Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8551593 times)

Kreidefresser

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20400 am: 04.11.2025 19:44 »
Hat eigentlich schon mal jemand darüber nachgedacht, ob in unsrem Fall nicht der effektive Rechtsschutz fehlen könnte, da wohl zu erwarten ist, dass die diversen DH ihre Besoldungsgesetze durch neue ebensowenig verfassungskonforme Gesetze heilen werden? Das Vorgehen der DH in Berlin und seite Jahren in NDS zeigt doch, dass Urteile des BVerfG entweder ignoriert oder bewußt falsch verstanden werden.
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht zielführender eine Individualbeschwerde im Hinblick auf Art 13 EMRK einzulegen? Hier kann zwar kein Besoldungsgesetz gekippt werden, aber die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches besteht, was entweder für das Individuum sehr effektiv wäre oder aber auch geeignet wäre deutlich mehr potenziellen Druck aufzubauen, da dann eben Geld fließen muss.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20401 am: 04.11.2025 22:02 »
Hat eigentlich schon mal jemand darüber nachgedacht, ob in unsrem Fall nicht der effektive Rechtsschutz fehlen könnte, da wohl zu erwarten ist, dass die diversen DH ihre Besoldungsgesetze durch neue ebensowenig verfassungskonforme Gesetze heilen werden? Das Vorgehen der DH in Berlin und seite Jahren in NDS zeigt doch, dass Urteile des BVerfG entweder ignoriert oder bewußt falsch verstanden werden.
Wäre es vor diesem Hintergrund nicht zielführender eine Individualbeschwerde im Hinblick auf Art 13 EMRK einzulegen? Hier kann zwar kein Besoldungsgesetz gekippt werden, aber die Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches besteht, was entweder für das Individuum sehr effektiv wäre oder aber auch geeignet wäre deutlich mehr potenziellen Druck aufzubauen, da dann eben Geld fließen muss.

Ich sehe keine Verletzung des effektiven Rechtschutzes. M.E. musst du erst den möglichen nationalen Rechtsweg durchschreiten, um vor dem EGMR klagen zu können.

Freddy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20402 am: 05.11.2025 00:57 »
Das Gebot effektiven Rechtsschutzes ist im Besoldungsrecht offensichtlich nicht gewährleistet.
Durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen es angeblich geboten sei, dem Besoldungsempfänger aufzuerlegen, in jedem Haushaltsjahr einen Antrag auf amtsangemessene Besoldung zu stellen, obwohl dieser mangels entsprechenden Besoldungsgesetzes gar nicht positiv beschieden werden kann, und dieser von vornherein aussichtslose Antrag nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens dann auch noch durch alle Instanzen (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht) durchgeklagt werden muss, kommt es zu einer Verfahrensdauer von Jahrzehnten. Aber auch dann ist noch nicht Schluss. Es bleibt dem Gesetzgeber überlassen, wie er auf das Urteil des Verfassungsgericht reagiert. Offenbar hat sich das BVerfG  bei seiner Rechtsprechung nicht träumen lassen, dass die Besoldungsgesetzgeber zum konzertierten Verfassungsbruch bereit sind, um ihre Haushalte zu schützen. Danach geht das ganze von vorne los. Es heißt so schön: Justice delayed is Justice denied. Leider ist die Realität: Justice denied.

kimonbon

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Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20404 am: 05.11.2025 06:07 »
Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

so ein schlecht recherchierter Artikel. Macht auf mich nicht den Eindruck als wäre das auch nur im Ansatz eine verlässliche Quelle um daraus zu schließen, dass der damalige Entwurf nun beschlossen werden soll

JoHu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20405 am: 05.11.2025 06:52 »
Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

Wohl kaum.... Eher was schreiben mit was altem, als nichts schreiben weil neues nicht veröffentlicht ist..... Abwarten und Teetrinken... Oder in die Glaskugel :-) schönen Mittwoch allen....

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20406 am: 05.11.2025 08:19 »
Um die Spekulationen noch etwas anzuheizen  ;D

Der Gesetzesentwurf wird nach meiner Glaskugel drei eigentlich voneinander zu trennende Teile haben, die eigentlich rechtlich voneinander zu trennen sind.

Teil 1 ist einfach die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses.

Teil 2 dürfte die Umsetzung der Rechtsprechung zu den kinderreichen Beamtenfamilien sein.

In seinem Beschluss 2 BvL 6/17 u. a. stellt das BVerfG fest, dass die Besoldungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen, die in den Jahren 2013 bis 2015 die Alimentation von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 2 regeln, mit Artikel 33 Absatz 5 GG insoweit unvereinbar waren, als es der Gesetzgeber unterlassen hat, für diesen Personenkreis mit

– drei Kindern die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile für das Jahr 2013 und

– mit vier Kindern die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile für die Jahre 2014 und 2015

in einer dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entsprechenden Höhe festzusetzen. Das BVerfG bekräftigt seine Rechtsprechung, dass die Nettoalimentation ab dem dritten Kind mindestens 15 Prozent über dem realitätsge­recht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf dieses Kindes liegen muss.

Dieser Strang der Rechtsprechung für kinderreiche Beamte ist bereits gefestigte Rechtsprechung des BVerfG, bisher jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Daher dürfte ein nicht unerheblicher Teil der 1,2 MRD EUR der letzten fünf Jahre vor allem kinderreichen Familien zugute kommen, weil der Bund dieses Urteil nunmehr endlich umsetzten wird. 

Erst der Teil 3 dürfte sich mit den Lehren, die der Gesetzgeber aus dem Urteil des BVerfG 2 BvL 4/18 gezogen hat, beschäftigen. Ausgehend von dem letzten Entwurf, der bekanntermaßen aufgrund der Neuwahl nicht in Kraft getreten ist, hat sich die damalige Regierung als Lösung auch eine sehr kreative Lösung einfallen lassen.


Der Artikel bestärkt mich in dem, was ich bereits am 04.11. um 09:54 geschrieben habe.

Laut dem Artikel geht es in erster Linie um die Übertragung des Tarifergebnisses und in zweiter Linie um die seit 2020/2021 angekündigte Umsetzung des Urteils über die Besoldung kinderreicher Beamten mit mehr als zwei Kindern. Mittlerweile verliert der Bund hier reihenweise Verfahren von kinderreichen Beamten vor den Gerichten und so ist er quasi in diesem eigentlich unstrittigen Rechtsstrang zum Handeln gezwungen.

Erst der dritte Teil dürfte für die allermeisten spannend werden und genau darin scheint es eine Disharmonie zwischen dem BMI und dem BMF zu geben. Hier ist auch so gut wie gar nichts duchgesickert, außer dem Umstand, dass auch von diesem Punkt nicht alle, sondern voraussichtlich nur rund 200.000 Beamte profitieren könnten.

Mir scheint es, als wenn es genau in diesem Punkt unterschiedliche Ansichten gibt, für welche der vielen Optionen man sich entscheidet. Es geht hier offensichtlich um nichts anders als eine Geldfrage. Daher ist nicht ausgeschlossen, dass man den dritten Teil weitestgehend so lange ausblendet und so gut wie nichts umsetzt, bis einem durch das noch zu verkündende Maidowski Urteil irgendwann nichts anderes mehr übrig bleibt, als auch in diesem Teil in dem übernächsten Gesetz nachzubessern.

Und genau an der Stelle passiert das, was Durgi vor geraumer Zeit zutreffend gesagt hat:

Faktisch wird so die verfassungsrechtlich gebotene Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Alimentation zur haushaltspolitischen Schönwetterübung degradiert. Die Bundesregierung kann behaupten, sie habe „geliefert“ ....und in der statistischen Darstellung mag das sogar stimmen.

Doch hinter der Fassade aus Summen, Stufen und Schlagworten bleibt die Realität bestehen:
Der Staat finanziert seine Rechtsstaatspflicht mit der Geduld derjenigen, die sie eigentlich schützen soll.

Die amtsangemessene Alimentation war nie ein Gnadenakt, sie ist der Lackmustest für die Integrität des öffentlichen Dienstes. Dass man sie nun als rhetorische Kulisse für Haushaltstaktik instrumentalisiert, ist ein intellektuelles Armutszeugnis. Oder, um es haushaltsneutral zu formulieren: Die 1,2 Milliarden sind der Eiswürfel...die kalte Wahrheit kommt 2026 mit voller Masse zum Vorschein.


Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20408 am: 05.11.2025 08:24 »
Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

so ein schlecht recherchierter Artikel. Macht auf mich nicht den Eindruck als wäre das auch nur im Ansatz eine verlässliche Quelle um daraus zu schließen, dass der damalige Entwurf nun beschlossen werden soll

Im Hinblick auf das Parteibuch des aktuellen Hausherrn im BMI würde ich nicht von vornherein ausschließen wollen, dass nun der ursprüngliche "Seehofer-Entwurf" zur aA wieder auf den Tisch kommt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20409 am: 05.11.2025 09:04 »
Also wird jetzt doch der Entwurf von 2020 (!) beschlossen?? Von 2020??
https://www.fr.de/verbraucher/200-000-beamte-erhalten-fuenf-jahre-rueckwirkend-geld-entwurf-von-2020-soll-beschlossen-werden-zr-94021930.html

so ein schlecht recherchierter Artikel. Macht auf mich nicht den Eindruck als wäre das auch nur im Ansatz eine verlässliche Quelle um daraus zu schließen, dass der damalige Entwurf nun beschlossen werden soll

Im Hinblick auf das Parteibuch des aktuellen Hausherrn im BMI würde ich nicht von vornherein ausschließen wollen, dass nun der ursprüngliche "Seehofer-Entwurf" zur aA wieder auf den Tisch kommt.

Ich kenne den Seehofer-Entwurf nicht genau, aber ist es nicht so, dass Dobrinth wahrscheinlich keinen Entwurf präsentiert, der gegen das bestehende BesG in Bayern sprechen würde, also mit fiktivem Partnereinkommen von 20.000 € brutto?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20410 am: 05.11.2025 09:24 »
Hat jemand den Entwurf von 2020 noch und kann ihn einstellen? Das wäre ja der Hammer, wenn man ewig wartet und jetzt der alte Entwurf einfach so kommt. Wie kommt die Zeitung auf sowas?

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20411 am: 05.11.2025 09:44 »
Der Artikel sagt einfach gar nichts, führt ja nur aus, dass es seit 2020 kommen soll, der Entwurf scheiterte und der neue auch scheiterte. Wenn man einen alten Entwurf wieder aus der Schublade zieht, dann wird der ja z.B. beim Zahlenwerk überabeitet und es muss ja nicht bedeuten, dass der wirklich in jeder Form so kommen wird.

Bei solch einem schlechten Artikel müssen wir nun nicht die Diskussion von 2020+ wieder anfangen und das alte Ding durchkauen, dazu gibt es genug wenn man weit genug im Thread zurückgeht.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20412 am: 05.11.2025 09:46 »
Der Artikel sagt einfach gar nichts, führt ja nur aus, dass es seit 2020 kommen soll, der Entwurf scheiterte und der neue auch scheiterte. Wenn man einen alten Entwurf wieder aus der Schublade zieht, dann wird der ja z.B. beim Zahlenwerk überabeitet und es muss ja nicht bedeuten, dass der wirklich in jeder Form so kommen wird.

Bei solch einem schlechten Artikel müssen wir nun nicht die Diskussion von 2020+ wieder anfangen und das alte Ding durchkauen, dazu gibt es genug wenn man weit genug im Thread zurückgeht.

Hast du nicht die Überschrift gelesen?

Sunflare

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« Antwort #20413 am: 05.11.2025 09:50 »
Hat jemand den Entwurf von 2020 noch und kann ihn einstellen? Das wäre ja der Hammer, wenn man ewig wartet und jetzt der alte Entwurf einfach so kommt. Wie kommt die Zeitung auf sowas?

Ist der von 2023, also der Vorletzte

Imperator

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« Antwort #20414 am: 05.11.2025 09:53 »
Hat jemand den Entwurf von 2020 noch und kann ihn einstellen? Das wäre ja der Hammer, wenn man ewig wartet und jetzt der alte Entwurf einfach so kommt. Wie kommt die Zeitung auf sowas?

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/06/Referentenentwurf-vom-03.02.2021.pdf

Ich glaube das müsste der von 2021 sein unter Seehofer. 2020 selbst gab es glaube ich gar keinen Entwurf.