Wenn man als "Haushälter" in einer Behörde, ob beim Bund oder in der Kommune bei der Haushaltsplanung z.B. für das Haushaltsjahr 2023 nur 2% an Kostensteigerungen eingeplant hat, ist das nicht nur dumm sondern auch grob rechtswidrig. Es gibt ja die Haushaltsgrundsätze wie Haushaltswahrheit, Klarheit oder auch Bruttoveranschlagung.
Bei der Planung des Haushalts in 2022 für 2023 war doch jedem bekannt, dass wir Infaltionsraten von um die 10% haben. Und das muss im Folgehaushalt auch Gestalt annehen, ob bei Personalausgaben, Konsumtiven Ausgaben oder bei Investitonsausgaben.
Wer als Kämmerer in einer Stadt dies einfach ignoriert, müsste sofort rausgeschmissen werden!
Zumal die Steuereinnahmen mit der Inflation deutlich steigen - auch in den Kommunen.
Ja oder durch so aufkommensneutrale Dinge wie eine Grundsteueränderung, die zumindest bei mir zur Verdoppelung (pardon, sind nur 98%) des hierfür von mir abzuführenden Steueraufkommens führen werden, solange die Gemeinde den Hebesatz nicht halbiert, was in einer selbstverschuldeten* überschuldeten Gemeinde sicher nicht passieren wird.
*In den letzten 20 Jahren gab es hier zwei Unternehmen, die wirtschaftlichen Erfolg hatten und für ihre Expansion mehr Platz brauchten. Aus ökologischen Gründen wurde das von der Gemeinde jeweils abgelehnt.
Ein Unternehmen verkauft Bioprodukte im Kosmetikbereich und ist mittlerweile international sehr erfolgreich mit einer Viertelmilliarde Umsatz und das andere verkauft zumindest national Leuchtmittel bei etwa 50 Millionen Umsatz. In beiden Fällen freuen sich nun die Nachbargemeinden, die ohne zu zucken Fläche geschaffen haben.