Autor Thema: Tarifrunde 2023  (Read 291582 times)

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1245 am: 15.04.2023 13:15 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Seppo84

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1246 am: 15.04.2023 13:17 »
Davon ausgehend, dass es die Erhöhung sowieso erst später im Jahr gegeben hätte, ist das Verschieben auf März 2024 fast wurscht. Die Einmalzahlung gleicht die verspätete Erhöhung aus. Ja, das ist nicht schön. Aber wie ich schon X Mal vorgerechnet habe, ist eine späte "hohe" tabellenwirksame Erhöhung besser als eine frühe niedrigere.

Die Tabellenwirksamkeit hängt nicht vom Zeitpunkt ab. Wir gehen also mit dem Ergebnis in die zukünftigen Verhandlungen. Und da sind mir 10,5% ab 1.3.24 lieber als weniger Erhöhung schon in diesem Jahr.

Wenn Verdi noch mehr rausstreiken kann, sehr gern. Aber als Basis finde ich den Vorschlag nicht sooo schlecht.

Was die Übertragbarkeit angeht: ich denke kaum, dass der DBB einen Abschluss akzeptieren würde der in großen Teilen nicht übertragbar wäre. Zumal handelt es sich ja nicht um eine Mindesterhöhung, sondern um einen Sockelbetrag. Dadurch wird der Abstand nicht so sehr verdichtet wie bei ersterem. Die mindestens 340€ dürften zudem fast gar nicht zur Anwendung kommen.

Falls das genau so auf Beamte übertragen werden würde, sähe das so aus:

A6 Stufe 4
Ab 1.7.23
2.749€ brutto
2.361€ netto + 220€ Inflationsausgleich
2.581€ (+9,31%)

Ab 1.3.24
2.749€ brutto + 200€ = 2.949€
x 1,055
= 3.111€ brutto (+362€ / 13,17%) (ca. 2.615€ netto)

A10 Stufe 6
Ab 1.7.23
4.057€ brutto
3.246€ netto + 220€ IA
3.466€ netto (+6,8%)

Ab 1.3.24
4.057€ brutto + 200€ = 4.257€
x 1,055
= 4.491€ brutto (+434€ / 10,7%) (ca. 3.525€ netto)


A14 Stufe 4
Ab 1.7.23
6.015€ brutto
4.414€ netto + 220€ IA
4.634€ netto (+5%)

Ab 1.3.24
6.015€ brutto + 200€ = 6.215€
x 1,055
= 6.557€ brutto (+542€ / 9,00%) (ca. 4.700€ netto)

Verstehe nur ich das nicht?

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1247 am: 15.04.2023 13:28 »
Was gibts da nicht zu verstehen?

emdy

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1248 am: 15.04.2023 13:31 »
Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Und Du behauptest jetzt, dass diese 14,4% dann jede Besoldungsgruppe erhält? Sorry, aber das halte ich für Wunschdenken. Aber würde ich natürlich gern realisiert sehen.

Nein, behaupte ich nicht. Daher ist es auch kein Wunschdenken. Wir wissen alle, dass das nicht passiert. Und deshalb sind Sockelbeträge beim TVöD auch immer eine Nullnummer für Beamte.

Claudia13

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1249 am: 15.04.2023 13:32 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Ah dankeschön. :-)

In deiner vorherigen Rechnung schriebst du auch, dass die 340 Mindestbetrag nicht von Belang seien. 2014 und 2020 gab es die dort beschlossenen Mindestbeträge jedoch auch für die Beamten.

Und die 5,5% jetzt würden wahrscheinlich für uns wieder auf 5,3% reduziert werden.

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1250 am: 15.04.2023 13:32 »
Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Nochmals der kurze Hinweis auf 2018 (Don't shoot the messenger!):

Für die TVöD-Angestellten gab es damals im ersten Schritt zwischen 5,70% und 2,85%.
Für die Beamten wurden daraus einheitlich 2,99% für alle (nach Abzug der 0,2%)..

Sputnik1978

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1251 am: 15.04.2023 13:34 »
Wohlwissend, dass ich mir hiermit in diesem Forum keine Freunde mache. So schlecht ist der Schlichterspruch nicht. Klar, besser geht immer. Im Ergebnis ist es aber immer - auch in diesen Zeiten - ein Kompromiss.

Dass es erst ab März 24 eine reguläre - ruhegehaltsfähige - Erhöhung geben soll, enttäuscht mich auch. Andererseits ist ein Inflationsausgleich von monatlich 220,- € nicht übel, wenn man bedenkt, dass dieser vollständig steuerfrei ist (für TB ja sogar zusätzlich sozialversicherungsfrei). Dies bliebe netto 1:1 hängen.

Die ruhegehaltsfähige Erhöhung ab März 24 ist spät, dafür ist sie fett.

Für mich (A 15, Erfahrungsstufe) würde es nach meinen Verständnis bedeuten, dass mein Grundgehalt von 7.051,12 € brutto auf 7.251,12 € brutto pauschal erhöht würde und hierauf nochmal eine Erhöhung um 5,5 % folgt, was im Ergebnis dann 7.649,93 € brutto wären. Das wäre nach heutigem Recht (fast) eine Beförderung nach A16.

Ich unterstelle hier natürlich eine 1:1 Übertragung auf Beamte, bei der ich aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit eher skeptisch wäre.

Ich warte nun erstmal ab - auch bezüglich der Reform der Beamtenbesoldung im Übrigen (Stichwort AEZ).

Dass dies nicht die Inflation ausgleicht ist mir bewusst. Bei der aktuellen Krisenlage muss man sich aber auf Wohlstandsverluste einstellen und diese ertragen (lernen). Es werden nicht die letzten sein.

Seppo84

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1252 am: 15.04.2023 13:34 »
Was gibts da nicht zu verstehen?

Hab das Brutto/Netto irgendwie übersehen

Versuch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1253 am: 15.04.2023 13:36 »
Also mal ganz ehrlich!! Wenn das angenommen wird, dann trete ich ais dem VBB wieder aus! Was soll das denn?

Kann mir das mal jemand für A9g Stufe 5, vorrechnen?
Ab 2 Quartal soll ich A10 werden und da Okt. 24 werde ich in  Stufe 6 aufsteigen. Also ab Okt 2024 A10 Stufe 6.

Ich raff dass nicht mehr. Wann wird die Inflationsprämie gezahlt? Was soll das mit dem Sockel? Heißt  dass 250 Euro + 5,5% oder ist das die Mindesterhöhung ODER 5,5 oder warum soll der Sockel sonst so problematisch sein?

Ich habe oben ja schonmal vorgerechnet, aber gern nochmal. Das Angebot ist nicht so schlecht wie es viele machen. Nehmen wir mal an es kommt wie heute veröffentlicht.

Du hast jetzt A9g Stufe 5 (angenommen unverheiratet, keine Kinder), nach Tabelle also:

3.547,92€ brutto
2.911,01€ netto

Mit den Bezügen für Juni bekommst Du 1.240€ Einmalbetrag netto als Inflationsprämie ausgezahlt.

Ab 1.7.23 bis einschließlich Februar 2024 erhälst Du monatlich einen Teil der Inflationsprämie i.H.v. 220€ netto.
Für diesen Zeitraum also:
3.131,01€ netto.

Ab 1.3.2024 erhöhen sich Deine Bezüge um 200€ brutto + 5,5%, mindestens aber um 340€ (hier ohne Belang).
Also:
3.547,92€ brutto + 200€ = 3.747,92€
3.747,92€ x 1,055 = 3.954,06€ (netto also ca. 3.170€, demnach ca. 40€ mehr als durch die Inflationsprämie)

Das entspricht einer Brutto-Erhöhung von 406,14€ bzw. 11,45% ggü. heute.

Für A10 Stufe 5:
heute: 3.918,78€
1.3.24: 4.345,31€ (+426,53€ / +10,88%)

Für A10 Stufe 6:
heute: 4.057,26€
1.3.24: 4.491,41€ (+ 434,15€ / +10,7%)

Also ich sag mal so, auch wenn es nicht perfekt ist, das ist kein völlig abwegiges Angebot, auch wenn das einige hier so darstellen.

Wichtig ist die Höhe der tabellenwirksamen Erhöhung, da diese die Basis für die nächste Verhandlung ist. Und da kommen wir mit späterer hoher Erhöhung besser weg, also mit früherer niedrigerer Erhöhung. Zumal die Verspätung zumindest finanziell durch die Prämie ausgegeglichen wird.

Wow.

Das es so schlecht geht, hatte ich nie gedacht.

Also 0 Prozent dieses Jahr und das nächstes Jahr ist dann tlw. weniger als die davor veranschlagten 8 Prozent, die man abgelehnt hatte.

Das ist mehr als frech .
Einen solchen Schlag ins Gesicht hätte ich nicht erwartet.
Wer da noch mehr als Dienst nach Vorschrift macht ist  selbst schuld.
Und wer nach sowas in der Gewerkschaft bleibt auch.

Keine Ahnung was Du da erzählst. Einfach mal rechnen, dann zeigt sich, dass Deine Äußerung Quark ist.

Ich kann rechnen, deswegen ist es ja so mies.

Einmalzahlungen bringen Mal gar nix.
Und 200 eur (tlw. Unter 2%) + 5,5 Prozent sind frech auf 24 Monate bei der Inflation von ca. 7 Prozent pa.

Wer das, zumindest für obere Besoldungsgruppen,sl schönredet, ist doof oder Arbeitgeber
« Last Edit: 15.04.2023 13:42 von Versuch »

TheBr4in

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1254 am: 15.04.2023 13:36 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Ah dankeschön. :-)

In deiner vorherigen Rechnung schriebst du auch, dass die 340 Mindestbetrag nicht von Belang seien. 2014 und 2020 gab es die dort beschlossenen Mindestbeträge jedoch auch für die Beamten.

Und die 5,5% jetzt würden wahrscheinlich für uns wieder auf 5,3% reduziert werden.

Die 340€ sind bei dem Beispiel nicht von Belang, weil die Erhöhung 200€ + 5,5% in diesem Fall höher ist als 340€.

TheBr4in

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« Antwort #1255 am: 15.04.2023 13:40 »
Also mal ganz ehrlich!! Wenn das angenommen wird, dann trete ich ais dem VBB wieder aus! Was soll das denn?

Kann mir das mal jemand für A9g Stufe 5, vorrechnen?
Ab 2 Quartal soll ich A10 werden und da Okt. 24 werde ich in  Stufe 6 aufsteigen. Also ab Okt 2024 A10 Stufe 6.

Ich raff dass nicht mehr. Wann wird die Inflationsprämie gezahlt? Was soll das mit dem Sockel? Heißt  dass 250 Euro + 5,5% oder ist das die Mindesterhöhung ODER 5,5 oder warum soll der Sockel sonst so problematisch sein?

Ich habe oben ja schonmal vorgerechnet, aber gern nochmal. Das Angebot ist nicht so schlecht wie es viele machen. Nehmen wir mal an es kommt wie heute veröffentlicht.

Du hast jetzt A9g Stufe 5 (angenommen unverheiratet, keine Kinder), nach Tabelle also:

3.547,92€ brutto
2.911,01€ netto

Mit den Bezügen für Juni bekommst Du 1.240€ Einmalbetrag netto als Inflationsprämie ausgezahlt.

Ab 1.7.23 bis einschließlich Februar 2024 erhälst Du monatlich einen Teil der Inflationsprämie i.H.v. 220€ netto.
Für diesen Zeitraum also:
3.131,01€ netto.

Ab 1.3.2024 erhöhen sich Deine Bezüge um 200€ brutto + 5,5%, mindestens aber um 340€ (hier ohne Belang).
Also:
3.547,92€ brutto + 200€ = 3.747,92€
3.747,92€ x 1,055 = 3.954,06€ (netto also ca. 3.170€, demnach ca. 40€ mehr als durch die Inflationsprämie)

Das entspricht einer Brutto-Erhöhung von 406,14€ bzw. 11,45% ggü. heute.

Für A10 Stufe 5:
heute: 3.918,78€
1.3.24: 4.345,31€ (+426,53€ / +10,88%)

Für A10 Stufe 6:
heute: 4.057,26€
1.3.24: 4.491,41€ (+ 434,15€ / +10,7%)

Also ich sag mal so, auch wenn es nicht perfekt ist, das ist kein völlig abwegiges Angebot, auch wenn das einige hier so darstellen.

Wichtig ist die Höhe der tabellenwirksamen Erhöhung, da diese die Basis für die nächste Verhandlung ist. Und da kommen wir mit späterer hoher Erhöhung besser weg, also mit früherer niedrigerer Erhöhung. Zumal die Verspätung zumindest finanziell durch die Prämie ausgegeglichen wird.

Wow.

Das es so schlecht geht, hatte ich nie gedacht.

Also 0 Prozent dieses Jahr und das nächstes Jahr ist dann tlw. weniger als die davor veranschlagten 8 Prozent, die man abgelehnt hatte.

Das ist mehr als frech .
Einen solchen Schlag ins Gesicht hätte ich nicht erwartet.
Wer da noch mehr als Dienst nach Vorschrift macht ist  selbst schuld.
Und wer nach sowas in der Gewerkschaft bleibt auch.

Keine Ahnung was Du da erzählst. Einfach mal rechnen, dann zeigt sich, dass Deine Äußerung Quark ist.

Ich kann rechnen, deswegen ist es ja so mies.

Einmalzahlungen bringen Mal gar nix.
Und 209 Eur (tlw. Unter 2%) + 5,5 Prozent sind frech auf 24 Monate bei der Inflation von ca. 7 Prozent pa.

Wer das schönredet, ist doof oder Arbeitgeber

Guter "Versuch". Du beweißt, dass Du nicht rechnen kannst. Wer also doof ist, sei mal dahingestellt.

Der Abschluss ist höher als Deine "Inflation von ca. 7 Prozent p.a."

Und so wie Du schreibst und Dich ausdrückst gehe ich mal davon aus, dass Du kaum A13+ bist. Daher freu Dich über eine tabellenwirksame Erhöhung von deutlich über 10%, auch wenn Du zu dusselig bist es zu verstehen oder zu erkennen. Und sei froh, dass der öD inzwischen fast jeden nimmt, sonst wäre die Verhandlung für Dich eher uninteressant.

Claudia13

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1256 am: 15.04.2023 13:45 »
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Über Deinem Kommentar habe ich es durchgerechnet?

Ah dankeschön. :-)

In deiner vorherigen Rechnung schriebst du auch, dass die 340 Mindestbetrag nicht von Belang seien. 2014 und 2020 gab es die dort beschlossenen Mindestbeträge jedoch auch für die Beamten.

Und die 5,5% jetzt würden wahrscheinlich für uns wieder auf 5,3% reduziert werden.

Die 340€ sind bei dem Beispiel nicht von Belang, weil die Erhöhung 200€ + 5,5% in diesem Fall höher ist als 340€.

Ach so war das gemeint. Ich dachte schon der soll für uns jetzt auch noch wegfallen.

Könnte man den Sockelbetrag dann nicht einfach mit dem Mindestbetrag von 340€ umgehen? Prozentuale Erhöhung...mindestens aber 340€.

Versuch

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1257 am: 15.04.2023 13:45 »
Du kapiert schon, das 1,07x1,07  weit über 10 Prozent, nämlich 14,5 Prozent ist und man hier tlw. mit 8 Prozent abgespeist wird?
Und das nach dem immensen Reallohnverlust letztes Jahr.

Immerhin kannst beleidigen...wundert mich bei so Leuten nicht.

Nanum

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1258 am: 15.04.2023 13:54 »
Hallo,
im Ergebnis sehe ich nur eines:

Es sollen immer Kompromisse gemacht werden, wenn es um Rechte der Beamten geht. Bei den Pflichten gibt es soweit mir bekannt keinerlei Kompromisse.
Wenn ich "mies" / verfassungswidrig besoldet werde, zwingt man mich unter Disziplinardrohungen trotzdem "mit vollem Einsatz" für den Dienstherren zu knechten.
Alteingesessene, die exakt die gleiche Arbeit machen erhalten auf Grund des alten, verkrusteten und nicht an den tatsächlichen Anforderungen des konkreten DP orientierten eine deutlich niedrige Besoldung.

Anspruch ist also: Weniger Bezahlung für gleiche Arbeit, teilweise weit über tausend EUR brutto.

Das macht den öD auch super attraktiv und hat meine Motivation schon absolut geraubt. Nicht davon zu sprechen  was man als "neuer" wertloser Beamter für Granaten an A13+ erleben muss.
Viel Ahnung von nichts aber davon am Meisten. Muss jetzt nicht die Regel sein! Aber mein Eindruck ist leider, dass Leistung nicht gewünscht wird. Ansonsten würde man die besser besoldeten DP nicht mit Personen besetzen, die nach objektiven Kriterien einfach nichts taugen.

Welche Folgen schlechte Bezahlung, starre Systeme das vollständige Fehlen jeder Wertschätzung sowie Willkür bzgl. höchstrichterlicher Rechtsprechung haben werden, wurde ja bereits in diesem Forum hinreichend skizziert.
Aber es gibt ja die Arbeitsüberlastungsanzeige. :D

So on.

Edit 01:
Es fühlt sich bitte keiner, der seinen Dienst "den Umständen entsprechend" "gut" erledigt angesprochen!!! Die abstrakt genannten Beispiele sind wirklich heftig gewesen. Daher glaube ich, dass die Meisten meine Einschätzung unter Kenntnis der Umstände des Einzelfalles dahingehend teilen würden.würden.

Rudi_Regenbogen

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Antw:Tarifrunde 2023
« Antwort #1259 am: 15.04.2023 13:55 »
200 €uro im Monat, die eine Einmalzahlung sind. Dann 5,5% 2024 mehr. Das sind nur 5,5% mehr als das, was wir bisher haben. Nicht wirklich ein tolles Ergebnis. bei einer Inflation von 7,5 % in beiden Jahren macht das fast 10% Reallohnverlust. Ich hoffe, dass dieses Angebot nicht angenommen wird.