Interessant ist mal ein Blick nach Sachsen, siehe auch hier im Forum….
Vorausgeschickt alle Reglungen der Länder sind am gleichen verfassungsmäßigen Maßstab zu messen
In Sachsen sind bereits bei einer Besoldung A11, Endstufe verheiratet schon jetzt Monatlich rd. 170 € brutto mehr auf dem Gehaltszettel… bei A16, Endstufe, verheiratet sogar schon rd. 260 € brutto monatlich….
Jetzt sollen zusätzlich zu den 200,- € monatliche Erhöhung (ab 01.1.24), die in Sachsen in einen Prozentuale Erhöhung umgerechnet wird (4,76%), ab dem 01.01.2024 zusätzlich 4,1% monatlich als Sonderzahlung (unbefristet) für den verfassungsmäßigen Abstand sorgen… die Qualifizierung als Sonderzahlung soll deutlich machen, dass es sich hierbei um die Zahlung zur Einhaltung des Abstandsgebotes handelt……
Insgesamt soll das davon wie hier beschrieben aussehen:
https://www.sbb.de/aktuelles/news/ergebnis-der-tarifuebertragung/Dann würde sich der Abstand zu NIedersachsen noch weiter zum Lasten der niedersächsischen Beamten verschlechtern… Offenbar sind die Gewerkschaftsvertreter dort engagierter als in NIedersachsen…