Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8772715 times)

Seppo84

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20910 am: 15.11.2025 10:15 »
Ich hab da was gefunden, nicht verifiziert.

https://www.instagram.com/reel/DRCMcPtDBmT/?igsh=dDNsc25saTVzdmNu

Kann zu dem Beitrag jemand mehr berichten?

Fake-News?

100% echt, die weiß es… Insider und so.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20911 am: 15.11.2025 10:19 »
Na der letzte Punkt aus dem Video "Einführung des Ergänzungszuschlages", betrifft ja die aA aus Sicht des DH. Ob und wielange der Bestand hat, könnte man evtl. ab dem 19.11. lesen.


BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20913 am: 15.11.2025 11:49 »
Schaut mal in den Text zu dem Tiktok-Video, da ist von AEZ mit Familenzuschlag in Abhängigkeit von Mietstufe und Kinderzahl die Rede. Plausibel klingt das schon, aber eine Quelle wird nicht genannt.

Ab Mittwoch herrscht hoffentlich Klarheit und das BVerfG rettet seine Ehre und unsere Besoldung. Ich hoffe auf sehr deutliche Worte, auch zu dem pseudo-verfassungsgemäßen Wildwuchs, der seit 2020 bei den Ländern um sich greift (Partnereinkommen, Abschmelzbeträge usw).

Die letzte Patrone muss ins Ziel finden, sonst machen die DH mit uns endgültig, was sie wollen.
« Last Edit: 15.11.2025 11:56 von BerndStromberg »

Wilkinson13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20914 am: 15.11.2025 12:18 »
Mal aus Sicht der Landesbeamten:

Es gehen jetzt ja schon vielfach die Vorlagen der Mustwiedersprüche der Gewerkschaften durch die Reihen.
Wäre es angesichts des zu erwartenden Urteils für Berlin wohl sinnvoll, dieses abzuwarten und dessen Erkenntnisse in den Widerspruch gegen die Länder mitaufzunehmen ?

ToniHassla

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20915 am: 15.11.2025 12:18 »
Na der letzte Punkt aus dem Video "Einführung des Ergänzungszuschlages", betrifft ja die aA aus Sicht des DH. Ob und wielange der Bestand hat, könnte man evtl. ab dem 19.11. lesen.
Ich hoffe ganz stark, dass das falsch ist. Das wäre doch wieder der selbe Murks der in den letzten Gesetzesentwürfen veröffentlicht wurde…vor allem deswegen weil ich ledig bin

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20916 am: 15.11.2025 14:24 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20917 am: 15.11.2025 14:27 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20918 am: 15.11.2025 14:29 »
Das Video ist doch bereits gedreht. "Neuigkeiten" kommen doch erst am 19.11. Vorher wissen nur eine Handvoll Leute, wohin die Reise geht.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20919 am: 15.11.2025 14:35 »
Spannend das wir hier jetzt schon über Instagram / TikTok diskutieren - überflüssiger wirds heute nicht mehr.

Skywalker2000

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20920 am: 15.11.2025 14:36 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

Bis man in den Genuss der Pension kommt, haben die Kinder ein entsprechendes Alter und sind aus dem Haus raus. Die AE soll ja den aktuellen Mehrbedarf decken..

Wenn du neidisch bist, kannst du gerne Kinder zeugen. Nicht dass du bald verhungern musst, da du kein großes Happen vom Kuchen bekommst….

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #20921 am: 15.11.2025 15:13 »
Es gibt in den Ländern nicht nur Kritiker an der Lösung von erhöhten familienzuschlägen in Verbindung mit ortsbezogenen Ergänzungszuschlägen. Es wäre für viele Familien eine Lösung!

Also nur von denjenigen, die Kinder bekommen haben und zufällig in München/Berlin/Frankfurt wohnen müssen. Denen sollte man mal erklären, dass die Zuschläge nicht pensionswirksam sind.

Bis man in den Genuss der Pension kommt, haben die Kinder ein entsprechendes Alter und sind aus dem Haus raus. Die AE soll ja den aktuellen Mehrbedarf decken..

Wenn du neidisch bist, kannst du gerne Kinder zeugen. Nicht dass du bald verhungern musst, da du kein großes Happen vom Kuchen bekommst….

Wenn man schon so weit manipuliert wurde über die letzten Jahre, dass diese Zuschläge mittlerweile normalisiert sind. Finde diese Entwicklung erschreckend und hoffe, dass das BVerfG hier eine ganz klare Schranke vorsetzt.

Diese Zuschläge sollten in keinster Weise auch nur annähernd normalisiert sein, weil es von Beginn verfassungswidriges Verhalten war.