Autor Thema: Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst  (Read 536955 times)

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1020 am: 23.03.2025 17:12 »
Was @Alexander79 meint ist, dass die schlechte Kassenlage der Kommunen keinen Einfluss darauf haben dürfte, ob der Abschluss auf die Beamten übernommen wird. Denn vorliegend geht es ausschließlich um Bundesbeamte. Der TVöD-Abschluss wird allenfalls für Bundesbeamte übernommen. Für die Beamten der Kommunen richtet er sich typischerweise nach dem Abschluss des TV-L.

Neuromancer

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1021 am: 23.03.2025 17:14 »
Hieß es aber nicht am Anfang der Tarifverhandlungen dass man das Ergebnis auf die Beamten übertragen wolle ?

bebolus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1022 am: 23.03.2025 17:21 »
Meiner Meinung nach sollten Übertragungen scheitern und die nächsten Jahre nur noch für 12 Monate übertragen werden.

Alexander79

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1023 am: 23.03.2025 18:00 »
Es wird immer für Länder auf der einen und für Bund und Kommunen auf der anderen Seite verhandelt.
 Sollte man aber mal entkoppeln.
Ja sinnvoller wäre schon lange Beschäftigte im Bund mit den Beamten im Bund und Kommunen mit den jeweiligen Ländern.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1024 am: 23.03.2025 18:04 »
Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.
Was haben hier die Kommunen zu tun.
Die kommunalen Beschäftigten werden doch aus einem ganz anderen Topf bezahlt, als die Bundesbeamten.
Und da die "Landesbeamten", die die Kommunen ja ebenfalls bezahlen müssen hier gar nicht verhandelt werden, versteh ich deinen Zusammenhang gerade nicht.

Auf den ersten Blick und formal ist das, was Du schreibst, richtig, Alexander - allerdings hängt auch hier wieder mal alles mit allem zusammen, worauf Tom gerade hinweist. Zugleich hätte ich vielleicht nicht ausschließlich von der Besoldung sprechen sollen, weil so offensichtlich nicht klar wird, was im Hintergrund - nachfolgend recht pauschal betrachtet - gleichfalls Wirkung entfaltet. Also mal wieder etwas länger:

Derzeit geht es in den Verhandlungen um den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, an denen ebenso die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) maßgeblich beteiligt sind. Sie wollen also heute unmittelbar, dass die Tarifeinigung für sie so möglichst sinnvoll, wie es geht, ausfällt. Im Anschluss sieht sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, mit der vorliegenden Tarifeinigung umzugehen, wenn er nun seine Beamten betrachtet. Mit den Kommunalbeamten hat das also nichts zu tun, denn deren Besoldung wird jeweils landesrechtlich geregelt.

Allerdings ist den Kommunen natürlich klar, dass die alsbald im Raum stehenden Forderungen in den Tarifverhandlungen der Länder gleichfalls nicht unabhängig von der jetzt im Bund vorbereiteten Einigung abhängen wird: Fällt die Tarifeinigung im Bund nun höher aus, werden daran alsbald die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen der Länder erinnern, fällt sie eher mager aus, wird die TdL darauf verweisen. Je nachdem, wie nun also das Tarifergebnis im Bund ausfallen wird, wird zukünftig von der jeweiligen Seite versucht werden, daraus für die zukünftigen Tarifverhandlungen der Länder Kapital zu schlagen.

Fällt nun also in den Tarifverhandlungen des Bunds das Ergebnis höher aus, als das vonseiten der VKA gewünscht oder eingepreist ist, führt das zu einer Belastung für die Kommunen, die sich für sie als problematisch herausstellt, womit sich nun zwei Interessen treffen: Der Bund hat ein Interesse, seine Personalkosten so gering wie möglich zu halten, weshalb ein höher als gewünscht oder eingepreister Tarifabschluss in Teilen oder vollständig kompensiert werden kann, indem die Tarifeinigung nicht wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird. Die Kommunen haben diese Möglichkeit nicht; ihre Personalkosten steigen durch den Tarifabschluss zunächst einmal ohne jegliche Einsparungsmöglichkeit. Für die Kommunen hätte eine entsprechend nicht wirkungsgleich vollzogene Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbeamten aber den Vorteil, dass man direkt nach der so - also nicht wirkungsgleich - vollzogenen Übertragung der Tarifeinigung im Bund auf die Bundesbeamten nun auf die Länder einwirken könnte, nach der nächsten Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen der Länder ebenso zu verfahren, und zwar mit der Begründung, dass der ihrer Meinung nach zu hoch ausgefallene Tarifabschluss im Bund ihr Budget so bereits über die Maßen belastet habe, wofür nicht ihre Verhandlungsführung, sondern die des Bunds die maßgeblichen Verantwortung trage (und zwar jene Verhandlungsführung des Bunds, von der man heute ausgehen darf, dass sie zum Zeitpunkt der Tarifverhandlungen der Länder Geschichte sein wird).

Damit trifft sich hier nun wiederum eine solche mittelbare Einwirkung vonseiten der Kommunen auf die Länder (bzw. der jeweiligen Kommunen auf das sie umfassende Land) mit dem unmittelbaren Interesse der - oder der überwiegenden Zahl der - Länder: nämlich zunächst einmal als TdL ebenfalls einen mit möglichst geringen Mehrkosten versehenen Tarifabschluss zu erzielen und diesen ggf. (ebenfalls) nicht wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen, insbesondere, sofern sich das aus ihrer Sicht als notwendig herausstellen sollte, sie sich also mit ihren Forderungen nach einem möglichst geringen Tarifabschluss nicht hinreichend durchsetzen könnten.

Für die Kommunen ist der Zwittergehalt in der Kompetenzordnung ein echtes Problem, und zwar das nur umso mehr, als dass sie in der föderalen Ordnung unserer Bundesrepublik in der Regel sowieso schon die insgesamt geringste Machtposition in der Durchsetzung eigener Interessen haben. Darüber hinaus sieht die Finanzlage in nicht wenigen Kommunen tatsächlich schlecht bis katastrophal aus, was Bund und Länder wissen, die wiederum wenig Interesse haben, den entsprechenden Kommunen aus eigenen Mitteln unter die Arme zu greifen. Ergo dürften sich alle drei - neben dem Bund die weiteren Gebietskörperschaften - in einem Interesse schon heute treffen: Am Ende sollen andere möglichst die Zeche zahlen. Und dafür sind regelmäßig die Beschäftigen auserkoren. Diese allgemeine Struktur, die in Zeiten leerer Kassen wie heute eine nur umso wirkmächtigere Form entfalten kann, sollte man nicht außen vor lassen, wenn man jetzt nur die derzeit laufenden Tarifverhandlungen (bzw. derzeit das Schlichtungsverfahren) im Bund betrachtet. Ganz so einfach, wie die Situation auf den ersten Blick wirkt, ist sie nicht.

Ergo: Es hängt auch hier mal wieder alles mit allem zusammen.

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1025 am: 23.03.2025 22:33 »
Kurz: Kommunen befürworten eine niedrige Besoldungserhöhung für Bundesbeamte, da diese als Maßstab für die TV-L-Verhandlungen dient und somit die Besoldung der Kommunalbeamten beeinflussen könnte.

Bundesjogi

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1026 am: 23.03.2025 23:30 »
Ich spreche ausschließlich in dem, was ich schreibe, von der Besoldung, Jogi, weil ich wie Bal davon ausgehe, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten nur kommen wird, wenn diese Einigung so gering für die Tarifbeschäftigen ausfallen sollte, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nur dann dazu entschließen dürfte, sie auf die Beamten zu übertragen.

Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.

Sofern also für Tarifbeschäftigte in den höheren Entgeltgruppen eine höhere Sonderzahlung Teil der Einigung sein würde - wovon ich nicht ausgehe, dass das am Ende Teil der Tarifeinigung sein wird, jedenfalls kaum zu einer Anhebung auf 90 %, auch wenn das die Arbeitgeber nach der Verdi-Darstellung am Ende in spezifischer Form angeboten haben sollen -, gehe ich weiterhin nicht davon aus, dass der Gesetzgeber daraus Folgen für die Beamten ziehen würde. Entsprechend dürften die sich dann entfaltenden gesetzlichen Regelungen meiner Meinung nach eher nicht so ausfallen, wie das hier in letzter Zeit von Beiträgen erhofft worden ist. Mehr wollte ich mit meinem von Dir zitierten Beitrag eigentlich nicht sagen. Was daran nun komisch sein soll, bleibt mir zwar etwas unklar - aber solange etwas komisch ist, haben wir ja was zu lachen, was immer gut ist.

Und trotzdem bleibt das was du schreibst eine vielleicht interessante aber ziemlich unwahrscheinliche Theorie. Auf die Frage hast du ja mehr oder weniger geantwortet, wenn auch mit anderen Zahlen (wieso auch immer).

Aber jetzt zu deiner Theorie: wie soll das denn aussehen, nehmen wir mal an, der Abschluss ist erst 2,5 und dann noch mal 2,5 für 24 Monate plus Erhöhung JSZ um 10 Prozentpunkte (klingt in der Tat besser als 2,5 plus 3,3). Dann würde man also deiner Theorie nach sagen :"jaja, ihr kriegt jeweils Betrag X weniger, dafür ja aber umgerechnet die JSZ, die dann (in dem Fall 0,8 Prozent etwa) ausmacht. Sprich, man hat den umgekehrten Effekt, was im Tarifabschluss mit 10 Prozentpunkten viel aussieht, wird hier wieder wenig weil umgerechnet auf einzelne Monate. Damit das ansatzweise interessant und den zu erwartenden Stress wert ist, müsste es sich dabei ja mindestens um 0,5 Prozent handeln, das ist aber nur dann einigermaßen unauffällig möglich (wenn auch dann nicht wirklich) wenn man die Übertragung der JSZ weg lassen würde. Dann hätte man nämlich bei den Prozenten eine Erhöhung wie im Abschluss, eben ohne JSZ am Ende. Aber du argumentierst ja genau anders rum, dass man die JSZ mühsam übertragen soll, nur damit dann umso klarer wird, dass man bei der Prozenterhöhung knausert? Das wäre selten unklug.

Ich bleibe dabei, die Schlichtung wird erfolgreich sein (mein Tipp in der Tat um die 4- 5 Prozent für zwei Jahre und entweder JSZ plus 10 oder eben umgelegt 5 -6 Prozent) UND Übertragung. Das mag zwar vielleicht keiner aktuell aber die praktische Chance damit durchzukommen ist gering, gerade weil derzeit Geld für alles da jst und die SPD den Mindestlohn erhöhen will und damit das Problem der a.A. nur noch dringender wird . Aber selbst WENN die Übertragung nicht erfolgt, der von dir beschriebene Weg ist meiner Meinung nach ausgeschlossen weil er gleich mehrere Nachteile aber keinen einzigen Vorteil bietet.

SwenTanortsch

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1027 am: 24.03.2025 06:40 »
Ich spreche ausschließlich in dem, was ich schreibe, von der Besoldung, Jogi, weil ich wie Bal davon ausgehe, dass es zu einer wirkungsgleichen Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten nur kommen wird, wenn diese Einigung so gering für die Tarifbeschäftigen ausfallen sollte, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nur dann dazu entschließen dürfte, sie auf die Beamten zu übertragen.

Sollte es hingegen zu einem deutlich höheren Tarifabschluss kommen, als es insbesondere die Kommunen bzw. maßgebliche ihrer Teile im Vorfeld "eingepreist" haben, würde es mich wundern, wenn der Bundesbesoldungsgesetzgeber darauf nicht reagierte, soll heißen: In diesem Fall sollte es m.E. kaum zu einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses kommen.

Sofern also für Tarifbeschäftigte in den höheren Entgeltgruppen eine höhere Sonderzahlung Teil der Einigung sein würde - wovon ich nicht ausgehe, dass das am Ende Teil der Tarifeinigung sein wird, jedenfalls kaum zu einer Anhebung auf 90 %, auch wenn das die Arbeitgeber nach der Verdi-Darstellung am Ende in spezifischer Form angeboten haben sollen -, gehe ich weiterhin nicht davon aus, dass der Gesetzgeber daraus Folgen für die Beamten ziehen würde. Entsprechend dürften die sich dann entfaltenden gesetzlichen Regelungen meiner Meinung nach eher nicht so ausfallen, wie das hier in letzter Zeit von Beiträgen erhofft worden ist. Mehr wollte ich mit meinem von Dir zitierten Beitrag eigentlich nicht sagen. Was daran nun komisch sein soll, bleibt mir zwar etwas unklar - aber solange etwas komisch ist, haben wir ja was zu lachen, was immer gut ist.

Und trotzdem bleibt das was du schreibst eine vielleicht interessante aber ziemlich unwahrscheinliche Theorie. Auf die Frage hast du ja mehr oder weniger geantwortet, wenn auch mit anderen Zahlen (wieso auch immer).

Aber jetzt zu deiner Theorie: wie soll das denn aussehen, nehmen wir mal an, der Abschluss ist erst 2,5 und dann noch mal 2,5 für 24 Monate plus Erhöhung JSZ um 10 Prozentpunkte (klingt in der Tat besser als 2,5 plus 3,3). Dann würde man also deiner Theorie nach sagen :"jaja, ihr kriegt jeweils Betrag X weniger, dafür ja aber umgerechnet die JSZ, die dann (in dem Fall 0,8 Prozent etwa) ausmacht. Sprich, man hat den umgekehrten Effekt, was im Tarifabschluss mit 10 Prozentpunkten viel aussieht, wird hier wieder wenig weil umgerechnet auf einzelne Monate. Damit das ansatzweise interessant und den zu erwartenden Stress wert ist, müsste es sich dabei ja mindestens um 0,5 Prozent handeln, das ist aber nur dann einigermaßen unauffällig möglich (wenn auch dann nicht wirklich) wenn man die Übertragung der JSZ weg lassen würde. Dann hätte man nämlich bei den Prozenten eine Erhöhung wie im Abschluss, eben ohne JSZ am Ende. Aber du argumentierst ja genau anders rum, dass man die JSZ mühsam übertragen soll, nur damit dann umso klarer wird, dass man bei der Prozenterhöhung knausert? Das wäre selten unklug.

Ich bleibe dabei, die Schlichtung wird erfolgreich sein (mein Tipp in der Tat um die 4- 5 Prozent für zwei Jahre und entweder JSZ plus 10 oder eben umgelegt 5 -6 Prozent) UND Übertragung. Das mag zwar vielleicht keiner aktuell aber die praktische Chance damit durchzukommen ist gering, gerade weil derzeit Geld für alles da jst und die SPD den Mindestlohn erhöhen will und damit das Problem der a.A. nur noch dringender wird . Aber selbst WENN die Übertragung nicht erfolgt, der von dir beschriebene Weg ist meiner Meinung nach ausgeschlossen weil er gleich mehrere Nachteile aber keinen einzigen Vorteil bietet.

Zu einem nicht geringen Teil genauso, wie Du es im zweiten Absatz schreibst, ist's. Deshalb habe ich auf Imperators Frage von gestern morgen so geantwortet, wie ich geantwortet habe, nämlich dass nach meiner Einschätzung "die Jahressonderzahlung [...] ganz sicher nicht und schon gar nicht deutlich zusätzlich angehoben" werden wird - und "deutlich" wäre (das war der Kern meiner ursprünglichen Aussage und des kurzen Rechenexempels) bereits eine Anhebung auf 70 % (und nicht erst auf 90 %, worum seine Frage kreiste). Imperator hat das als das aufgefasst, was es war, eine Einschätzung, womit von ihm und mir alles zum Thema gesagt war. Da diese meine Einschätzung für Dich komisch und offensichtlich unlogisch war, obwohl Du sachlich offensichtlich derselben Ansicht bist, habe ich auf Deinen Beitrag reagiert. Hättest Du die einleitende Passage anders geschrieben, hätte ich's gelassen, weil kein Grund dafür bestanden hätte, darauf zu reagieren.

Man kann unterschiedlicher Ansicht sein, was diese gerade sich vollziehende konkrete Schlichtung bringt - allerdings hat keiner von uns wie schon gesagt eine Glaskugel. Ich halte die jeweilige Auswahl der Schlichter für eventuell - in der heutigen Konstellation - nicht unendlich glücklich (zu anderen Zeiten wäre sie es ggf. schon gewesen), nämlich für ein Zeichen dafür, wie verhärtet die Fronten sind. Beide Seiten müssen nun alsbald vor ihren Mitgliedern sowie vor der Öffentlichkeit mit einem Schlichtungsspruch umgehen. Je nachdem, wo man am Ende der Verhandlungen tatsächlich gestanden hat - die öffentlichen Darstellungen im Anschluss geschahen interessensbasiert, sind also kein genaues Abbild -, kann die Schlichtung also erfolgreich sein oder nicht. Das, was Du im dritten Absatz schreibst, kann also passieren und ist nicht zuletzt deshalb nicht unwahrscheinlich, da ein deutlich größere finanzielle Mittel  als bislang kostender Arbeitskampf für die Gewerkschaften mit hohen Risiken verbunden wäre. Auf der anderen Seite haben die Gewerkschaften die Stimmung ihrer Mitglieder in schwierigen Zeiten im Blick zu behalten und steht nicht wenigen Kommunen das Wasser bis zum Hals.

Der langen Rede kurzer Sinn: Es hat schon Zeiten gegeben, wo Schlichter eine einfachere Situation vorgefunden haben. Es würde mich aus den genannten und zugleich noch ein paar anderen Gründen also nicht wundern, wenn die Schlichtung scheitern wird - aber egal, ob sie scheitert oder nicht scheitert: Mit Deinen und meinen hier präsentierten Theorien hat das sowieso so gut wie gar nix zu tun. Denn dazu ist die unterschiedliche Interessenslage der unterschiedlichen beteiligten Akteure und die damit einhergehende Dynamik, die sich in den bis zu einem Schlichtungsverfahren vergangenen Zeiten aufbaut, nicht nur in den aktuellen Verhandlungen viel zu komplex, sodass man sie von außen nicht wirklich abschätzen kann. Die von verdi und dem dbb interessenbasiert dargelegten Papiere geben einen - von außen kaum hinreichend lesbaren - Eindruck vom Stand der Verhandlungen am Punkt ihres Scieterns. Und eines ist bei aller Unsicherheit sicher: Nach Abschluss der aktuellen Tarifverhandlungen (wie auch immer ihr Ergebnis sein wird) wird es - je nach dem Ergebnis dann in näherer oder weiterer - Zukunft die nächsten geben. Und die aktuellen setzen bereits einen Fußabdruck für die nächsten, was jedem der Beteiligten klar ist. Das ist Teil der Komplexität und zumeist kein ganz unwichtiger.

Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1028 am: 24.03.2025 08:47 »
Also mir ist eigentlich egal ob es eine Erhöhung der Dienstbezüge monatlich um 3% gibt oder die Jahressonderzahlung so angehoben wird das die Erhöhung plus 2% mehr Dienstbezüge auch wieder 3% ergeben.
Hauptsache am Ende kommt eine vernünftige Tabellenwirksame Erhöhung raus von mir aus auch durch 5 andere monatliche Sonderzahlungen.

Rentenonkel

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1029 am: 24.03.2025 08:59 »
Bei der Jahressonderzahlung geht es bei den Tarifbeschäftigten auch um eine sogenannte tarifliche Sonderzahlung. Diese kennt man bereits aus anderen Tarifbranchen.

Bei der tariflichen Sonderzahlung können sich die Mitarbeiter entweder für eine Einmalzahlung oder für mehr Urlaub entscheiden. Diese Entscheidung kann von Jahr zu Jahr neu getroffen werden.

Die Arbeitgeberseite hat das als Reaktion auf die Forderung der Gewerkschaften nach mehr Urlaub ins Spiel gebracht. (Hier war die Rede von 350 EUR oder 3 Tage Urlaub bei Vollzeit)

Wie andere Branchen gezeigt haben, haben sich aufgrund dieser Wahlmöglichkeit nicht alle Mitarbeiter für den Urlaub entschieden.

Wenn ich BalBund richtig verstehe, möchte man dieses Möglichkeit den Beamten allerdings überhaupt nicht einräumen. Da es somit keine Wahlmöglichkeit gibt, wird es wohl weder eine tarifliche Sonderzahlung noch die Möglichkeit (mehr Urlaub statt Geld) geben.

Ob dieser Teil dann tatsächlich vor dem BVerfG eingeklagt werden kann, kann ich mir kaum vorstellen. Auch die höhere wöchentliche Arbeitszeit wurde ja nicht beanstandet.

bebolus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1030 am: 24.03.2025 16:08 »
Dienst nach Vorschrift,
Wo soll das Problem sein.
Genau das erwartet der Dienstherr doch von dir.

Eigentlich liegt genau da das Problem. AN haben einen Arbeitsvertrag mit ziemlich genauer Arbeitsbeschreibung. Bei Beamten ist das nicht so und kann relativ leicht durch den AG (Dienstherrn) nach seinem belieben, nennen wir es mal, angepasst werden.

Als ich in die Bundesverwaltung eingetreten bin, gab es 37,5 Stunden/Woche, Urlaubsgeld und, soll jetzt nicht Thema sein, Weihnachtsgeld.

Die zu erledigenden Aufgaben haben sich stark gewandelt. Es ist vom einzelnen Mitarbeiter/Sachbearbeiter deutlich mehr zu leisten, als das damals der Fall war.

Ich versuche es mit einer Assoziation: Der diverse (ist das überhaupt so richtig?) Mitarbeitende einer ALDI Filiale unterschreibt einen Arbeitsvertag als Einzelhandelsirgendwas zu 37,5 Stunden die Woche. Irgendwann kommt der Chef an und sagt: Ich hab ne geile Idee und streiche Dein Urlaubsgeld. Wenn Du fleißig bist, dann bekommst Du dafür aber eine jährliche Leistungsprämie. Später kommt der Chef an und sagt: Das Weihnachtsgeld streiche ich nicht, ich baue es in Dein Grundgehalt ein (und lacht sich innerlich tot, weil er wohl weis, was da die nächsten Jahre passiert). Dann sagt er: Hey, dem Laden geht es gerade nocht so gut. Ich muss Deine Stunden 'vorübergehend' auf 41/Woche heraufsetzten. In der Zeit bitte neben Deinem eigentlichen Beruf auch noch hier Putzen.



Rollo83

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1031 am: 24.03.2025 16:54 »
Dienst nach Vorschrift,
Wo soll das Problem sein.
Genau das erwartet der Dienstherr doch von dir.

Eigentlich liegt genau da das Problem. AN haben einen Arbeitsvertrag mit ziemlich genauer Arbeitsbeschreibung. Bei Beamten ist das nicht so und kann relativ leicht durch den AG (Dienstherrn) nach seinem belieben, nennen wir es mal, angepasst werden.

Als ich in die Bundesverwaltung eingetreten bin, gab es 37,5 Stunden/Woche, Urlaubsgeld und, soll jetzt nicht Thema sein, Weihnachtsgeld.

Die zu erledigenden Aufgaben haben sich stark gewandelt. Es ist vom einzelnen Mitarbeiter/Sachbearbeiter deutlich mehr zu leisten, als das damals der Fall war.

Ich versuche es mit einer Assoziation: Der diverse (ist das überhaupt so richtig?) Mitarbeitende einer ALDI Filiale unterschreibt einen Arbeitsvertag als Einzelhandelsirgendwas zu 37,5 Stunden die Woche. Irgendwann kommt der Chef an und sagt: Ich hab ne geile Idee und streiche Dein Urlaubsgeld. Wenn Du fleißig bist, dann bekommst Du dafür aber eine jährliche Leistungsprämie. Später kommt der Chef an und sagt: Das Weihnachtsgeld streiche ich nicht, ich baue es in Dein Grundgehalt ein (und lacht sich innerlich tot, weil er wohl weis, was da die nächsten Jahre passiert). Dann sagt er: Hey, dem Laden geht es gerade nocht so gut. Ich muss Deine Stunden 'vorübergehend' auf 41/Woche heraufsetzten. In der Zeit bitte neben Deinem eigentlichen Beruf auch noch hier Putzen.
Dann mache ich Dienst nach Vorschrift und gehe bei dem ersten Anzeichen eines Hustens oder Nase laufen, Rückenschmerzen usw. zum Arzt und lasse mich vorsorglich krank schreiben denn es gibt ja die Pflicht zu Gesunderhaltung und die schnellstmögliche Erlangung einer korrekten Gesundheit und einer 100%Ofen Einsatzfähigkeit. Das geht natürlich nicht wenn ich mich mit Männerschnupfen oder einer Zerrung im rechten Hoden zum Dienst quäle und am besten noch die armen Kollegen/Kameraden anstecke. Nachher bin ich noch schuld wenn das ganze Dezernat den rechten Hoden gezerrt hat, diese Bürde möchte ich mir nicht auflasten.

bebolus

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1032 am: 24.03.2025 17:15 »
Dienst nach Vorschrift,
Wo soll das Problem sein.
Genau das erwartet der Dienstherr doch von dir.

Eigentlich liegt genau da das Problem. AN haben einen Arbeitsvertrag mit ziemlich genauer Arbeitsbeschreibung. Bei Beamten ist das nicht so und kann relativ leicht durch den AG (Dienstherrn) nach seinem belieben, nennen wir es mal, angepasst werden.

Als ich in die Bundesverwaltung eingetreten bin, gab es 37,5 Stunden/Woche, Urlaubsgeld und, soll jetzt nicht Thema sein, Weihnachtsgeld.

Die zu erledigenden Aufgaben haben sich stark gewandelt. Es ist vom einzelnen Mitarbeiter/Sachbearbeiter deutlich mehr zu leisten, als das damals der Fall war.

Ich versuche es mit einer Assoziation: Der diverse (ist das überhaupt so richtig?) Mitarbeitende einer ALDI Filiale unterschreibt einen Arbeitsvertag als Einzelhandelsirgendwas zu 37,5 Stunden die Woche. Irgendwann kommt der Chef an und sagt: Ich hab ne geile Idee und streiche Dein Urlaubsgeld. Wenn Du fleißig bist, dann bekommst Du dafür aber eine jährliche Leistungsprämie. Später kommt der Chef an und sagt: Das Weihnachtsgeld streiche ich nicht, ich baue es in Dein Grundgehalt ein (und lacht sich innerlich tot, weil er wohl weis, was da die nächsten Jahre passiert). Dann sagt er: Hey, dem Laden geht es gerade nocht so gut. Ich muss Deine Stunden 'vorübergehend' auf 41/Woche heraufsetzten. In der Zeit bitte neben Deinem eigentlichen Beruf auch noch hier Putzen.
Dann mache ich Dienst nach Vorschrift und gehe bei dem ersten Anzeichen eines Hustens oder Nase laufen, Rückenschmerzen usw. zum Arzt und lasse mich vorsorglich krank schreiben denn es gibt ja die Pflicht zu Gesunderhaltung und die schnellstmögliche Erlangung einer korrekten Gesundheit und einer 100%Ofen Einsatzfähigkeit. Das geht natürlich nicht wenn ich mich mit Männerschnupfen oder einer Zerrung im rechten Hoden zum Dienst quäle und am besten noch die armen Kollegen/Kameraden anstecke. Nachher bin ich noch schuld wenn das ganze Dezernat den rechten Hoden gezerrt hat, diese Bürde möchte ich mir nicht auflasten.

Ja, verstanden.

Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn von faulen Beamten gesprochen wird.

Ich bin immer noch der Ansicht, dass sich das 'hin und her' on the long noch ausgleicht. 😁

BVerfGBeliever

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Antw:Tarifverhandlungen 2024/2025 Öffentlicher Dienst
« Antwort #1033 am: 24.03.2025 17:23 »
Aus reiner Neugierde habe ich mal einen kurzen Blick auf die Entwicklung der Gehälter der EU-Beamten geworfen, siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A01962R0031-20250101 (jeweils links klicken und zu Artikel 66 scrollen).

Hier meine Erkenntnisse:

1.) Die hohe Inflation in 2022 und 2023 wurde seitens der EU deutlich besser "kompensiert":
- Zwischen Juli 2021 und Juli 2024 ist das Grundgehalt eines EU-Beamten in AD8/5 um 20,09% gestiegen (von 8.058,32 € auf 9.677,54 €).
- Im gleichen Zeitraum ist das Grundgehalt eines deutschen Bundesbeamten in A15/8 nur um 10,15% gestiegen (von 7.123,18 € auf 7.846,32 €).

2.) Über einen längeren Zeitraum betrachtet sah es hingegen bei uns einen Tick besser aus (zumindest relativ betrachtet):
- Zwischen Juli 2004 und Juli 2024 ist die EU-AD8-Besoldung um 54,97% gestiegen (von 6.244,87 € auf 9.677,54 €), die deutsche A15-Besoldung dagegen um 61,26% (von 4.865,71 € auf 7.846,32 €).


[Ungeachtet dessen gilt natürlich weiterhin, dass das EU-Niveau insgesamt deutlich oberhalb des deutschen liegt.]

Rollo83

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« Antwort #1034 am: 24.03.2025 18:10 »
Dienst nach Vorschrift,
Wo soll das Problem sein.
Genau das erwartet der Dienstherr doch von dir.

Eigentlich liegt genau da das Problem. AN haben einen Arbeitsvertrag mit ziemlich genauer Arbeitsbeschreibung. Bei Beamten ist das nicht so und kann relativ leicht durch den AG (Dienstherrn) nach seinem belieben, nennen wir es mal, angepasst werden.

Als ich in die Bundesverwaltung eingetreten bin, gab es 37,5 Stunden/Woche, Urlaubsgeld und, soll jetzt nicht Thema sein, Weihnachtsgeld.

Die zu erledigenden Aufgaben haben sich stark gewandelt. Es ist vom einzelnen Mitarbeiter/Sachbearbeiter deutlich mehr zu leisten, als das damals der Fall war.

Ich versuche es mit einer Assoziation: Der diverse (ist das überhaupt so richtig?) Mitarbeitende einer ALDI Filiale unterschreibt einen Arbeitsvertag als Einzelhandelsirgendwas zu 37,5 Stunden die Woche. Irgendwann kommt der Chef an und sagt: Ich hab ne geile Idee und streiche Dein Urlaubsgeld. Wenn Du fleißig bist, dann bekommst Du dafür aber eine jährliche Leistungsprämie. Später kommt der Chef an und sagt: Das Weihnachtsgeld streiche ich nicht, ich baue es in Dein Grundgehalt ein (und lacht sich innerlich tot, weil er wohl weis, was da die nächsten Jahre passiert). Dann sagt er: Hey, dem Laden geht es gerade nocht so gut. Ich muss Deine Stunden 'vorübergehend' auf 41/Woche heraufsetzten. In der Zeit bitte neben Deinem eigentlichen Beruf auch noch hier Putzen.
Dann mache ich Dienst nach Vorschrift und gehe bei dem ersten Anzeichen eines Hustens oder Nase laufen, Rückenschmerzen usw. zum Arzt und lasse mich vorsorglich krank schreiben denn es gibt ja die Pflicht zu Gesunderhaltung und die schnellstmögliche Erlangung einer korrekten Gesundheit und einer 100%Ofen Einsatzfähigkeit. Das geht natürlich nicht wenn ich mich mit Männerschnupfen oder einer Zerrung im rechten Hoden zum Dienst quäle und am besten noch die armen Kollegen/Kameraden anstecke. Nachher bin ich noch schuld wenn das ganze Dezernat den rechten Hoden gezerrt hat, diese Bürde möchte ich mir nicht auflasten.

Ja, verstanden.

Dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn von faulen Beamten gesprochen wird.

Ich bin immer noch der Ansicht, dass sich das 'hin und her' on the long noch ausgleicht. 😁

Was ist denn bitte daran faul wenn man sich korrekt verhält und Dienst nach Vorschrift macht?