Ich hatte Ende Dezember 2024 auch zum ersten Mal Widerspruch beim LfF eingereicht und diese Woche kam (wie erwartet) der Widerspruchsbescheid. Antrag wird zurückgewiesen. Der nette Mitarbeiter vom LfF meinte zu mir, dass die Widersprüche dieses Jahr überschaubar sind.
Meine Gewerkschaft (DPolG) gewährt mir hier keinen Rechtschutz. Deswegen konzentriert sie sich (wie hier bereits Grisupoli geschrieben hat) auf einzelne Musterklagen. Letztlich werde ich jetzt selbst klagen müssen. Bei mir wäre das das VG Ansbach.
Jetzt wo es „ernst“ wird möchte ist mich noch einmal bei euch versichern: Ich muss jetzt also innerhalb eines Monats Klage beim VG einreichen. Eine Muster Klageschrift findet man in der Magenta-Cloud (ist ja nur eine Seite). Die eingereichte Klage muss noch keine ausführliche Klagebegründung umfassen.
a) Verfahren wird ruhend gestellt
- wenn man Glück hat lässt das Gericht das Verfahren ruhen und man muss nicht einmal eine Klagebegründung schreiben
- ca. 500€ Euro an Gerichtsgebühren muss man aber erst einmal bezahlen
- im besten Fall kann man jedes Jahr die Klage kostenlos (?) erweitern; laut den letzten Beiträgen hier erweitern manche Gerichte die Klage, andere widerum nicht und fordern eine neue Klage, wodurch wieder neue Kosten entstehen würden; aktuell wird wohl noch auf die Rückmeldung der Gerichte gewartet
b) Verfahren wird nicht ruhend gestellt
- von dem Fall habe ich hier im Forum noch nicht gelesen; wie wäre da der weitere Ablauf, außer dass man wahrscheinlich eine Klagebegründung einreichen muss und ebenfalls die Gerichtskostgen von 500€ (?) entstehen?
Ich habe wegen den Kosten ein bissche Bedenken. Schließlich kann es vor Gericht ja mal schnell teuer werden. Wenn ich es richtig verstehe kann eine Klage solange „kostenlos“ zurückgenommen werden, bis eine mündliche Verhandlung durchgeführt wurde oder eine Entscheidung getroffen wurde, die zu einer Kostenentscheidung führt. (also z. B. wenn eine mündliche Verhandlung beginnt oder ein schriftliches Urteil ergeht). Können die Kosten anderweitig hochschießen? Die 500€ wären ja verkraftbar, aber nicht dass das dann plötzlich mehrere tausend Euro kostet … Können sonst noch Kosten entstehen? Und irgendjemand meinte auch mal, dass man die Gerichtsgebühren bei einem bestimmten Verfahrensausgang auch (teilweise oder ganz?) zurückbekommt.
Sehe ich das alles richtig? Vielleicht kann ja insbesondere jemand der auch auf eigene Faust (also ohne Rechtschutz) klagt, etwas dazu sagen. Ich möchte nur etwas mehr Sicherheit bei der Sache haben.
Der Beitrag wurde jetzt ein bisschen lang, aber vielleicht kann man ja durch die Transparenz und solche Beiträge/Erfahrungsberichte mehr Kollegen zum Widerspruch animieren.