@ Rentenonkel
Genau deshalb - die Sorge um die qualitativen Standards im Staatsdienst - ist das zentrale Ziel des Bundesverfassungsgerichts, die fiskalisch geprägte Besoldungsbemessung einzuhegen. Entsprechend ging es Andreas Voßkuhle seit 2008 darum, dem Tiger Alimentationsprinzip "Zähne einzuziehen". Jetzt wird er zeigen müssen, dass er nicht aus Papier ist und die Zähne nicht seine dritten.
Ich bin zwar nicht Rentenonkel, aber trotzdem:
Haben wir fast 20 Jahre später noch gelebte qualitativen Standards im Staatsdienst?
Und bevor es wieder zu "Neid"-Anschuldigungen kommt: einem (auch ehemaligen) Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes würde ich als Steuerzahler aktuell noch ohne zu zögern eine 6-stelligen monatliche Alimentation als Steuerzahler zugestehen - sofern die paar Plünnen durch Nebentätigkeiten nicht angenommen werden dürfen und - mal von jugendlicher Tollheit abgesehen - ein grundlegendes, gefestigtes demokratischen, ethisches ... Weltbild vorhanden ist, ob jetzt eher etwas konservativer, liberaler oder alternativer... egal. Hauptsache der Macht bewußt, aber die Verantwortung gelebt!
Aber welche Konsequenzen haben Minderleister im Staatsdienst zu befürchten?
Warum ist es für Beamte unverständlich, dass eine Mtgliedschaft in einer Partei nicht möglich ist, deren Programm von bekennenden Rechtsextremisten/Faschisten mitgestaltet wird. Diese Beamten sollen dann Bestenauslese sein?
Da sind zu viele Trittbrettfahrer @SwenTanortsch
Daher auch meine Idee das Beamtentum auf Justiz, Steuerfahndung/Rechnungshof, Polizei und Bundeswehr runterzudrücken und da auch erst mal "Beamte auf Zeit" in allen Bereichen einzuführen. Wenn die Verwaltung streiken kann, dauert halt die Ausstellung eines Passes nicht mehr 6 sondern 8 Monate oder der Gehalt kommt 2 Monate später dafür doppelt, oder Rechnungen werden erst 3 Monate später und nicht nach der 2. Mahnung angewiesen....
Der Bildungssektor (Schulen/Hochschulen) ist schon soweit abgestürzt... der beste Beweis, dass Beamten nicht unbedingt überall das Gelbe vom Ei sind.
Anders: solange nicht die Spreu vom Weizen getrennt wird, halte ich eine Alimentation eher höher als vergleichsweise Löhne in der Privatwirtschaft für eine Illusion, da mit dem mitgeschleppten (gewollten?) Ballast nicht durchführbar.
Auch könnte ich mir vorstellen, dass das ein Grund der Richter ist sich zu absentieren zumal die Kienbaumstudie nicht von Beamten im allg. sondern alleine den Vergleich von Richtern & Staatsanwälten zu Gehältern in Grosskanzleien zieht.
Ob ein Sachbearbeiter im Personalwesen eines Konzerns oder mittelständischen Betriebs ein Mehr gegenüber einem verbeamteten Sachbearbeiter im ÖD hat, wage ich übrigens zu bezweifeln.
Deine wie meiner Privatmeinungen sind doch verfassungsrechtlich völlig unerheblich, Faunus. Ich beschreibe nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und damit das geltende Verfassungsrecht. Wäre die Rechtsprechung anders und hätten wir also ein anderes Verfassungsrecht, würde ich halt das beschreiben.
Man kann das geltende Verfassungsrecht richtig oder falsch finden, gut oder schlecht, schön oder hässlich. Aber das interessiert das Verfassungsrecht nicht, sondern bestenfalls den Gesetzgeber - aber zumeist auch den nicht -, der es mit qualifizierter Mehrheit mit Ausnahme von jenem mit Ewigkeitsgarantie ändern kann. Darüber hinaus ist es halt da, also muss man mit ihm leben, wenn man ihm unterworfen ist. Keiner ist zugleich gezwungen, Beamter zu werden, aber wenn er es ist, hat er mit den ihn treffenden Grundrechtseinschränkungen zu leben und darf sich verfassungsrechtlich darauf verlassen, dass er seine grundrechtsähnlichen Individualrechte gerichtlich durchgesetzt kann. Jeder deutsche Staatsbürger hat nun nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung verfassungsrechtlich garantiert gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. Und wenn er diesen gleichen Zugang nicht nutzen will, genießt er eben innerhalb jenes Regelfalls seine vollen Grundrechte und findet, wenn er einer Beschäftigung nachgeht, hier ggf. sein Arbeitsglück.
Über kurz oder lang wird im öffentlichen Dienst wieder amtsangemessen alimentiert werden - und davon werden dann nach und nach ebenfalls die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren und sei es auch nur, weil dem öffentlichen Dienst die Tarifbeschäftigten wegbrechen werden, wenn sie zurecht eine Gerechtigkeitslücke empfinden werden, die es verfassungsrechtlich allerdings nicht gibt, da die amtsangemessene Alimentation nichts mit der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst zu tun hat, während die Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst nur eine indizielle Bedeutung als erster Parameter - als solcher mit einer besonderen Bedeutung - im Rahmen des Prüf- und Kontrollverfahrens hat, also materiell-rechtlich unerheblich ist. So ist - recht knapp formuliert - die verfassungsrechtliche Sachlage.