Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8345489 times)

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19860 am: 26.10.2025 11:56 »
Die meisten Mütter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach.

Falsch, das Gegenteil ist der Fall:

Zitat
Erwerbstätige Mütter mit minderjährigen Kindern arbeiteten 2023 überwiegend in Teilzeit. 71,3 % der erwerbstätigen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren übten eine Teilzeittätigkeit aus. Demgegenüber arbeiteten 28,7 % von ihnen in Vollzeit.

Quelle: https://www.it.nrw/nrw-knapp-zwei-drittel-der-muetter-mit-minderjaehrigen-kindern-im-haushalt-waren-2023-erwerbstaetig

Das stimmt, hier muss ich revidieren und mich entschuldigen. Was ich meinte ist, dass Teilzeit auch bedeutet 39 Std. Ich behaupte heute erbringen Familien weit aus mehr gemeinschaftlich Arbeitszeit als noch vor 10 oder 15 Jahren. Hauptsächlich dadurch, dass Mütter deutlich mehr Std arbeiten. Ich habe hierzu mal eine Studie gelesen und reiche sie ggf. nach.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19861 am: 26.10.2025 12:37 »

Das stimmt, hier muss ich revidieren und mich entschuldigen. Was ich meinte ist, dass Teilzeit auch bedeutet 39 Std. Ich behaupte heute erbringen Familien weit aus mehr gemeinschaftlich Arbeitszeit als noch vor 10 oder 15 Jahren. Hauptsächlich dadurch, dass Mütter deutlich mehr Std arbeiten. Ich habe hierzu mal eine Studie gelesen und reiche sie ggf. nach.

Und Du möchtest jetzt, dass diese "gemeinschaftliche Arbeitszeit" von Mama (& Papa) durch den Steuerzahler ausgiebiger als mit geminderter Steuersatz/Kindergeld/Krankenvers. frei/ Bildung frei/ etc. honoriert wird?

Oder was ist der HG dieser Aussage?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19862 am: 26.10.2025 12:50 »
Das wäre ein Anfang. Und die Kinderlosen werden ihn zurecht zahlen, weil sie sich der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.

Reisinger850

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19863 am: 26.10.2025 13:06 »

Das stimmt, hier muss ich revidieren und mich entschuldigen. Was ich meinte ist, dass Teilzeit auch bedeutet 39 Std. Ich behaupte heute erbringen Familien weit aus mehr gemeinschaftlich Arbeitszeit als noch vor 10 oder 15 Jahren. Hauptsächlich dadurch, dass Mütter deutlich mehr Std arbeiten. Ich habe hierzu mal eine Studie gelesen und reiche sie ggf. nach.

Und Du möchtest jetzt, dass diese "gemeinschaftliche Arbeitszeit" von Mama (& Papa) durch den Steuerzahler ausgiebiger als mit geminderter Steuersatz/Kindergeld/Krankenvers. frei/ Bildung frei/ etc. honoriert wird?

Oder was ist der HG dieser Aussage?

Da sind wir wieder bei dem Problem aus vielen Ländern, wo man als Lehrer mit A12 in Teilzeit mit 3 Blagen mehr als der kinderlose Direktor in A15 verdient. Eine Schande, die Freizeit (Kinder kriegen ist genau das, egoistische Freizeit) mehr zu vergüten als echte Leistung für den Dienstherren. Zum Glück wird es in der nächsten BverG Entscheidung besonders um diesen Misstand gehen. Mein Kollege mit zwei Kindern im Lehrerzimmer hat 1100€ netto mehr raus (NRW), das ist ein Skandal. Die 30 kindkranken Tage sind da nichtmal drin eingerechnet, Kindergeld auch nicht.

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19864 am: 26.10.2025 13:19 »

Das stimmt, hier muss ich revidieren und mich entschuldigen. Was ich meinte ist, dass Teilzeit auch bedeutet 39 Std. Ich behaupte heute erbringen Familien weit aus mehr gemeinschaftlich Arbeitszeit als noch vor 10 oder 15 Jahren. Hauptsächlich dadurch, dass Mütter deutlich mehr Std arbeiten. Ich habe hierzu mal eine Studie gelesen und reiche sie ggf. nach.

Und Du möchtest jetzt, dass diese "gemeinschaftliche Arbeitszeit" von Mama (& Papa) durch den Steuerzahler ausgiebiger als mit geminderter Steuersatz/Kindergeld/Krankenvers. frei/ Bildung frei/ etc. honoriert wird?

Oder was ist der HG dieser Aussage?

Da sind wir wieder bei dem Problem aus vielen Ländern, wo man als Lehrer mit A12 in Teilzeit mit 3 Blagen mehr als der kinderlose Direktor in A15 verdient. Eine Schande, die Freizeit (Kinder kriegen ist genau das, egoistische Freizeit) mehr zu vergüten als echte Leistung für den Dienstherren. Zum Glück wird es in der nächsten BverG Entscheidung besonders um diesen Misstand gehen. Mein Kollege mit zwei Kindern im Lehrerzimmer hat 1100€ netto mehr raus (NRW), das ist ein Skandal. Die 30 kindkranken Tage sind da nichtmal drin eingerechnet, Kindergeld auch nicht.

Sorry, sehe ich ganz anders.
Ich finde es eher traurig, dass solche Mittel nur Beamtenkindern zustehen. Ich würde die Wichtigkeit von Kindern sogar noch mehr in den Vordergrund rücken und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachten. Gerne auch alle Zuschläge + Kindergeld weg, dafür dann pro Kind Steuerfreibeträge von 25T€ einführen und schon lohnt sich Arbeit + Familie und vielleicht steigt dann auch die Geburtenrate bei den bildungsnahen Menschen. Vielleicht klappt dann auch irgendwann das Modell des Generationenvertrags wieder.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19865 am: 26.10.2025 13:20 »
Hat jmd, der Kinder abfällig "Blagen" nennt, eigentlich selbst welche und hat dieser jmd evtl. vergessen, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit selbst mal eines war?

Frage für einen Freund.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19866 am: 26.10.2025 13:21 »
Das wäre ein Anfang. Und die Kinderlosen werden ihn zurecht zahlen, weil sie sich der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.

Ist das Ironie oder dein ernst?
Kinderlos= gesellschaftlich unverantwortlich ???

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19867 am: 26.10.2025 13:38 »
Das wäre ein Anfang. Und die Kinderlosen werden ihn zurecht zahlen, weil sie sich der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.

"Entziehen" klingt für mich nach Vorsatz. Schon mal darüber nachgedacht, dass es hin und wieder auch unfreiwillige Kinderlosigkeit gibt? Außerdem sollte man Kinder zu haben nicht immer nur als wirtschaftliche Last oder Opfer für die Gesellschaft verkaufen. Kinder geben auch sehr viel Glück und Freude, jedenfalls wenn man es als Eltern mit Liebe, Zuwendung und Erziehung ernst mein. Und wie gesagt, nicht jeder der dieses Glück nicht erlebt, hat sich freiwillig dazu entschlossen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #19868 am: 26.10.2025 13:41 »
Wie bereits häufig erwähnt, sollten zwei Dimensionen unterschieden werden:

1.) Die Besoldung muss nach Art. 33 GG in erster Linie die Wertigkeit der Ämter widerspiegeln. (Leistungslose) Familienzuschläge dürfen maximal eine begrenzte Nebenkomponente darstellen. Möglicherweise bekommen wir diesbezüglich demnächst im weihnachtlichen "Maidowski-Beschluss" eine entsprechende Nachschärfung.

2.) Das Ausmaß der Förderung von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Frage, die alle Familien betrifft und entsprechend gleichermaßen für alle geregelt werden sollte (Kindergeld/Steuerfreibeträge/etc.). Damit werden unter anderem "goldene Beamtenkinder" vermieden..


[P.S. Nur falls der Einwand kommen sollte: Ja, ab dem dritten Beamtenkind gibt es eine Sonderregelung, die einen zusätzlichen Alimentationsanspruch begründet.]
« Last Edit: 26.10.2025 13:51 von BVerfGBeliever »

Stempelritter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19869 am: 26.10.2025 13:45 »
Das wäre ein Anfang. Und die Kinderlosen werden ihn zurecht zahlen, weil sie sich der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.
Du darfst mir gerne eine Leihmutter vermitteln, aber nicht in Deutschland, dort ist es eine Straftat.

Faunus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19870 am: 26.10.2025 15:05 »
Das wäre ein Anfang. Und die Kinderlosen werden ihn zurecht zahlen, weil sie sich der gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.

Könnte es sein, dass Migranten günstiger für den Steuerzahler kommen als Kinder Alteingesessener?

Es wird absurd!

Aber Kinder zu bekommen, weil man seiner Verantwortung der Geschellschaft gegenüber nachkommt & dafür entlohnt werden möchte...Ist absurd!
Bin ich froh, dass meine Eltern uns ohne "Bezahlung" wollten!
« Last Edit: 26.10.2025 15:17 von Faunus »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19871 am: 26.10.2025 16:42 »
Ifo-Präsident Fuest warnt: „Wohlstand in Deutschland akut bedroht“
Ifo-Präsident Fuest warnt vor einem weiteren Verfall der deutschen Wirtschaft und dem damit einhergehenden Wohlstandsverlust. https://www.deutschlandfunk.de/ifo-praesident-fuest-warnt-wohlstand-in-deutschland-akut-bedroht-100.html

Es hat schon eine gewisse Tragik, wie man hier diskutiert, wer zu wenig bekommt und wer noch mehr bekommen sollte. Was Fuest sagt bedeutet, 'It's the economy, stupid!' Es braut sich gerade der perfekte Sturm zusammen, keine Institution hat mehr Geld, angefangen von der EU bis zu den Kommunen. Unsere Wirtschaft ist nicht mehr wettbewerbsfähig, und der Verfall wird so schnell vonstatten gehen, wie sich viele nicht vorstellen können.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19872 am: 26.10.2025 16:51 »
Was schlägst Du vor @lotsch?

Ozymandias

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« Antwort #19873 am: 26.10.2025 17:00 »
25 Milliarden Bürgergeld für Ausländer, weitere 20-30 Milliarden Kosten Flüchtlinge/Integration/Wohnkosten von Bürgergeld, 30 Milliarden Klima, 30 Milliarden Entwicklungshilfe, 80 Milliarden Verteidigung (vieles davon sehr ineffizient), 15-20 Milliarden für die EU, bislang 50 Milliarden für die Ukraine, zig Milliarden unnötige Kosten an Bürokratie für Unternehmer. Alles jedes Jahr, außer der Ukraine.

Hilfe, wir haben kein Geld.
Jeden Privathaushalt der so wirtschaften würde, den würde man einweisen.

beamtenjeff

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« Antwort #19874 am: 26.10.2025 17:20 »

Das stimmt, hier muss ich revidieren und mich entschuldigen. Was ich meinte ist, dass Teilzeit auch bedeutet 39 Std. Ich behaupte heute erbringen Familien weit aus mehr gemeinschaftlich Arbeitszeit als noch vor 10 oder 15 Jahren. Hauptsächlich dadurch, dass Mütter deutlich mehr Std arbeiten. Ich habe hierzu mal eine Studie gelesen und reiche sie ggf. nach.

Und Du möchtest jetzt, dass diese "gemeinschaftliche Arbeitszeit" von Mama (& Papa) durch den Steuerzahler ausgiebiger als mit geminderter Steuersatz/Kindergeld/Krankenvers. frei/ Bildung frei/ etc. honoriert wird?

Oder was ist der HG dieser Aussage?

Das wäre durchaus schön. Immerhin arbeiten und funktionieren Papa & Mama nicht zuletzt auch für eine gut funktionierende Gesellschaft am Limit - und das heute mehr den je seit Kriegsende. Das sollte man dann weniger als "Bezahlung" sehen, sondern eher als gesellschaftliche Anerkennung. In Summe hat sich die kumulierte Erwerbsarbeitszeit in Paarfamilien moderat verändert (etwa von ~54 Stunden in den 1970er Jahren auf ~60 Stunden in den 2020er Jahren). Der Unterschied begründet sich vor allem in der deutlich gestiegenen Erwerbstätigkeit der Mütter.
https://www.demogr.mpg.de/papers/working/wp-2007-013.pdf
https://webfs.oecd.org/Els-com/Family_Database/LMF-2-2-Distribution-working-hours-couple-households_DRAFT.pdf

Aber unabhängig davon, war mein Beitrag eher in Bezug auf das Stichwort "Leistungsorientierung" ein humoristischer Versuch hier mit einem Perspektivwechsel einen Seitenhieb zu landen. Ich habe fast das Gefühl, bei dem einen oder anderen gelang mir das.

2.) Das Ausmaß der Förderung von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Frage, die alle Familien betrifft und entsprechend gleichermaßen für alle geregelt werden sollte (Kindergeld/Steuerfreibeträge/etc.). Damit werden unter anderem "goldene Beamtenkinder" vermieden..

So siehts aus!