Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8737994 times)


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20761 am: 13.11.2025 14:40 »
Demnächst kommt dann das Kindereinkommen. Hier habt ihr es zuerst gelesen.
Und dann noch unterstellte Erbschaften, mögliche Lottogewinne etc.

Und wehe, wenn der Partner zu viel Einkommen hat, da wird dann eingezahlt und keine Besoldung erhalten.
Es ist doch ein Privileg, für den Staat dienen zu dürfen.
Ich bin ja dafür, das Berufsbeamtentum abzuschaffen und es zu einem Ehrenamt umzugestalten.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20762 am: 13.11.2025 14:45 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BVerfG/Beitragen-eines-Beamten-zur-Konsolidierung-oeffentlicher-Haushalte-staerker-als-andere-hinsichtlich-seiner-Verpflichtung-aufgrund-des-besonderen-Treueverhaeltnisses-Einschraenkung-des-Grundsatzes-der-amtsangemessenen-Alimentierung-aus-rein-finanziellen-Gruenden-Knuepfen-der-Festlegung-der-Besoldungshoehe-durch-den-Gesetzgeber-an-die-Einhaltung-prozeduraler-Anforderungen



Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20763 am: 13.11.2025 14:48 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BVerfG/Beitragen-eines-Beamten-zur-Konsolidierung-oeffentlicher-Haushalte-staerker-als-andere-hinsichtlich-seiner-Verpflichtung-aufgrund-des-besonderen-Treueverhaeltnisses-Einschraenkung-des-Grundsatzes-der-amtsangemessenen-Alimentierung-aus-rein-finanziellen-Gruenden-Knuepfen-der-Festlegung-der-Besoldungshoehe-durch-den-Gesetzgeber-an-die-Einhaltung-prozeduraler-Anforderungen

Naja das Sonderopfer haben wir schon seit Jahren und nennt sich 41h Woche.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20764 am: 13.11.2025 15:04 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BVerfG/Beitragen-eines-Beamten-zur-Konsolidierung-oeffentlicher-Haushalte-staerker-als-andere-hinsichtlich-seiner-Verpflichtung-aufgrund-des-besonderen-Treueverhaeltnisses-Einschraenkung-des-Grundsatzes-der-amtsangemessenen-Alimentierung-aus-rein-finanziellen-Gruenden-Knuepfen-der-Festlegung-der-Besoldungshoehe-durch-den-Gesetzgeber-an-die-Einhaltung-prozeduraler-Anforderungen

Naja das Sonderopfer haben wir schon seit Jahren und nennt sich 41h Woche.

Künftige Gehaltssteigerungen brauchen ja nicht auf Beamte übertragen werden. Wer hat weitere Gedanken dazu.

Maximus

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« Antwort #20765 am: 13.11.2025 15:10 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

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Swen hat hierzu schon ausführlich Stellung genommen. Für den Bund wäre es sehr schwierig/fast unmöglich, eine schlüssige, umfassende bzw. sachgerechte Begründung abzugeben. Ich bleibe dabei, wenn das Partnereinkommen fällt, haben die Dienstherren ein großes Problem. Ein vergleichbares Schlupfloch zu finden, wird jedenfalls nicht einfach...


RArnold

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« Antwort #20767 am: 13.11.2025 15:18 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

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Swen hat hierzu schon ausführlich Stellung genommen. Für den Bund wäre es sehr schwierig/fast unmöglich, eine schlüssige, umfassende bzw. sachgerechte Begründung abzugeben. Ich bleibe dabei, wenn das Partnereinkommen fällt, haben die Dienstherren ein großes Problem. Ein vergleichbares Schlupfloch zu finden, wird jedenfalls nicht einfach...

Man könnte die Besoldung von der Einkommenssteuer befreien. Kostet nicht mehr, es wird nur weniger "eingenommen". Bei den unteren Besoldungsgruppen geht das alles in den Konsum.


Knecht

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« Antwort #20769 am: 13.11.2025 15:23 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

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Swen hat hierzu schon ausführlich Stellung genommen. Für den Bund wäre es sehr schwierig/fast unmöglich, eine schlüssige, umfassende bzw. sachgerechte Begründung abzugeben. Ich bleibe dabei, wenn das Partnereinkommen fällt, haben die Dienstherren ein großes Problem. Ein vergleichbares Schlupfloch zu finden, wird jedenfalls nicht einfach...

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Absolut dafür. Simpel und effizient.


beamtenjeff

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« Antwort #20771 am: 13.11.2025 15:26 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BVerfG/Beitragen-eines-Beamten-zur-Konsolidierung-oeffentlicher-Haushalte-staerker-als-andere-hinsichtlich-seiner-Verpflichtung-aufgrund-des-besonderen-Treueverhaeltnisses-Einschraenkung-des-Grundsatzes-der-amtsangemessenen-Alimentierung-aus-rein-finanziellen-Gruenden-Knuepfen-der-Festlegung-der-Besoldungshoehe-durch-den-Gesetzgeber-an-die-Einhaltung-prozeduraler-Anforderungen

Swen hat hierzu schon ausführlich Stellung genommen. Für den Bund wäre es sehr schwierig/fast unmöglich, eine schlüssige, umfassende bzw. sachgerechte Begründung abzugeben. Ich bleibe dabei, wenn das Partnereinkommen fällt, haben die Dienstherren ein großes Problem. Ein vergleichbares Schlupfloch zu finden, wird jedenfalls nicht einfach...

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Absolut dafür. Simpel und effizient.

Noch einfacher wäre es die Lohnsteuer entfallen zu lassen. Auch deshalb, weil der Großteil der Bevölkerung ohnehin davon ausgeht, dass Beamte keine Lohnsteuer zahlen. Eine solche medienwirksame News würde eher für Verwirrung sorgen  ;D ;D ;D

Nautiker1970

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« Antwort #20772 am: 13.11.2025 15:31 »

Der größte Trumpf, den die Dienstherren jetzt aktuell noch haben, ist das fiktive Partnereinkommen. Mit diesem Schlupfloch wird das meiste Geld eingespart. Die anderen Schlupflöcher (untere Besoldungsgruppen, Erfahrungsstufen streichen) sind weitestgehend ausgereizt.  Sollte das Schlupfloch 'Partnereinkommen' mit der nächsten Entscheidung aus Karlsruhe gestopft werden, hat der Dienstherr Bund ein Problem. Der Bund kann dann in einem neuen Entwurf nicht einfach Karlsruhe übergehen und weiterhin ein fiktives Partnereinkommen anrechnen. Er hat nur die Möglichkeit, ein "neues Schlupfloch" zu finden. Und ein neues Schlupfloch, wechles ähnlich "kosteneinsparend" ist wie das Partnereinkommen, sehe ich nicht. Deshalb meine ich, wenn der Bund noch länger zuwartet, ist dies nur zu seinem Nachteil.

Neben der Krücke des Partnereinkommens bleibt immer noch die Möglichkeit des Sonderopfers, dass - wenn ich den Beschluss der BVerfG vom 16.10.2018 richtig verstehe - nicht gänzlich verboten ist. Der Gesetzgeber muss "nur" Sorge dafür tragen, dass die betreffende gesetzgeberische Maßnahme ausweislich einer aussagekräftigen Begründung in den Gesetzgebungsmaterialien Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzepts der Haushaltskonsolidierung ist...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2018/BVerfG/Beitragen-eines-Beamten-zur-Konsolidierung-oeffentlicher-Haushalte-staerker-als-andere-hinsichtlich-seiner-Verpflichtung-aufgrund-des-besonderen-Treueverhaeltnisses-Einschraenkung-des-Grundsatzes-der-amtsangemessenen-Alimentierung-aus-rein-finanziellen-Gruenden-Knuepfen-der-Festlegung-der-Besoldungshoehe-durch-den-Gesetzgeber-an-die-Einhaltung-prozeduraler-Anforderungen

Swen hat hierzu schon ausführlich Stellung genommen. Für den Bund wäre es sehr schwierig/fast unmöglich, eine schlüssige, umfassende bzw. sachgerechte Begründung abzugeben. Ich bleibe dabei, wenn das Partnereinkommen fällt, haben die Dienstherren ein großes Problem. Ein vergleichbares Schlupfloch zu finden, wird jedenfalls nicht einfach...

Nichts gegen die Expertise von Sven, aber es gilt Folgendes zu beachten:
Erst kommt die fragliche Begründung und das Gesetz. Und bis zu einem Urteil, das den Gesetzgeber (vielleicht!) in die Schranken verweist, vergehen dann mal locker wieder fünf Jahre...
 

Nautiker1970

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« Antwort #20773 am: 13.11.2025 15:33 »


Naja das Sonderopfer haben wir schon seit Jahren und nennt sich 41h Woche.

Eben drum, es gibt bereits einen (sehr gut etablierten) Präzedenzfall. Warum sollte also nicht ein neuer hinzukommen...

SeppelMeier

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« Antwort #20774 am: 13.11.2025 15:42 »

Man könnte die Besoldung von der Einkommenssteuer befreien. Kostet nicht mehr, es wird nur weniger "eingenommen". Bei den unteren Besoldungsgruppen geht das alles in den Konsum.

Das wäre doch Unsinn und kontraproduktiv. Ich zahle aufgrund von degressiven Abschreibungen auf Immobilienanschaffungen und Renovierungen gar keine Lohnsteuer / Einkommenssteuer und habe es die nächsten Jahre auch nicht vor. Ich gehe mal davon aus, dass sehr sehr viele Kollegen selbstverständlich ebenfalls Steuergestaltungsmöglichkeiten nutzen, die dann allesamt ins Leere liefen. An die Einkommenssteuer zu gehen wäre wohl für die Mehrzahl der Beamten fatal. Bei guter Besoldung werden ja regelmäßig Steuerreduzierungs-Modelle eingesetzt und bei unteren Besoldungsgruppen fällt eh kaum Einkommenssteuer an. Die bekommt man doch schon über Fahrtwege und Dienstkleidung, Kitagebühren, etc. zurück…
« Last Edit: 13.11.2025 15:52 von SeppelMeier »