Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8566252 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18630 am: 20.09.2025 18:42 »
Ich kann - hoffe ich zumindest - Gefühle gut verstehen; aber weil es rechtlich nicht um unsere Gefühle geht, sondern weiterhin um das Verfassungsrecht, also um die jeweiligen Verfassungsgüter und ihre Folgen für uns, poche ich darauf, dass wir hier in erster Linie über das Recht sprechen und es zum Leitmotiv auch unseres politischen Handelns machen.
Wie gesagt, ich bin voll und ganz bei dir.
Hier geht es ja leider viel zu oft um Gefühle und nicht um das Recht.
Ich wollte damit nur sagen das ich beide Seiten gut verstehen kann.
Zusätzlich tut es mir leid, das du dich von meinem Beitrag "genötigt" gefühlt hast, wieder mal ein so tollen lesenswerten Beitrag zu schreiben.  ::)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18631 am: 20.09.2025 18:50 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..
« Last Edit: 20.09.2025 18:57 von bebolus »

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18632 am: 20.09.2025 19:22 »
Wie geht es eigentlich in den Fällen weiter, in denen ein Gericht aufgrund Art. 100 GG die Entscheidung des BVerfG eingeholt hat und das BVerfG Teile des Gesetzes für Verfassungswidrig hält?

Wird hier das Gericht dann unter Beachtung des Beschlusses des BVerfG ein Urteil fällen, das einen konkreten Betrag in diesem Einzelfall beinhaltet?
« Last Edit: 20.09.2025 19:29 von Rheini »

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18633 am: 20.09.2025 19:40 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..

Wenn man sich anschaut, was für Sondervermögen gebildet werden, wo große Teile des Haushalts hinfliessen, dagegen wäre die Herstellung einer aA „peanuts“, zumindest für den aktiven Betrieb. Es hängt noch zusätzlich die Versorgung daran.

Und das ist eigentlich das Schlimme, welcher Preis da gezahlt wird, um das bisschen Geld zu sparen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18634 am: 20.09.2025 19:44 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..

Wenn man sich anschaut, was für Sondervermögen gebildet werden, wo große Teile des Haushalts hinfliessen, dagegen wäre die Herstellung einer aA „peanuts“, zumindest für den aktiven Betrieb. Es hängt noch zusätzlich die Versorgung daran.

Und das ist eigentlich das Schlimme, welcher Preis da gezahlt wird, um das bisschen Geld zu sparen.

In %..?

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18635 am: 20.09.2025 19:50 »
Es kann doch keiner von uns ausrechnen. Und wenn es 10 Milliarden wären? Das ist doch quasi nix für zufriedenes und leistungsfähiges Personal, wenn man dann auch wieder qualifizierte Leute bekommt.

Ich gehe nicht im Geringsten davon aus, dass das BVerfG hier Rücksicht auf den Haushalt nehmen wird.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18636 am: 20.09.2025 19:50 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..

Neben den rund 200.000 aktiven Bundesbeamten und rund 170.000 aktiven Soldaten gibt es im Bundesbereich zurzeit rund 430.000 Ruhegehaltsempfänger sowie gut 150.000 Witwen- und Waisengeldbezieher, siehe https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/74211/table/74211-0002.

Die genannten 10 Milliarden (von denen in der Tat mal halboffiziell die Rede war) würden also im Durchschnitt rund 10.500 Euro pro Person entsprechen.

Und wenn man beispielhaft annimmt, dass die Bezüge (die natürlich bei den aktiven Beamten deutlich höher als bei den Witwen- und Waisengeldempfängern sein dürften) aller 950.000 Köpfe bei durchschnittlich 40.000 Euro liegen (wobei ich absolut keine Ahnung habe, wie realistisch diese Annahme ist), wären wir als Ergebnis bei einer Anhebung der Tabellenwerte um rund 25%..

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18637 am: 20.09.2025 19:50 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..

Der DRB ging in seiner Stellungnahme zum ehemaligen BBVAngG davon aus, dass man wohl nicht drumherum kommt die unterste Besoldungsgruppe A3/1 um ca. 1000€ anzuheben. Eine systemgerechte Übertragung unter Beibehaltung der relativen Abstände entspreche einer Anhebung der Besoldungstabelle um ca. 37%.

Rheini

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« Antwort #18638 am: 20.09.2025 20:03 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..

Der DRB ging in seiner Stellungnahme zum ehemaligen BBVAngG davon aus, dass man wohl nicht drumherum kommt die unterste Besoldungsgruppe A3/1 um ca. 1000€ anzuheben. Eine systemgerechte Übertragung unter Beibehaltung der relativen Abstände entspreche einer Anhebung der Besoldungstabelle um ca. 37%.

Und falls das in ungefähr dieser Höhe erfolgt sieht man, wie viel € die DH in den letzten Jahren den Beamten vorenthalten haben und auch sparen, sofern keine Rechtsmittel eingelegt wurden.
« Last Edit: 20.09.2025 20:10 von Rheini »

bebolus

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« Antwort #18639 am: 20.09.2025 20:16 »
Mal blöd in Runde gefragt: Über was für eine prozentuale Tabellenanhebung reden wir hier eigentlich, wenn es NUR um eine Tabellenerhöhung gehen würde?

Hier war glaube ich mal die Rede von etwa 10 Milliarden..

Der DRB ging in seiner Stellungnahme zum ehemaligen BBVAngG davon aus, dass man wohl nicht drumherum kommt die unterste Besoldungsgruppe A3/1 um ca. 1000€ anzuheben. Eine systemgerechte Übertragung unter Beibehaltung der relativen Abstände entspreche einer Anhebung der Besoldungstabelle um ca. 37%.

Danke Dir.

Da glaubt hier doch aber niemand ersthaft dran..

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18640 am: 20.09.2025 20:23 »
Was glaubst Du denn bebolus?

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18641 am: 20.09.2025 20:27 »
Wir glauben alle, dass das gemacht wird, was unsere Verfassung vorsieht und der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BVerfG beachtet.

Sonst sind wir gleich wieder bei 0.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18642 am: 20.09.2025 21:03 »
Was glaubst Du denn bebolus?

Gute Frage.. Ich denke es wird eine kreative Lösung geben, die zumindest die Mehrheit der Beamtenschaft soweit zufriedenstellt, dass es hingenommen wird. Eine vom BVerfG verordnete tabellenmäßige Erhöhung um 37%, 25%,20% oder auch nur 10% kann ich mir nicht vorstellen. Ich gehe eher davon aus, dass da eine solche Erhöhung 'versteckt' wird, auch mit einem Ortszuschlag.

Der reinen Lehre nach mag es zwar so sein, dass eine pure Erhöhung der Tabellen richtig wäre, für politisch vermittelbar halte ich es nicht. Ich glaube auch nicht, dass ein Richter oder eine Richterin (bzw. ein Senat) da so reingrätscht.

Ich hatte heute wegen des schönen Wetters meine Schwiegermutter (Lehrerin am Gymnasium, nicht verbeamtet), meinen Schwiegervater (Handwerker), meinen Schwager (Handwerker) und meine Schwägerin (KiTa) zum Grillen eingeladen. Wir selbst sind eine 4k Familie, wobei meine Frau auch arbeitet. Ich habe dieses Thema und die Berechnung des VG Greiswald zum "Nettoeinkommen" der 4k-Bürgergeldfamilie" sehr eingeküzt vorgetragen.

Die reflexartige Reaktion der Schwiegermutter war, dass Beamte sowiso in die Rente einzahlen sollten. Der Schwiegervater hat mit dem Kopf geschüttelt und Schwager und Schwägerin, inkl. Kleinkind, waren sprachlos..

Nun verdiene ich netto mehr als mein Schwager und meine Schwägerin zusammen. Was wäre am Tisch losgewesen, wenn ich die These rausgehauen hätte, dass ich eigentlich 37%, oder vielleicht 'nur' 20% mehr verdienen müsste. Im Übrigen finanziert durch diese Tischgruppe..

Was ich damit sagen möchte:
Es kann natürlich sein, dass das BVerfG in kürze ein Urteil raushaut, was die Erwartungen einiger User hier befriedigt. Ich persönlich gehe eher davon aus, dass aufgrund der politischen Sprengkraft dem BGG nochmals ein weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt wird, wenn auch verknüpft mit 'harten Vorgaben'.

Alexander79

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« Antwort #18643 am: 20.09.2025 21:15 »
Die reflexartige Reaktion der Schwiegermutter war, dass Beamte sowiso in die Rente einzahlen sollten. Der Schwiegervater hat mit dem Kopf geschüttelt und Schwager und Schwägerin, inkl. Kleinkind, waren sprachlos..

Nun verdiene ich netto mehr als mein Schwager und meine Schwägerin zusammen. Was wäre am Tisch losgewesen, wenn ich die These rausgehauen hätte, dass ich eigentlich 37%, oder vielleicht 'nur' 20% mehr verdienen müsste. Im Übrigen finanziert durch diese Tischgruppe..
Ja und?
Und diese Tischgruppe, Handwerker werden von Menschen bezahlt die Geld verdienen und Handwerker kommen lassen, das sind übrigens auch Beamte.

Das Einzigste, was mir das wieder zeigt ist, wie manipuliert die Bevölkerung ist.

Da bekommt jemand für sich und seine Familie Grundsicherung salopp gesagt 4.000€.
Und als jemand der arbeitet soll sich schämen wenn er 4.500€ fürs Arbeiten möchte?

Eigentlich sollte das Urteil so kommen das wir mehr bekommen und anschließend soll die Presse 100.000 mal in der Woche schreiben, nachdem die Beamten (der niedrigst besoldete) michkrige 15% mehr hat, wie ein Grundsicherungsempfänger bekommt er jetzt 4.500€.

Dann wacht endlich mal die Kassiererin und der Handwerker auch auf.
Ich trau es mir gar nicht wirklich auszusprechen, aber eigentlich wird die normale hartarbeitende Bevölkerung, (Friseur, Kassiererin etc) für dumm fürn Appel und ein EI verkauft.

bebolus

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« Antwort #18644 am: 20.09.2025 21:28 »
Die reflexartige Reaktion der Schwiegermutter war, dass Beamte sowiso in die Rente einzahlen sollten. Der Schwiegervater hat mit dem Kopf geschüttelt und Schwager und Schwägerin, inkl. Kleinkind, waren sprachlos..

Nun verdiene ich netto mehr als mein Schwager und meine Schwägerin zusammen. Was wäre am Tisch losgewesen, wenn ich die These rausgehauen hätte, dass ich eigentlich 37%, oder vielleicht 'nur' 20% mehr verdienen müsste. Im Übrigen finanziert durch diese Tischgruppe..
Ja und?
Und diese Tischgruppe, Handwerker werden von Menschen bezahlt die Geld verdienen und Handwerker kommen lassen, das sind übrigens auch Beamte.

Das Einzigste, was mir das wieder zeigt ist, wie manipuliert die Bevölkerung ist.

Da bekommt jemand für sich und seine Familie Grundsicherung salopp gesagt 4.000€.
Und als jemand der arbeitet soll sich schämen wenn er 4.500€ fürs Arbeiten möchte?

Eigentlich sollte das Urteil so kommen das wir mehr bekommen und anschließend soll die Presse 100.000 mal in der Woche schreiben, nachdem die Beamten (der niedrigst besoldete) michkrige 15% mehr hat, wie ein Grundsicherungsempfänger bekommt er jetzt 4.500€.

Dann wacht endlich mal die Kassiererin und der Handwerker auch auf.
Ich trau es mir gar nicht wirklich auszusprechen, aber eigentlich wird die normale hartarbeitende Bevölkerung, (Friseur, Kassiererin etc) für dumm fürn Appel und ein EI verkauft.

@faunus..! Faktencheck bitte.. 😁