Hallo zusammen!
Bevor ich mich unnötig oder völlig zurecht aufrege, muss ich an dieser Stelle nachfragen:
Als Besoldungsempfänger (und natürlich Besoldungsempfängerinnen, aus Gründen der Vereinfachung im weiteren Verlauf nur noch im Maskulin verwendet) erhalte ich doch für meine Staatsdienste Unterstützung vom Dienstherren. Wie war diese Besoldung denn bisher geregelt? War diese historisch gewachsen so gedacht, dass tatsächlich die Familie des Staatsdieners dadurch versorgt werden sollte oder wurde der Staatsdiener selbst für seine Dienste alimentiert?
Denn wenn die Alimentation schon vorher so gedacht war, dass nicht die Leistung des einzelnen "entlohnt" wurde, sondern die aufopferungsvolle Hingabe der gesamten Beamtenfamilie, muss ich mich weniger aufregen als nötig.
Ich war bisher davon ausgegangen, dass selbst im Staatsdienst die Leistung des Einzelnen finanziell gewürdigt wird und nicht die grausamen Entbehrungen der Beamtenfamilien durch finanzielle Zuwendungen kompensiert werden müssen (auch wenn die Familienzulagen - wenn ich jetzt darüber nachdenke - anderes vermuten lassen).
Denn dann wäre mein einziger Grund, mich aufzuregen, das Hinzurechnen des fiktiven Partnereinkommens
- welches meinem Verständnis nach besonders in Geringverdienerfamilien traditionelle Familienstrukturen zementieren könnte und direkte Auswirkungen hat auf höhere Besoldungsstufen.
Ich hätte durchaus Interesse, mich an etwaigen Sammelklagen zu beteiligen bzgl. der amtsangemessenen Alimentation (immer brav Widerspruch eingelegt
) und würde mich auch an mögliche Klagen gegen den aktuellen Beschluss hängen. Falls also jemand entsprechende Anlaufstellen kennt (besonders im Köln/Bonner Raum), gerne per PN mitteilen. Muss ja irgendwie die Versicherungsbeiträge mal rechtfertigen
Schöne Grüße!