Nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, erhalten dann einen Bescheid, gegen den sie klagen können.
Stimmt, warum soll jemand auch einen Bescheid bekommen, wenn er kein Widerspruch eingelegt hat.
besteht die große Gefahr, dass eine das Gesetz hinausgehende weitere Ansprüche für die Vergangenheit nur diejenigen geltend machen können, die dann gegen diesen Bescheid Klage eingereicht haben.
Sagt wer?
Du?
Für mein dafürhalten, kann man sehr wohl nach rechtskraft eines neuen Gesetzes Widerspruch einlegen.
Denn der Bund hat erklärt, auf die Einrede der Verjährung (haushaltnah) zu verzichten bis zum Zeitpunkt eines neuen Gesetzes.
Somit beginnt die Verjährungsfrist erst dann zu laufen, wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt.
Ich geh sogar noch ein Stück weiter.
Angenommen, im Januar tritt ein neues Besoldungsgesetz in Kraft, dann werden gleichzeitig alle Widersprüche abgelehnt.
Danach hast du in der Regel 1 Monat Zeit Klage zu erheben.
Sprich deine Klage muss spätestens irgendwann im Februar/anfang März eingereicht sein.
Der, der noch gar kein Widerspruch eingelegt hat, hat für seinen Widerspruch bis Ende des Jahres Zeit erstmal nur Widerspruch einzulegen und wenn der ablehnende Bescheid kommt, ein Monat zur Klageerhebung.
Auf deutsch, wenn es sau blöd läuft, muss derjenige der Widerspruch eingelegt hat, aufjedenfall Klagen und Geld ausgeben um seine Ansprüche zu wahren und der der bisher nichts gemacht hat kann erstmal seine Füße hochlegen und abwarten was im laufenden Jahr noch passiert.