Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6466430 times)

NWB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17355 am: 04.08.2025 20:52 »
Macht doch bitte bitte ein neues Thema auf… meine Güte

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17356 am: 04.08.2025 20:59 »
Macht doch bitte bitte ein neues Thema auf… meine Güte

Zitat von: SwenTanortsch am 02.08.2025 18:56

    Ein zweites Anliegen dürfte ein weiteres Mal mit der im September anstehenden Richterwahl zusammenhängen, worüber ich gerne morgen schreiben werde, sofern da ein Interessen besteht.

Beschwerden bitte an die Moderation.  ::)


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17358 am: 05.08.2025 08:40 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6890f13a81bf471df5f948b0/Wahrscheinlich-Promotionsbetrug-Plagiatsjaeger-erhebt-neue-Vorwuerfe-gegen-Brosius-Gersdorf.html

https://www.bild.de/ig/13362c53-2f4e-4607-a396-31d84a5bed32/index/Stellungnahme_Brosius_Gersdorf.pdf

Das Thema wird in den nächsten Tagen leider wieder an Fahrt gewinnen...

Der Plagiatsvorwurf - egal an welche Person gerichtet - ist in den Wissenschaften ein schwerer, weil der Nachweis des Plagiats ggf. das Ende der wissenschaftlichen Karriere eines Akademikers bedeutet.

Entsprechend bedarf es, weil wir uns in der wissenschaftlichen Sphäre befinden, des präzisen Nachweises und das heißt zunächst einmal einer schlüssigen Methodik, die also die Schrift, die es zu prüfen gilt, mit den Quellen vergleicht, von denen ggf. plagiiert wird. Der Nachweis, dass eine Rezeption nicht mit den heutigen wissenschaftlichen Standards - ggf. auch, dass eine Rezeption nicht mit den wissenschaftlichen Standards der Zeit, als die Schrift erstellt worden ist - erfolgte, ist dabei komplex und bedarf, so sollte man vermuten, der Sprache.

Sprache heißt hier, zunächst einmal Textstellen zu nennen und zu dokumentieren, in denen es ggf. zu Plagiaten gekommen ist. Wie in jeder methodischen Arbeit ist das die Phase des Sammelns und eben Dokumentierens.

In einem zweiten Schritt geht es dann darum, sachlich zu begründen, an welchen möglichen Stellen ggf. plagiiert worden ist und an welchen das nicht der Fall gewesen sein sollte, obgleich es beim Sammeln und Dokumentieren zunächst ggf. anders schien. Das wäre dann ein methodisch schlüssiges Vorgehen, an dessen Ende ein Gutachten stehen könnte, wenn man es denn formulieren wollte. Es würde also über die Reproduktion zu wiederkehrenden Transferleistungen gelangen, um diese am Ende in einer Abwägung zu einer sachlichen Bewertung zu führen. Dieser Weg wäre m.E. der erwartbare, wenn man sich selbst als "Plagiatsjäger" bezeichnet, seine Website "plagiatsgutachten" nennt und augenscheinlich sein Geld mit jenem Geschäftsfeld verdient.

Im Link erfolgt allerdings weitgehend nur eine Sammlung möglicher Plagiate, also die Textstellen mit unterschiedlichen Farben hervorhebt und teilweise Pfeile bildet, die auf Textgleichheit oder Textähnlichkeit verweisen sollen. Darüber hinaus werden verschiedentlich mit wenigen Worten Entäußerungen vorgenommen, welchen Zweck die Unterstreichung haben sollen. Wo aber ist jetzt das Gutachten? Wo ist die methodisch saubere Arbeit, die offensichtlich zu erwarten ist, wenn man seine Seite "plagiatsgutachten" nennt und wenn man etwas unter diesen Titel ins Netz stellt, das das wissenschaftlichen Ende derer bedeuten kann, deren Schrift(en) man so ins Netz stellt?

Ab jetzt werde ich jedem empfehlen, in besoldungsrechtlichen Verfahren vor Gericht, Gesetzesbegründungen zu unterstreichen und in einigen Fällen auch einen Satz bis Halbsatz zum Untertrichenem zu formulieren, um das dann so als Klagebegründung vorzubringen. Jedes Gericht wird dann bestimmt sagen, dass die Begründetheit so auf der Hand liegt. Ebenso werde ich meinen Schülern sagen, unterstreicht schön die Quelle in der Klausur mit verschiedenen Buntstiften, schreibt ggf. ab und an mal einen Halbsatz oder sogar einen ganzen Satz darunter, mehr bedarf es nicht für 15 Punkte.

Wer in einer politisch so aufgeheizten Stimmung diese gezielt anheizt, indem er solche Sammlungen ins Netz stellt - was für sich allein betrachtet in Ordnung wäre, wenn das wertfrei geschehen würde -, um sie dann i.d.R. mit kurzen Kommentaren zu versehen, allerdings kein Gutachten erstellt, muss sich fragen lassen, was er eigentlich bezwecken will. Wo ist der Tranfer? Wo ist die Abwägung? Was ist der Zweck, der mit diesen Sammlung von Textpassagen verfolgt wird?

Ein Plagiatsvorwurf kann sich nicht darauf beschränken, ihn in den Raum zu stellen, er sollte dann auch in einem Gutachten nachgewiesen oder entkräftet werden, wenn man seine Site diesen Namen gibt.

Wer wissenschaftliche Arbeiten kritisieren und sie darüber hinaus gar als Plagiat nachweisen will, muss zunächst selbst erst einmal eine Arbeit vollbringen, die wissenschaftlichen Standards standhält. Davon ist diese Textsammlung weit entfernt, da sie über weite Strecken nicht über die Dokumentation von Textstellen hinausgreift, die unterstrichen werden.

Zu den vielen Eigenartigkeiten, die mit der weiterhin zu vollziehenden Richterwahl verbunden ist, tritt hier die nächste hinzu. Es ist eine interessantes Geschäftsmodell, wiederholt Sammlungen immer dann ins Netz zu stellen, wenn es politisch um Entscheidungen geht. Handelt der Websitebetreiber eigentlich aus freien Stücken und aus eigenem Antrieb? Hat er einen oder mehrere Auftraggeber? Verfolgt er mit ihr monetäre Zwecke? Eine gutachterliche Tätigkeit beinhaltet als Regelfall zumindest, den Auftraggeber zu nennen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Plagiatsvorwürfe in den Raum zu stellen, kann jeder. Oder werden hier erneut gar keine Plagiatsvorwürfe in den Raum gestellt? Worum geht es dem Betreiber der Website eigentlich? Wo ist der begründete Nachweis von "Ghostwriting durch Prof. Dr. Hubertus sowie Dokumentation von einigen Plagiaten"?

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17359 am: 05.08.2025 09:38 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6890f13a81bf471df5f948b0/Wahrscheinlich-Promotionsbetrug-Plagiatsjaeger-erhebt-neue-Vorwuerfe-gegen-Brosius-Gersdorf.html

https://www.bild.de/ig/13362c53-2f4e-4607-a396-31d84a5bed32/index/Stellungnahme_Brosius_Gersdorf.pdf

Das Thema wird in den nächsten Tagen leider wieder an Fahrt gewinnen...

Der Plagiatsvorwurf - egal an welche Person gerichtet - ist in den Wissenschaften ein schwerer, weil der Nachweis des Plagiats ggf. das Ende der wissenschaftlichen Karriere eines Akademikers bedeutet.

Entsprechend bedarf es, weil wir uns in der wissenschaftlichen Sphäre befinden, des präzisen Nachweises und das heißt zunächst einmal einer schlüssigen Methodik, die also die Schrift, die es zu prüfen gilt, mit den Quellen vergleicht, von denen ggf. plagiiert wird. Der Nachweis, dass eine Rezeption nicht mit den heutigen wissenschaftlichen Standards - ggf. auch, dass eine Rezeption nicht mit den wissenschaftlichen Standards der Zeit, als die Schrift erstellt worden ist - erfolgte, ist dabei komplex und bedarf, so sollte man vermuten, der Sprache.

Sprache heißt hier, zunächst einmal Textstellen zu nennen und zu dokumentieren, in denen es ggf. zu Plagiaten gekommen ist. Wie in jeder methodischen Arbeit ist das die Phase des Sammelns und eben Dokumentierens.

In einem zweiten Schritt geht es dann darum, sachlich zu begründen, an welchen möglichen Stellen ggf. plagiiert worden ist und an welchen das nicht der Fall gewesen sein sollte, obgleich es beim Sammeln und Dokumentieren zunächst ggf. anders schien. Das wäre dann ein methodisch schlüssiges Vorgehen, an dessen Ende ein Gutachten stehen könnte, wenn man es denn formulieren wollte. Es würde also über die Reproduktion zu wiederkehrenden Transferleistungen gelangen, um diese am Ende in einer Abwägung zu einer sachlichen Bewertung zu führen. Dieser Weg wäre m.E. der erwartbare, wenn man sich selbst als "Plagiatsjäger" bezeichnet, seine Website "plagiatsgutachten" nennt und augenscheinlich sein Geld mit jenem Geschäftsfeld verdient.

Im Link erfolgt allerdings weitgehend nur eine Sammlung möglicher Plagiate, also die Textstellen mit unterschiedlichen Farben hervorhebt und teilweise Pfeile bildet, die auf Textgleichheit oder Textähnlichkeit verweisen sollen. Darüber hinaus werden verschiedentlich mit wenigen Worten Entäußerungen vorgenommen, welchen Zweck die Unterstreichung haben sollen. Wo aber ist jetzt das Gutachten? Wo ist die methodisch saubere Arbeit, die offensichtlich zu erwarten ist, wenn man seine Seite "plagiatsgutachten" nennt und wenn man etwas unter diesen Titel ins Netz stellt, das das wissenschaftlichen Ende derer bedeuten kann, deren Schrift(en) man so ins Netz stellt?

Ab jetzt werde ich jedem empfehlen, in besoldungsrechtlichen Verfahren vor Gericht, Gesetzesbegründungen zu unterstreichen und in einigen Fällen auch einen Satz bis Halbsatz zum Untertrichenem zu formulieren, um das dann so als Klagebegründung vorzubringen. Jedes Gericht wird dann bestimmt sagen, dass die Begründetheit so auf der Hand liegt. Ebenso werde ich meinen Schülern sagen, unterstreicht schön die Quelle in der Klausur mit verschiedenen Buntstiften, schreibt ggf. ab und an mal einen Halbsatz oder sogar einen ganzen Satz darunter, mehr bedarf es nicht für 15 Punkte.

Wer in einer politisch so aufgeheizten Stimmung diese gezielt anheizt, indem er solche Sammlungen ins Netz stellt - was für sich allein betrachtet in Ordnung wäre, wenn das wertfrei geschehen würde -, um sie dann i.d.R. mit kurzen Kommentaren zu versehen, allerdings kein Gutachten erstellt, muss sich fragen lassen, was er eigentlich bezwecken will. Wo ist der Tranfer? Wo ist die Abwägung? Was ist der Zweck, der mit diesen Sammlung von Textpassagen verfolgt wird?

Ein Plagiatsvorwurf kann sich nicht darauf beschränken, ihn in den Raum zu stellen, er sollte dann auch in einem Gutachten nachgewiesen oder entkräftet werden, wenn man seine Site diesen Namen gibt.

Wer wissenschaftliche Arbeiten kritisieren und sie darüber hinaus gar als Plagiat nachweisen will, muss zunächst selbst erst einmal eine Arbeit vollbringen, die wissenschaftlichen Standards standhält. Davon ist diese Textsammlung weit entfernt, da sie über weite Strecken nicht über die Dokumentation von Textstellen hinausgreift, die unterstrichen werden.

Zu den vielen Eigenartigkeiten, die mit der weiterhin zu vollziehenden Richterwahl verbunden ist, tritt hier die nächste hinzu. Es ist eine interessantes Geschäftsmodell, wiederholt Sammlungen immer dann ins Netz zu stellen, wenn es politisch um Entscheidungen geht. Handelt der Websitebetreiber eigentlich aus freien Stücken und aus eigenem Antrieb? Hat er einen oder mehrere Auftraggeber? Verfolgt er mit ihr monetäre Zwecke? Eine gutachterliche Tätigkeit beinhaltet als Regelfall zumindest, den Auftraggeber zu nennen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Plagiatsvorwürfe in den Raum zu stellen, kann jeder. Oder werden hier erneut gar keine Plagiatsvorwürfe in den Raum gestellt? Worum geht es dem Betreiber der Website eigentlich? Wo ist der begründete Nachweis von "Ghostwriting durch Prof. Dr. Hubertus sowie Dokumentation von einigen Plagiaten"?

Das Interview bei Welt.de hast du scheinbar nicht angehört. Denn darin beantwortet Herr Weber einige deiner Fragen. Natürlich steht eine Geschäftsidee hinter der Tätigkeit von Herrn Weber, aber das muss ja nicht bedeuten, dass das Ergebnis schlecht ist. Einen Teil hat er durch Spenden gedeckt, den anderen Teil wird er wahrscheinlich unter Werbung verbuchen. Er drückt sich auch juristisch vorsichtig aus mit seinen Anschuldigungen und nennt diese Verdachtsfälle. Insgesamt wird die Tätigkeit von Herrn Weber dazu führen, dass Plagiatsfälle auf Null zurück gehen, weil die Gefahr erwischt zu werden enorm hoch ist. Das ist doch positiv zu bewerten. Herr Weber sagt ja, dass Plagiatsfälle früher viel häufiger waren, weil eine geringe Gefahr bestand erwischt zu werden. Natürlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Klärung der Fakten. Wer dafür zuständig ist weiß ich nicht, aber Frau Brosius-Gerstorf wird sich schon rechtlich zu wehren wissen, wenn sie unschuldig ist.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17360 am: 05.08.2025 09:52 »
@swen

Danke fuer deine Bewertung.
Die ganze Angelegenheit ist einfach nur noch widerwaertig.
Ich hoffe am Ende kommt ans Licht, wer hier welchen Auftrag erteilt hat um diese Kampagne loszutreten.
Das Herr W. aus eigenem Antrieb handelt glaubt wohl keiner so wirklich.
Er wirbt auf seiner WebPage ja auch dafuer dies im Auftrag von Privatpersonen oder Kanzleien zu betreiben.
Und selbst wenn an dem Vorwurf am Ende etwas dran sein sollte, so ist doch die Art und Weise wie diese medial betrieben wird in meinen Augen verachtenswert. Gilt fuer Frau Brosuis Gersdorf nicht zunaechst einmal die Unschuldvermutung wie fuer jeden anderen auch ? Sie wird ohne das dies abschliessend eindeutig bewiesen ist, medial an den Pranger gestellt das ist einfach widerlich. Das ist fuer mich ein weiterer Tiefpunkt in unserer Medienlandschaft. Es geht nicht mehr um serioesen Journalismus sondern um Stimmuingmache.

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17361 am: 05.08.2025 13:35 »
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6890f13a81bf471df5f948b0/Wahrscheinlich-Promotionsbetrug-Plagiatsjaeger-erhebt-neue-Vorwuerfe-gegen-Brosius-Gersdorf.html

https://www.bild.de/ig/13362c53-2f4e-4607-a396-31d84a5bed32/index/Stellungnahme_Brosius_Gersdorf.pdf

Das Thema wird in den nächsten Tagen leider wieder an Fahrt gewinnen...

Also diese linken Verschwörungstheorien sind nicht nur unnötig sondern auch wirr. Wie jeder weiß, hat im Fall Ballweg ein Herr Böhmermann den (LINKEN) Anstoß zum Angriff gegeben und das grüne Finanzministerium BW gerne und liebend mitgespielt. Am Ende stand was? Freispruch in der Hauptanklage. Sicher haben Querdenker auch liebend gerne und lange darüber Spekulatius gefressen was da wohl passiert sei, aber die Wahrheit ist halt schlicht und simpel.

Wer steckt hinter dem (RECHTEN) Angriff auf Brosius? Keine Ahnung, vielleicht viele, vielleicht niemand aber sicher ist auf jeden Fall, dass am Ende die Wahrheit stehen sollte und nichts anderes. Was ich hier aber nicht lesen möchte ist das herumlamentieren und das herumgeheule von Brosius-Sympathisanten um das Sommerloch zu füllen, bis schlussendlich die Wahrheit zu Tage tritt.

meine 10 Cent, meine Meinung, steckt mich doch in den Knast für 9 Monate und sprecht mich dann frei.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17362 am: 05.08.2025 13:46 »
Viel Blabla - wenig Substanz. Ansonsten gern wieder zum Thema. Die ewige Links-Rechts-Leier ist ermüdend und hier völlig fehl am Platz. Genauso wie die Diskussion über irgendwelche potentiellen Richterkandidaten.

LefaxExtra

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17363 am: 05.08.2025 14:09 »
Viel Blabla - wenig Substanz. Ansonsten gern wieder zum Thema. Die ewige Links-Rechts-Leier ist ermüdend und hier völlig fehl am Platz. Genauso wie die Diskussion über irgendwelche potentiellen Richterkandidaten.

Das ist doch ein- und dasselbe.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17364 am: 05.08.2025 19:46 »
Nun da es nix Neues als Karlsruhe gibt, kann man ja dies und das diskutieren.

Komisch, dass die Plagiatsjäger nur Leute aufs Korn nehmen, die qua öffentlichen Amt angreifbar sind. Der Herr Dr. Meier und Frau Dr. Meyer ohne Posten mit Reichweite werden nicht geprüft, da kann ja auch nix mit verdienen. Auch komisch, dass diese Vorwürfen immer genau zu dem Zeitpunkt auftauchen, wenn man die Leute loswerden will. Das ist doch zum K*. Dass bestimmte Politiker auf solche billigen Tricks auch noch reinfallen, finde ich ebenfalls abstoßend.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17365 am: 05.08.2025 20:28 »
Und erneut frage ich mich, wieviele Kollegen bereits, ohne in den Genuss der Auswirkungen des Urteils gekommen zu sein, mittlerweile das zeitliche gesegnet haben..

Und wieviel durch die "ewige Abstimmung" durch das Ableben der Betroffenen bereits eingespart worden ist..

HochlebederVorgang

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« Antwort #17366 am: 05.08.2025 20:43 »
Die 6,8 Milliarden für Stuttgart 21.

xap

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« Antwort #17367 am: 05.08.2025 20:46 »
Nun da es nix Neues als Karlsruhe gibt, kann man ja dies und das diskutieren.

Komisch, dass die Plagiatsjäger nur Leute aufs Korn nehmen, die qua öffentlichen Amt angreifbar sind. Der Herr Dr. Meier und Frau Dr. Meyer ohne Posten mit Reichweite werden nicht geprüft, da kann ja auch nix mit verdienen. Auch komisch, dass diese Vorwürfen immer genau zu dem Zeitpunkt auftauchen, wenn man die Leute loswerden will. Das ist doch zum K*. Dass bestimmte Politiker auf solche billigen Tricks auch noch reinfallen, finde ich ebenfalls abstoßend.

Ich meine es hat aus allen politischen Lagern bereits Rücktritte aufgrund von Plagiaten gegeben. Wollen wir das jetzt hier ernsthaft diskutieren? Das Politik ein hässliches Geschäft wissen wir wahrscheinlich alle. Muss uns das als Beamte im wohlig warmen Schoß unseres Dienstherren interessieren? Da wir ohnehin zur überparteilichen Neutralität verpflichtet sind - eher nicht.

Ozymandias

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« Antwort #17368 am: 05.08.2025 22:38 »
Komisch, dass die Plagiatsjäger nur Leute aufs Korn nehmen, die qua öffentlichen Amt angreifbar sind. Der Herr Dr. Meier und Frau Dr. Meyer ohne Posten mit Reichweite werden nicht geprüft, da kann ja auch nix mit verdienen. Auch komisch, dass diese Vorwürfen immer genau zu dem Zeitpunkt auftauchen, wenn man die Leute loswerden will. Das ist doch zum K*. Dass bestimmte Politiker auf solche billigen Tricks auch noch reinfallen, finde ich ebenfalls abstoßend.

Die überprüfen halt die Leute, die erst wirklich an die Öffentlichkeit treten.
Provinzpolitiker und Lokalwissenschaftler sind halt nicht so interessant.
Habeck war auch so ein toller Kandidat, der konnte nicht mal Stuttgart richtig schreiben oder Systemtheorie (mehrfalls in mehreren Varianten falsch geschrieben).
https://plagiatsgutachten.com/blog/543-zitierfehler-habeck/
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_03-scaled.jpg
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_04-scaled.jpg
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_08-scaled.jpg
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_25-scaled.jpg
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_38-scaled.jpg

Hier Stuttgart:
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_40-scaled.jpg
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_86-scaled.jpg (Stuttgart und System).
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_89-scaled.jpg

Nietzsche:
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_41-scaled.jpg

Fankurt:
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_60-scaled.jpg

Wieder System:
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_65-scaled.jpg
https://plagiatsgutachten.com/blog/wp-content/uploads/2025/02/543_Zitierfehler_bei_Robert_Habeck_Seite_65-scaled.jpg

So wie der schreibt hat er auch regiert und super Verträge gelesen (nein hat er nicht) und über 600 Millionen versenkt.

Die Doktorvater winken halt alles durch, da geschieht es den Leuten recht, wenn es denen 20 Jahre später auf die Füße fällt.

Übrigens die gleiche Uni wie bei Brosius. Uni Hamburg. Ein Germanist mit Rechtschreibproblemen. Die Note und Gutachter wurden nicht mal veröffentlicht. War bestimmt eine 1. Wäre aber eine 6 in einem Diktat.
Übrigens im Gegensatz zu Quellenarbeit und Schreibarbeit darf eine Doktorarbeit zu einem gewissen Maße durch Freunde oder auch Dienstleister lektoriert werden. Insbesondere die Rechtschreibung und Grammatik ist harmlos. Auch Inhaltlich dürfen Tipps gegeben werden.

Hab gleich mal für alle Leute die ich nicht mag eine Plagiatsprüfung in Auftrag gegeben.  8)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17369 am: 06.08.2025 07:05 »
Es ist die Frage, was man als Überprüfung versteht. Stefan Weber lässt - wenn ich das richtig sehe - eine Schrift durch ein PC-Programm wie Turnitin laufen, die ihm Übereinstimmungen mit Worten oder Textpassagen anderer Schriften liefern, was er dann veröffentlicht, ggf. zumeist ohne konkreten Kommentar oder mit einem Halb- bzw. ggf. vollständigen Satz versehen. Ein Gutachten ist damit - wie ich das gestern ausgeführt habe - offensichtlich zumeist nicht verbunden, jedenfalls sehe ich das ein weiteres Mal nicht in der Auflistung, die er hinsichtlich der Disseration von Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht hat und in der er, wie ich das gestern zitiert habe, nun auch selbst von Plagiaten spricht. Die Site, auf der er so vorgeht, nennt er "plagiatsgutachten", ohne ein weiteres Mal ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Welche Programme er dafür benutzt, wer ihn dabei ggf. unterstützt oder die Recherche ggf. an seiner statt durchführt oder hier ggf. durchgeführt hat, wird nicht deutlich (https://plagiatsgutachten.com/methodik/); nicht umsonst macht seine Website deutlich, dass er regelmäßig nicht alleine arbeitet: https://plagiatsgutachten.com/die-plagiatspruefer/. Was offensichtlich deutlich ist, ist, dass er die unter seinem Namen auf seiner Website veröffentlichte Auflistung als sein geistiges Eigentum versteht; denn ansonsten könnte er das nicht so veröffentlichen, wie er das jetzt veröffentlicht, wenn ich das richtig sehe. Es liegt also hier offensichtlich der Verdacht nahe - jedenfalls, wenn man dieselben Maßstäbe anlegt, die er an andere anlegt -, dass er hier Ghostwriting vollzieht. Entsprechend könnte man nun dieselbe Medienkampagne gegen ihn aufziehen, und zwar in derselben Art und Weise, nämlich ohne ein konkretes Gutachten, ohne eine notwendige Transferleistung und ohne eine notwendige Abwägung.

Weiterhin geht es diesem "Plagiatsjäger" und jenen, die die Auflistung in ihrem Sinne nutzen, also nicht darum, sachlich Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen, sondern Probleme zu lösen, die gelöst werden können, die man also selbst geschaffen hat und die nun mittels fortgeführter Kampagne augenscheinlich zu einem Ende geführt werden sollen.

Da seine Auflistung kein Gutachten ist, also weder konkret vollzogene Vergleiche vornimmt, sondern sie weitgehend nur auflistet und darüber hinaus keine Abwägung vornimmt, ist sie nach der Defnitiion des letzten Satzes ein rein politische. Entsprechend spricht der Anwalt der Autorin u.a. davon, dass die Vorwürfe ehrverletztend seien: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-plagiatsvorwuerfe-brosius-gersdorf-stefan-weber-anwalt

Man kann solche Auflistungspolitik klasse finden, weil man die Autorin, gegen die sie sich richtet, nicht klasse findet, sollte sich aber klarmachen, dass es beim nächsten Mal dann genauso gut den Autor treffen kann, den man klasse findet. Wenn also das die Ansprüche an unsere politischen Verantwortungsträger sind, muss man sich nicht wundern, dass die sachlichen Probleme, die gelöst werden müssen, vielfach nicht gelöst werden. Denn das Problem, das in einem Fall seit Ende November des letzten Jahres gelöst werden muss, ist, dass der Erste Senat immer damit rechnen muss, dass von ihm begonnene Beratungen nicht mehr zu einem Ende unter der jetzigen Personenkontinuität geführt werden können, also ggf. alsbald von vorn begonnen werden müssen, was mit einiger Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass nun nicht in Verfahren, in denen die Beratung nun sachlich begonnen werden sollten, begonnen werden werden, dass also hier nicht die Probleme gelöst werden werden, die nun gelöst werden müssen.

Mit kleiner Münze große Beträge zu transferieren, kostet Zeit. Genau das sehen wir seit dem letzten Jahr und auch in der Auflistung Stefan Webers. Seine weiterhin unbegründeten Behauptungen - also das weiterhin nicht vorliegende Gutachten, sondern seine Auflistung, die nach seinen Kriterien offensichtlich ein Verdachtsfall ist - dürften nun wiederum in Berlin hinsichtlich der anstehenden Wahlen viel, viel Zeit kosten - worin genau ihr Sinn liegt, nämlich im Sinne der Kampagne Druck aufzubauen, anstatt die Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen.

Ergo: Wer das toll findet, darf sich nicht wundern, wenn von der bundesdeutschen Politik offensichtlich weniger sachliche Probleme gelöst werden, als man sie lösen könnte, wenn man sie lösen wollte.