Autor Thema: [HE] Gesetzentwurf Anpassung Besoldung Versorgung 2022 und 2023  (Read 74954 times)

Berti0809

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Meine Dienstgruppe hat geschlossen Widerspruch eingelegt. Kann auf jeden Fall nicht schaden. Dem IM kann ich nicht mehr alles glauben, was er (zu)sagt!

Mask

  • Gast
Gibt es Musterwidersprüche für Hessen ?

Berti0809

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Gibt es Musterwidersprüche für Hessen ?

Wir haben die von der GdP-Hessen Homepage genutzt.

Berti0809

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25

@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!



@Admin Vorsichtig gefragt, wann kann man denn mit der Umsetzung rechnen? Vielen Dank für eure Mühen!


Willi1967

  • Gast
Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?

flohafa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Folgende Frage zu 4 Säulen Modell:
Wenn die Einstiegsämter angehoben werden hat das Auswirkungen auf die höheren Ämter der jeweiligen Laufbahn.
Also ich bin A 10 nicht technischer Dienst. Einstiegsamt war A 9. Wenn das Einstiegsamt auf A 10 angehoben wird,  werde ich dann A 11 oder bleibe ich A 10?
Damit würde ja rückwirkend meine Beförderung entwertet und ich wäre wieder im Einstiegsamt wie ein Berufsanfänger.

Kann mir dazu jemand was sagen?

Hallo Willi,

das 4-Säulen-Modell gilt nur für die baden-württembergischen Beamten. Dort soll im gehobenen technischen Dienst von A10 auf A11 befördert werden. Dein beschriebenes Problem haben somit die jetzigen A11er, die schauen tatsächlich in die Röhre. (Vom höheren Dienst brauchen wir gar nicht erst zu reden... das 4-Säulen-Modell verletzt somit die Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen)

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/verfassungskonforme-besoldung-das-land-macht-sich-auf-den-weg/


Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
@Martin: Danke fürs posten!

Es hat aber in Hessen fast schon Tradition, das der Landeshaushalt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Den zuständigen Bilanzteams wurde auch in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen die Bildung von Rücklagen untersagt (Quelle: Flurfunk).

sapere aude

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 298
Sind Rücklagen oder vielleicht doch Rückstellungen gemeint?

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Rückstellungen wäre korrekt.

micha77

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 138

@Admin, könntet ihr die neuen Tabellen einpflegen?
Besten Dank!



@Admin Vorsichtig gefragt, wann kann man denn mit der Umsetzung rechnen? Vielen Dank für eure Mühen!

@Admin, besten Dank für die Umsetzung  :D

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Hat eigentlich schon jemand eine Antwort auf den letzten Widerspruch bekommen?

Mask

  • Gast
Nein, nicht mal die gewünschte Eingangsbestätigung

HessenDude

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Ich habe mit Datum vom 31.01.2022 ein Schreiben bekommen:

"...hiermit bestätigen ich den Eingang Ihres Schreibens am 12.11.2021.

Das Widerspruchsverfahren wird im Hinblick auf den Umstand ruhend gestellt, dass die Frage der Verfassungsmößigkeit der hessischen Besoldung vom Hessischen Verwaltungsgericht am 30. November 2021 (AZ 1 A863/18 und 1 A 2704/20) dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden ist."


Also:

- Eingang bestätigt
- Widerspruch ruhend gestellt

Aber wieder kein Verzicht auf die Einrede der Verjährung >:(