Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6423766 times)

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17265 am: 31.07.2025 21:49 »
Jetzt geht’s uns allen an den Kragen hahhaaaaa

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17266 am: 31.07.2025 22:00 »
Gähn, Klickbait bei der Bild. Linnemann pumpt wieder Luft.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17267 am: 31.07.2025 22:03 »
Wäre schön, wenn endlich mal alle Rentenreformen der vergangenen Jahre auf die Pensionen übertragen werden, so. z.b. Zurechnungszeit bis Regelaltersgrenze und nicht nur bis 60...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17268 am: 31.07.2025 23:15 »
@Sven…
Wieder so eine tolle Idee von den Stimmungsmachern…

https://m.bild.de/politik/fuer-rentenreform-cdu-general-will-beamtensystem-komplett-aendern-688b9aaa4ab4754741bfa1e8

Das passt doch gut zu dem, was ich vorhin geschrieben habe. Was allerdings nicht gesagt wird, ist, dass am Ende der Arbeitgeber durch die fälligen Sozialbeiträge für die vielen neuen Tarifbeschäftigten, die man zugleich vielfach nicht finden wird, da dazu die Tariflöhne des öffentlichen Diensts in den qualifizierten Mangelbereichen wiederkehrend nicht konkurrenzfähig sind, zunächst einmal ein kurz- und mittelfristig deutlich teureres System aufbauen würde. Denn zu den weiterhin zu alimentierenden und zu versorgenden Bestandbeamten würden dann noch die Kosten für die vielen neuen Tarifbeschäftigten kommen, die man statt der Beamten einstellen wollte und die also 30 bis 40 Jahre lang als Arbeitnehmer mit Sozialbeiträgen augestattet werden müssten, um vielfach erst dann durch die geringeren Renten kostengünstiger zu werden.

Unabhängig davon, dass man also die vielen dann notwendigen Tarifbeschäftigten gar nicht finden wird, ist der demografische Wandel in 30 bis 40 Jahren mit einiger Wahrscheinlichkeit weitgehend vollbracht, sodass es heute keine Veranlassung geben sollte, ein kurz- bis mittelfristig teureres System zu etablieren, wenn in 30 bis 40 Jahren mit einiger Wahrscheinlichkeit deutlich höhere Chancen bestehen dürften, die dann fälligen Versorgungslasten tatsächlich auch stemmen zu können.

Es ist auf jeden Fall gut, dass die Union bei dem Schietwetter im Sommerloch durch viel heiße Luft für mehr Sommerstimmung sorgt, ob's dem Klimawandel nicht zuletzt in der Koalition nutzt, wird sich erst noch erweisen müssen.

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17269 am: 01.08.2025 00:42 »
Alleine die Direkteinstellungspraxis bei der Bundeswehr (insbesondere im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst) ist m.E. äußerst fragwürdig. Da werden Beschäftigte mit kaufmännischer Ausbildung und lediglich 18-monatiger hauptberuflicher Tätigkeit (im Angestelltenverhältnis) nach bestandenem Assessment direkt verbeamtet. Da fehlen weiterhin jedoch grundlegende Rechtskenntnisse aus verschiedensten Rechtsgebieten.

Bitte was? Werden wenigstens Sicherheitsprüfungen vorher gemacht?

Betrifft nicht nur den mntD sondern alle Laufbahnen in der Bw.  ;) Mindestens eine Ü1 ist aber fällig bei Eintritt.

Und wie Seppo84 schon schrieb: "Bedarf schafft Eignung". Die Leute werden nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Unabhängig davon, ob sie in der Thematik Erfahrung haben oder nicht. Habe auch schon erlebt, dass die Leute erstmal 1-2 Jahre auf diverse Lehrgänge geschickt werden bevor sie Einsatzfähig sind.


Ich wurde in den letzten 20 Jahren auch mehrfach auf Dienstposten eingesetzt ohne dafür qualifiziert zu sein. Da gibts dann ne Sondergenehmigung und man wurstelt sich so durch. Ausbildung ging nicht da keine Kapazitäten. Nach dem Wechsel zum OffzMilFD wurde es noch schlimmer. Ein Flickenteppich…

Ist zwar Off topic, aber ich muss da zustimmen. Eigentlich ist bei der Bundeswehr nur sicher, dass niemand entsprechend seines Wunsches oder seiner Befähigung eingesetzt wird.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17270 am: 01.08.2025 06:26 »
Oh Linnemann lernt schon und hat erkannt, dass man bereits Verbeamte nicht einfach umswitchen kann. Eine Verabredung, dass beispielsweise Lehrer nicht mehr verbeamtet werden, kann nur gelingen, wenn es alle Bundesländer durchziehen und daran glaube ich nicht.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17271 am: 01.08.2025 07:28 »
Dann sind wir ja jetzt an einem Punkt, den man durchaus durchdenken und diskutieren kann. Aber wie schon vorher geschrieben wird man dann sehen, welche Auswirkungen das dann hat.

Wie überstehen Aufgaben des Bundes oder Landes dann evtl. zukünftige Streiks, wie will man dann genug Bewerber generieren und wie will der Bund / die Länder dann ihrer Pflicht nachkommen, bestimmte Dienstleistungen bereitstellen zu können?

Natürlich funktioniert es in der Schweiz....aber gibt es dort evtl. andere Begleitumstände, welche es für den nun mehr nicht Beamten erträglicher machen?

Ich frage mich, was macht der Bunde, wenn dann in Zukunft einfach keiner mehr in den öD möchte, wenn er/sie z.B. Verwaltungsrecht studiert hat? Studiert das denn überhaupt noch jemand, wenn die Garantie auf lebenslange Beschäftigung nicht mehr existiert und die wegfallende Pension, zusammen mit der Tatsache, dass dieses Studium in der Wirtschaft nichts wert ist, aufeinandertreffen?

Wenn es Konzepte gibt, wie man das sicherstellen kann, was meiner Meinung nach nur über noch mehr Geld während der aktiven Dienstzeit gewährleistet werden kann, dann gerne....lasst es uns versuchen.

Ich glaube halt nicht daran. Dafür sind wir zu sehr in ein System geraten, wo ein Gesetzt das andere blockiert und zu viele Behörden in einem Vorgang involviert sind.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17272 am: 01.08.2025 07:50 »
Linnemann macht den Musk. Fehlt nur noch, dass er bald mit einer Kettensäge auf die Bühne kommt.

Alles nur Show, passieren wird nichts - außer das man nach solchen Schlagzeilen immer angesprochen wird "ohh ihr müsst bald in die Rentenversicherung einzahlen", "ohh das Beamtentum wird endlich abgeschafft, was machst du dann..." usw.


SwenTanortsch

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« Antwort #17273 am: 01.08.2025 07:54 »
Oh Linnemann lernt schon und hat erkannt, dass man bereits Verbeamte nicht einfach umswitchen kann. Eine Verabredung, dass beispielsweise Lehrer nicht mehr verbeamtet werden, kann nur gelingen, wenn es alle Bundesländer durchziehen und daran glaube ich nicht.

Wenn ich es richtig sehe, geht es auch eher darum, die Stimmung im Land für die angekündigte Karlsruher Entscheidung vorzubereiten, so wie ich das gestern geschrieben habe. Deshalb wird auch unterschlagen, wieso in den letzten Jahren bspw. zunehmend mehr Lehrer in den Ländern beschäftigt worden sind, was bekanntlich am stetigen Ausbau der Ganztagsschulen (https://www.ganztagsschulen.org/SharedDocs/Kurzmeldungen/de/m-o/neue-kmk-statistik-fuer-ganztagsschulen-2022-2023.html) und der in den letzten Jahren wieder größer gewordenen Zahl an Schülern liegt (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_101_211.html), beides Trends, die sich als Folge der größeren Erwerbsquote von Frauen und der Zuwanderung verstetigt haben und sich auch nicht mehr so ohne Weiteres ändern werden. Wenn auch das Thema Lehrkräfteeinstellung weniger das Thema des Bunds ist - weshalb es Carsten Linnemann auch hier ohne Betrachtung der Hintergründe nur um populistische Stimmungsmache geht -, sollte die Frage beantwortet werden, wie man ohne Verbeamtung von Lehrkräften (auf die er ansonsten gar nicht eingeht, weil er weiß, dass das in manchen Ländern nicht gut ankommen würde, da zwischenzeitlich wieder alle Länder regelmäßig verbeamten) die nötige Anzahl geeigneter Bewerber irgendwann wieder erreichen wollte, wenn das schon mit Verbeamtung i.d.R. überwiegend nicht gelingt.

Solch Ankündigungswust, der am Ende nur heiße Luft ist (und eben auch dazu dient, vorsorglich Verantwortung wegzuschieben, weil man nach der Karlsruher Entscheidung sagen kann: "Wir fordern doch schon seit Jahr und Tag... erinnern sei nur daran, was ich unlängst wieder in Paderborn gesagt habe..."), geht ein weiteres Mal zulasten des öffentlichen Diensts und untergräbt langfristig das Vertrauen in die demokratischen Parteien, da solcher Unsinn Erwartungen weckt, die nicht erfüllt werden können. Genau deshalb ist's reiner Populismus, der auch deshalb möglichst laut sein soll, damit man später (siehe die letzte Klammer) daran erinnern kann.

Warzenharry

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« Antwort #17274 am: 01.08.2025 07:55 »
@Zerot

Dann würde ich müde mit den Axeln zucken...

1. Selbst wenn man dass System auch für aktive Beamten einführen würde, müsste man dafür sorge Tragen, dass ich sowohl monatlich, als auch später in der Pension dass selbe Netto hätte, wie es jetzt mit der Besoldung zu erwarten wäre.
2. Ein Abschaffen des Beamtenstatus für aktive, halte ich für undenkbar und verfassungswidrig.

Blablublu

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« Antwort #17275 am: 01.08.2025 08:00 »
Habe gerade mal überschlagen, ein E 13 kommt auf eine gesetzliche Rente von ca. 3000 Euro. Dienstbeginn mit 23 Jahren (18 Abitur und 5 Jahre Studium). Hinzu kommt eine Betriebsrente von knapp 1600 Euro. Der Beamte in der A 13 kommt auf 4600 Euro Pension. Also soviel zu der wirklichen Realität...

Warzenharry

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« Antwort #17276 am: 01.08.2025 08:02 »
Habe gerade mal überschlagen, ein E 13 kommt auf eine gesetzliche Rente von ca. 3000 Euro. Dienstbeginn mit 23 Jahren (18 Abitur und 5 Jahre Studium). Hinzu kommt eine Betriebsrente von knapp 1600 Euro. Der Beamte in der A 13 kommt auf 4600 Euro Pension. Also soviel zu der wirklichen Realität...

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Blablublu

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« Antwort #17277 am: 01.08.2025 08:05 »
Nur um mal zu kommentieren, wie es mit den hohen Pensionen und den ausufernden Kosten der Beamten wirklich aussieht und mal aufzuzeigen, dass unter Umständen Angestellte sogar Teurer wären...

Warzenharry

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« Antwort #17278 am: 01.08.2025 08:09 »
Genau...man darf nicht vergessen, dass auch der Bund und die Länder Arbeitgeber sind. Jeder MA oder Bewerber entscheidet, ob er unter den angebotenen Konditionen bereit ist, für Land oder Bund zu arbeiten.

Das ist eine höchstpersönliche Entscheidung. Ich zweifle das explizit an, dass sich für den Falle, dass der Beamtenstatus in X Bereichen wegfällt, dann in diesen X Bereichen noch genug Bewerber finden werden.


HochlebederVorgang

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« Antwort #17279 am: 01.08.2025 08:21 »
Es wird nicht nur keiner mehr kommen, es werden auch die mit nachgefragten Qualifikationen gehen.