Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8752692 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20805 am: 14.11.2025 07:37 »
Und so wird sich weiterhin abgewechselt und der eine verweist auf den Anderen (BMI/BMF) und der ganz große Eine (Legislative) verweist auf den ganz großen Anderen (Judikative/BVerfG). Und da sitzen wir (ich nicht mehr) hier wie das Publikum beim Tennis am Rotherbaum und schauen alle nach links....nach rechts.....nach links.....nach rechts.....

Was ich an der Sache befremdlich finde, ist, dass ein Großteil der Mitforisten hier nicht imstande ist, dieses Muster zu erkennen.

gio

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20806 am: 14.11.2025 07:39 »
Was ich mich wirklich schon die ganze zeit frage...

In den jeweiligen Ministerien sitzen doch auch beamte die es betrifft. Wird da der Druck innerhalb des Hauses nicht größer? Die werden doch selbst ein Interesse daran haben...

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20807 am: 14.11.2025 07:40 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Aber würde es denn Überhaupt Sinn machen jetzt einen Entwurf zu veröffentlichen wenn bald etwas Richtungsweisendes aus KAR kommen soll? Damit wird der Entwurf doch wahrscheinlich eh zerpflückt als kann man sich das doch direkt sparen?

Das ist meine schon seit längerer Zeit vertretene Prognose. Insbesondere weil dann ja die "Gefahr" besteht etwas zu erhöhen, was in dem Beschluss gar nicht gefordert wird oder sich als Verfassungswidrig herausstellt (z. B. übermäßige Erhöhung von Familienzuschlägen), andere Teile die man im Nachgang aber erhöhen muss, nicht Teil der Umsetzung sind. Am Ende würde man dann mehr bezahlen, als man müsste. Und genau das ist ja nicht das Ziel der DH.

Rheini

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« Antwort #20808 am: 14.11.2025 07:41 »
Was ich mich wirklich schon die ganze zeit frage...

In den jeweiligen Ministerien sitzen doch auch beamte die es betrifft. Wird da der Druck innerhalb des Hauses nicht größer? Die werden doch selbst ein Interesse daran haben...

Inwiefern haben die involvierten Beamten ein Druckmittel?

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #20809 am: 14.11.2025 07:45 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Warum sollte es teurer werden?

Der DH macht nur das was nötig ist. Wenn er jetzt die Besoldung erhöht, muss er es später nicht mehr so stark erhöhen, wenn er bis zum letzten Augenblick wartet, erhöht er auch dann nur auf das Mindestmaß.

Ja richtig. Strecken bis sie verrecken. Ich bin der böswillige Dienstherr und ihr meine Sklaven. Herzlich willkommen in Tanzkabinett ihr Handpuppen ;-)

Rheini

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« Antwort #20810 am: 14.11.2025 07:48 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Warum sollte es teurer werden?

Der DH macht nur das was nötig ist. Wenn er jetzt die Besoldung erhöht, muss er es später nicht mehr so stark erhöhen, wenn er bis zum letzten Augenblick wartet, erhöht er auch dann nur auf das Mindestmaß.

Ja richtig. Strecken bis sie verrecken. Ich bin der böswillige Dienstherr und ihr meine Sklaven. Herzlich willkommen in Tanzkabinett ihr Handpuppen ;-)

Na so würde ich es nicht sehen. Wir haben ja in Karlsruhe einen ausgleichenden Partner (und ich meine das ausdrücklich nicht ironisch).

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #20811 am: 14.11.2025 07:54 »
Ich als böswilliger Dienstherr habe nun in Baden-Württemberg den eigenen Landesbeamten durch das LBV nun klagefähige Widerspruchsbescheide zukommen lassen, da ich das VG Stuttgart und das LBV habe absprechen lassen wie groß die Welle an Scheisse denn nun wird. Es hat sich für mich herausgestellt, dass die Welle an Scheisse im Volumen geringer ist als alle Beamten gescheit zu bezahlen. Insofern ist erstmal Geld gespart und Zeit gewonnen (Justiz habe ich ja kaputtgespart und mit Asylquatsch und anderem Müll überlastet). Lasst sie klagen. Ach ja, die Jahre in denen ich mit einer Nachzahlung rechnen muss, halte ich natürlich ruhend gestellt und bescheide sie nicht und wenn die Deppen dann keine Untätigkeitsklage anstrengen, habe ich wieder Zeit gewonnen.

Rheini

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« Antwort #20812 am: 14.11.2025 07:57 »
Ich als böswilliger Dienstherr habe nun in Baden-Württemberg den eigenen Landesbeamten durch das LBV nun klagefähige Widerspruchsbescheide zukommen lassen, da ich das VG Stuttgart und das LBV habe absprechen lassen wie groß die Welle an Scheisse denn nun wird. Es hat sich für mich herausgestellt, dass die Welle an Scheisse im Volumen geringer ist als alle Beamten gescheit zu bezahlen. Insofern ist erstmal Geld gespart und Zeit gewonnen (Justiz habe ich ja kaputtgespart und mit Asylquatsch und anderem Müll überlastet). Lasst sie klagen. Ach ja, die Jahre in denen ich mit einer Nachzahlung rechnen muss, halte ich natürlich ruhend gestellt und bescheide sie nicht und wenn die Deppen dann keine Untätigkeitsklage anstrengen, habe ich wieder Zeit gewonnen.

Sofern ich deine Beleidigungen und Diffamierungen ausblende, gebe ich Dir Recht. Allerdings, und das weißt Du als Beamter ja, gibt es Möglichkeiten sich zu wehren. Das gehört mit zum großen Spiel .....

Dunkelbunter

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« Antwort #20813 am: 14.11.2025 07:59 »
Ich als böswilliger Dienstherr habe nun in Baden-Württemberg den eigenen Landesbeamten durch das LBV nun klagefähige Widerspruchsbescheide zukommen lassen, da ich das VG Stuttgart und das LBV habe absprechen lassen wie groß die Welle an Scheisse denn nun wird. Es hat sich für mich herausgestellt, dass die Welle an Scheisse im Volumen geringer ist als alle Beamten gescheit zu bezahlen. Insofern ist erstmal Geld gespart und Zeit gewonnen (Justiz habe ich ja kaputtgespart und mit Asylquatsch und anderem Müll überlastet). Lasst sie klagen. Ach ja, die Jahre in denen ich mit einer Nachzahlung rechnen muss, halte ich natürlich ruhend gestellt und bescheide sie nicht und wenn die Deppen dann keine Untätigkeitsklage anstrengen, habe ich wieder Zeit gewonnen.

Ja ka wie oft er/sie/es sich noch anmelden möchte. Am Ende wissen wir doch an der Ausdrucksweise wieder, wer es ist.

Sofern ich deine Beleidigungen und Diffamierungen ausblende, gebe ich Dir Recht. Allerdings, und das weißt Du als Beamter ja, gibt es Möglichkeiten sich zu wehren. Das gehört mit zum großen Spiel .....

Maximus

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« Antwort #20814 am: 14.11.2025 08:06 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Aber würde es denn Überhaupt Sinn machen jetzt einen Entwurf zu veröffentlichen wenn bald etwas Richtungsweisendes aus KAR kommen soll? Damit wird der Entwurf doch wahrscheinlich eh zerpflückt als kann man sich das doch direkt sparen?

Das ist meine schon seit längerer Zeit vertretene Prognose. Insbesondere weil dann ja die "Gefahr" besteht etwas zu erhöhen, was in dem Beschluss gar nicht gefordert wird oder sich als Verfassungswidrig herausstellt (z. B. übermäßige Erhöhung von Familienzuschlägen), andere Teile die man im Nachgang aber erhöhen muss, nicht Teil der Umsetzung sind. Am Ende würde man dann mehr bezahlen, als man müsste. Und genau das ist ja nicht das Ziel der DH.

Die "Gefahr" ist jetzt höher, dass das Schlupfloch "fiktives Partnereinkommen" gestopft wird und somit der nächste Entwurf teurer wird. Wahrscheinlich wissen alle Beteiligten, dass eine Lawine auf sie zurollt. Man versucht nur noch ein wenig Zeit zu kaufen.

Grundsätzlich teile ich die Einschätzung von Rollo. Den Leuten im BMI ist klar, dass der aktuelle Entwurf zerpflückt wird. Warum hat man also überhaupt einen neuen Entwurf für November angekündigt? Vielleicht ist dies alles nur Schauspiel um die Gemüter zu beruhigen und etwas Zeit zu kaufen. Der nächste Entwurf wird wahrscheinlich erst kommen, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe ausgewertet/kommentiert wurde...und dies kann dauern.

Rheini

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« Antwort #20815 am: 14.11.2025 08:10 »
Meines Erachtens ist der Grund dafür, dass jetzt der "Entwurf" im Raum steht und alle gespannt sind und nicht nachfragen. Dann kommt der Beschluss und es wird gesagt, dass man denn Entwurf erst im Lichte des Beschlusses überarbeiten muss, was natürlich wieder Zeit benötigt. Also ja, es wird sich Zeit erkauft und der von mir beschriebenen Gefahr, aus dem Weg gegangen.

Rheini

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« Antwort #20816 am: 14.11.2025 08:12 »
Ne aber ernsthaft, ich finde es Mega frech dass nun doch nichts kommen soll.
Hab das mittlerweile von zwei verschiedenen Verbänden gehört. Der eine Verband schreibt, dass nun erstmal die neuen Urteile des BVerfG abgewartet werden sollen, welche scheinbar für Ende November erwartet werden.

Der andere Verband meldet, dass aufgrund der fehlehenden Einigung BMI - BMF dieses Jahr kein Entwurf mehr kommen soll.

Aber, je länger man wartet, desto teurer wird doch das ganze?
Mal davon abgesehen, dass - je länger man wartet - das Vertrauen der Bundesbeamten auch nicht größer werden wird.

Aber würde es denn Überhaupt Sinn machen jetzt einen Entwurf zu veröffentlichen wenn bald etwas Richtungsweisendes aus KAR kommen soll? Damit wird der Entwurf doch wahrscheinlich eh zerpflückt als kann man sich das doch direkt sparen?

Das ist meine schon seit längerer Zeit vertretene Prognose. Insbesondere weil dann ja die "Gefahr" besteht etwas zu erhöhen, was in dem Beschluss gar nicht gefordert wird oder sich als Verfassungswidrig herausstellt (z. B. übermäßige Erhöhung von Familienzuschlägen), andere Teile die man im Nachgang aber erhöhen muss, nicht Teil der Umsetzung sind. Am Ende würde man dann mehr bezahlen, als man müsste. Und genau das ist ja nicht das Ziel der DH.

Die "Gefahr" ist jetzt höher, dass das Schlupfloch "fiktives Partnereinkommen" gestopft wird und somit der nächste Entwurf teurer wird. Wahrscheinlich wissen alle Beteiligten, dass eine Lawine auf sie zurollt. Man versucht nur noch ein wenig Zeit zu kaufen.

Grundsätzlich teile ich die Einschätzung von Rollo. Den Leuten im BMI ist klar, dass der aktuelle Entwurf zerpflückt wird. Warum hat man also überhaupt einen neuen Entwurf für November angekündigt? Vielleicht ist dies alles nur Schauspiel um die Gemüter zu beruhigen und etwas Zeit zu kaufen. Der nächste Entwurf wird wahrscheinlich erst kommen, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe ausgewertet/kommentiert wurde...und dies kann dauern.

Evtl. versucht man ha auch es solange herauszuzögern, bis man Opfer von allen verlangt und damit dann ein Opfer der Beamten, in der Lesart der DH, kein Sonderopfer mehr ist.

Böswilliger Dienstherr

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« Antwort #20817 am: 14.11.2025 08:12 »
Ich als böswilliger Dienstherr habe nun in Baden-Württemberg den eigenen Landesbeamten durch das LBV nun klagefähige Widerspruchsbescheide zukommen lassen, da ich das VG Stuttgart und das LBV habe absprechen lassen wie groß die Welle an Scheisse denn nun wird. Es hat sich für mich herausgestellt, dass die Welle an Scheisse im Volumen geringer ist als alle Beamten gescheit zu bezahlen. Insofern ist erstmal Geld gespart und Zeit gewonnen (Justiz habe ich ja kaputtgespart und mit Asylquatsch und anderem Müll überlastet). Lasst sie klagen. Ach ja, die Jahre in denen ich mit einer Nachzahlung rechnen muss, halte ich natürlich ruhend gestellt und bescheide sie nicht und wenn die Deppen dann keine Untätigkeitsklage anstrengen, habe ich wieder Zeit gewonnen.

Sofern ich deine Beleidigungen und Diffamierungen ausblende, gebe ich Dir Recht. Allerdings, und das weißt Du als Beamter ja, gibt es Möglichkeiten sich zu wehren. Das gehört mit zum großen Spiel .....

AUßERHALB DER ROLLE DES BÖSWILLIGEN DIENSTHERREN:

Also Beleidigung und Diffamierung gibt es hier keine. Und wenn sich einer angefasst fühlt, dann womöglich auch zu Recht. Aber ich stimme dir zu, es gibt Möglichkeiten sich zu Wehren und ich habe heute einen Bescheid erhalten und gerade die RSV angerufen. Zusätzlich, da mein DH meiner Ansicht nach "böswillig" agiert, werde ich ältere Zeiträume in die Untätigkeitsklage zwingen.

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20818 am: 14.11.2025 08:39 »


Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.
[/quote]

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.

Rentenonkel

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« Antwort #20819 am: 14.11.2025 08:47 »
Damit wäre wir bei der Konkretisierung Deiner Frage:

"Wäre die Anhebung der Grundalimentationen die einzige Lösung? Dürfen nicht auch bisher bekannte leistungslose Komponenten wie der Familienzuschlag erhöht werden und wenn ja, in welchem Umfang? Können auch neue (ich erinnere an meine Idee für den "ROMZ") leistungslose Komponenten wie den Ortszuschlag eingeführt werden, die diese Grundalimentation flankieren dürfen und auch da, in welchem Umfang?"

Zunächst einmal gibt es keine "einzige Lösung", sondern der Besoldungsgesetzgeber findet einen nach wie vor weiten Entscheidungsspielraum vor. Darüber hinaus zeigt insbesondere das verletzte Mindestabstandsgebot mit zunehmender Größe des Verletzungsgrads - also mit zunehmender Anzahl der Besoldungsgruppen und Tabellenfelder, die hinter der Mindestalimentation zurückbleiben - eine zunehmend größere inkonsistente Besoldungssystematik. Sie lässt sich ausschließlicjh heilen, indem Grundgehaltssätze spürbar angehoben werden. Denn die Besoldungssystematik kennt keine anderen Beträge als die Grundgehälter. Leistungsbezogene Zulagen können ggf. als Teil der Besoldungssystematik begriffen werden, da sie auf jeden Fall abstandsverringernd wirken können - sie können aber entsprechend (jedenfalls im Regelfall) kaum die hinreichende Lösung des Problems sein, eben gerade wegen ihrer abstandsverringernden Wirkung.

[...]

Ergo: Alsbald dürften wir an einigen Stellen grundlegend schlauer sein (ist begründet zu vermuten).


Erstmal vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort zu den Fragen, die ich aufgeworfen habe.

Dennoch wird ja irgendwann der Gesetzgeber auch, wie man so schön sagt, Butter bei die Fische machen müssen. Und wenn er das irgendwann tun muss, gilt es doch die eine Frage zu beantworten, die das BVerfG eben nicht mit mathematischer Genauigkeit berechnen kann und darf: Über wieviel Geld reden wir am Ende des Tages?

Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben derart erledigt, dass Sie mit "sehr gut" oder "gut" zu bewerten wären. Ich rechne eher mit einem wohlwollenden "gerade noch ausreichend".

Angenommen dem Gesetzgeber gelingt die Beantwortung dieser Frage mit dem "gerade noch ausreichend":

Kann man schon jetzt, oder vielleicht doch erst nach dem Maidowski Beschluss, in etwa grob abschätzen, wieviel Geld dem Beamte in Hintertupfingen (und ggf. wieviel dem in Düsseldorf, sofern der Wohnort einen Unterschied macht) monatlich bei einer sachlich zu rechtfertigenden, amtsangemessenen Besoldung zustehen müsste und somit wieviel Geld aktuell fehlt? Mir geht es dabei wirklich nur um eine grobe Orientierung.