Naja...das macht soviel nicht aus.
Bei mir sind es mit einer Frau und einem Kind nur 160.- netto im Monat Familienzulage.
Es geht nicht um die Familienzulage. Es geht darum, dass die Beamtenbesoldung grundsätzlich so angelegt ist, dass damit auch teilweise die Familie mit alimentiert wird - bereits in der Grundbesoldung. Nach dem BVerfG dürfen die zusätzlich gezahlten Familienzuschläge für Kind 1 und 2 gerade deshalb so niedrig sein (deutlich unterhalb üblicher Unterhaltssätze), da der Gesetzgeber diese Alimentation der Familien bereits teilweise in der Grundbesoldung mit eingerechnet hat. Ab Kind 3 müssen die Familienzuschläge gerade deshalb so deutlich steigen, weil in der Grundbesoldung eben nur teilweise die "Kosten" für Kind 1 und 2 enthalten sind. Der Gesetzgeber hat also schlicht eine 2-Kind-Familie als Berechnungsgrundlage genommen.
Neben diversen anderen Faktoren (PKV, Beihilfe, BU, SV-Beiträge, unterschiedliche Arbeitszeiten etc.) ist genau diese Alimentation der Familie bereits mit der Grundbesoldung ein Hauptgrund dafür, wieso die Besoldung von Beamten und Angestellten eben nicht so leicht verglichen werden kann. Der Angestellte erhält "nur seinen Arbeitslohn", der Beamte erhält mit der amtsangemessenen Alimentation eben auch eine Unterstützung für seine Familie (selbst wenn er keine hat - dann kriegt er zwar keine Familienzuschläge, aber immer noch den bereits in der Grundbesoldung eingerechneten Anteil für die Familie).