Autor Thema: Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?  (Read 154967 times)

derSchorsch

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Jetzt hat mich eine junge, unverheiratete Kollegin gefragt, ob es bei ihr auch Sinn machen wüde, Widerspruch einzulgegen aufgrund fiktivem Partnereinkommen. Ich bin  da jetzt ehrlich gesagt nicht so tief im Thema drinnen. Weiß das zufällig jemand, oder ist die Besoldung für Alleinstehende "unangreifbar"?

Das fiktive Partnereinkommen ist ein Trick um die Grundbesoldung nicht erhöhen zu müssen. Damit wird der Abstand zur Grundsicherung vom Dienstherren schöngerechnet.
Wenn die Grundbesoldung nach einem Urteil der Verfassungsgerichts erhöht werden muss, dann betrifft das jeden Beamten und jede Beamtin. Egal ob verheiratet, mit oder ohne Kinder, egal in welcher Besoldungsgruppe und unabhängig der Ortsklasse.

Muenchner82

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So schauts aus. Der Freistaat besoldet nach eigener Berechnung "nur" deswegen verfassungskonform, weil er sich Parameter einfach ausdenkt (Märchenonkel).

derSchorsch

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Gibt es schon erste Erfahrungen, wie in Bayern mit den Widersprüchen für 2024 umgegangen wird?
Ist schon eine gewissen Systematik zu erkennen?
Ich habe bisher noch keine Rückmeldung zu meinem Widerspruch erhalten. Habe allerdings auch erst kurz vor Jahresende eingereicht.

baysys

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Mein Widerspruch wurde abgelehnt und wurde nun der laufenden Klage hinzugefügt.

derSchorsch

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Mein Widerspruch wurde abgelehnt und wurde nun der laufenden Klage hinzugefügt.

Danke!
Magst du vielleicht kurz dazu sagen, ob Freistaat oder Kommune?
Sofern noch Andere berichten möchten, wäre noch interessant, ob in der Vergangenheit bereits Widersprüche eingelegt wurden und ob bereits eine Klage läuft. Auch das Verwaltungsgericht wäre interessant.

Mein Dienstherr ist der Freistaat und ich habe bereits in der Vergangenheit Widersprüche eingelegt. Meine Klage läuft am VG in Augsburg.

baysys

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Meine Klage betrifft die Jahre 2020 bis 2024. Bin beim Freistaat und das VG Regensburg ist zuständig.
Die Klage ist ruhend gestellt.
Hoffe das dieses Jahr endlich eine Entscheidung aus Karlsruhe getroffen wird.

derSchorsch

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Meine Klage betrifft die Jahre 2020 bis 2024. Bin beim Freistaat und das VG Regensburg ist zuständig.
Die Klage ist ruhend gestellt.
Hoffe das dieses Jahr endlich eine Entscheidung aus Karlsruhe getroffen wird.

Wie hast du denn die Erweiterung der Klage beim VG beantragt? Hab es dazu schon eine Entscheidung? Also würde die Klage erweitert um 2024?
Ich Frage, weil ich schon gehört habe, dass manche VGs die Erweiterung nicht akzeptieren und eine neue Klage fordern.
Antwort gerne auch als PM.
Danke!

PolareuD

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Wie hast du denn die Erweiterung der Klage beim VG beantragt? Hab es dazu schon eine Entscheidung? Also würde die Klage erweitert um 2024?
Ich Frage, weil ich schon gehört habe, dass manche VGs die Erweiterung nicht akzeptieren und eine neue Klage fordern.

Mit welcher Begründung wurde die Klageerweiterung abgelehnt?

derSchorsch

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Wie hast du denn die Erweiterung der Klage beim VG beantragt? Hab es dazu schon eine Entscheidung? Also würde die Klage erweitert um 2024?
Ich Frage, weil ich schon gehört habe, dass manche VGs die Erweiterung nicht akzeptieren und eine neue Klage fordern.

Mit welcher Begründung wurde die Klageerweiterung abgelehnt?

Habe dazu keine Details.
Wollte nur hören, ob Anderslautenden (aktuelle) Erfahrungen vorliegen. Oder anders formuliert: Bei wem wurde die Klage für 2024 bereits erfolgreich erweitert?

baysys

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Meine Rechtsvertretung hat den Antrag eingereicht - Schreibsatz habe ich erhalten. Eine Bestätigung vom VG habe ich noch nicht erhalten, aber zur Zeit hat ja alles noch Urlaub. Wird die nächsten Tage noch kommen.


Tesla

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Ich hatte Ende Dezember 2024 auch zum ersten Mal Widerspruch beim LfF eingereicht und diese Woche kam (wie erwartet) der Widerspruchsbescheid. Antrag wird zurückgewiesen. Der nette Mitarbeiter vom LfF meinte zu mir, dass die Widersprüche dieses Jahr überschaubar sind.

Meine Gewerkschaft (DPolG) gewährt mir hier keinen Rechtschutz. Deswegen konzentriert sie sich (wie hier bereits Grisupoli geschrieben hat) auf einzelne Musterklagen. Letztlich werde ich jetzt selbst klagen müssen. Bei mir wäre das das VG Ansbach.

Jetzt wo es „ernst“ wird möchte ist mich noch einmal bei euch versichern: Ich muss jetzt also innerhalb eines Monats Klage beim VG einreichen. Eine Muster Klageschrift findet man in der Magenta-Cloud (ist ja nur eine Seite). Die eingereichte Klage muss noch keine ausführliche Klagebegründung umfassen.

a) Verfahren wird ruhend gestellt
- wenn man Glück hat lässt das Gericht das Verfahren ruhen und man muss nicht einmal eine Klagebegründung schreiben
- ca. 500€ Euro an Gerichtsgebühren muss man aber erst einmal bezahlen
- im besten Fall kann man jedes Jahr die Klage kostenlos (?) erweitern; laut den letzten Beiträgen hier erweitern manche Gerichte die Klage, andere widerum nicht und fordern eine neue Klage, wodurch wieder neue Kosten entstehen würden; aktuell wird wohl noch auf die Rückmeldung der Gerichte gewartet

b) Verfahren wird nicht ruhend gestellt
- von dem Fall habe ich hier im Forum noch nicht gelesen; wie wäre da der weitere Ablauf, außer dass man wahrscheinlich eine Klagebegründung einreichen muss und ebenfalls die Gerichtskostgen von 500€ (?) entstehen?

Ich habe wegen den Kosten ein bissche Bedenken. Schließlich kann es vor Gericht ja mal schnell teuer werden. Wenn ich es richtig verstehe kann eine Klage solange „kostenlos“ zurückgenommen werden, bis eine mündliche Verhandlung durchgeführt wurde oder eine Entscheidung getroffen wurde, die zu einer Kostenentscheidung führt. (also z. B. wenn eine mündliche Verhandlung beginnt oder ein schriftliches Urteil ergeht). Können die Kosten anderweitig hochschießen? Die 500€ wären ja verkraftbar, aber nicht dass das dann plötzlich mehrere tausend Euro kostet … Können sonst noch Kosten entstehen? Und irgendjemand meinte auch mal, dass man die Gerichtsgebühren bei einem bestimmten Verfahrensausgang auch (teilweise oder ganz?) zurückbekommt.

Sehe ich das alles richtig? Vielleicht kann ja insbesondere jemand der auch auf eigene Faust (also ohne Rechtschutz) klagt, etwas dazu sagen. Ich möchte nur etwas mehr Sicherheit bei der Sache haben.

Der Beitrag wurde jetzt ein bisschen lang, aber vielleicht kann man ja durch die Transparenz und solche Beiträge/Erfahrungsberichte mehr Kollegen zum Widerspruch animieren.

Grisupoli

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Also meines Wissens nach sind schon einige Widersprüche eingegangen. Aber das soll wohl möglichst niemand erfahren. Die Politik behauptete ja auch schon letztes Jahr, dass kaum Widersprüche eingereicht wurden. Ich glaube die wollen uns einfach für dumm verkaufen.  ::)
Zur Sache mit selber klagen kann ich leider nichts sagen, da es bei mir die Rechtsschutz durch den BDK übernimmt.
Laut meiner Anwältin fallen in erster Instanz lediglich die 500€ an zzgl. der Rechtsanwaltskosten sofern man einen einschaltet. Sie meinte inkl. RA liegen die Kosten inkl. Gerichtskosten im Bereich von 1.000€. Meine Anwältin hat 15 Seiten Begründung geschrieben.

lotsch

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Hier nochmal der Link zur Cloud (Auch auf Seite 3 dieses Threads zu finden):
https://bit.ly/3VMSJHt
Das Passwort gibt es auf Anfrage per PN.

Könnte mir bitte jemand das Passwort für die Cloud zusenden. Ich werde in Kürze einen ablehnenden Bescheid erhalten und muss dann auch Klage einreichen.
Vielen Dank im Voraus.

phili

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Hier nochmal der Link zur Cloud (Auch auf Seite 3 dieses Threads zu finden):
https://bit.ly/3VMSJHt
Das Passwort gibt es auf Anfrage per PN.

Könnte mir bitte jemand das Passwort für die Cloud zusenden. Ich werde in Kürze einen ablehnenden Bescheid erhalten und muss dann auch Klage einreichen.
Vielen Dank im Voraus.

Du solltest Post haben....

lotsch

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Hier nochmal der Link zur Cloud (Auch auf Seite 3 dieses Threads zu finden):
https://bit.ly/3VMSJHt
Das Passwort gibt es auf Anfrage per PN.

Könnte mir bitte jemand das Passwort für die Cloud zusenden. Ich werde in Kürze einen ablehnenden Bescheid erhalten und muss dann auch Klage einreichen.
Vielen Dank im Voraus.

Du solltest Post haben....

Danke, gute Arbeit!