Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7489909 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17205 am: 29.07.2025 14:29 »
Das Thema Beamte/Rente/usw. scheint übrigens in den Medien weiter fröhlich vor sich hin zu köcheln.

Aber immerhin schreibt sogar der FOCUS (ein Blatt, dem ich ansonsten ausgesprochen kritisch gegenüberstehe) Sätze wie die folgenden:
- "In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten."
- "Aber auch abseits dieser zwingenden Regelung [gemeint ist das 2020er BVerfG-Urteil, Anm. von mir] sprechen sich Ökonomen dafür aus, dass der Staat mehr Geld für seine Mitarbeiter ausgeben sollte."

[https://www.focus.de/finanzen/karriere/mehr-gehalt-weniger-rente-so-koennte-eine-reform-des-beamtentums-aussehen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html]

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17206 am: 29.07.2025 14:50 »
Das Thema Beamte/Rente/usw. scheint übrigens in den Medien weiter fröhlich vor sich hin zu köcheln.

Aber immerhin schreibt sogar der FOCUS (ein Blatt, dem ich ansonsten ausgesprochen kritisch gegenüberstehe) Sätze wie die folgenden:
- "In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten."
- "Aber auch abseits dieser zwingenden Regelung [gemeint ist das 2020er BVerfG-Urteil, Anm. von mir] sprechen sich Ökonomen dafür aus, dass der Staat mehr Geld für seine Mitarbeiter ausgeben sollte."

[https://www.focus.de/finanzen/karriere/mehr-gehalt-weniger-rente-so-koennte-eine-reform-des-beamtentums-aussehen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html]

Quergelesen und ich spreche diesem Artikel mehr positivem Wissen zugute, als dem Spiegel Artikel (Pension bekommen, wohin mit dem Geld ...).

officebuyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17207 am: 29.07.2025 14:52 »
Wieso insbesondere für untere Besoldungsgruppen mit Familie? Es gibt für diese Gruppe bereits den Familienzuschlag, der nicht grade wenig ist. Bei der Debatte sollten alle Beamte profitieren, natürlich verhältnismäßig zur Laufbahn. Aber auch Singles oder Paare haben mit der Inflation und den generell steigenden Kosten zu kämpfen...

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17208 am: 29.07.2025 15:16 »
Wieso insbesondere für untere Besoldungsgruppen mit Familie? Es gibt für diese Gruppe bereits den Familienzuschlag, der nicht grade wenig ist. Bei der Debatte sollten alle Beamte profitieren, natürlich verhältnismäßig zur Laufbahn. Aber auch Singles oder Paare haben mit der Inflation und den generell steigenden Kosten zu kämpfen...

Das liegt daran, dass die meisten Beamten das Problem nicht nachvollziehen können. Es geht um die Herstellung einer Amtsangemessenen Alimentation. Das heißt, daß alle Beamten in allen Besoldungsgruppen sowie deren Familien einen dem Amt nach angemessenen Lebensunterhalt vom Dienstherren gewährleistet bekommen.

Das entsprechende Urteil, das den Stein ins Rollen gebracht hat, haben ja auch Berliner Richter mit mehr als drei Kindern erstritten. Bei der Prüfung ist dann offenbar geworden, dass bereits die niedrigste Besoldungsgruppe selbst keinen ausreichenden Abstand zum Bürgergeld aufweist, die Mindestalimentation also verfehlt wird. Die Petition müsste also darauf lauten, den Gesetzgeber zu drängen, in der Besoldungsgruppe A3 wieder eine ausreichende Mindestalimentation vorzunehmen und darauf aufbauend in allen Besoldungsgruppen bis in die B und R Besoldung eine amtsangemessene Alimentation herzustellen. Aber genug, in diesem Faden soll ja nicht diskutiert werden.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17209 am: 29.07.2025 15:31 »
@Warzenharry: Ich bin mal irgendwann über ein relativ neues Urteil gestolpert, (was ich leider derzeit nicht wiederfinde) in dem ein Verwaltungsgericht sinngemäß einen Vertrauensschutz für Deine Sichtweise bei einem Beamten bejaht hat, der auf seinen ersten Widerspruch eine Rückantwort erhalten hat, er müsse zukünftig keinen Widerspruch mehr einlegen, gleichzeitig jedoch bei allen anderen Beamten, die das Schreiben mit einem gleich klingenden Inhalt nicht erhalten haben, weiterhin auf eine jährliche Geltendmachung bestanden hat. Aus Sicht des Gerichtes hat das Rundschreiben des Dienstherrn erst mit der Rückantwort auf den ersten Widerspruch den Charakter eines Verwaltungsaktes bekommen und erst so eine Außenwirkung entfacht, auf die der Beamte Vertrauen auf den Verzicht auf die haushaltsjahrnahe Geltendmachung für die Zukunft stützen darf.

Sollte diese Sichtweise in der nächsten oder übernächsten Instanz bestätigt werden, würde es mich nicht wundern, wenn auch der Bund genau darauf abstellen würde, dass nur bei denjenigen auf die jährliche Geltendmachung verzichtet wurde, die ein solches Schreiben auch tatsächlich erhalten haben und alle anderen leer ausgehen dürften.

Vielleicht, aber auch nur vielleicht, bin ich an der Stelle etwas zu pessimistisch. Anlass zum Optimismus habe ich bei den Summen, um die es mittlerweile geht, allerdings auch nicht.

Vielleicht meintest du dieses Urteil aus Hamburg. Ehrlich gesagt blicke ich nicht ganz durch und habe derzeit auch keine Lust mich damit zu beschäftigen. Es scheint aber ratsam jedes Jahr Widerspruch einzulegen, wenn man kein Risiko eingehen will.
https://nord.dgb.de/++co++44331dc4-67bb-11f0-9b15-d93727d4702e

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17210 am: 29.07.2025 15:52 »
Jährlicher Widerspruch gibt die höchste Rechtssicherheit. (und hat auch keinerlei Nachteile)
Gerichte sind an Meinungen von Parteien nicht gebunden und mit den Zusageschreiben, bewegt man sich dann im Zweifelsfall oftmals im Bereich Treu und Glauben. Und in diesem Bereich will man sich eigentlich nie bewegen, wenn man felsenfest von seinen Ansprüchen ausgeht.

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17211 am: 29.07.2025 18:57 »
Genau. Deshalb wollte ich nochmal daran appellieren, dass alle die bisher noch nicht für die Jahre ab 2021 Widerspruch eingelegt haben, die mit dem Argument der Widereinsetzung noch tun.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17212 am: 29.07.2025 20:05 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Okay, das ist aber auch wieder nur Hörensagen und Phantasie von Ahnungslosen oder konnte das im Verlaufe des Tages erhärtet werden? Ich musste leider arbeiten und konnte nicht alles lesen...

Immer wieder werden Hoffnungen geschürt, dabei weiß nun wirklich jeder, der dem Thema ausreichend lang folgt, dass eher die Hölle zufriert als dass das Grundgehalt freiwillig um mehr als die Höhe des Tarifabschlusses erhöht wird.
« Last Edit: 29.07.2025 20:13 von emdy »

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17213 am: 30.07.2025 01:23 »
Nehme alles über die Zeitung "Ficus" zurück.

Artikel einer Wirtschaftsweisen mit der Überschrift "Die Babyboomer haben den Generationenvertrag gebrochen“.

Sorry, ich habe den Generationsvertrag nicht GEBROCHEN. Ich wurde nur zufällig in dieser Zeit geboren und gehe bald in Pension.


waynetology

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17214 am: 30.07.2025 06:07 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Okay, das ist aber auch wieder nur Hörensagen und Phantasie von Ahnungslosen oder konnte das im Verlaufe des Tages erhärtet werden? Ich musste leider arbeiten und konnte nicht alles lesen...

Immer wieder werden Hoffnungen geschürt, dabei weiß nun wirklich jeder, der dem Thema ausreichend lang folgt, dass eher die Hölle zufriert als dass das Grundgehalt freiwillig um mehr als die Höhe des Tarifabschlusses erhöht wird.

Die Truppenkameradschaft erhält die Informationen vom DBwV.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17215 am: 30.07.2025 06:19 »
Nehme alles über die Zeitung "Ficus" zurück.

Artikel einer Wirtschaftsweisen mit der Überschrift "Die Babyboomer haben den Generationenvertrag gebrochen“.

Sorry, ich habe den Generationsvertrag nicht GEBROCHEN. Ich wurde nur zufällig in dieser Zeit geboren und gehe bald in Pension.

Generation Y hier. Ich kann die Empörung sehr gut nachvollziehen. Die Einen haben den Generationenvertrag gebrochen, die anderen sollen bis 70 oder 80 arbeiten. Und ganz wichtig: Wer nicht mindestens drei Kinder in die Welt gesetzt hat soll bitte gar keine Ansprüche mehr stellen sondern nur noch arbeiten gehen. Als wäre die demografische Entwicklung plötzlich über uns hereingebrochen. Am meisten wird immer gegen Kinderlose gehetzt, als wäre es gänzlich unverständlich warum die Geburtenrate so niedrig ist.

Wen interessiert schon eine ausgewogene Analyse wenn er eine reißerische Headline haben kann... Aber so kurz bevor angeblich was passiert, sollten wir diese Diskussion, glaube ich, nicht führen, da ärgert und langweilt man sich nur.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17216 am: 30.07.2025 06:45 »
Es ist aber definitiv so, dass die Rentenquote von 48 % nur gehalten werden kann,  wenn massiv Steuergelder in de DRV reingebuttert werden. Das ist alles Jahrzehnte voraus absehbar, genau wie Pensionslasten. Man kann ziemlich genau kalkulieren,  wie viel man brauchen wird und entsprechend vorsorgen. Dann hat man aber weniger Geld für Lieblingsprojekte. Daher tut man es auch nicht, weil die Politiker, die heute entscheiden, dieses mit Hinblick auf die nächste Wahl tun. Nahezu kein Politiker plant mit Horizont auf 30 Jahre,  was für die private Altersversorgung durchaus ein gängiger Planungshorizont ist.

Im Gegenteil,  Söder beispielsweise bläht das Finanzproblem noch weiter auf, Stichwort Mütterrente. 

Rentenonkel

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« Antwort #17217 am: 30.07.2025 07:37 »

Vielleicht meintest du dieses Urteil aus Hamburg. Ehrlich gesagt blicke ich nicht ganz durch und habe derzeit auch keine Lust mich damit zu beschäftigen. Es scheint aber ratsam jedes Jahr Widerspruch einzulegen, wenn man kein Risiko eingehen will.

https://nord.dgb.de/++co++44331dc4-67bb-11f0-9b15-d93727d4702e


Vielen Dank für den link. Das Urteil hatte ich wohl im Kopf. Im Kern ist es auch aus meiner Sicht tatsächlich ratsam, jährlich einen statthaften Widerspruch einzulegen.

Andernfalls kann man sich aus Sicht der bisherigen Rechtsprechung nur dann auf Vertrauensschutz berufen, wenn man ein an sich selbst adressiertes Schreiben seitens des Dienstherrn hat, in dem der Dienstherr für die Zukunft individuell auf die jährliche Einlegung eines Widerspruches verzichtet.

tigertom

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« Antwort #17218 am: 30.07.2025 08:22 »
Das kam soeben per Mail von der Truppenkameradschaft:

"Die Bundesregierung plant, künftig auf den Allgemeinen Ergänzungszuschlag (AEZ) zu verzichten. Stattdessen sollen die Tabellenendgelte insgesamt angehoben werden, um eine verfassungskonforme Besoldung sicherzustellen. Dies stellt einen grundlegenden Kurswechsel dar – ob und wie diese Umstellung gelingt, bleibt allerdings offen, insbesondere wegen möglicher hoher Nachzahlungen in bestimmten Dienstgradgruppen.
Man wird sich wohl dennoch darauf einstellen müssen, dass auch dieser bürokratiearme Gesetzesentwurf die Anrechnung des Familien- bzw. Partnereinkommens (wie in 14 von 16 Bundesländern praktiziert) enthalten wird."

Also ich habe ja vom REZ (Regionaler ErgänzungsZuschlag) und vom AEZ (Alimentativer ErgänzungsZuschlag) gehört.. Jedoch nie von einem Allgemeinen ErgänzungsZuschlag.

Gab es da was Neues, oder ist das einfach schlecht recherchiert worden?

Hummel2805

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« Antwort #17219 am: 30.07.2025 08:33 »
Man wird wie ich gehört habe, bis 2028 die Grundbesoldung um jeweils 2 % anheben, dazu kommt dann noch die Erhöhung durch die Tariferhöhung 2025 und 2026.
Das haben damals die "Hessen" auch so gemacht.

Zusätzlich zu der Grundbesoldung soll nur der Familienzuschlag reformiert werden. Fest steht aber schon, dass ab dem 3. Kind der doppelte Betrag jeweils gezahlt wird. Man überlegt noch wie bei anderen Bundesländern dem 1. Kind und 2. Kind noch 50 € mehr zu geben.

Und das war´s, einfache Entscheidungen und Anpassungen der Besoldungsbestandteile. der bekloppte AEZ oder FEZ ist vom Tisch!