Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8752569 times)

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20865 am: 14.11.2025 10:51 »

Ich sehe absolut keinen Grund mich für irgendwas zu entschuldigen. Ich kann kein Urteil sehen  und selbst jetzt noch nicht obwohl da irgendwas für den 19.11. angekündigt ist bleibe ich bei meiner Meinung das da NIX kommt.


Nicht zu fassen!

So viel Ignoranz (man könnte es auch Dummheit nennen) ist wirklich selten. Steh doch endlich mal dazu, dass du falsch gelegen hast und entschuldige dich. Oder verabschiede dich aus dem Forum, Danke.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20866 am: 14.11.2025 10:54 »
Aber zumindest wird es ja dieses Jahr eine Entscheidung aus KAR geben. Das wurde hier ja großspurig angekündigt da ja Maidowski das Verfahren noch zum Ende seine Amtszeit abgeschlossen hat. Wenige Wochen danach sollen wir ja was aus KAR hören. Das ist jetzt ja erst 5 Wochen her das er ausgeschieden ist.

Was ich hier so die letzten 2 Wochen lesen kann sieht stark danach aus das viele User auf meine Seite Wechsel und sich meiner Meinung angeschlossen haben und nur noch wenige User hier sind die wirklich an den ganzen Käse glaube der hier immer so fabuliert wird.

Ich frag mich echt,was ist die Motivation permanent so etwas zu schreiben. Zum einen gab es schon Urteile aus Karlsruhe und diese wurden auch schon mehr oder weniger gut  umgesetzt. Aber es wurde reagiert und eben nicht ignoriert.
Macht es einem Spaß immer alles schlecht zu reden. Wenn Du nicht daran glaubst und hier alles Blödsinn ist, dann lies es doch nicht. Aber das Interesse scheint groß genug zu sein, um sich hier regelmäßig negativ zu äußern.
 Ich hab beim ersten Mal kapiert, du hältst alle die hier an das BVG glauben oder eine Verbesserung der Alimentation für Leichtgläubige. Ist dir unbenommen aber muss man es ständig wiederholen? Ich weiß ja nicht, D.

Du bist auch einer der es einfach NICHT kapiert. Mir geht es nicht um "glauben". Glauben kann man in der Kirche.
Ich halte auch niemand hier als Leichtgläubig der auf KAR hofft.
Mir geht es rein um die ANKÜNDIGUNGEN die hier getroffen werden und dann ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird.

NATÜRLICH kommt irgendwann irgendwas aus KAR das will ich doch gar nicht abstreiten aber es ist einfach komplett lächerlich (mir fällt für lächerlich keine Steigerung mehr ein) hier zu schreiben das dies ja auf jedenfalls noch dieses Jahr passiert oder zu schreiben das Maidowski das Verfahren ja noch während seiner Amtszeit abschließen wird und dann solche Zeiträume rauszuhauen wie "wenige Woche nach seinem Ausscheiden wird das Urteil veröffentlicht weil XYZ".

Genau so wie hier fabuliert wurde das ja AUFJEDENFALL noch dieses Jahr ein Entwurf kommt.
Natürlich wird irgendwann ein Entwurf kommen. Davon bin ich auch überzeugt aber dann hier felsenfest zu behaupten das dieser Entwurf ja garantiert noch dieses Jahr kommen muss ist wieder komplett lächerlich.


Formelles Recht ist also auch noch Blödsinn, Rollo? Gibt es Deiner Meinung nach auch nicht das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter? Und sofern es dieses Grundrecht geben sollte, was folgt Deiner Meinung nach daraus für die zur Entscheidung angekündigten Pilotverfahren?

Da Du ja den Anspruch an Dich selbst hast, nicht stumof an irgendwas zu glauben, sondern Dich an Fakten zu orientieren, würden mich Deine Antworten auf die Fragen interessieren.

PS. Was hälst Du davon?

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Aktuelles/TermineWochenausblick/termine-Wochenausblick_node.html

Swen hat völlig recht... und Rollo sollte sich vielleicht einmal bewusst machen, was er hier eigentlich von sich gibt.
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber wer das Bundesverfassungsgericht und seine Verfahren ins Lächerliche zieht, stellt nicht mehr zur Debatte, ob er Recht hat, sondern ob er den Rechtsstaat überhaupt noch begreift. Karlsruhe ist keine Plauderrunde, sondern die letzte Verteidigungslinie des Grundgesetzes. Dort entscheidet man nicht nach Stimmung, sondern nach Gesetz ...und genau das unterscheidet uns von den Zuständen, die man anderswo sieht.

Und jetzt stell Dir einmal vor, man würde, rein hypothetisch, hier im Forum IP-Daten, Mailadressen und Zugangsrouten mit Klarnamen und Dienstorten verknüpfen. Wie leer wäre es hier plötzlich?
Wie viele der lautesten Stimmen würden sich wohl noch trauen, in aller Öffentlichkeit das zu schreiben, was sie hier anonym in die Tasten hauen inklusive abfälliger Bemerkungen über die Verfassung, über den Dienstherrn, über Kollegen, oder gar über das Krankfeiern als legitimes Druckmittel?

Was hier zum Teil gepostet wird, grenzt nicht an „Meinungsfreiheit“, sondern an dienstpflichtwidriges Verhalten in Schriftform.
Manchmal wäre eine anständige Überprüfung durchaus angebracht, nicht aus Bosheit, sondern schlicht, um zu prüfen, wer in Uniform oder Beamtenstellung tatsächlich verstanden hat, was Treuepflicht, Mäßigung und Loyalität gegenüber dem Staat bedeuten.

Gerade weil ein erheblicher Teil dieser Posts (auffällig genug) während der allgemeinen Dienstzeit verfasst wird, manche User sogar ausschließlich zwischen 07:30 und 16:00 Uhr aktiv sind, läge der Verdacht nahe, dass hier nicht auf der heimischen Couch diskutiert wird, sondern mitten im Dienstbetrieb.

Wer sich öffentlich über den Rechtsstaat erhebt, sollte sich zumindest sicher sein, dass er selbst auf dem Boden seiner Pflichten steht.
Und bei manchem hier habe ich da erhebliche Zweifel.

Gut auf den Punkt gebracht.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20867 am: 14.11.2025 10:54 »
Moin, ich hatte hier vor ein paar Tagen gelesen das auch rückwirkend ein Widerspruch für 2021 - 2024 möglich ist aber keine weitere Antwort dazu bekommen. Kann mir das nochmal jemand erklären? Einfach normal stellen oder ist da was zu beachten?

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.135.html

Beitrag 144

Der Erstwiderspruch enthält einen Passus mit der Wiedereinsetzung.

Angemeldet bist du ja, deshalb dürftest du den Anhang dort sehen.

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20868 am: 14.11.2025 11:00 »
Moin, ich hatte hier vor ein paar Tagen gelesen das auch rückwirkend ein Widerspruch für 2021 - 2024 möglich ist aber keine weitere Antwort dazu bekommen. Kann mir das nochmal jemand erklären? Einfach normal stellen oder ist da was zu beachten?

ich kopiere mal aus meiner Stoffsammlung:
„Die jährliche Besoldungsfestsetzung ist ein jeweils in sich abgeschlossener Verwaltungsakt. Mit Eintritt der Bestandskraft kann eine spätere Änderung der Rechtslage nicht mehr rückwirkend auf diesen Zeitraum durchgreifen.“

„Die jährliche Festsetzung der Dienstbezüge löst jeweils eine neue Widerspruchsfrist aus. Ein im Vorjahr eingelegter Widerspruch entfaltet keine Fortwirkung für spätere Besoldungszeiträume.“

„Die Geltendmachung der Verletzung des Alimentationsprinzips muss für jedes Haushaltsjahr gesondert erfolgen, da die Besoldung auf der jeweiligen haushaltsrechtlichen Grundlage beruht.“

Einfach so kopieren und suchen, dann findest du die entsprechenden Urteile.

> Jedes Jahr einlegen, nicht rückwirkend möglich.

Böswilliger Dienstherr

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20869 am: 14.11.2025 11:00 »

„Böswilliger Dienstherr“ – selten hat ein (frisch zum Trollen erstellter) Nutzername so unfreiwillig den Inhalt seines Beitrags gespiegelt.
Nein, niemand fordert hier eine „Gestapo“ oder Gesinnungskontrolle. Aber wer öffentlich Bediensteter ist, hat allervorderst Pflichten, keine Privilegien. Dazu gehört, dass man die Institution, der man dient, nicht anonym im Internet verächtlich macht, während man gleichzeitig deren Gehalt bezieht. Das ist keine „Luft machen“, das ist charakterliche Bankrotterklärung.

Doch du forderst Sie. Deine Sichtweise ist demnach irrelevant, weil sie nicht alle Teilaspekte berücksichtigt. Nein zu allervorderst steht ein beiderseitiges Einverständnis über gegenseitig auferlegte Rechte und Pflichten. Und wenn eine Seite (hier der DH) voranschreitet und diese sträflich missachtet und verletzt, dann folgt schlicht die Spiegelreaktion, die du insbesondere, zu verurteilen suchst. Was nichts anderes ist als die Forderung von Sklaventum.

Und dieser permanente Verweis auf „Ventil“ ist durchschaubar und so alt wie Methusalem.
Ein Ventil ist etwas für Überdruck – nicht für Frustration über die eigene Dienstunfähigkeit oder das Unvermögen, zwischen Kritik und Hetze zu unterscheiden. Wer meint, er müsse unter dem Deckmantel der Anonymität den eigenen Dienstherrn in die Nähe totalitärer Systeme rücken, offenbart vor allem eines: dass er geistig längst aus dem öffentlichen Dienst ausgetreten ist, nur formal noch auf der Gehaltsliste steht.

Wow, wer so um sich schlägt bei dem ist der Nerv getroffen. Schau in den Spiegel: Frustration, Unfähigkeit strömt hier aus jeder Zeile.

Im Übrigen...Niemand hat ein Problem mit ehrlicher, sachlicher Kritik an Strukturen oder Entscheidungen.
Der Ton macht die Musik. Wie du ausserdem von einer etwaigen Prüfung durch Behörden (mit Beamten...) auf GeStaPo kommst, ist mir schleierhaft. Ist es das, was du dir wünschst?

Der Ton ist irrelevant, wenn der Inhalt und die Argumente entsprechend Stichhaltig sind. Wer sich von so etwas auf die Füße getreten fühlt ist nicht bereit für hitzige Debatten in denen es wirklich um etwas geht, sondern ist nur vorbereitet auf Kaffee und Kekse und sollte sich aus den wahren Kämpfen raushalten ob der Gefahr sich selbst am Löffel zu verletzen.

Wer in einem Rechtsstaat arbeitet und ihn gleichzeitig rhetorisch zerstört, sollte sich weniger über „Überprüfungen“ empören, sondern besser darüber nachdenken, wie er selbst überprüfbar...messbar das Vertrauen verdient, das ihm dieser Staat noch entgegenbringt.

Niemand zerstört hier irgendwas. Kritikwürdig ist der Rechtsstaat aber. Und Kritikfähig sollte er auch sein. Das BVerfG selbst hat einst verlautbart, dass seine Verzögerungen "erklärungsbedürftig" seien. Macht es sich hier also selbst verächtlich oder ist es einfach die Wahrheit, der man sich beugen muss?

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20870 am: 14.11.2025 11:04 »
Sollte nicht auch noch eine Entscheidung bezüglich der Bremer Besoldung dieses Jahr kommen?

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20871 am: 14.11.2025 11:11 »

„Böswilliger Dienstherr“ – selten hat ein (frisch zum Trollen erstellter) Nutzername so unfreiwillig den Inhalt seines Beitrags gespiegelt.
Nein, niemand fordert hier eine „Gestapo“ oder Gesinnungskontrolle. Aber wer öffentlich Bediensteter ist, hat allervorderst Pflichten, keine Privilegien. Dazu gehört, dass man die Institution, der man dient, nicht anonym im Internet verächtlich macht, während man gleichzeitig deren Gehalt bezieht. Das ist keine „Luft machen“, das ist charakterliche Bankrotterklärung.

Doch du forderst Sie. Deine Sichtweise ist demnach irrelevant, weil sie nicht alle Teilaspekte berücksichtigt. Nein zu allervorderst steht ein beiderseitiges Einverständnis über gegenseitig auferlegte Rechte und Pflichten. Und wenn eine Seite (hier der DH) voranschreitet und diese sträflich missachtet und verletzt, dann folgt schlicht die Spiegelreaktion, die du insbesondere, zu verurteilen suchst. Was nichts anderes ist als die Forderung von Sklaventum.

Und dieser permanente Verweis auf „Ventil“ ist durchschaubar und so alt wie Methusalem.
Ein Ventil ist etwas für Überdruck – nicht für Frustration über die eigene Dienstunfähigkeit oder das Unvermögen, zwischen Kritik und Hetze zu unterscheiden. Wer meint, er müsse unter dem Deckmantel der Anonymität den eigenen Dienstherrn in die Nähe totalitärer Systeme rücken, offenbart vor allem eines: dass er geistig längst aus dem öffentlichen Dienst ausgetreten ist, nur formal noch auf der Gehaltsliste steht.

Wow, wer so um sich schlägt bei dem ist der Nerv getroffen. Schau in den Spiegel: Frustration, Unfähigkeit strömt hier aus jeder Zeile.

Im Übrigen...Niemand hat ein Problem mit ehrlicher, sachlicher Kritik an Strukturen oder Entscheidungen.
Der Ton macht die Musik. Wie du ausserdem von einer etwaigen Prüfung durch Behörden (mit Beamten...) auf GeStaPo kommst, ist mir schleierhaft. Ist es das, was du dir wünschst?

Der Ton ist irrelevant, wenn der Inhalt und die Argumente entsprechend Stichhaltig sind. Wer sich von so etwas auf die Füße getreten fühlt ist nicht bereit für hitzige Debatten in denen es wirklich um etwas geht, sondern ist nur vorbereitet auf Kaffee und Kekse und sollte sich aus den wahren Kämpfen raushalten ob der Gefahr sich selbst am Löffel zu verletzen.

Wer in einem Rechtsstaat arbeitet und ihn gleichzeitig rhetorisch zerstört, sollte sich weniger über „Überprüfungen“ empören, sondern besser darüber nachdenken, wie er selbst überprüfbar...messbar das Vertrauen verdient, das ihm dieser Staat noch entgegenbringt.

Niemand zerstört hier irgendwas. Kritikwürdig ist der Rechtsstaat aber. Und Kritikfähig sollte er auch sein. Das BVerfG selbst hat einst verlautbart, dass seine Verzögerungen "erklärungsbedürftig" seien. Macht es sich hier also selbst verächtlich oder ist es einfach die Wahrheit, der man sich beugen muss?

„Doch du forderst sie. Deine Sichtweise ist demnach irrelevant, weil sie nicht alle Teilaspekte berücksichtigt. Nein zu allervorderst steht ein beiderseitiges Einverständnis über gegenseitig auferlegte Rechte und Pflichten.“

Nein. Ich fordere keine Gesinnungskontrolle, sondern Verantwortungsbewusstsein.
Und du liegst falsch: Das Verhältnis zwischen Staat und Beamten ist kein gegenseitiger Vertrag, sondern ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis.
Das „Einverständnis“ existiert nicht auf Augenhöhe – du bist Teil des Staates, nicht dessen Gegenspieler.
Der Dienstherr gewährt Alimentation(wenn auch derzeit ein bisschen zu wenig...), Fürsorge und Statusschutz; im Gegenzug schuldet der Beamte Treue, Mäßigung und Verfassungstreue. Das steht nicht zur Verhandlung.

„Wenn eine Seite (hier der DH) … diese sträflich missachtet … folgt die Spiegelreaktion, die du zu verurteilen suchst. Was nichts anderes ist als die Forderung von Sklaventum.“

Eine erstaunliche Verdrehung.
Wer seine Pflichten verletzt, weil er anderen Pflichtverletzung vorwirft, ist kein Spiegel, sondern schlicht pflichtvergessen.
Und wer das mit „Sklaventum“ gleichsetzt, zeigt, dass er Beamtenstatus und Privilegien für selbstverständlich hält, aber das Fundament, auf dem sie beruhen, längst nicht mehr versteht.
Der Rechtsstaat ist kein Sklavenhalter, er ist eine Ordnung und du (so nehme ich an) profitierst täglich von ihr.

„Wow, wer so um sich schlägt, bei dem ist der Nerv getroffen. Schau in den Spiegel: Frustration, Unfähigkeit strömt hier aus jeder Zeile.“

Klassisches Ablenkungsmanöver: Wenn man inhaltlich nichts mehr entgegnen kann, wird der Ton kritisiert.
Ich argumentiere – du emotionalisierst.
Deine Antwort enthält keinen einzigen rechtlichen Punkt, keine Quelle, keine Begründung ... nur Projektion.
Das ist kein Diskurs, das ist ein persönlicher Kurzschluss.

„Der Ton ist irrelevant, wenn der Inhalt und die Argumente stichhaltig sind.“

Dann liefere Argumente, nicht Parolen.
Bislang hast du weder jurisch noch logisch etwas beigetragen.
„Gestapo“, „Sklaventum“, „Ventil“ das sind Schlagworte, keine Argumente.
In einer Debatte, die sich auf Grundrechte und Dienstpflichten bezieht, gilt: Wer keine Begriffe präzise verwendet, kann keine Wahrheit beanspruchen.

„Niemand zerstört hier irgendwas. Kritikwürdig ist der Rechtsstaat aber. Und Kritikfähig sollte er auch sein.“

Einverstanden Kritik ist legitim.
Aber deine „Kritik“ besteht aus der rhetorischen Gleichsetzung von Dienstherr und Unterdrücker.
Das ist keine Kritik mehr, das ist Verachtung.
Und wer als Teil des öffentlichen Dienstes verächtlich über seinen Staat spricht, rüttelt an dem Fundament, das ihm selbst Gehalt, Rechtsschutz und Sicherheit gewährt.

„Das BVerfG selbst hat einst verlautbart, dass seine Verzögerungen erklärungsbedürftig seien. Macht es sich hier also selbst verächtlich?“

Nein.
Ein Gericht, das seine Arbeitsweise hinterfragt, zeigt Selbstreflexion, kein Versagen.
Du verwechselst Transparenz mit Schwäche.
Das Bundesverfassungsgericht ist kein Gegner deiner Meinung, sondern der Garant dafür, dass du sie überhaupt äußern darfst, ohne dass dir etwas passiert....unfassbar dass man das überhaupt erklären muss....

Wer Loyalität als Sklaverei missversteht, hat weder verstanden, was Freiheit bedeutet, noch was Verantwortung heißt. Und genau das unterscheidet den Rechtsstaat von seiner Karikatur.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20872 am: 14.11.2025 11:11 »

Ich sehe absolut keinen Grund mich für irgendwas zu entschuldigen. Ich kann kein Urteil sehen  und selbst jetzt noch nicht obwohl da irgendwas für den 19.11. angekündigt ist bleibe ich bei meiner Meinung das da NIX kommt.


Nicht zu fassen!

So viel Ignoranz (man könnte es auch Dummheit nennen) ist wirklich selten. Steh doch endlich mal dazu, dass du falsch gelegen hast und entschuldige dich. Oder verabschiede dich aus dem Forum, Danke.

Kannst du mir auch einen Grund nennen warum ich mich für etwas entschuldigen soll das noch gar nein eingetreten ist? Das macht deiner Meinung nach Sinn oder was?
Ich bin der Letzte der am 19.11. nicht zu gibt falsch gelegen zu haben und sich damit dann auch bei Swen und anderen entschuldigt aber das macht zum jetzigen Zeitpunkt absolut 0,0 Sinn oder siehst du schon ein Urteil.
Wenn du schon das Urteil hast dann stelle es uns doch zur Verfügung dann werde ich mich heute noch entschuldigen.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20873 am: 14.11.2025 11:15 »

„Böswilliger Dienstherr“ – selten hat ein (frisch zum Trollen erstellter) Nutzername so unfreiwillig den Inhalt seines Beitrags gespiegelt.
Nein, niemand fordert hier eine „Gestapo“ oder Gesinnungskontrolle. Aber wer öffentlich Bediensteter ist, hat allervorderst Pflichten, keine Privilegien. Dazu gehört, dass man die Institution, der man dient, nicht anonym im Internet verächtlich macht, während man gleichzeitig deren Gehalt bezieht. Das ist keine „Luft machen“, das ist charakterliche Bankrotterklärung.

Doch du forderst Sie. Deine Sichtweise ist demnach irrelevant, weil sie nicht alle Teilaspekte berücksichtigt. Nein zu allervorderst steht ein beiderseitiges Einverständnis über gegenseitig auferlegte Rechte und Pflichten. Und wenn eine Seite (hier der DH) voranschreitet und diese sträflich missachtet und verletzt, dann folgt schlicht die Spiegelreaktion, die du insbesondere, zu verurteilen suchst. Was nichts anderes ist als die Forderung von Sklaventum.

Und dieser permanente Verweis auf „Ventil“ ist durchschaubar und so alt wie Methusalem.
Ein Ventil ist etwas für Überdruck – nicht für Frustration über die eigene Dienstunfähigkeit oder das Unvermögen, zwischen Kritik und Hetze zu unterscheiden. Wer meint, er müsse unter dem Deckmantel der Anonymität den eigenen Dienstherrn in die Nähe totalitärer Systeme rücken, offenbart vor allem eines: dass er geistig längst aus dem öffentlichen Dienst ausgetreten ist, nur formal noch auf der Gehaltsliste steht.

Wow, wer so um sich schlägt bei dem ist der Nerv getroffen. Schau in den Spiegel: Frustration, Unfähigkeit strömt hier aus jeder Zeile.

Im Übrigen...Niemand hat ein Problem mit ehrlicher, sachlicher Kritik an Strukturen oder Entscheidungen.
Der Ton macht die Musik. Wie du ausserdem von einer etwaigen Prüfung durch Behörden (mit Beamten...) auf GeStaPo kommst, ist mir schleierhaft. Ist es das, was du dir wünschst?

Der Ton ist irrelevant, wenn der Inhalt und die Argumente entsprechend Stichhaltig sind. Wer sich von so etwas auf die Füße getreten fühlt ist nicht bereit für hitzige Debatten in denen es wirklich um etwas geht, sondern ist nur vorbereitet auf Kaffee und Kekse und sollte sich aus den wahren Kämpfen raushalten ob der Gefahr sich selbst am Löffel zu verletzen.

Wer in einem Rechtsstaat arbeitet und ihn gleichzeitig rhetorisch zerstört, sollte sich weniger über „Überprüfungen“ empören, sondern besser darüber nachdenken, wie er selbst überprüfbar...messbar das Vertrauen verdient, das ihm dieser Staat noch entgegenbringt.

Niemand zerstört hier irgendwas. Kritikwürdig ist der Rechtsstaat aber. Und Kritikfähig sollte er auch sein. Das BVerfG selbst hat einst verlautbart, dass seine Verzögerungen "erklärungsbedürftig" seien. Macht es sich hier also selbst verächtlich oder ist es einfach die Wahrheit, der man sich beugen muss?

Wenn jemand die Auffassung vertritt, sich in diesem Forum austoben zu müssen, kann er sich gerne einen anderen Ort suchen. Maessigung, Neutralität und Sachlichkeit sind gefragt.

Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20874 am: 14.11.2025 11:30 »

Kannst du mir auch einen Grund nennen warum ich mich für etwas entschuldigen soll das noch gar nein eingetreten ist? Das macht deiner Meinung nach Sinn oder was?
Ich bin der Letzte der am 19.11. nicht zu gibt falsch gelegen zu haben und sich damit dann auch bei Swen und anderen entschuldigt aber das macht zum jetzigen Zeitpunkt absolut 0,0 Sinn oder siehst du schon ein Urteil.
Wenn du schon das Urteil hast dann stelle es uns doch zur Verfügung dann werde ich mich heute noch entschuldigen.
Dann werde ich am 19.11. gerne darauf zurück kommen   ::)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20875 am: 14.11.2025 11:34 »
Blöde Frage: Neuer Beschluss aus Karlsruhe kommt - schön und gut.
Warum aber sollte der Bundesbesoldungsgesetzgeber jetzt reagieren, wenn er es die letzten 5 Jahre auch nicht gemacht hat?

Der Beschluss an sich bringt mir auch nicht mehr Geld aufs Konto.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20876 am: 14.11.2025 11:42 »
Im Übrigen funkt nun auch der Ministerialflurfunk in Berlin Hausübergreifend. Es soll keinen etwaigen Entwurf zur aA
mehr im Winter zur Beteiligung geben. Dies wurde im Vorfeld der gestrigen Bereinigungssitzung zu HH 2026 wohl schon vereinbart.

Den nächsten Entwurf wird es sehr wahrscheinlich auch nicht im Frühling geben. Ich tippe auf Herbst, Inkrafttreten irgendwann in 2027, Haushaltswirksam 2028. Jedenfalls wird das Urteil erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt haben. Deshalb wird man versuchen, die Wirksamkeit soweit wie möglich nach hinten zu verschieben.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20877 am: 14.11.2025 11:43 »
Ich zumindest würde mich nicht wundern, wenn sich durch den angekündigten Beschluss am 19.11. das Gesetzgebungsverfahren im Bund noch mal um 2 Jahre verzögert. Wie heißt es so schön: „Zeit ist Geld“. In der Folge würde es vermutlich jetzt nur die Übernahme der TV-Ergebisse geben und zusätzlich die Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 6/17.

Beamtenhustler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20878 am: 14.11.2025 11:46 »
Warum gibt es soviel Pathos und Beleidigungen hier drin?
Außerdem: Schön, dass jetzt endlich mal was kommt, aber sollten wir nicht erstmal abwarten, was denn der Tenor der Veröffentlichung ist? Manche hier drin lassen ja bereits die Sektkorken knallen. 95% der User müssen sowieso erstmal auf Swens Kommentar warten.

@Böswilliger Dienstherr
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Knarfe1000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20879 am: 14.11.2025 11:48 »
Blöde Frage: Neuer Beschluss aus Karlsruhe kommt - schön und gut.
Warum aber sollte der Bundesbesoldungsgesetzgeber jetzt reagieren, wenn er es die letzten 5 Jahre auch nicht gemacht hat?

Der Beschluss an sich bringt mir auch nicht mehr Geld aufs Konto.
Sagen wir es mal so: der Beschluss erhöht zumindest die Chancen. Ohne höchstrichterlichen Druck würde nämlich zu 100 % gar nichts passieren, höchstens die Übertragung der Tarifergebnisse.