Wenn man nicht vor hat, nach der Ablehnung weiter zu gehen kann man sich den Widerspruch meiner Meinung nach eigentlich sparen. Aber objektiv gesehen habe ich davon absolut keine Ahnung. 🤷
Eine mögliche Variante ist auch, dass der Widerspruch ruhend gestellt wird. Das müsste man mit dem Widerspruch beantragen und der Dienstherr müsste natürlich zustimmen. Man bittet also darum, nicht zu bescheiden.
Aktuell sieht es aber so aus, als wird alles einfach pauschal abgelehnt.
Dann bleibt halt nur die Klage.
Zumindest die Klagen wurden in der jüngeren Vergangenheit in den meisten Fällen von den Gerichten ruhend gestellt und nicht verhandelt.
In der ersten Instanz ist nicht mal ein Anwalt erforderlich. In vielen Fällen haben die Gerichte bisher auch keine detaillierte Klagebegründung gefordert. Daher bisher wenig Aufwand und Kostenrisiko. Man muss für die Prozesskosten in Vorleistung gehen (ca. 500 Euro). Die bekommt man aber (zumindest anteilig??) zurück, wenn am Ende nicht verhandelt wird.
Im besten Fall gibt es zeitnah Urteile in anderen Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Dann hat man seine Ansprüche gesichert, ohne dass die Klage verhandelt werden musste.