Autor Thema: Freistellung bei Hochwasser  (Read 16460 times)

Finanzer

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #15 am: 05.06.2024 09:18 »
Soso, finde ich spannend, dass eine Arbeitsunfähigkeit durch Logik entsteht.
Entweder man ist es oder nicht und offensichtlich ist die Person nicht Arbeitsunfähig.

Vielleicht ist die betroffene Person so unter Schock, das sie noch nicht gemerkt hat wie schlecht es ihr geht.

Der Threadersteller sollte sich hinsetzen, einen Moment Ruhe gönnen, in sich hineinhorchen und dann wird er feststellen ob er Arbeitsunfähig ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #16 am: 05.06.2024 09:19 »
Wobei aus dem SV m.E. nicht ganz klar hervorgeht, inwieweit der TE persönlich betroffen ist. Hat er einen Schaden an eigenem Hab und Gut oder macht ihn das Schicksal seiner Nachbarn betroffen und er möchte gerne helfen?

MoinMoin

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #17 am: 05.06.2024 09:21 »
Ich würde mir die Ruhe gönnen und mir überlegen, ob ich bei einem solchen unflexiblen und sensiblem Ag noch weiterhin mein Dienste erbringen möchte  ;D

Eine Hand wäscht die andere
und sicherlich ist da schneller mal die mentale Schranke bzgl. des Erkennens eine Arbeitsfähigkeit verschoben.

MoinMoin

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #18 am: 05.06.2024 09:23 »
Aber die Frage der TE ist doch geklärt:

Der AG muss einen nicht bezahlt freigeben.
Er könnte aber, wenn er wollte.

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #19 am: 05.06.2024 09:23 »
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)

Kryne

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #20 am: 05.06.2024 09:28 »
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)

Die Nerven muss man aber auch erstmal haben. Ich könnte keinen ruhigen Urlaub verbringen, wenn ich dabei im Hinterkopf hätte, dass mein gesamtes Hab und Gut evtl. gerade wortwörtlich den Bach runtergeht.

Klar kann man Vorort auch nichts dagegen tun, aber trotzdem wäre ich da wohl auch nicht "urlaubsfähig" :D

BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #21 am: 05.06.2024 09:32 »
Sicherlich auch eine Frage der Versicherung und ob man Mieter oder Eigentümer ist.

Sjuda

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #22 am: 05.06.2024 09:38 »
Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen Naturkatastrophen wie die aktuellen Hochwasser auf die Betroffenen haben können. Bleibt zu hoffen, dass alle Schäden, bei denen das möglich ist, alsbald behoben werden.

Dennoch bin ich immer wieder überrascht, mit welchen Vorstellungen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitgeber konfrontieren. Anscheinend wird vom (öffentlichen) Arbeitgeber erwartet, einseitig die Konsequenzen aller möglichen Lebensrisiken zu tragen.

(...)Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? (...)

Aus Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert. Ist der naheliegende Gedanke da wirklich, es könne unmöglich rechtmäßig sein, dass der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag leistet, indem er Urlaub oder unbezahlte Freistellung einsetzt? Bereits diese Möglichkeiten stellen ein Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, da dieser kurzfristig auf den Ausfall der Arbeitskraft reagieren muss. Könnte man dafür nicht eigentlich eine gewisse Dankbarkeit erwarten?

Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.



BAT

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #23 am: 05.06.2024 09:43 »
Wie man in den Wald hinein... ;)

Es liegt ja dran, wie der AG sich generiert. Wir haben z. B. gerade von einer Betriebsschließung zu Weihnachten erfahren, die Urlaubstage sind aber längst verplant.


2strong

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #24 am: 05.06.2024 09:51 »
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)
Die aus dem Bauamt? 😉

Kryne

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #25 am: 05.06.2024 10:13 »


Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.

Naja diese Erwartungshaltung könnte z.B. durch die deutsche Rechtsprechung entstehen, die ja genau so schon entschieden hat. (Siehe das hier im Thread verlinkte Urteil).

In der Praxis sollte es natürlich immer ein Geben und ein Nehmen sein und jeder AG (nicht nur öffentliche) sollten hier einfach mit dem passenden Augenmaß handeln.

Wenn ich einen zuverlässigen Mitarbeiter habe, der jetzt richtig tief in der Scheiße steckt, weil sein Haus evtl. fast bis zum 1. OG unter Wasser stand, dann sollte ich als AG da auch einfach aus Anstand schauen wie ich dem Mitarbeiter helfen kann. Vor allem mittelständische Betriebe gehen hier teilweise noch viel weiter was Hilfen in so Fällen angeht als "nur" bezahlte Freistellung zu bieten.

Faunus

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #26 am: 05.06.2024 10:30 »
Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen Naturkatastrophen wie die aktuellen Hochwasser auf die Betroffenen haben können. Bleibt zu hoffen, dass alle Schäden, bei denen das möglich ist, alsbald behoben werden.

Dennoch bin ich immer wieder überrascht, mit welchen Vorstellungen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitgeber konfrontieren. Anscheinend wird vom (öffentlichen) Arbeitgeber erwartet, einseitig die Konsequenzen aller möglichen Lebensrisiken zu tragen.

(...)Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? (...)

Aus Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert. Ist der naheliegende Gedanke da wirklich, es könne unmöglich rechtmäßig sein, dass der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag leistet, indem er Urlaub oder unbezahlte Freistellung einsetzt? Bereits diese Möglichkeiten stellen ein Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, da dieser kurzfristig auf den Ausfall der Arbeitskraft reagieren muss. Könnte man dafür nicht eigentlich eine gewisse Dankbarkeit erwarten?

Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.

Prinzipiell hast Du recht und im Normalfall sind (unbezahlter) Urlaub oder Überstunden abbauen gangbare Möglichkeiten.
Kollegen und Vorgesetzte sind auch Menschen und werden alles tun den betroffenen Kollegen nicht hängen zu lassen und dessen Arbeit  - also eine Mehrbelastung - übernehmen.

Ich würde in so einer Situation empfehlen auch erst mal mit den Kollegen zu sprechen, welche Arbeiten diese übernehmen würden und was später abgearbeitet werden kann und dann den Vorgesetzten mit ins Boot holen. Das hängt aber auch von den Strukturen der Arbeitsstelle ab.




Faunus

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #27 am: 05.06.2024 10:39 »

Wenn ich einen zuverlässigen Mitarbeiter habe, der jetzt richtig tief in der Scheiße steckt, weil sein Haus evtl. fast bis zum 1. OG unter Wasser stand, dann sollte ich als AG da auch einfach aus Anstand schauen wie ich dem Mitarbeiter helfen kann. Vor allem mittelständische Betriebe gehen hier teilweise noch viel weiter was Hilfen in so Fällen angeht als "nur" bezahlte Freistellung zu bieten.

Kein Arbeitgeber kann/soll/wird die Eltern ersetzten!
Und Anstand erwarte ich auch von einem MA, der Probleme  - welche auch immer - hat.

Herbert Meyer

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #28 am: 05.06.2024 10:48 »
In einer solchen Extremsituation würde ich den gelben Schein einholen und fertig.

brian

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Antw:Freistellung bei Hochwasser
« Antwort #29 am: 05.06.2024 10:57 »
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.