Eine Frage an Swen:
In deinem letzten Beitrag sprichst du über das 95% Perzentil der kalten Unterkunftskosten für Bayern. Warum sollte man die Vergleichsrechnung nicht lieber mit Hamburg machen? Nach den Zahlen der Arbeitsagentur scheinen die Unterkunftskosten dort doch deutlich höher zu sein.
Könntest du die Auswahl Bayern vs Hamburg bitte erläutern? Hamburg ist ja durchaus ein wichtiger Standort für die Bundeswehr mit mindestens der Uni und einer Güteprüfstelle. Was spricht also dagegen oder was spricht stattdessen für Bayern?
Die Daten des 95 %-Perzentils für Hamburg zeigen sich seit mehreren Jahren in der statistischen Erfassung der BfA als verzerrt, Grünhorn. Entsprechend zieht das VG Hamburg seit seiner Entscheidung aus dem Herbst 2020 regelmäßig eine von der BfA gesondert aufbereitete Statistik für das hamburgische 95 %-Perzentil heran, so auch in den aktuellen Entscheidungen, vgl. nur in der Entscheidung vom 07. Mai 2024 - 20 B 14/21 -,
https://justiz.hamburg.de/resource/blob/953446/28cd9f78254f56d65dd1647b9da76b7b/20-b-14-21-beschluss-vom-07-05-2024-data.pdf, ab der S. 18. Die Betrachtung des VG ab der genannten S. 18 ist auch über die eigentliche Frage hinaus interessant, da sie systematisch evident sachwidrige Bemessungspraxis des Besoldungsgesetzgebers bzw. stellvertretend für ihn des Hamburgischen Senats sachlich nachweist, um auf dieser Basis wie nicht anders zu erwarten anhand der vom Bundesverfassungsgericht dargelegten Methodik seinem Kontrollauftrag nachzukommen.
Extrapoliert man nun die vom VG Hamburg auf der S. 21 entsprechend herangezogenen Beträge für das Jahr 2021, liegen die Beträge des hamburgischen 95 %-Perzentils tatsächlich unterhalb der für Bayern. Entsprechend werden die bayerischen 95 %-Perzentile von mir herangezogen, weil sie sich bundesweit als die Höchstwerte darstellen und so auf Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung - wie dargestellt - herangezogen werden können, um auf Grundlage einer plausiblen Methodik zu einer realitätsgerechten Betrachtung auch der kalten Unterkunftskosten zu gelangen.
@ Soldat
Hab Dank für Deine Worte, Soldat, über die ich mich wirklich gefreut habe. Es ist tatsächlich so, die systematische Bearbeitung, wie ich sie gerade vollziehe, ist durchaus mit nicht wenig Arbeit verbunden, die ich nach Möglichkeit aus verschiedenen Gründen alsbald abschließen möchte. Zugleich sehe ich auch diese Arbeit sportiv: Sie zwingt mich, mich erneut mit der Bundesbesoldung zu beschäftigen. Denn als nicht mehr völlig junger Mann vergesse ich nach einer konkreten Beschäftigung mit einem Rechtkreis in der folgenden Zeit wiederkehrend typische Besonderheiten gegenüber anderen Rechtskreisen. Entsprechend nehme ich die aktuelle Beschäftigung mal als Erfrischungskur, um mein Wissen über die Bundesbesoldung wieder aufzufrischen. Zugleich bin ich in einer solchen Arbeit gleichfalls immer gespannt auf die einzelnen Ergebnisse, was durchaus motivierend sein kann. Ich freue mich zum Beispiel auf Basis der bislang nachgezeichneten Grundlagen auf die konkrete nächste Bemessung, die ich - anders als zunächst geplant (manchmal sind Nachtgedanken weiterführend) - gleich mal vornehmen möchte, um so ein Zwischenfazit ziehen zu können. Das war so bislang nicht geplant; auch werde ich heute mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht so viel Zeit für die Erarbeitung finden, weshalb die Darlegung sich deshalb heute kürzer lesen wird, schätze ich.