Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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JoSch

Zitat von: SchrödingersKatze in 03.02.2025 12:13
Zitat von: Versuch in 03.02.2025 11:57
Zitat von: SchrödingersKatze in 03.02.2025 08:08
Zitat von: derSchorsch in 01.02.2025 14:26
Zitat von: Illunis in 31.01.2025 10:48
Eine Kleinigkeit zum schmunzeln

Zitat... Bereits mit Ihrem Schreiben vom ... haben Sie Widerspruch erhoben gegen die Bezüge ab dem Jahr 2021 bzw. ab dem Jahr 2023 und beantragt, eine amtsangemessene Alimentation ab 01.01.2021 bzw. 01.01.2023 und die Folgejahre zu gewähren. Ihr Widerspruch vom ... beinhaltet auch die Geltendmachung der Alimentation für das Jahr 2024 als eines der Folgejahre des Jahres 2021 bzw. 2023. Über Ihren Widerspruch vom ... - und somit auch über die Alimentation für das Jahr 2024 - wurde mit Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Finanzen,Dienststelle Würzburg, Bezügestelle Besoldung vom ..., zugestellt am xxx, entschieden. Ein erneuter
Widerspruch gegen einen Widerspruchsbescheid ist nicht statthaft (§ 68 VwGO, BVerwG NVwZ-RR 2014, 869). Hiergegen steht lediglich der Klageweg offen. Da über die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für die Jahre 2024 ff. bereits eine Entscheidung im Widerspruchsverfahren getroffen wurde, ist Ihr Widerspruch vom ...12.2024 als nicht zulässig zurückzuweisen....

Klage läuft ja noch.

Der Widerspruch war eine Kombination aus Swen's Muster, dem BDK Muster und eigenen Kleinigkeiten.

Interessanter Move seitens des LfF freiwillig schriftlich für die Zukunft zu bestätigen.
Angst vor dem Amtsermittlungsgrundsatz?

Auch ist es lustig, dass das LfF scheinbar den Überblick verliert. Bestandteil der Klage ist auch 2020 (Widersprüche für 2020-2023 für jedes Jahr einzeln.)

@Swen:  vielen Dank für das Muster!

Ich finde das echt merkwürdig. Würde in dieser Situation mal beim Verwaltungsgericht nachfragen und die Situation schildern. Ich würde auch fragen, ob die Klage dennoch um das Jahr 2024 zu erweitern ist.

Bitte berichte weiter, falls sich was daraus ergibt...

Ich hatte diesbezüglich an das VG Würzburg geschrieben und die schriftliche Bestätigung bekommen, dass ich ja für 2023 ff. Widerspruch bzw. Klage erhoben habe und deshalb eine erneute Geltendmachung für 2024 ff. nicht erhoben werden muss.
Andere haben aber wohl eine anderslautende Info bekommen.
Daher: Wer schreibt, bleibt.
Im Zweifelsfall das Anliegen schriftlich beim VG vorbringen.
Gleichzeitig wurde auch der Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch das VG erklärt.
Wie?


"Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung ist bis zu einer obergerichtlichen Klärung gleichgelagerter Sachverhalte möglich und wird hiermit erklärt. Dies gilt  soweit die Verjährung nicht bereits eingetreten ist."

Falls das mit dem "Wie?" gemeint ist.

Vielleicht möchte "Versuch" darauf hinaus, dass das VG selbst wohl keinen Verzicht auf die Verjährungseinrede erklären wird, da das nur der Passivlegitimierte (Freistaat Bayern) machen kann. Das VG Würzburg hat vielleicht allenfalls die dahingehende Aussage des Freistaats übermittelt.

Eine etwas diffizilere Fragestellung als "Wie?" wäre aber der Kommunikation förderlich..

Versuch

Ja, mir ist unklar wie ein VG die Einrede erklären kann

Kreuzschiene

Hat denn im Rest von Bayern schon jemand einen ablehnenden Bescheid für einen Widerspruch aus dem letzten Jahr erhalten?
Ich konnte ja etliche Kollegen überzeugen, auch Widerspruch einzulegen, aber bei denen kam bisher noch keinerlei Reaktion.

Surfer

Hier. Ablehnender Bescheid bekommen. Klageerweiterung am VG Würzburg wurde gestellt. Der zuständige Richter hat es als neue Klage eingenordert. Meine Klageerweiterung wurde als Klageschrift ans LfF übermittelt.
Nun warte ich, wie das LfF sich entscheidet, ob quasi das Verfahren ruhend gestellt wird.

Meine Klagen 2020-2023 wurden ruhendgestellt, ohne Klageschrift.

ImmerDa

Ich werde nun auf die Ablehnung meine Widerspruchs hin Klage erheben. Wichtige Infos zur Vorgehensweise habe ich der bisherigen Korrespondenz hier entnehmen können.
Ich bitte euch nun um die Übermittlung des Passworts für die Cloud, hier soll es bereits Klageschriften auf Basis der Thüringer Vorlage geben. Darauf würde ich gerne zugreifen. Viele Grüße

Verschwendung

Wie geht ihr mit der Gebührenfestsetzung nach dem Streitwertbeschluss um?

Kreuzschiene

Zitat von: Verschwendung in 19.02.2025 14:52
Wie geht ihr mit der Gebührenfestsetzung nach dem Streitwertbeschluss um?

Ich habe die Gebühr bezahlt. Was sonst?

Verschwendung

Wieso du selbst? Zahlt deine Rechtsschutzversicherung nicht?

Diplom Verwaltungswirt

Zitat von: Surfer in 11.02.2025 09:04
Hier. Ablehnender Bescheid bekommen. Klageerweiterung am VG Würzburg wurde gestellt. Der zuständige Richter hat es als neue Klage eingenordert. Meine Klageerweiterung wurde als Klageschrift ans LfF übermittelt.
Nun warte ich, wie das LfF sich entscheidet, ob quasi das Verfahren ruhend gestellt wird.

Meine Klagen 2020-2023 wurden ruhendgestellt, ohne Klageschrift.

Welches VG?

Surfer


Surfer

Da muss mir einer nochmal das mit dem Bürokratieabbau erklären.

Das LfF hat nun zugestimmt die Klageerweiterung, welche vom Gericht als Klageschrift übermittelt wurde, ruhend zu stellen und auf den Verzicht der Verjährung. Hätte man das nicht gleich tun können?

derSchorsch

Zitat von: Surfer in 23.02.2025 09:23
Da muss mir einer nochmal das mit dem Bürokratieabbau erklären.

Das LfF hat nun zugestimmt die Klageerweiterung, welche vom Gericht als Klageschrift übermittelt wurde, ruhend zu stellen und auf den Verzicht der Verjährung. Hätte man das nicht gleich tun können?

Naja, man schreckt damit halt wieder ein paar Kläger ab. Man muss ja nochmal Prozessgebühren anzahlen, wenn es eine neue Klage ist. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, überlegt es sich. Wie wird es in den nächsten Jahren sein? Jedes Jahr 500 Euro auf den Tisch legen? Ich werde es machen. Aber es ist schon eine üble Nummer...

eros

Hallo in die Runde,

ich habe mal eine Frage bezüglich des tatsächlichen Streitwertes.

Ich bin seit 04.2020 verheiratet. Meine Frau brachte ein kind (13 Jahre) mit.
10.2020 kam ein weiteres kind dazu und 06.2023 das dritte. Ich werde mit A9/Stufe 8 geführt. letzte Beförderung war 06.2023 in A9.

Wie hoch ist dieser denn? Lohnt sich dann eine Klage überhaupt noch?

Kreuzschiene

Zitat von: eros in 25.02.2025 09:18
Hallo in die Runde,

ich habe mal eine Frage bezüglich des tatsächlichen Streitwertes.

Ich bin seit 04.2020 verheiratet. Meine Frau brachte ein kind (13 Jahre) mit.
10.2020 kam ein weiteres kind dazu und 06.2023 das dritte. Ich werde mit A9/Stufe 8 geführt. letzte Beförderung war 06.2023 in A9.

Wie hoch ist dieser denn? Lohnt sich dann eine Klage überhaupt noch?

Meines Wissens wird der Streitwert von den VGs überall vorläufig auf 5000€ festgesetzt.

eros

Zitat von: Kreuzschiene in 26.02.2025 08:44
Zitat von: eros in 25.02.2025 09:18
Hallo in die Runde,

ich habe mal eine Frage bezüglich des tatsächlichen Streitwertes.

Ich bin seit 04.2020 verheiratet. Meine Frau brachte ein kind (13 Jahre) mit.
10.2020 kam ein weiteres kind dazu und 06.2023 das dritte. Ich werde mit A9/Stufe 8 geführt. letzte Beförderung war 06.2023 in A9.

Wie hoch ist dieser denn? Lohnt sich dann eine Klage überhaupt noch?

Meines Wissens wird der Streitwert von den VGs überall vorläufig auf 5000€ festgesetzt.

Also 5000 Euro pro Jahr? Sprich bei einer Klagenerweiterung weitere 5000€?