Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6274832 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16575 am: 21.05.2025 21:30 »
Hat jemand etwas von Swen heutigen Vortrag mitbekommen?

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16576 am: 22.05.2025 09:03 »
Wenn jemand was hat, würde ich es auch gerne lesen wollen.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16577 am: 22.05.2025 10:08 »
und ob es Tendenzen gibt ob bald mit einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu rechnen ist?!

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16578 am: 22.05.2025 11:01 »
Hat jemand etwas von Swen heutigen Vortrag mitbekommen?

welcher Vortrag?

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16579 am: 22.05.2025 11:13 »
Fachvortrag: Amtsangemessene Besoldung-Wie? von Dr. Schwan
Link dazu auf Seite 1102

abi

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Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16581 am: 22.05.2025 12:54 »
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/gemeinsam-fuer-eine-amtsangemessene-alimentation/

Seine These von der Hybridisierung des Besoldungsrechts als Chimäre von Sozialrecht und Beamtenrecht (insbes. hinsichtlich einkommensabhängiger Zuschläge) scheint sich mittlerweile auch in der Literatur im Vordringen zu befinden. Sowohl BVR a.D. Di Fabio als auch Prof. Färber haben ausdrücklich auf die entsprechenden Ausführungen Bezug genommen.

Und da soll noch mal jemand sagen, man könne als Einzelkämpfer nichts bewegen in diesem Land.

Mir sind bisher auch bisher keine fachlichen Gegenargumente gegen die Hybridirsierungsthese bekannt, wenn selbst die Finanzministerien in Anhörungen vor den Landtagsausschüssen immer wieder auf angebliche "Bedarfe von Beamtenfamilien" rekurieren und dabei stets (bewusst?) verkennen, dass es "Bedarfe" ausschließlich im Sozialrecht gibt.

Ein Königsreich für die Gästeliste der Veranstaltung  ;D Ich würde einen Besen fressen und es auch fachlich fahrlässig finden, wenn da nicht zumindest ein:e wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in aus dem BVerfG-Dezernaten Maidowski und/oder Wöckel hingeschickt worden wäre.


Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16583 am: 22.05.2025 14:39 »
Danke für den Link

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16584 am: 22.05.2025 16:26 »
Die Zahlen sagen alles. Danke Swen.

VierBundeslaender

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16585 am: 22.05.2025 18:51 »
„Ende September möchte zudem der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski vorzeitig in den Ruhestand treten. Beide wurden einst von der SPD nominiert.“

Ich habe das, glaube ich, vom Spiegel (via dritten).

abi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16586 am: 23.05.2025 08:58 »
„Ende September möchte zudem der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski vorzeitig in den Ruhestand treten. Beide wurden einst von der SPD nominiert.“

Ich habe das, glaube ich, vom Spiegel (via dritten).

Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16587 am: 24.05.2025 18:24 »
„Ende September möchte zudem der Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski vorzeitig in den Ruhestand treten. Beide wurden einst von der SPD nominiert.“

Ich habe das, glaube ich, vom Spiegel (via dritten).

Für dieses Jahr stehen noch weitere Nachbesetzungen beim Bundesverfassungsgericht an. Zum einen will Richter Ulrich Maidowski, der dem Zweiten Senat angehört, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig ausscheiden.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-richterwahl-100.html

Die Ursprungdarlegung findet sich hier:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-045.html

Weitere Betrachtungen zum Thema findet sich hier:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-vorschlaege-nachfolge-christ
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-richter-nachfolge-bundestag-100.html
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-plenum-nominiert-eigene-kandidaten-fuer-nachfolge-von-richter-josef-christ-a-1028adc1-a07e-4aae-b99c-7780cf46f253

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16588 am: 25.05.2025 10:50 »
Da kommt doch Freude auf, wenn man bedenkt, dass sich bei Alimentation und Übertragung des Tarifergebnis nichts tun wird, bis die neue Regierung den Haushalt durch hat. Zusätzlich droht dann jetzt noch ein "on hold" beim BVerfG, weil ausgeschiedene Verfassungsrichterinnen nur mit Zustimmung der Grünen und der Linken ernannt werden können. Und beiden haut die neue Koalition gerade mit den vermutlich nicht ganz legalen Zurückweisungen und der Umwidmung der 100 Milliarden für Klimaschutz in Infrastrukturausbau (Autobahn) voll vor den Latz.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #16589 am: 25.05.2025 13:18 »
Da kommt doch Freude auf, wenn man bedenkt, dass sich bei Alimentation und Übertragung des Tarifergebnis nichts tun wird, bis die neue Regierung den Haushalt durch hat. Zusätzlich droht dann jetzt noch ein "on hold" beim BVerfG, weil ausgeschiedene Verfassungsrichterinnen nur mit Zustimmung der Grünen und der Linken ernannt werden können. Und beiden haut die neue Koalition gerade mit den vermutlich nicht ganz legalen Zurückweisungen und der Umwidmung der 100 Milliarden für Klimaschutz in Infrastrukturausbau (Autobahn) voll vor den Latz.

Also in Hessen wurde das Tarifergebnis nicht übertragen, es gab weder den Sockelbetrag noch wurde/wird zum selben Zeitpunkt erhöht.

Folge:

-Bis ca. A11 ohne Sockelbetrag schlechter gestellt als mit Sockelbetrag, darüber bessergestellt
-Erhöhung statt im August erst im Dezember 2025.