Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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Tesla

Ich schließe mich jetzt auch an und werde Widerspruch einlegen. Der Widersprucht geht ja an das LfF, aber an welches genau? Bei mir hat das zuständige LfF nämlich im Jahresverlauf gewechselt.

Zippy

Den Widerspruch würde ich an das Letztgenannte in der Bezugsmitteilung richten.
Zuerst per Kontaktformular im Mitarbeiterportal und wenn keine Antwort vor Jahresende kommt noch per Post.

Tesla

Zitat von: Zippy in 11.12.2024 12:47
Den Widerspruch würde ich an das Letztgenannte in der Bezugsmitteilung richten.
Zuerst per Kontaktformular im Mitarbeiterportal und wenn keine Antwort vor Jahresende kommt noch per Post.

Das LfF hat das auch so bestätigt. Danke dir.

eros

Zitat von: Tesla in 11.12.2024 14:06
Zitat von: Zippy in 11.12.2024 12:47
Den Widerspruch würde ich an das Letztgenannte in der Bezugsmitteilung richten.
Zuerst per Kontaktformular im Mitarbeiterportal und wenn keine Antwort vor Jahresende kommt noch per Post.

Das LfF hat das auch so bestätigt. Danke dir.

Na dann kommt freitag bestimmt schon der Ablehnungsbescheid^^.... Trauriges Spiel

Stefan35347

Heute Ablehnungsbescheid erhalten. Hat in BY schonmal jemand geklagt?

Grisupoli

Also meine Klage für 2023 läuft bereits und für 2024 ist heute der Widerspruch rausgegangen. Sobald der Ablehnungsbescheid da ist wird die Klage erweitert. 😊

PolareuD

Zitat von: Stefan35347 in 13.12.2024 16:39
Heute Ablehnungsbescheid erhalten. Hat in BY schonmal jemand geklagt?

Die Kanzlei Dr. Sojka und Kasch vertritt, soviel ich weiss, einige Verfahren von bayr. Landesbeamten.

https://dr-sojka-kasch.de/

Grisupoli

Das ist korrekt, das ist unter anderem auch meine Anwältin 😉
Ich habe für 2023 über sie Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten. Und für 2024 wird die Klage erweitert.
Soweit ich weiß, bekommt man inzwischen allerdings über die Gewerkschaften keinen Rechtsschutz mehr, da es wohl kaum noch finanzierbar ist bei sovielen Klagenden. Soweit ich weiß konzentrieren sich die Gewerkschaften jetzt auf einzelne Musterklagen.

Stefan35347

Jetzt muss ich mal doof fragen, wenn man nicht klagt, hat man von dem abgelehnt Widerspruch gar nix?

Grisupoli

Wenn man nicht vor hat, nach der Ablehnung weiter zu gehen kann man sich den Widerspruch meiner Meinung nach eigentlich sparen. Aber objektiv gesehen habe ich davon absolut keine Ahnung. 🤷

derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in 13.12.2024 22:07
Wenn man nicht vor hat, nach der Ablehnung weiter zu gehen kann man sich den Widerspruch meiner Meinung nach eigentlich sparen. Aber objektiv gesehen habe ich davon absolut keine Ahnung. 🤷

Eine mögliche Variante ist auch, dass der Widerspruch ruhend gestellt wird. Das müsste man mit dem Widerspruch beantragen und der Dienstherr müsste natürlich zustimmen. Man bittet also darum, nicht zu bescheiden.
Aktuell sieht es aber so aus, als wird alles einfach pauschal abgelehnt.
Dann bleibt halt nur die Klage.
Zumindest die Klagen wurden in der jüngeren Vergangenheit in den meisten Fällen von den Gerichten ruhend gestellt und nicht verhandelt.
In der ersten Instanz ist nicht mal ein Anwalt erforderlich. In vielen Fällen haben die Gerichte bisher auch keine detaillierte Klagebegründung gefordert. Daher bisher wenig Aufwand und Kostenrisiko. Man muss für die Prozesskosten in Vorleistung gehen (ca. 500 Euro). Die bekommt man aber (zumindest  anteilig??) zurück, wenn am Ende nicht verhandelt wird.
Im besten Fall gibt es zeitnah Urteile in anderen Verfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Dann hat man seine Ansprüche gesichert, ohne dass die Klage verhandelt werden musste.

ExZivi

Zitat von: Grisupoli in 13.12.2024 22:07
Wenn man nicht vor hat, nach der Ablehnung weiter zu gehen kann man sich den Widerspruch meiner Meinung nach eigentlich sparen. Aber objektiv gesehen habe ich davon absolut keine Ahnung. 🤷

Hi, egal ob man weiter klagen möchte oder nicht, so dokumentiert man gegenüber seinem Dienstherren, dass man mit dem Handeln bzw der Besoldung nicht einverstanden ist.

Und wenn nur die wenigen, die tatsächlich auch gewillt sind zu klagen, Widerspruch erheben, dann ist aus Sicht des / der Dienstherren doch alles in Ordnung....

Daher ist JEDER Widerspruch wichtig!

eros

Zitat von: ExZivi in 15.12.2024 14:31
Zitat von: Grisupoli in 13.12.2024 22:07
Wenn man nicht vor hat, nach der Ablehnung weiter zu gehen kann man sich den Widerspruch meiner Meinung nach eigentlich sparen. Aber objektiv gesehen habe ich davon absolut keine Ahnung. 🤷

Hi, egal ob man weiter klagen möchte oder nicht, so dokumentiert man gegenüber seinem Dienstherren, dass man mit dem Handeln bzw der Besoldung nicht einverstanden ist.

Und wenn nur die wenigen, die tatsächlich auch gewillt sind zu klagen, Widerspruch erheben, dann ist aus Sicht des / der Dienstherren doch alles in Ordnung....

Daher ist JEDER Widerspruch wichtig!

Genau so sehe ich das auch.

Die Klage sagt aus das irgendwas nicht passt. Auch finde ich es sehr fragwürdig als Behörde alles gleich pauschal abzulehnen. Das kann meiner bescheidenen Meinung nicht passen.

Surfer

Beim bay. Finanzministerium scheint es ein umdenken zu geben, für die Widersprüche bei denen schon eine Klage anhängig ist. Tendenz den Widerspruch ruhend zu stellen.

Neue Widersprüche sollen gleich abgelehnt werden, ich denke das man eine abschreckende Wirkung analog zu letztem Jahr fährt. Da letztes Jahr viele viele Beamte nicht den Klageweg gegangen sind.

Kreuzschiene

Jetzt hat mich eine junge, unverheiratete Kollegin gefragt, ob es bei ihr auch Sinn machen wüde, Widerspruch einzulgegen aufgrund fiktivem Partnereinkommen. Ich bin  da jetzt ehrlich gesagt nicht so tief im Thema drinnen. Weiß das zufällig jemand, oder ist die Besoldung für Alleinstehende "unangreifbar"?