Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.
Was haben hier die Kommunen zu tun.
Die kommunalen Beschäftigten werden doch aus einem ganz anderen Topf bezahlt, als die Bundesbeamten.
Und da die "Landesbeamten", die die Kommunen ja ebenfalls bezahlen müssen hier gar nicht verhandelt werden, versteh ich deinen Zusammenhang gerade nicht.
Auf den ersten Blick und formal ist das, was Du schreibst, richtig, Alexander - allerdings hängt auch hier wieder mal alles mit allem zusammen, worauf Tom gerade hinweist. Zugleich hätte ich vielleicht nicht ausschließlich von der Besoldung sprechen sollen, weil so offensichtlich nicht klar wird, was im Hintergrund - nachfolgend recht pauschal betrachtet - gleichfalls Wirkung entfaltet. Also mal wieder etwas länger:
Derzeit geht es in den Verhandlungen um den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, an denen ebenso die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) maßgeblich beteiligt sind. Sie wollen also heute unmittelbar, dass die Tarifeinigung für sie so möglichst sinnvoll, wie es geht, ausfällt. Im Anschluss sieht sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, mit der vorliegenden Tarifeinigung umzugehen, wenn er nun seine Beamten betrachtet. Mit den Kommunalbeamten hat das also nichts zu tun, denn deren Besoldung wird jeweils landesrechtlich geregelt.
Allerdings ist den Kommunen natürlich klar, dass die alsbald im Raum stehenden Forderungen in den Tarifverhandlungen der Länder gleichfalls nicht unabhängig von der jetzt im Bund vorbereiteten Einigung abhängen wird: Fällt die Tarifeinigung im Bund nun höher aus, werden daran alsbald die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen der Länder erinnern, fällt sie eher mager aus, wird die TdL darauf verweisen. Je nachdem, wie nun also das Tarifergebnis im Bund ausfallen wird, wird zukünftig von der jeweiligen Seite versucht werden, daraus für die zukünftigen Tarifverhandlungen der Länder Kapital zu schlagen.
Fällt nun also in den Tarifverhandlungen des Bunds das Ergebnis höher aus, als das vonseiten der VKA gewünscht oder eingepreist ist, führt das zu einer Belastung für die Kommunen, die sich für sie als problematisch herausstellt, womit sich nun zwei Interessen treffen: Der Bund hat ein Interesse, seine Personalkosten so gering wie möglich zu halten, weshalb ein höher als gewünscht oder eingepreister Tarifabschluss in Teilen oder vollständig kompensiert werden kann, indem die Tarifeinigung nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird. Die Kommunen haben diese Möglichkeit nicht; ihre Personalkosten steigen durch den Tarifabschluss zunächst einmal ohne jegliche Einsparungsmöglichkeit. Für die Kommunen hätte eine entsprechend nicht wirkungsgleich vollzogene Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten aber den Vorteil, dass man direkt nach der so - also nicht wirkungsgleich - vollzogenen Übertragung der Tarifeinigung im Bund auf die Bundesbeamten nun auf die Länder einwirken könnte, nach der nächsten Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen der Länder ebenso zu verfahren, und zwar mit der Begründung, dass der ihrer Meinung nach zu hoch ausgefallene Tarifabschluss im Bund ihr Budget so bereits über die Maßen belastet habe, wofür nicht ihre Verhandlungsführung, sondern die des Bunds die maßgeblichen Verantwortung trage (und zwar jene Verhandlungsführung des Bunds, von der man heute ausgehen darf, dass sie zum Zeitpunkt der Tarifverhandlungen der Länder Geschichte sein wird).
Damit trifft sich hier nun wiederum eine solche mittelbare Einwirkung vonseiten der Kommunen auf die Länder (bzw. der jeweiligen Kommunen auf das sie umfassende Land) mit dem unmittelbaren Interesse der - oder der überwiegenden Zahl der - Länder: nämlich zunächst einmal als TdL ebenfalls einen mit möglichst geringen Mehrkosten versehenen Tarifabschluss zu erzielen und diesen ggf. (ebenfalls) nicht wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen, insbesondere, sofern sich das aus ihrer Sicht als notwendig herausstellen sollte, sie sich also mit ihren Forderungen nach einem möglichst geringen Tarifabschluss nicht hinreichend durchsetzen könnten.
Für die Kommunen ist der Zwittergehalt in der Kompetenzordnung ein echtes Problem, und zwar das nur umso mehr, als dass sie in der föderalen Ordnung unserer Bundesrepublik in der Regel sowieso schon die insgesamt geringste Machtposition in der Durchsetzung eigener Interessen haben. Darüber hinaus sieht die Finanzlage in nicht wenigen Kommunen tatsächlich schlecht bis katastrophal aus, was Bund und Länder wissen, die wiederum wenig Interesse haben, den entsprechenden Kommunen aus eigenen Mitteln unter die Arme zu greifen. Ergo dürften sich alle drei - neben dem Bund die weiteren Gebietskörperschaften - in einem Interesse schon heute treffen: Am Ende sollen andere möglichst die Zeche zahlen. Und dafür sind regelmäßig die Beschäftigen auserkoren. Diese allgemeine Struktur, die in Zeiten leerer Kassen wie heute eine nur umso wirkmächtigere Form entfalten kann, sollte man nicht außen vor lassen, wenn man jetzt nur die derzeit laufenden Tarifverhandlungen (bzw. derzeit das Schlichtungsverfahren) im Bund betrachtet. Ganz so einfach, wie die Situation auf den ersten Blick wirkt, ist sie nicht.
Ergo: Es hängt auch hier mal wieder alles mit allem zusammen.