Damit wäre wir bei der Konkretisierung Deiner Frage:
"Wäre die Anhebung der Grundalimentationen die einzige Lösung? Dürfen nicht auch bisher bekannte leistungslose Komponenten wie der Familienzuschlag erhöht werden und wenn ja, in welchem Umfang? Können auch neue (ich erinnere an meine Idee für den "ROMZ") leistungslose Komponenten wie den Ortszuschlag eingeführt werden, die diese Grundalimentation flankieren dürfen und auch da, in welchem Umfang?"
Zunächst einmal gibt es keine "einzige Lösung", sondern der Besoldungsgesetzgeber findet einen nach wie vor weiten Entscheidungsspielraum vor. Darüber hinaus zeigt insbesondere das verletzte Mindestabstandsgebot mit zunehmender Größe des Verletzungsgrads - also mit zunehmender Anzahl der Besoldungsgruppen und Tabellenfelder, die hinter der Mindestalimentation zurückbleiben - eine zunehmend größere inkonsistente Besoldungssystematik. Sie lässt sich ausschließlicjh heilen, indem Grundgehaltssätze spürbar angehoben werden. Denn die Besoldungssystematik kennt keine anderen Beträge als die Grundgehälter. Leistungsbezogene Zulagen können ggf. als Teil der Besoldungssystematik begriffen werden, da sie auf jeden Fall abstandsverringernd wirken können - sie können aber entsprechend (jedenfalls im Regelfall) kaum die hinreichende Lösung des Problems sein, eben gerade wegen ihrer abstandsverringernden Wirkung.
[...]
Ergo: Alsbald dürften wir an einigen Stellen grundlegend schlauer sein (ist begründet zu vermuten).
Erstmal vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort zu den Fragen, die ich aufgeworfen habe.
Dennoch wird ja irgendwann der Gesetzgeber auch, wie man so schön sagt, Butter bei die Fische machen müssen. Und wenn er das irgendwann tun muss, gilt es doch die eine Frage zu beantworten, die das BVerfG eben nicht mit mathematischer Genauigkeit berechnen kann und darf: Über wieviel Geld reden wir am Ende des Tages?
Ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben derart erledigt, dass Sie mit "sehr gut" oder "gut" zu bewerten wären. Ich rechne eher mit einem wohlwollenden "gerade noch ausreichend".
Angenommen dem Gesetzgeber gelingt die Beantwortung dieser Frage mit dem "gerade noch ausreichend":
Kann man schon jetzt, oder vielleicht doch erst nach dem Maidowski Beschluss, in etwa grob abschätzen, wieviel Geld dem Beamte in Hintertupfingen (und ggf. wieviel dem in Düsseldorf, sofern der Wohnort einen Unterschied macht) monatlich bei einer sachlich zu rechtfertigenden, amtsangemessenen Besoldung zustehen müsste und somit wieviel Geld aktuell fehlt? Mir geht es dabei wirklich nur um eine grobe Orientierung.