr Angebot führt zu günstigeren (Miet-)Preisen.

Abgesehen davon, dass die (im wesentlichen Energiespar-)Verordnungen und Auflagen nicht ohne weiteres aufbrechbar sind, würde das in den angespannten Wohnorten nicht helfen. München ist seit Jahrzehnten sauteuer und es ändert sich nichts - weil dort der zu bebauende Platz endlich ist.

Günstige Mietpreise gibt es reichlich, man muss nur räumlich flexibel sein. In Rostock gibt es z.B. frisch sanierte (auch klein) Eigentumswohnungen für 1.800 € / qm.

Es kann doch nicht sein, dass man irgendwo ins nirgendwo ziehen muss, um bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Gerade auf das von mir beschriebene Problem, müsste man einwirken. Entweder in dem man verhindert, dass mehrere Immobilien erworben werden '(gerne auch durch höhere Besteuerung, wie o.g. aufgezählt) oder eben mit einer Mietpreisbremse für alte, nicht sanierte, Bestandsimmobilien.
So würde man auch den Mietpreis drücken und zugleich die Anforderungen an eine AA reduzieren.

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« Antwort #15938 am: 18.12.2024 10:50 »
mit einer Mietpreisbremse für alte, nicht sanierte, Bestandsimmobilien.
So würde man auch den Mietpreis drücken und zugleich die Anforderungen an eine AA reduzieren.

Eine Mietpreisbremse greift in den offiziellen Markt ein und sorgt damit für Verlagerungen in Schwarzmärkte bzw. Marktversagen.

Das Ergebnis kann man sich z.B. im alten Berlin (West) anschauen. Es gab eine starre Mietpreisbremse, die dazu führte,
- dass die Wohnungen sehr billig waren
- so ziemlich kein Angebot an freien Wohnungen bestand
- Vormieter für den Vorschlag von passenden Nachmietern von diesen einige Tausend Mark Abstand (für leere, unrenovierte Wohnungen) verlangt haben
- große Wohnungen überrepräsentiert waren

Zusammengefasst: Die Wohnungen waren billig, es gab aber keine. Und wenn man doch eine ergattern will, brauchte es Schmiergeld an den Vormieter.

DDR-Sozialisierte mögen sich an Bückware erinnern.

1a-Beispiel für staatlich induziertes Marktversagen ohne positive Auswirkungen.

HochlebederVorgang

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« Antwort #15939 am: 18.12.2024 11:27 »
Änderungen z.B. bei AfA und Abzug Schuldzinsen etc.






Rheini

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« Antwort #15940 am: 18.12.2024 20:56 »
Auf dem Flur unterhält man sich auch über Mieten und hier hört man, dass die Mieter, die dieses Jahr eingezogen sind, fast das doppelte von unserer Kaltmiete zahlen. Die Wohnung liegt direkt neben unserer, sodass wir wissen, dass hier keinerlei baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, die eine Erhöhung rechtfertigen würden. Hier muss die Regierung etwas unternehmen.

Der Markt macht die Miete, nicht die Regierung. Und Eingriffe in den Markt führen zu Verzerrungen und Verknappungen. Daher sollte "die Regierung" wenn überhaupt die richtigen Maßnahmen treffen. z.B. ein Verbot, dass pro Person mehr als 30 qm Wohnraum gemietet werden dürfen, würde die Knappheit sofort beenden und die Mieten dramatisch senken.

Verbote und Rationierungen sind sicherlich nicht der richtige Weg.
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Abgesehen davon, dass die (im wesentlichen Energiespar-)Verordnungen und Auflagen nicht ohne weiteres aufbrechbar sind, würde das in den angespannten Wohnorten nicht helfen. München ist seit Jahrzehnten sauteuer und es ändert sich nichts - weil dort der zu bebauende Platz endlich ist.

Günstige Mietpreise gibt es reichlich, man muss nur räumlich flexibel sein. In Rostock gibt es z.B. frisch sanierte (auch klein) Eigentumswohnungen für 1.800 € / qm.

Es kann doch nicht sein, dass man irgendwo ins nirgendwo ziehen muss, um bezahlbaren Wohnraum zu bekommen. Gerade auf das von mir beschriebene Problem, müsste man einwirken. Entweder in dem man verhindert, dass mehrere Immobilien erworben werden '(gerne auch durch höhere Besteuerung, wie o.g. aufgezählt) oder eben mit einer Mietpreisbremse für alte, nicht sanierte, Bestandsimmobilien.
So würde man auch den Mietpreis drücken und zugleich die Anforderungen an eine AA reduzieren.

Wenn die Mieten gedeckelt werden, werden auch die Kaufpreise gedeckelt? Und wie soll das praktisch gehen mit deinem Vorschlag? Nehmen wir mal an das in München Mitte max. 10 Euro genommen werden dürfen und Du bekommst die Wohnung. Warum bekomme ich die Wohnung nicht? Mit welchem Recht? Ich bin dann für eine Wohnungs Verlosung ....


clarion

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« Antwort #15941 am: 19.12.2024 06:57 »
Wenn die Mieten niedriger wären, wären die Kaufpreise auch niedriger, da sonst die Rendite der Vermieter nicht passt.

Und ich glaube auch, dass Mieten nur dann sinken bzw. nicht mehr steigen würden, wenn auskömmlich viel Wohnraum da ist. Künstliche Deckelungen durch Gesetz helfen maximal übergangsweise.

emdy

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« Antwort #15942 am: 19.12.2024 07:02 »
Damit können wir den off Topic-Exkurs auch gerne wieder beenden. Sowohl auf den letzten Post von clarion als auch auf die Tatsache, dass die Kosten der Unterkunft einen erheblichen Anteil an der sozialen Grundsicherung haben, kann man sich ja wohl einigen.

HochlebederVorgang

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« Antwort #15943 am: 19.12.2024 08:22 »
Damit können wir den off Topic-Exkurs auch gerne wieder beenden. Sowohl auf den letzten Post von clarion als auch auf die Tatsache, dass die Kosten der Unterkunft einen erheblichen Anteil an der sozialen Grundsicherung haben, kann man sich ja wohl einigen.

Nur, wenn du gute Neuigkeiten hast  ;D

OnkelU

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« Antwort #15944 am: 19.12.2024 09:19 »
Nur, wenn du gute Neuigkeiten hast  ;D
solche, wie dass das BBVAngG am 20.12.
als TOP 16 beim Bundesrat auf der Tagesordnung steht und dieser voraussichtlich keine Einwände erheben wird?